Parlamentskorrespondenz Nr. 1037 vom 16.12.2010

EU-Ausschuss des Bundesrats für mehr Förderung von Breitbandnetzen

Weitere Themen: TEN-Projekte und europäischer Eisenbahnraum

Wien (PK) – Einen breiten Raum nahmen heute im EU-Ausschuss des Bundesrats die Bemühungen der EU um eine gute Breitbandversorgung und ausreichende Funkfrequenzen sowie die Zukunft der Transeuropäischen Netze ein. Die Bundesrätinnen und Bundesräte befassten sich darüber hinaus mit den Plänen der EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums.

EU will besseren Zugang der Bevölkerung zu Breitbandtechnologie

Die EU ist bestrebt, allen EuropäerInnen bis zum Jahr 2020 einen Internetzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 30 Megabits/Sekunde zur Verfügung stellen zu können. In mindestens 50 % der europäischen Haushalte sollte die Übertragungsgeschwindigkeit über 100 Megabits/Sekunde liegen. Dieses Ziel ist in der "Digitalen Agenda für Europa" formuliert, einer Leitinitiative der Strategie "Europa 2020" für eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft.

Bis 2013 will die EU die Breitbandversorgung aller europäischen BürgerInnen gewährleisten. In der vorliegenden Mitteilung der EU-Kommission, die heute vom EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert wurde, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Breitbandziele und operative Pläne festzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Kosten der Breitbandinvestitionen zu senken. Der drahtlose Breitbandzugang soll gefördert werden, wobei vor allem der ländliche Raum zu berücksichtigen ist.

Ferner diskutierten die Ausschussmitglieder einen Vorschlag der EU-Kommission für das erste Programm für die Funkfrequenzen. Damit soll erreicht werden, dass ausreichende Frequenzen verfügbar sind und eine größtmögliche Frequenzflexibilität gewährleistet ist. Darüber hinaus soll es zu einer Verbesserung der effizienten Frequenznutzung durch Allgemeingenehmigungen und Frequenzflexibilität kommen und Wettbewerbsverzerrungen sowie funktechnische und andere Störungen vermieden werden. Angestrebt wird ferner eine Harmonisierung der technischen Bedingungen und die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes.

In den Fragen von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) und den Bundesräten Stefan Schennach (S/W), Edgar Mayer (V/V) und Georg Keuschnigg (V/T) an die Experten des BMVIT stand die Möglichkeit der technischen Umsetzbarkeit des besseren Zugangs zur Breitbandtechnologie, vor allem auch im ländlichen Raum, im Mittelpunkt. Der Experte des BMVIT erläuterte, dass dafür strukturelle Voraussetzungen notwendig seien, die nur durch den Ausbau der Glasfasernetze geschaffen werden können. Aufgeworfen wurde auch die Frage, warum die "digitale Dividende" in Österreich noch nicht realisiert worden ist. Dazu erfuhren die Mitglieder des Ausschusses, dass die Umsetzung der digitalen Dividende nur ein schmaler Ausschnitt der Frequenzpolitik insgesamt sei, es sei ein eher technisches Problem, das aber stark die politische Aufmerksamkeit angezogen habe. Österreich könne aufgrund seiner Größe und geographischen Situation nicht mit Deutschland verglichen werden, für das sich die Lösung dieser Frage relativ einfach gestaltet habe. Man arbeite aber daran, die Versteigerung der frei werdenden Funkfrequenzen Ende 2011 oder spätestens Anfang 2012 durchzuführen.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates beschloss einstimmig eine Mitteilung an die EU-Kommission, in der der Bundesrat für die verstärkte Förderung von Breitbandnetzen, vor allem für den ländlichen Raum, eintritt. Außerdem unterstützt der Bundesrat eine koordinierte Frequenzpolitik der EU.

