Parlamentskorrespondenz Nr. 1009 vom 13.12.2010

Bandion-Ortner: Qualität in der Justiz bleibt gewahrt

Justizministerin verteidigt im Budgetausschuss Ressorteinsparungen

Wien (PK) – Der Budgetausschuss setzte seine Beratungen heute mit dem Kapitel Justiz fort, für das der Bundesvoranschlag Ausgaben in der Höhe von 1.150,500 Mill. € (2010: 1.166,513 Mill. €) und Einnahmen von 804,703 Mill. € (2010: 796,251 Mill. €) vorsieht. Die Diskussion umspannte eine Reihe von aktuellen Themen des Justizbereichs, wobei der Bogen von der Entkriminalisierung der leichten fahrlässigen Körperverletzung über die Neugestaltung der Gerichtsdolmetscherdienste bis hin zum Vorgehen gegen Sexualstraftäter reichte.

Kinderpornografie im Internet hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun

Für die SPÖ sah Abgeordneter Johannes Jarolim den Budgetentwurf zum Kapitel Justiz vor allem unter dem Aspekt des Zugangs zum Recht und begrüßte, dass es gelungen sei, die Amtstage vor Gericht beizubehalten. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Johann Maier drängte auf eine Lösung in der Frage der Gruppenklagen bei Masseverfahren und forderte zudem eine Ausweitung der Privatbeteiligtenanschlüsse zur Entlastung der Gerichte. Abgeordnete Ruth Becher (S) thematisierte ihrerseits den Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner teilte mit, man sei dem Wunsch nachgekommen, den Amtstag bei Gericht grundsätzlich beizubehalten, Protokollaranbringen im Zusammenhang mit Rechtsmitteln seien nun aber nicht mehr gestattet. Für sinnvoll und überlegenswert hielt die Ministerin auch ein Abgehen von den Gerichtstagen, wobei sie auf die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen an den aufgelassenen Gerichtsstandorten, aber auch auf den geringen Zulauf aufmerksam machte. Was den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern, insbesondere durch Kinderpornografie, betrifft, plädierte Bandion-Ortner für Internetsperren und stellte klar, es reiche nicht aus, Seiten mit kinderpornografischen Darstellungen bloß zu löschen. Dies sei keine Zensur und auch keine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. Es wäre unvertretbar, die Themen Meinungsfreiheit und Kinderpornografie in einem Zug zu verwenden, betonte sie mit Nachdruck.

Elektronische Fußfessel – derzeit 73 Anwendungsfälle

Die Abgeordneten Peter Michael Ikrath und Bernd Schönegger(beide V) sprachen den Beitrag an, den das Justizministerium zur Verwaltungsreform erbringen kann, während sich Abgeordneter Franz Glaser (V) nach Einsparungen als Folge der Fußfessel erkundigte. Abgeordnete Anna Franz (V) interessierte sich für die gemeinsame Obsorge, Abgeordnete Karin Hakl (V) schließlich forderte mehr Sicherheit gegen unbefugte Veröffentlichung von elektronischen Akten.

Die Justizministerin verwies auf Studien des Europarats, aus denen sie entnahm, dass Österreichs Justiz im internationalen Vergleich hervorragend abschneide, dies insbesondere hinsichtlich der kurzen Erledigungszeiten, des hohen Opferschutzes aber auch beim IT-Einsatz. An Beiträgen zur Verwaltungsreform im Justizbereich nannte sie die Einsparung der Landesgerichtsebene in Justizverwaltungsangelegenheiten, die Verkleinerung der Senate bei Kostenentscheidungen sowie den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs, bei dem, wie sie sagte, Österreich europäischer Vorreiter sei.

Einsparungen als Folge der Fußfessel seien schwer bezifferbar. Bandion-Ortner berichtete von derzeit 73 Anwendungsfällen und rechnete jährlich mit 500 Fällen der elektronischen Fußfessel. Klar war für sie, dass dies auch zu einer Entlastung der Vollzugsanstalten führen werde. Hinsichtlich der gemeinsamen Obsorge trat die Ministerin für den Ausbau der Familiengerichtshilfe ein, um bereits im Vorfeld zu einer Einigung zu kommen.

Bandion-Ortner verteidigt Entkriminalisierung der leichten fahrlässigen Körperverletzung

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) kritisierte die Entkriminalisierung der leichten fahrlässigen Körperverletzung als falsch und gab zu bedenken, dadurch würde einer großen Zahl von Geschädigten die Möglichkeit genommen, als Privatbeteiligte im Strafprozess kostengünstig zu ihrem Geld zu kommen. Er bezweifelte den Einsparungseffekt dieser Maßnahme und meinte, nun werde wohl vermehrt der Weg des Zivilprozesses beschritten werden. Abgeordneter Christian Lausch (F) forderte ein Jugendkompetenzzentrum für Wien und sprach die Einsparungen im Bereich der externen Betreuung von Häftlingen an. Er machte zudem ebenso wie sein Fraktionskollege Abgeordneter Walter Rosenkranz auf die Kosten des Freizeitangebots für Häftlinge aufmerksam.

Die Ressortleiterin verteidigte die Entkriminalisierung der leichten fahrlässigen Körperverletzung und argumentierte, diese Maßnahme bringe Einsparungen zumal in diesem Bereich die Aufwendungen in keinem Verhältnis zum Aufwand stünden. Insbesondere bei Verkehrsunfällen komme es häufig zu einer versicherungstechnischen Abwicklung oder zu einer außergerichtlichen Einigung. Auch sei der Unrechtsgehalt einer leichten fahrlässigen Körperverletzung derart gering, dass eine Kriminalisierung nicht erfolgen müsse.

