Parlamentskorrespondenz Nr. 1029 vom 15.12.2010

Landwirtschaftsausschuss befasst sich neuerlich mit EU-Agrarreform

Breite Mehrheit für neues Pflanzenschutzmittelgesetz

Wien (PK) – Der Landwirtschaftsausschuss des Nationalrats hat sich heute neuerlich mit der geplanten EU-Agrarreform befasst. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich berichtete den Abgeordneten über den aktuellen Diskussionsstand auf EU-Ebene und zeigte sich mit dem offiziellen Vorschlag von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos grundsätzlich zufrieden. Es sei wichtig, dass die Bergbauernförderung in der zweiten Fördersäule bleibe, betonte er, zudem habe Ciolos einer europaweit einheitlichen Flächenprämie eine Absage erteilt. Eine endgültige Bewertung der Reformpläne ist Berlakovich zufolge mangels konkret vorliegender Zahlen aber noch nicht möglich.

Vom Landwirtschaftsausschuss beschlossen wurden ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz und ein neues Pflanzenschutzgesetz, mit denen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Überdies spricht sich der Ausschuss in Form einer Entschließung dafür aus, bei allen EU-Fördermaßnahmen im Agrarbereich auf Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu achten.

Opposition über Auslaufen der Milchquote besorgt

Thema der Aktuellen Aussprache im Landwirtschaftsausschuss war nicht nur das Reformpapier von EU-Agrarkommissar Ciolos, sondern auch das Auslaufen der Milchquote 2015. Abgeordneter Harald Jannach (F) forderte eine Entschädigung für Bauern, die in den vergangenen Jahren Milchquoten zugekauft haben, stieß damit bei ÖVP-Abgeordnetem Franz Eßl und Landwirtschaftsminister Berlakovich aber auf wenig Verständnis.

Eßl fragte, wer eine derartige Entschädigung zahlen solle, und wies darauf hin, dass die Bauernkammer die Landwirte stets dazu angehalten habe, Quotenkäufe so zu kalkulieren, dass sie sich bis 2015 rechneten. Zur Bemerkung von Jannach, wonach es sich um "einen Diebstahl am bäuerlichen Eigentum" handle, merkte der Minister an, die Quote sei ein Liefer- und kein Eigentumsrecht. Auch eine Beibehaltung der Milchquote in benachteiligten Gebieten ist seiner Ansicht nach EU-rechtlich nicht möglich.

Ein gewisses Verständnis für die Forderung der FPÖ äußerte hingegen Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G). Er verlangte zudem eine adäquate Nachfolgeregelung für die Zeit nach dem Auslaufen der Milchquote und regte etwa an, die Milchproduktion auf Grünlandgebiete zu beschränken. Rinderhaltung wirke sich nur dann negativ auf das Klima aus, wenn sie auf Futterimporten und Ackerbau aufbaue, argumentierte er.

Generell hielt Pirklhuber fest, Experten würden die kleinbäuerliche Landwirtschaft nicht als Auslauf- und sondern als Zukunftsmodell sehen. Österreich solle sich hier rechtzeitig positionieren, verlangte er. Die EU muss sich seiner Meinung nach entscheiden, welche Art von Landwirtschaft sie künftig fördern wolle.

Abgeordneter Maximilian Linder (F) meinte, man soll über ein Milchlieferungsrecht für Landwirte in benachteiligten Gebieten nach Auslaufen der Milchquote nachdenken, und wandte sich dagegen, betroffene Bauern zu alleinigen Landschaftspflegern zu machen.

Abgeordneter Peter Mayer (V) erklärte, die beste Absicherung für die Milchbauern seien starke Genossenschaften. Man müsse aber Vorkehrungen gegen negative Auswirkungen volatiler Märkte treffen. Sein Fraktionskollege Eßl ging überdies auf die EU-Agrarreform ein und hob die Notwendigkeit hervor, die erste und die zweite Säule der Agrarförderung beizubehalten. Für ihn ist es zudem wichtig, dass spezifische österreichische Förderprogramme wie das Umweltprogramm und die Investitionsförderung weitergeführt werden können.

Abgeordneter Gerhard Huber urgierte namens des BZÖ eine Förderumschichtung im Agrarbereich. Wolle man kleine Betriebe erhalten, müsse man sie verstärkt fördern, bekräftigte er. Huber will überdies auf alternative Energieproduktion in der Landwirtschaft setzen und nannte als ein Beispiel die Installation von Photovoltaikanlagen auf Stalldächern.

Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich berichtete, EU-Agrarkommissar Ciolos habe beim letzten Agrarministerrat auch ein "Milchpaket" vorgestellt. Der Vorschlag sieht ihm zufolge unter anderem die Möglichkeit freiwilliger vertraglicher Regelungen zwischen Bauern und Milchverarbeitern, gemeinsame Preisverhandlungen von Erzeugern und eine Erhöhung der Transparenz vor.

Laut Berlakovich entsprechen die Vorschläge den Intentionen der österreichischen Milchbauern und der Milchwirtschaft. Es gebe aber Widerstand von den skandinavischen Ländern, den Niederlanden und Großbritannien, die gegen jegliche Beschränkung des Marktes im Milchbereich eintreten. Erfreut äußerte sich Berlakovich über die zuletzt positive Entwicklung am Milchmarkt. Nichts abgewinnen kann er, wie er sagte, der Forderung von Abgeordnetem Pirklhuber, Milch ausschließlich in Grünlandgebieten zu erzeugen.

Was die Pläne von EU-Agrarkommissar Ciolos im Bereich der EU-Agrarreform betrifft, begrüßte es Berlakovich ausdrücklich, dass die Bergbauernförderung in der zweiten Fördersäule bleiben solle. Eine Verschiebung in die erste Säule hätte massive Einkommensverluste für die betroffenen Landwirte zur Folge, skizzierte er. Auch den Umstand, dass es keine europaweit einheitliche Flächenprämie geben soll, wertete Berlakovich angesichts der unterschiedlichen Kaufkraft und Kosten in den einzelnen EU-Ländern als sinnvoll.

Konkrete Zahlen liegen laut Berlakovich aber noch nicht am Tisch, weder über die Höhe des künftigen EU-Agrarbudgets insgesamt noch über die Höhe der einzelnen Prämien. Er könne daher auch nichts über eine mögliche Verschiebung von EU-Agrarförderungen in den Osten sagen, unterstrich er. Geht es nach den Agrarministern, solle, so Berlakovich, das EU-Agrarbudget auch nach 2013 in vollem Umfang beibehalten werden, schließlich würden die Landwirte auch eine Reihe von Leistungen erbringen.

Der Mehraufwand für kleine Betriebe und damit die aufgewendete Arbeitskraft wird nach Darstellung von Berlakovich bei den Förderungen bereits berücksichtigt. Generell skeptisch äußerte er sich über die Klassifizierung von Rindern als "Klimasünder" – für ihn muss Ernährung Priorität vor Klimaschutz haben. Abgeordneten Rupert Doppler (F) informierter der Minister, dass es insgesamt 13 Agrar- und Umweltattachés in anderen EU-Ländern gäbe.

Bereits am 25. November hatte der Landwirtschaftsausschuss ein Experten-Hearing zur EU-Agrarreform abgehalten (siehe PK Nr. 938/2010 ).

Breite Mehrheit für Agrarrechtsänderungsgesetz 2010

Vom Landwirtschaftsausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit beschlossen wurde das Agrarrechtsänderungsgesetz 2010 . Mit diesem Gesetz sollen ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz sowie ein neues Pflanzenschutzgesetz erlassen und damit die EU-Pflanzenschutzmittel-Richtlinie umgesetzt werden.

Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 enthält unter anderem Bestimmungen über die Behördenstruktur, Überwachungsmaßnahmen sowie über die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus Drittstaaten. Zudem werden die Strafbestimmungen angepasst sowie die Frage der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und die Fort- und Weiterbildung geregelt. Nationale Zulassungsbestimmungen sind aufgrund der direkten Anwendung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2009 hingegen obsolet. Österreich ist nach dieser Verordnung gemeinsam mit zwölf weiteren Staaten der mittleren von drei innerhalb der EU eingerichteten Zonen zugeordnet.

Im Pflanzenschutzgesetz werden die phytosanitären Vorschriften des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes sowie des Pflanzenschutzgesetzes 1995 zusammengeführt und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Laboruntersuchungen durch beauftragte Unternehmen geschaffen.

