Parlamentskorrespondenz Nr. 1006 vom 10.12.2010

Budgetausschuss diskutiert Voranschlag 2011 für Oberste Organe

Volksanwaltschaft, Rechnungshof, Höchstgerichte, Bundespräsident

Wien (PK) – Nach Diskussion des Bundesvoranschlags für den Parlamentsbereich wandte sich der Budgetausschuss der Frage der budgetären Ausstattung von Präsidentschaftskanzlei, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Rechnungshof, den anderen "Obersten Organen " zu.

Volksanwälte: Kompetenzerweiterung aus Budgetgründen nicht möglich

Für die Volksanwaltschaft werden im Budget für 2011 Ausgaben in Höhe von 6,6 Mio. € veranschlagt. Das bedeutet eine Einsparung von 0,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Was den Personalstand anbelangt, so wird eine Reduktion um eine Planstelle vorgenommen – eine Sparmaßnahme, die sich diese Institution "aus dem Fleisch schneidet", wie Volksanwalt Peter Kostelka zu bedenken gab. Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten seien erschöpft, hielt er fest. Derzeit befasse sich die Volksanwaltschaft schließlich mit 15.000 bis 17.000 Beschwerden jährlich, wobei die einzelnen Fälle zunehmend komplexer würden.

Vor diesem Hintergrund sei es auch nicht möglich, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen weitere Kompetenzen zu übernehmen. Das gelte auch für die Übernahme von Koordinationsaufgaben, die durch die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter, nach der sich S-Abgeordneter Hannes Fazekas erkundigt hatte, entstehen. G-Mandatar Wolfgang Zinggl wollte daher wissen, um welchen Betrag das Budget der Volksanwaltschaft erhöht werden müsse, um die Erfüllung einer solchen Aufgabe gewährleisten zu können – eine Frage, die laut Kostelka von vielen Faktoren abhänge. Auch die von V-Abgeordnetem Hermann Gahr thematisierte Eingliederung des Menschenrechtsbeirats in die Volksanwaltschaft sei mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen nicht zu bewerkstelligen. Von einer Ausweitung der Kompetenzen kann, wie B-Mandatar Ewald Stadler feststellte, auch nicht die Rede sein. Derzeit müsse die Volksanwaltschaft eher Kompetenzeinbußen hinnehmen.

S-Abgeordnete Rosemarie Schönpass hob die hohe Frauenquote bei der Volksanwaltschaft hervor – ein Fakt, auf das man, so Kostelka, mit Stolz blicken könne. F-Mandatar Harald Stefan fragte sich vor diesem Hintergrund, ob hier nicht bereits eine Übererfüllung des gesetzlich vorgegebenen Auftrags vorliegt und erkundigte sich dementsprechend nach der Höhe der Aufwendungen für etwaige genderspezifische Arbeitsbereiche. Kostelka konnte diese Befürchtung nicht teilen und wies darauf hin, dass man von Beginn an einen hohen Frauenanteil zu verzeichnen hatte. Dem von Mandatar Ewald Stadler (B) eingebrachten Vorschlag, Heimarbeitsplätze in der Volksanwaltschaft einzurichten, konnte er nichts abgewinnen, zumal die Tätigkeit in der Volksanwaltschaft immer mit persönlichen Kontakten einhergehen müsse. Kostelka forderte überdies die Schaffung eines besser ausgestalteten rechtlichen Rahmens in Hinblick auf den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft.

Rechnungshof ist derzeit gut aufgestellt

Für den Rechnungshof sind 2011 Ausgaben in Höhe von 29,1 Mio. € veranschlagt, was einer Steigerung um 0,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gleichkommt. Die Zahl der Planstellen sinkt von 328 auf 326.

RH-Präsident Josef Moser informierte Abgeordneten Hermann Gahr (V) darüber, dass der österreichische Rechnungshof 2009 und 2010 von Seiten des deutschen, schweizerischen und dänischen Rechnungshofs "auf Herz und Nieren" geprüft worden ist. Der abschließende Peer-Review-Bericht stelle der österreichischen Institution ein sehr gutes Zeugnis aus, an der Behebung der genannten Mängel arbeite man bereits. Durch die Strukturreform 2009 und Vorsorgemaßnahmen sei man außerdem gut für die kommenden Jahre aufgestellt, konstatierte Moser. Man bewältige damit auch die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs auf Gemeinden über 10.000 EinwohnerInnen, nach der sich V-Mandatar Hermann Gahr erkundigt hatte. Derzeit durchleuchte man alle Finanzkriterien der betroffenen Kommunen und liste ihre Kennzahlen auf, hielt Moser in Richtung Abgeordnetem Kurt Gaßner (S) fest.

