Parlamentskorrespondenz Nr. 23 vom 13.01.2011

Privater Hochschulsektor: Weiter Anstieg bei Studierendenzahlen

Berichte des Akkreditierungsrats 2008 und 2009 liegen vor

Wien (PK) – Über die Tätigkeit des Österreichischen Akkreditierungsrats (ÖAR) in den Jahren 2008 und 2009 informieren zwei Berichte (III-199 d.B. und III-200 d.B.), die nun dem Parlament vorliegen. Anhand einer großen Fülle an Daten, Zahlen und Fakten beschreiben die beiden Konvolute Status-quo und Entwicklungsperspektiven der heimischen Privatuniversitäten.

Privatuniversitäten sind fester Bestandteil der Bildungslandschaft

Zwar blieb zwischen 2008 und 2009 die Zahl der Privatuniversitäten (derzeit 12) konstant, doch konnten erneut Anstiege bei den akkreditierten Studiengängen (2008: 148, 2009: 154) und den Studierendenzahlen (2008: 5.014, 2009: 5.829) verzeichnet werden.

Die Privatuniversitäten nehmen laut Bericht mittlerweile eine feste Position innerhalb der österreichischen Bildungslandschaft ein. Sieben Einrichtungen haben den Reakkreditierungsprozess bereits erfolgreich durchlaufen. Für ihre weitere Profilierung, vor allem im Bereich der Forschung, gelte es aber, geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen herzustellen, die Privatuniversitäten als gleichberechtigte Mitstreiter im Wettbewerb um Mittel zulassen, heißt es im Bericht. Derzeit besteht ein Finanzierungsverbot des Bundes, das in § 8 UniAkkG festgeschrieben ist.

Überblick über die Tätigkeit des Akkreditierungsrats 2008 und 2009

Was den ÖAR anbelangt, so hat er im Anschluss an die externe Evaluierung die Empfehlungen des Expertenberichts aufgegriffen und umgesetzt. Die Einbeziehung von Studierenden in Expertenteams für Reakkreditierungsverfahren und die Einsetzung einer internen Beschwerdekommission zählen zu den Neuerungen, die im Rahmen dieses Follow-up-Prozesses vorgenommen wurden. 2009 veröffentlichte der ÖAR außerdem ein Positionspapier zur Frage der Neuordnung der Qualitätssicherung und beteiligte sich am diesbezüglichen nationalen Konsultationsprozess.

2008 waren insgesamt 10, 2009 insgesamt 12 Verfahren auf Akkreditierung bzw. Reakkreditierung beim ÖAR anhängig. Desweiteren wurden Anträge auf Akkreditierung von 23 bzw. 24 neuen Studiengängen bereits bestehender Privatuniversitäten bearbeitet. Dass die Zahl dieser Anträge kontinuierlich steigt, ist laut vorliegender Berichte darauf zurückzuführen, dass die Privatuniversitäten bestrebt sind, ihr Programmangebot auszubauen. Die im Berichtszeitraum neu hinzugekommenen Verfahren zur Gründung neuer Standorte spiegeln die Expansionsbestrebungen gewachsener Einrichtungen wider.

Im Jahr 2008 bearbeitete der ÖAR neun Anträge auf institutionelle Akkreditierung, von denen fünf zurückgezogen, zwei abgewiesen und zwei nicht abgeschlossen wurden. Von den insgesamt sieben diesbezüglichen Anträgen des Jahres 2009 nahm bislang nur einer die Hürde der Akkreditierung (zwei weitere wurden zurückgezogen, einer abgewiesen und drei nicht abgeschlossen). Als problematisch bezeichnet der ÖAR die quasi unbegrenzte Möglichkeit der sofortigen Neueinbringung eines gescheiterten Antrags: Kritikpunkte würden dabei zumeist meist nur formal aufgenommen, jedoch nicht strukturell behoben.

2008 bearbeitete der ÖAR außerdem 23 Anträge auf Programmakkreditierung: Sieben davon wurde stattgegeben. 2009 verzeichnete man 24 Anträge und 13 studienbezogene Akkreditierungen.

