Parlamentskorrespondenz Nr. 1007 vom 10.12.2010

Budgetausschuss berät das Budget des Bundeskanzleramts

Budget für Frauenangelegenheiten wird nicht gekürzt

Wien (PK) – Der Budgetausschuss befasste sich in seiner Sitzung heute Nachmittag mit dem Budgetvoranschlag für das Bundeskanzleramt. Zum allgemeinen Teil stellte sich Staatssekretär Josef Ostermayer den Fragen der Abgeordneten. Fragen zur Entwicklung des öffentlichen Dienstes, zur Frauenförderung und zu Aspekten des Gender-Budgeting beantwortete Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek.   

Auch Parteien müssen sparen

Der Budgetentwurf der Bundesregierung sieht für das Bundeskanzleramt im Jahr 2011 Ausgaben in der Höhe von 335,7 Mio. € vor, was eine Reduktion gegenüber 2010 von 9,1 Mio. € bedeutet. Einnahmen werden in der Höhe von 4,9 Mio. € erwartet. Mehr als die Hälfte der vorgesehenen Einsparungen wird beim Asylgerichtshof aufgrund einer Verringerung der Verfahrenskosten und durch Auflösung vorhandener Rücklagen erzielt. Für den Asylgerichtshof sind 2011 insgesamt 16,46 Mio. € veranschlagt, gegenüber 21,75 Mio. € im Bundesvoranschlag 2010.

Gespart wird auch beim ressortinternen Sachaufwand, hier wird um 4,2 Mio. € gekürzt, vor allem im Bereich Statistik und Förderungen. Jeweils um 1,9 Mio. € weniger gibt es bei der Parteien- und Parteiakademieförderung sowie bei der Presse- und Publizistikförderung. 1,5 Mio. € an Einsparung ergeben sich laut Erläuterungen durch eine neue, realistischere Berechnung der Regierungs-, Ruhe- und Versorgungsbezüge. Mehrausgaben entstehen durch Zahlungen in den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die sich gegenüber dem Finanzjahr 2010 um 6,8 Mio. erhöhen.

Asylgericht – Altfälle wurden abgebaut, Verfahren verkürzt

Staatssekretär Josef Ostermayer informierte Abgeordneten Harald Stefan (F) und Abgeordnete Angela Lueger (S) darüber, dass von 23.000 Altfällen beim Asylgericht derzeit noch 7.500 offen geblieben seien. Man gehe davon aus, dass 2011 auch diese erledigt werden können. Die durchschnittliche Dauer eines Beschwerdeverfahrens habe sich verkürzt und betrage jetzt 6 bis 10 Monate. Der geplante Abbau von Planstellen sei mit dem Asylgericht akkordiert und werde sich nicht auf dessen Arbeit auswirken, da ja nun der "Rucksack" von Altfällen wegfalle.

Abgeordneten Wilhelm Molterer (V) gegenüber meinte Ostermayer, die Statistik Austria sei schon jetzt eine sehr effiziente Organisation. Man diskutiere aber darüber, wie man weitere Einsparungen bei gleichbleibender Datenqualität erzielen könne.

Die Kürzung der Presseförderung sei eine der schwierigsten Entscheidung gewesen, erfuhr Abgeordneter Dieter Brosz (G). Man habe aber von Seiten des Bundeskanzleramts den Konsolidierungsbeitrag von 3,6 % erreichen müssen und sei rasch übereingekommen, dass man keinesfalls bei der Frauen- und Volksgruppenförderung sparen wolle. Durch die Auflösung von Rücklagen im Digitalisierungsfonds habe die Kürzung der Presseförderung außerdem etwas geringer ausfallen können. An Werbemaßnahmen des Bundeskanzleramts sei vor allem geplant, Maßnahmen im E-Government, etwa die Bürgerkarte, mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

Neues Volksgruppenrecht wahrscheinlich 2011

In der Frage der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten gebe es Bewegung in Richtung eines Ergebnisses, dem alle Gruppen zustimmen können, teilte Staatssekretär Ostermayer weiters mit. Man strebe eine verfassungsrechtliche Regelung an, durch die alle Orte aufgelistet werden, für die zweisprachige Ortstafeln zu gelten haben. Abgeordnetem Oswald Klikovits (V) gegenüber erläuterte Ostermayer, dass man in 3 Arbeitskreisen derzeit ein neues modernes Volksgruppenrecht erarbeitet, das dem Parlament wahrscheinlich schon 2011 vorgelegt werde.

Zur Verwaltungsreform antwortete Staatssekretär Ostermayer Abgeordnetem Ernest Windholz (B), man habe in den letzten Jahren bereits in vielen Bereichen Maßnahmen gesetzt, durch die auch das Bundeskanzleramt Synergie-Effekte erzielen könne, etwa bei den anfallenden Druckkosten. Bezüglich der Details, was hier noch zu erwarten sei, verwies Ostermayer auf die laufenden Gespräche der Staatssekretäre Reinhold Lopatka und Andreas Schieder. Es seien schon mehrere Kapitel abgeschlossen worden, derzeit werde der Gesundheits- und Pflegebereich behandelt.