Die von F-Mandatar Wolfgang Zanger und B-Abgeordnetem Ewald Stadler thematisierte Änderung der Budgetkontenpläne sei wohl aus Zeitnot, wie Moser ausführte, nicht unter Konsultation des Rechnungshofs geschehen. Eine solche Harmonisierung bewertete er zwar als sinnvoll, das vorliegende Ergebnis ginge aber zu Lasten der Transparenz, da nun viele Budgetposten nicht mehr gesondert aufgelistet würden.

Was den RH-Tätigkeitsbericht 2010 anbelange, so werde er noch dieses Jahr an das Hohe Haus ergehen, hielt Moser in Beantwortung einer Frage der Abgeordneten Christine Lapp (S) fest. Im Falle der Hypo Alpe Adria habe der Rechnungshof vor dem Hintergrund einer Veränderung der Beteiligungsstruktur keine Prüfleistung erbringen können, informierte der RH-Präsident Abgeordneten Martin Bartenstein (V).

Die Mandatare Alois Gradauer (F) und Werner Kogler (G) holten Mosers Einschätzung zum Fortschreiten der Verwaltungs- und Strukturreform ein. Dieser bekräftigte die Notwendigkeit eines solchen Vorgehens, da sonst steigende Zinsen jene Mittel binden, die sinnvoller in die Zukunftsbereiche Bildung, Pflege und Gesundheit investiert werden könnten. Das derzeit bestehende System verhindere einen effizienten Mitteleinsatz, resümierte er.

Kostenreduktion in der Präsidentschaftskanzlei

Für die Präsidentschaftskanzlei veranschlagt der Budgetentwurf Ausgaben in Höhe von 7,6 Mio. €, was einem Rückgang um 0,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr gleichkommt. Eingespart wird hier vor allem bei den Sachausgaben. Die Personalkosten bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

B-Mandatar Herbert Scheibner kritisierte allerdings das Festhalten der Präsidentschaftskanzlei am Belohnungs- und Prämiensystem für MitarbeiterInnen. Es verursache nicht nur Kosten, sondern sei auch ein "anachronistisches" bzw. "archaisches" Modell, schloss er.

Lange Verfahrensdauer bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof

Was den Verfassungsgerichtshof anbelangt, so veranschlagt der Budgetentwurf für das Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 11,6 Mio. € – und damit eine ausgabenseitige Zunahme, die man vor allem auf die Einführung des elektronischen Akts, die Vorsorge für Ruhebezüge und den Anstieg bei den Asylrechtssachen zurückführt. Die Zahl der Planstellen bleibt jedoch konstant.

Unverändert bleibt auch die Zahl der Planstellen des Verwaltungsgerichtshofs, für den 2011 15,6 Mio. € veranschlagt werden. Budgetwirksame Änderungen ergaben sich beim VwGH durch Anpassungen der IT-Struktur an den Stand der Technik und die Erneuerung der Amtseinrichtung.

Die Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S), Wilhelm Molterer (V) und Harald Stefan (F) kritisierten in Hinblick auf die beiden Höchstgerichte vor allem die zu lange Verfahrensdauer und den am Verwaltungsgerichtshof nur langsam aufgearbeiteten Verfahrensrückstau. Staatssekretär Josef Ostermayer hielt ihnen entgegen, dass durch die Schaffung eines eigenen Asylgerichtshofs eine deutliche Entlastung des VwGH zu verzeichnen gewesen sei. Damit konnte der Rückstau aus den Jahren 2000 bis 2008 abgebaut werden, konstatierte er. Allerdings sei ein großer Zuwachs bei den Beschwerden gegen die Entscheidungen des Asylgerichtshofs beim Verfassungsgerichtshof zu beobachten, wenngleich die meisten erfolglos blieben.

Die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichtshofs erster Instanz könnte eine Entlastung bringen, hielt Ostermayer in Richtung Abgeordnetem Peter Wittmann (S) fest. Die Überforderung der Gerichte sei aber, so G-Mandatarin Daniela Musiol, nicht nur auf Probleme der internen Struktur von VfGH und VwGH zu schieben: Es gelte ganzheitlich über die Ausgestaltung der Asylverfahren zu diskutieren – eine Auffassung, die Staatssekretär Ostermayer nicht gänzlich teilte. Die Verfahrensdauer würde schließlich nur dann verkürzt, wenn man den Menschen weniger Rechtsmittel zur Verfügung stelle, meinte er.

Die Abgeordneten Daniela Musiol (G), Herbert Scheibner (B) und Harald Stefan (F) kritisierten außerdem die unzureichende Frauenquote an den Höchstgerichten. Das zuletzt für eine Stelle am VfGH abgehaltene Hearing habe deutlich gezeigt, dass hier Handlungsbedarf herrsche. Staatssekretär Ostermayer war hingegen davon überzeugt, dass der derzeit praktizierte Modus niemanden von diesen Ämtern ausschließe. (Fortsetzung Budgetausschuss)