Im Rahmen der Diskussion äußerte sich Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) zu einzelnen Punkten des neuen Pflanzenschutzmittelgesetztes zwar positiv, etwa was die Einbeziehung des Internethandels in das Gesetz betrifft, kritisierte allerdings, dass es in Österreich nach wie vor nicht gelungen sei, den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Er bemängelte außerdem, dass in Österreich weiter manche Pflanzenschutzmittel angewendet würden, die etwa in Deutschland bereits verboten seien. Pirklhuber machte auf die hormonelle Wirkung vieler Pestizide und die Auslösung von Allergien aufmerksam.

Seitens der SPÖ begrüßten die Abgeordneten Johann Maier und Kurt Gaßner die neuen gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich. In der Vergangenheit hätten die Kontrollen im Bereich der Pflanzenschutzmittel oft versagt, meinte Gaßner mit Hinweis auf die vielfach schlechte Grundwasserqualität und äußerte die Hoffnung, dass das neue Gesetz Verbesserungen bringen werde. Konkret brachte er einen dramatischen Fall in Oberösterreich zur Sprache.

Abgeordneter Maier wertete die von den Bezirksverwaltungsbehörden verhängten Strafen für das illegale Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und andere Gesetzesverstöße als viel zu niedrig. Was das Pflanzenschutzgesetz betrifft, regte er an, TouristInnen verstärkt darauf aufmerksam zu machen, was sie mit dem illegalen Import von Pflanzen aus diversen Ländern wie der Türkei oder Afrika anrichten könnten.

Die Kritik von Abgeordnetem Gaßner stieß auf heftigen Widerspruch von Abgeordnetem Jakob Auer (V). Gerade in dem von Gaßner angesprochenen Fall hätte die Kontrolle "perfekt funktioniert", bekräftigte er, der betreffende Bauer habe eine hohe Strafe erhalten. Fehlverhalten einzelner Landwirte kann man seiner Meinung nach nie ausschließen, es handle sich aber um Einzelfälle.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) hob hervor, dass es im Bereich der Landwirtschaft durch ein intensives Schulungsprogramm mittlerweile einen breiten Wissensstand über Pestizide gebe. Er wies darüber hinaus auf strenge Vorgaben durch große Handelsketten hin, die die Landwirte einhalten müssten, wollten sie ihre Produkte verkaufen.

Abgeordneter Harald Jannach (F) betonte, wenn man Grundwasserschutz ernst nehme, müssten die Kontrollen im Vorfeld verstärkt werden.

Landwirtschaftsminister Berlakovich erklärte, in den letzten Jahren sei es durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu einem viel sorgfältigeren Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft gekommen. Überdies seien Pestizide für Landwirte ein "gewaltiger Kostenfaktor" und würden allein schon deshalb sparsam eingesetzt, meinte er. Anwendungskontrollen obliegen Berlakovich zufolge den Ländern, wobei sich das Lebensministerium bereits vor 3 Jahren dafür ausgesprochen habe, die Strafen zu erhöhen.

Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden ein Entschließungsantrag und ein Antrag der Grünen, die beide abgelehnt wurden. Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber und seinen FraktionskollegInnen ging es unter anderem um den Ausbau des Bio-Landbaus, den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und gentechnisch veränderte Futtermittel sowie um mehr Marketing für Bio-Produkte durch die AMA.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) warb für beide Anträge der Grünen und meinte, es würde Österreich gut anstehen, den biologischen Landbau als klares Leitbild in den Vordergrund zu rücken. Er zeigte überdies kein Verständnis dafür, dass Beiträge, die Biolandwirte an die AMA zahlen für Marketing für konventionelle Produkte verwendet werden. Pirklhuber übte aber auch in Zusammenhang mit der Förderkontrolle scharfe Kritik an der AMA und beklagte, dass etwa ein versehentlich nicht ausgefülltes Formular unverhältnismäßige Folgen für die Bauern haben könne.

Abgeordneter Peter Mayer (V) sprach sich dem gegenüber gegen eine Zweckwidmung von AMA-Mitteln aus und argumentierte, Biolandwirte würden auch von allgemeinen Marketingmaßnahmen der AMA, etwa von der Schulmilchaktion, profitieren. Sein Fraktionskollege Hermann Schultes meinte, Biolandbau zu einem verpflichtenden Leitbild für die österreichische Landwirtschaft zu machen, gehe an der Realität vorbei.

Abgeordneter Gerhard Huber (B) forderte von der AMA generell ein "intelligenteres" Marketing ein und schloss sich gemeinsam mit Abgeordnetem Harald Jannach (F) der Kritik Pirklhubers an der verzögerten Auszahlung von Förderungen durch die AMA an.