Transeuropäische Verkehrsnetze

Die Kommission bereitet eine Revision der Leitlinien zu den Transeuropäischen Netzen vor. In ihrer Arbeitsunterlage unterbreitet sie den Vorschlag einer "Zwei-Ebenen-Struktur" mit einem Gesamtnetz und einem Kernnetz, das die Verbindung besonders wichtiger Knoten – Hauptstädte, Metropolen, Seehäfen – festlegt. Das Dokument, zu dem die Mitgliedstaaten nun Stellung beziehen sollen, enthält auch Überlegungen zur Finanzierung, etwa einen integrierten europäischen Finanzierungsrahmen. Darüber hinaus strebt die Kommission eine stärkere Steuerung auf europäischer Ebene an.

Die Verkehrsministerin tritt dabei für die Erklärung der Baltisch-Adriatischen Achse als prioritäres TEN-Projekt ein. In der Stellungnahme des Ressorts wird auf die Notwendigkeit der Anlastung der externen Kosten aufmerksam gemacht, außerdem soll weiterhin am Ziel der Verkehrsverlagerung auf die Schiene festgehalten werden. Das Ministerium spricht sich auch gegen jegliche Kompetenzverlagerung zur EU-Kommission aus und äußert Bedenken hinsichtlich einer Zusammenlegung der Finanzinstrumente.

Die Fragen an die Experten des BMVIT stellten die Bundesrätinnen Cornelia Michalke (F/V), Monika Mühlwerth (F/W), Elisabeth Kerschbaum und Bundesrat Georg Keuschnigg (V/T). Sie interessierten sich für den Ausbau der Eisenbahnverbindungen mit den Nachbarländern. Das Interesse Österreichs an der Baltisch-Adriatischen Achse bestehe vor allem in Hinblick auf die Möglichkeit einer Förderung der Bauprojekte Semmeringbasistunnel und Koralmtunnel aus EU-Mitteln, betonten die Experten. In den TEN-Netzen seien jeweils sowohl Straßen- als auch Schienenverbindungen und Wasserwege erfasst, woraus aber keine Bevorzugung eines Verkehrsmittels ableitbar sei.

EU strebt einheitlichen europäischen Eisenbahnraum an

Die EU forciert ihre Bemühungen um einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum. Im Interesse eines solchen sollen nunmehr die geltenden Richtlinien zur Netzöffnung, Lizenzierung von Eisenbahnunternehmen sowie zum Netzzugang zu einem Rechtsakt mit entsprechenden Anpassungen zusammengeführt werden. Die neue Richtlinie zielt darauf ab, durch klarere Organisationsregelungen in den Eigentumsverhältnissen einen für alle Eisenbahnunternehmen verbesserten Zugang zu Serviceeinrichtungen wie Werkstätten, Verschubanlagen, Anlagen zur Stromversorgung etc. zu schaffen. Weiters soll es einen Bonus beim Schienenbenutzungsentgelt bei Verwendung lärmarmer Fahrzeuge geben. Auch will man die Rechte der Regulatoren - insbesondere in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und bei den Sanktionsmöglichkeiten - sowie deren Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen stärken.

Die EU hat 1991 die Diskussion über transnationale Eisenbahnnetze begonnen und für gewisse Bereiche der Eisenbahnunternehmen einheitliche Regelungen geschaffen, wie etwa die Trennung von Infrastruktur und Betrieb, die Einführung von Schienenbenutzungsentgelten und die Harmonisierung der Lizenzierung von Eisenbahnunternehmen. Auch die stufenweise Marktöffnung im Fracht- und Personenverkehr, einheitliche Sicherheitsparameter, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Stärkung der Rechte der Fahrgäste im Schienenpersonenverkehr gehen auf diese Initiativen - die drei so genannten "Eisenbahnpakete"- zurück. In Österreich wurde die ÖBB 1992 ausgegliedert, weitere Liberalisierungsschritte erfolgten im Güterverkehr, aber auch im Personenverkehr hat es eine Marktöffnung gegeben.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates stimmte einhellig für eine Mitteilung an die EU-Kommission, in der die Bemühungen der Europäischen Union zur weiteren Liberalisierung des Schienenverkehrsmarkts ausdrücklich begrüßt werden. Positiv gesehen werden auch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und die TEN-Vorhaben der EU.

(Schluss EU-Ausschuss Bundesrat)


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