Zu dem vom Abgeordneten Fichtenbauer ebenfalls kritisierten Entfall der Gerichtsferien stellte die Ressortleiterin fest, die verhandlungsfreie Zeit sei nicht mehr zeitgemäß. Von der nunmehrigen durchgängigen Möglichkeit, Verhandlungen auszuschreiben, erwartete sie sich Effizienzsteigerungen, sah darin aber auch ein Zeichen, dass die Justiz das ganze Jahr für die Bevölkerung da ist.

Die Kürzungen bei der externen Betreuung von Insassen und beim Freizeitangebot begründete Bandion-Ortner mit dem Argument, es gebe in sämtlichen Bereichen der Justiz Einsparungserfordernisse. Keine Kürzungen würden allerdings bei der eben erst gegründeten Justizbetreuungsagentur vorgenommen.

Haftentschädigung: Materieller Schaden wird voll ersetzt

Seitens der Grünen erhob Abgeordneter Albert Steinhauser schwere Bedenken gegen Einsparungen bei GerichtsdolmetscherInnen durch Schaffung eines Pools und sah dadurch vor allem die Qualität gefährdet. Als falsch bezeichnete er auch die Verkürzung der Zeit des Rechtspraktikums auf fünf Monate. Kein Verständnis zeigte Steinhauser zudem für die Gebühr für Fortführungsanträge. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) reagierte empört auf die Kürzung der Entschädigung für ungerechtfertigte Haft und sprach in diesem Zusammenhang von einer Verhöhnung der Betroffenen. Abgeordnete Daniela Musiol (G) wiederum bezeichnete die Kürzung der Maximaldauer der stationären Therapie von Suchtkranken als aus medizinischer Sicht für unvertretbar.

Bandion-Ortner verteidigte die Pool-Lösung für die GerichtsdolmetscherInnen und meinte, aufgrund der explodierenden Kosten sei es notwendig gewesen, gegenzusteuern. Nun werde in erster Linie auf die DolmetscherInnen aus dem Pool zurückgegriffen, was zu Kosteneinsparungen führe. Qualitätssicherung stehe aber auch weiterhin im Vordergrund, versicherte sie.

Auch die Reduzierung der Zeit der Gerichtspraxis sah die Ministerin unter dem Blickwinkel der notwendigen Ausgabeneinsparungen. Die Kosten seien nicht mehr leistbar, vom System der Gerichtspraxis gehe man aber grundsätzlich nicht ab. Die Verkürzung der Dauer würde vor allem solche Personen treffen, die die Gerichtspraxis nur als Durchlaufposten sehen.

Was die Gebühr für Fortführungsanträge betrifft, wies Bandion-Ortner auf den Umstand hin, dass diese Anträge in letzter Zeit ins Uferlose gegangen, 86 % davon aber ohne Erfolg geblieben sind. Die Maßnahme ermögliche es nun, die Ressourcen der Gerichte sinnvoller einzusetzen. Dazu komme noch, dass ab 2011 den Opfern eine Begründung für die Einstellung ihres Verfahrens mitgeteilt werden muss, was die Ministerin ebenfalls als Verbesserung verbuchte.

Zur Kürzung der Haftentschädigung gab Bandion-Ortner zu bedenken, diese liege nunmehr immer noch weit über dem in Deutschland geleisteten Betrag und betreffe überdies nur den immateriellen Schaden. Der tatsächlich erlittene Schaden werde jedenfalls von den Gerichten zugesprochen.

Die Kürzungen der Therapiedauer von Suchtgiftkranken begründete die Ministerin mit der diesbezüglichen Kostenexplosion, wies aber auch auf Expertenmeinungen hin, wonach eine kostengünstigere Kombi-Therapie die ideale Form der Behandlung sei.

Bandion-Ortner: Gewaltschutzpakete als Reaktion auf Sexualstraftaten

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sah Defizite bei der lebenslangen Kontrolle von Sexualstraftätern und sprach sich für einen Entfall der Tilgungs- und Verjährungsfristen bei schweren Sexualdelikten sowie für einen Verzicht auf die vorzeitige Entlassung von Sexualtätern aus. Mit scharfen Worten kritisierte Westenthaler ebenso wie Abgeordneter Herbert Scheibner (B) die Veröffentlichung von Protokollen aus Strafakten in den Medien und sah diesbezüglich Handlungsbedarf bei der Ministerin. So wären seiner Meinung nach die elektronischen Möglichkeiten zur Sicherung von Akten voll auszuschöpfen.

Bandion-Ortner erinnerte, man habe bereits mit dem zweiten Gewaltschutzpaket auf die von Sexualtätern ausgehenden Gefahren entsprechend reagiert, ein Wegfall der Verjährungsfristen sei jedoch insofern problematisch, da nach extrem langer Zeit die Beweisführung sehr schwierig werde. Eine Verbesserung für die Opfer von Sexualverbrechen sah die Ministerin aber durch die zahlreichen Opferschutzeinrichtungen. Skeptisch äußerte sich Bandion-Ortner überdies zur Forderung nach einem Verzicht auf bedingte Entlassung, wobei sie betonte, gerade diese Maßnahme ermögliche bessere Kontrolle und Therapie.

Zur Veröffentlichung von Strafakten in den Medien gab die Ministerin zu bedenken, sie sei sich des Problems durchaus bewusst, eine vollständige Absicherung der Akten wäre aber angesichts der großen Zahl von zugriffsberechtigten Personen nicht möglich.

(Fortsetzung Budgetausschuss)