Die Akkreditierung als Privatuniversität ist während der ersten beiden aufeinander folgenden Akkreditierungszeiträume auf fünf Jahre befristet und kann dann auf maximal zehn Jahre vergeben werden. 2008 stellte die Anton Bruckner Privatuniversität Linz einen solchen Antrag und erhielt 2009 einen positiven Bescheid. Reakkreditiert wurde auch die Privatuniversität für Kreativwirtschaft. Die diesbezüglichen Anträge des Konservatoriums Wien, der Sigmund Freud Privatuniversität und der Katholisch Theologischen Privatuniversität konnten im Berichtszeitraum jedoch nicht abgeschlossen werden.

Was Standortneugründungen anbelangt, waren 2008 drei Anträge für die Studienorte Wien, Linz und Paris anhängig, die 2009 mit der Akkreditierung durch den ÖAR endeten. Zurückgezogen wurde ein im gleichen Jahr eingebrachter Antrag für Nürnberg.

Darüber hinaus informiert der Bericht über die vielfältigen Aufsichts-, Gutachter- und Beratungsfunktionen sowie nationale und internationale Kooperationen des ÖAR mit anderen Institutionen und Netzwerken. Aufgelistet werden überdies Forschungsprojekte, an denen der Österreichische Akkreditierungsrat im jeweiligen Berichtszeitraum beteiligt war.

"Bologna"-Prozess ist für den privaten Hochschulsektor kein Thema

Da der private Universitätssektor in Österreich zeitgleich mit "Bologna" ins Leben gerufen wurde, gab es – im Gegensatz zu anderen Hochschulsektoren – keine Probleme in Hinblick auf die Systemumstellung. Derzeit bieten die österreichischen Privatuniversitäten 62 Bachelor- und 51 Masterstudienprogramme an. Nur die medizinischen Studien und die Katholische Fachtheologie bleiben als Diplomstudien erhalten, heißt es im Bericht.

14 % des gesamten bestehenden Studienangebots an Österreichs Privatuniversitäten können berufsbegleitend absolviert werden. Um einer Überlastung der Studierenden vorzubeugen, wird im Rahmen des Akkreditierungsprozesses u. a. besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit des jeweiligen Studienplans mit einer beruflichen Tätigkeit gelegt.

Was die Verteilung des Studienangebots nach Fachrichtung anbelangt, ergibt sich folgendes Bild: Die meisten Angebote entfallen auf den künstlerischen Bereich (67). An zweiter Stelle rangieren die medizinisch-gesundheitswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fächer (jeweils 28). Die technischen Studien liegen mit nur zwei verfügbaren Angeboten weit hinter allen anderen zurück.

Keine soziale Selektion trotz Aufnahmetests und Studiengebühren?

Privatuniversitäten haben im Unterschied zu anderen Hochschulsektoren Österreichs einen unvergleichlich größeren Gestaltungsspielraum bei der Auswahl ihrer Studierenden. Das heißt, die Zahl der Studienplätze kann den vorhandenen Kapazitäten und Entwicklungsplänen angepasst werden. Die an manchen Privatuniversitäten eingehobenen Studiengebühren bedeuten, wie der Bericht darlegt, zwar eine Art der "sozialen Auslese", doch solle man zu keinem vorschnellen Urteil kommen: Teilweise könne man kostenfrei bzw. mit vergleichsweise niedrigen Gebühren studieren, außerdem gebe es Finanzierungsmodelle, die auch finanziell schlechter gestellten Personen das Studium ermöglichten, heißt es im Bericht.

Die Kriterien für die Auswahl der Studierenden sind in erster Linie prospektiv. Zudem sind persönliche Eigenschaften – wie etwa soziale Kompetenz – im Rahmen des Selektionsprozesses ausschlaggebend. Bei einigen Privatuniversitäten umfasse das Auswahlverfahren außerdem eine Finanzierungsberatung oder die Kontrolle spezifischer Fähigkeiten, die für das Studium unerlässlich sind. In manchen Fällen werde als Voraussetzung für die Zulassung ein Pflichtpraktikum in einem bestimmten Arbeitsbereich oder einschlägige Berufserfahrung verlangt. Ein solches Aufnahmeprozedere zeitige insofern Effekte, als es eine relativ exakte Prognose über den weiteren Studienverlauf zulasse und eine geringere Drop-out-Quote zur Folge habe, heißt es im Bericht. (Schluss)


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