Parlamentskorrespondenz Nr. 1035 vom 16.12.2010

Ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Qualitätstourismus

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Vorhaben der EU-Kommission

Wien (PK) – Der Tourismus in Europa soll besser koordiniert werden. Das geht aus einer Mitteilung der Kommission hervor, die heute dem EU-Ausschuss des Bundesrats vorlag. Der Vertrag von Lissabon bietet erstmals eine spezifische Rechtsgrundlage für EU-Maßnahmen auf diesem Gebiet. Österreich unterstützt den Vorstoß grundsätzlich in seinen Zielrichtungen, vor allem hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Qualitätsförderung im Tourismus, aber auch hinsichtlich einer besseren Koordinierung. Das Prinzip der Subsidiarität ist jedoch nach heimischer Auffassung in jedem Fall zu wahren.

Die EU-Kommission schlägt vier Schwerpunkte zur Tourismusförderung vor. Zum einen soll die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Europa gefördert werden, etwa durch eine Diversifizierung des Angebots. Die Kommission nennt dazu unter anderem eine stärkere Abstimmung mit der Kultur. So soll ja ein europäisches Kulturerbe-Siegel eingeführt werden. Man denkt aber auch an eine Entflechtung der Ferien und an ein Eurobarometer zur Zufriedenheit.

Die Bemühungen um einen nachhaltigen, verantwortungsvollen Qualitätstourismus sollen verbessert werden. Dabei schwebt Brüssel die Festlegung von Nachhaltigkeitsindikatoren für Destinationen, ein europäisches Gütesiegel für den Qualitätstourismus, eine Charta für nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus sowie Analysen von Risiken durch Klimawandel vor.

Des weiteren soll das Image und die Außenwirkung Europas als ein nachhaltiges Reiseziel konsolidiert werden, die "Marke Europa" geschaffen und beworben werden. Schließlich will man das Potential der politischen Maßnahmen und der Finanzinstrumente der EU zur Entwicklung des Tourismus bestmöglich nutzen.

Aus diesen Zielsetzungen werden dann 21 Maßnahmen abgeleitet. Der Rat der EU unterstrich die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung des Tourismus für Wachstum und Beschäftigung und wies auch auf die Herausforderungen für den Tourismus durch den Klimawandel, die Biodiversität, den zunehmenden globalen Wettbewerb und die steigende Bedeutung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien hin. Unterstrichen wird seitens des Rats die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes einerseits aber auch die Einhaltung des Prinzips der Subsidiarität.

Nach einleitenden Statements beantworteten die beiden Expertinnen des Wirtschaftsministeriums eine Reihe von Detailfragen der Bundesrätinnen Monika Mühlwerth (F/W), Elisabeth Kerschbaum (G/N) und der Bundesräte Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W). Die BundesrätInnen interessierten sich dabei insbesondere für die Frage, welchen konkreten Nutzen die vorgeschlagenen Maßnahmen den einzelnen Tourismus-Regionen bringen solle und wo Österreich sich hier einbringen könne. Sie erfuhren dazu, dass im Mittelpunkt der Wissensaustausch zur Entwicklung von Gebieten abseits der touristischen "Trampelpfade" stehe und eine bessere Vernetzung der Informationen angestrebt werde. Österreichisches Know-how im Tourismus sei international sehr gefragt, insbesondere in der Berufsausbildung für den Tourismusbereich und der österreichischen Hotelklassifizierung.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschloss dazu einstimmig eine Mitteilung, in der die Zielsetzung der EU-Kommission zur Tourismusförderung grundsätzlich begrüßt wird. Die BundesrätInnen fordern aber eine Konkretisierung der Maßnahmen, insbesondere in Hinblick auf ihre Kosten-Nutzen-Relation, ein.

(Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat)


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