Landwirtschaftminister Berlakovich machte darauf aufmerksam, dass die AMA die Förderauszahlungen an die Landwirte zur Abfederung der schlechten Agrarpreise im Vorjahr vorgezogen habe. Man habe diese Vorgangsweise auch heuer wählen wollen, sei von der EU aber ausdrücklich gemahnt worden, dass dies rechtswidrig sei. Abgeordneter Jakob Auer (V) ergänzte, die Agrarreferenten hätten "blitzartig" auf das Problem reagiert und dafür gesorgt, dass den Bauern keine Nachteile entstünden.

Abgeordnete mahnen Chancengleichheit bei EU-Agrarförderungen ein

Eine vom Landwirtschaftsausschuss mit breiter Mehrheit angenommene Entschließung zielt auf die Berücksichtigung des Gender-Aspekts bei der Verteilung von EU-Agrarfördermittel ab. Frauen und Männer sollten gleichermaßen vom Programm zur Ländlichen Entwicklung 2007-2013 und von nachfolgenden Programmen profitieren, fordern SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ einhellig. Zu diesem Zweck ist es ihrer Meinung nach auch notwendig, für eine entsprechende Frauenrepräsentanz in den zuständigen Fördergremien zu sorgen und potentielle FördernehmerInnen aktiv anzusprechen und zu beraten. Basis für den Beschluss bildete ein Vier-Parteien-Antrag .

Abgeordnete Anna Höllerer (V) machte geltend, die Landwirtschaft in Österreich werde zunehmend weiblich. Ihr zufolge würden bereits 40% der landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen geführt, dazu käme die Mitarbeit vieler Frauen in von Männern geführten Betrieben. Frauen würden, so Höllerer, besonders auf Diversifizierung achten, sich in der Direktvermarktung engagieren, Hofläden betreiben und Aufzeichnungspflichten übernehmen. Sie erachtet etwa spezifische Bildungsmaßnahmen für Bäuerinnen für wichtig. Ihr Fraktionskollege Hermann Schultes berichtete, in der Praxis habe sich gezeigt, dass Betriebe, bei denen Frauen in Entscheidungen eingebunden seien, erfolgreicher wären.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sieht den größten Nachholbedarf in regionalen Aktionsgruppen und politischen Landwirtschaftsgremien, wo Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert seien. Die beiden SPÖ-Abgeordneten Rosemarie Schönpass und Kurt Gaßner machten darauf aufmerksam, dass das Programm für ländliche Entwicklung nicht nur Bäuerinnen und Bauern, sondern generell den ländlichen Raum betreffe.

Kritik an der Entschließung kam von der FPÖ. Abgeordneter Harald Jannach führte aus, er könne keine Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen im Programm Ländliche Entwicklung erkennen. Förderanträge von Frauen würden nicht anders behandelt als Förderanträge von Männern.

FPÖ fordert Obergrenze für Agrarsubventionen

Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit einem Entschließungsantrag , der auf die Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Höhe von 50.000 € sowie auf eine klare Trennung zwischen den Förderungen für Bauen und den Förderungen für Industrie- und Handelsunternehmen abzielt. Das Agrarbudget solle "echten" Bauern zugutekommen, monieren Harald Jannach und seine FraktionskollegInnen.

Der Antrag wurde auf Verlangen von Abgeordnetem Kurt Gaßner (S) vertagt, nachdem sich auch Abgeordneter Gerhard Huber (B) für Förderobergrenzen und eine Umschichtung der Agrarsubventionen zu Gunsten kleinerer Betriebe ausgesprochen hatte. Gaßner begründete den Vertagungsantrag damit, dass über die verschiedenen vorliegenden Ansätze weiter diskutiert werden müsse.

Ebenfalls vertagt wurde vom Landwirtschaftsausschuss ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber und seine FraktionskollegInnen Maßnahmen gegen die Spekulation mit Agrarrohstoffen urgieren. Vorgeschlagen werden unter anderem eine weltweite Regulierungsstelle und die Besteuerung von Spekulationen mit Agrarrohstoffen im Rahmen einer globalen Finanztransaktionssteuer. Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) machte geltend, dass niemand Spekulationen mit Agrarrohstoffen gutheiße und stellte Verhandlungen über einen Fünf-Parteien-Antrag in Aussicht (Schluss)