Neues Beamtendienstrecht bitte warten

In einer weiteren Runde debattierte Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek mit den Abgeordneten des Budgetausschusses Fragen des öffentlichen Dienstes. Eine Umstellung der Besoldungsgruppen auf eine neues Schema mit höheren Einstiegsgehältern sei derzeit nicht finanzierbar, sagte sie. Die Ausnahme sei das Lehrerdienstrecht, wo man die Änderung mit einem neuen Arbeitszeitmodell für LehrerInnen verbinden werde. Für die anderen Gruppen öffentlicher Bediensteter werde man eine gemeinsame Dienstrechtsreform durchführen müssen. Es gehe dabei auch darum, wie das Bild des öffentlichen Dienstes in Zukunft aussehen werde.

In der Frage der Anrechnung von Nebengebührenwerten in der Pensionsversicherung für BeamtInnen erfuhr Abgeordneter Werner Herbert (F), dass sich die bestehende Regelung seit 40 Jahren bewährt habe und an eine Änderung nicht gedacht sei. Von einer Umschichtung von Planstellen durch Zwangsversetzungen halte sie nichts, sagte Heinisch-Hosek, ein freiwilliger Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes sollte aber leichter möglich sein.

Zur Frage der Anerkennung der Studienabschlüsse BA und MA im öffentlichen Dienst sagte sie auf eine diesbezügliche Frage von Abgeordnetem Martin Bartenstein (V), diese würden bereits jetzt anerkannt. Man werde sich 2011 auch intensiv mit der Vereinfachung des Zulagenwesens befassen und sei um einen Abbau von Privilegien bemüht, teilte die Ministerin Abgeordnetem Werner Kogler (G) mit. Gegenüber Abgeordneter Sonja Steßl-Mühlbacher (S) hielt die Ministerin fest, die Zahl der Lehrlinge im Bundesdienst habe sich vervielfacht. Allerdings gebe es auch hier noch sehr wenige Mädchen in sogenannten atypischen Berufen, bedauerte sie.

Interventions- und Gewaltschutzzentren sind weiter gesichert

In einer abschließenden Fragerunde beantwortete Bundesministerin Heinisch-Hosek Fragen zur Frauenförderung und des Gender-Budgeting, die von den Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Heidemarie Unterreiner, Edith Mühlberghuber (alle F), Martina Schenk (B), Dorothea Schittenhelm, Claudia Durchschlag und Katharina Cortolezis-Schlager (alle V), Judith Schwentner (G), Marianne Hagenhofer, Gisela Wurm, Heidrun Silhavy und Kai Jan Krainer (alle S) an sie herangetragen wurden.

Die Frauenministerin zeigte sich zufrieden darüber, dass das Budget für Frauenangelegenheiten trotz des Sparbudgets gehalten werden konnte. Das Budget teile sich auf in 5,3 Mio. €, die für Förderungen zur Verfügung stehen, davon gehe der Großteil an Interventions- und Gewaltschutzzentren, und 4,3 Mil. € für Aufwendungen. Sie könne deshalb den Frauenservicestellen auch für die nächsten 3 Jahre den bisherigen Förderungsbetrag zusagen, stellte Heinisch-Hosek fest. Interventionsstellen für Frauen und Mädchen, die von Zwangsverheiratung betroffen seien, gebe es derzeit noch nicht und seien aufgrund der schwierigen Budgetierung nicht so schnell realisierbar. Zur Umsetzung derartiger Pläne würde es auch eines einheitlichen Kinder- und Jugendschutzgesetzes bedürfen, das es derzeit noch nicht gebe. Die Problematik werde aber jetzt schon, wie auch andere dieser Kategorie, etwa Gewalt gegen Frauen im Namen der so genannten "Ehre" und Genitalverstümmelungen, durch gute Beratungseinrichtungen und bestehende Maßnahmen abgedeckt. Man bemühe sich außerdem sehr, unter den MigrantInnen der zweiten und dritten Generation BeraterInnen auszubilden, welche eine Multiplikatorenfunktion spielen können.

Die Probleme von Frauen, die einem hohen Gewaltrisiko ausgesetzt sind, versuche man gemeinsam mit dem Innenministerium zu behandeln. Bewusstseinsbildung sei in dieser Frage sehr wichtig, vor allem in den Bundesländern, wo die Kofinanzierung von Einrichtungen wie Frauenhäusern leider nicht immer funktioniere. Ein Problemfeld, dem man sich in Zukunft mehr widmen müsse, sei die Verschleppung von Frauen in eine Art "moderne Sklaverei" für Dienstleistungen. Die Problematik sei nicht ausschließlich auf das Gebiet der Prostitution beschränkt. Hier handle es sich um eine länderübergreifende Frage, zu der sie sich auch Initiativen auf EU-Ebene erhoffe.

Das Prinzip des Gender-Budgeting schließlich sei in den verschiedenen Ressorts erst in unterschiedlicher Weise umgesetzt worden, sie hoffe, dass es 2011 auch die Ebene der Länder und Gemeinden erreichen werde. Dazu bedürfe es aber noch größerer Anstrengungen.

(Fortsetzung Budgetausschuss)