Parlamentskorrespondenz Nr. 48 vom 18.01.2011

EU setzt Schritte zu größerer Budgetdisziplin der Mitgliedstaaten

EU-Unterausschuss begrüßt Vorschläge der Kommission mehrheitlich

Wien (PK) – In seinem zweiten Teil befasste sich der heutige EU-Unterausschuss mit den Plänen der EU, durch entsprechende Überwachungs- und Sanktionsmechanismen die Budgets der Mitgliedstaten nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu sanieren und zu stabilisieren und die Wirtschaftspolitiken besser zu koordinieren. In der Phase der Krise sind, wie die Erläuterungen des Finanzministeriums zu den Vorhaben ausführen, Lücken und Schwächen der bestehenden wirtschaftspolitischen Steuerung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion deutlich zutage getreten. In diesem Bewusstsein hat der Europäische Rat im März 2010 eine Task Force zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung eingesetzt, der auch Finanzminister Josef Pröll angehört hat. Am 29.September 2010 wurde dann von der Kommission ein legistisches Gesamtpaket vorgelegt, das nun im Ausschuss zur Diskussion stand.

Dabei handelt es sich um fünf Verordnungsentwürfe und einen Richtlinienentwurf. Die neuen Verordnungen betreffen den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum, die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum. Bei der Richtlinie geht es um die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten.

Budgethoheit des Nationalrats muss gewahrt bleiben

Staatssekretär Reinhold Lopatka betonte in seiner einleitenden Stellungnahme, die Maßnahmen würden von Österreich grundsätzlich befürwortet. Damit könnten Verfahren gegen Staaten, die die Ziele nicht erreichen, schneller abgewickelt werden. Der Staatssekretär spannte aber auch einen Bogen zur innerösterreichischen Budgetdebatte und bemerkte, das Paket unterstütze auch die Ziele der Bundesregierung, die sie in ihren Verhandlungen mit den Bundesländern zum Stabilitätspakt anstrebt. Was die Reform des heimischen Haushaltsrechtes betrifft, so habe diese große Beachtung bei den europäischen Partnern gefunden. Die Forderungen des EU-Maßnahmenpakets an die Mitgliedstaaten seien dadurch bereits erfüllt, stellte Lopatka fest.

Lopatka zufolge will man in der EU die Arbeiten bis zum Sommer 2011 abschließen. Im Februar werde man im ECOFIN den Vorschlägen noch einen Feinschliff verpassen, sodass einer politischen Einigung im März nichts mehr im Wege steht. Man habe aber auch bereits Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen.  

Das EU-Gesetzespaket wurde auch von den Abgeordneten großteils positiv bewertet. In einem Antrag auf Stellungnahme, der von den Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), Wolfgang Schüssel (V) und Alexander Van der Bellen (G) eingebracht worden war, wird jedoch festgehalten, dass die Rechte des Nationalrats zur Entscheidung über den Bundeshaushalt und die Kontrolle des Budgetvollzugs nicht eingeschränkt werden dürfen. Sie verlangen darin auch, den Nationalrat rechtzeitig vor der Annahme der Legislativvorschläge zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts erneut zu befassen. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich angenommen.

BZÖ befürchtet Souveränitätsverlust

Hinsichtlich der geplanten Maßnahmen zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wurde jedoch von Abgeordnetem Ewald Stadler (B) in Form von zwei Anträgen auf Ausschussfeststellung heftige Kritik geübt. Die Anträge blieben jedoch in der Minderheit.

Stadler befürchtete, dass es zu einem Souveränitätsverlust kommen könne, zumal es laut Unterlagen allein der Europäischen Kommission obliegen soll, makroökonomische und mikrofinanzielle Indikatoren sowie Schwellenwerte festzulegen, anhand welcher ein allfälliges makroökonomisches Ungleichgewicht in Mitgliedstaaten festgestellt wird. Das sei eine massive Kompetenzverlagerung hin zur EU-Kommission, die inakzeptabel sei, so Stadler. Sowohl Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als auch Staatssekretär Reinhold Lopatka informierten die Ausschussmitglieder darüber, dass im Zuge der letzten Verhandlungen die Indikatoren nun nicht mehr von der Kommission allein festgelegt werden können, sondern es sei vorgesehen, dass der Rat dem zustimmen muss.

Das BZÖ sprach sich auch dezidiert gegen die geplanten finanziellen Sanktionen im Bereich der makroökonomischen Überwachung aus. Einem insolventen Staat eine Strafzahlung aufzuerlegen, wäre eine Verschärfung der Krise, meinte Abgeordneter Ewald Stadler und rechnete in diesem Zusammenhang vor, dass Griechenland aufgrund dieses Vorschlags 240 Mio. € bezahlen müsste. Staatssekretär Lopatka räumte ein, dass es zu dieser Frage viele Diskussionen gegeben habe, es habe sich aber die Meinung durchgesetzt, dass es bei wiederholtem Ignorieren von Auflagen zu Sanktionen kommen müsse. Das Verfahren dazu sei festgelegt, die Mitglieder des Rats seien demokratisch legitimiert. Außerdem gebe es keine Strafzahlung, solange Länder, die sich unter dem Euro-Rettungsschirm befinden, die Auflagen einhalten.

FPÖ kritisiert übermäßigen Ermessensspielraum der EU

Der Staatssekretär ging damit auch auf die Wortmeldungen der Abgeordneten Johannes Hübner und Elmar Podgorschek (beide F) ein. Hübner kritisierte insbesondere den uneingeschränkten Ermessensspielraum bei den Sanktionen und vermisste ein Minimum an rechtsstaatlichen Regelungen. Podgorschek lehnte ebenso wie zuvor Abgeordneter Stadler Strafzahlungen ab und warnte davor, eine einheitliche Wirtschaftsregierung in Europa anzustreben. Er befürwortete jedoch die Installierung eines Kontrollmechanismus und einheitliche Kriterien.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) bemerkte dazu, dass seiner Meinung nach die Entwicklung dahin gehe, dass die sechs stabilen Euro-Länder sich zu einem Kern innerhalb des Euro-Raums zusammentun. Das habe aber mit den Vorlagen nichts zu tun.

Grüne befürworten Maßnahmen, sehen aber Fallstricke

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) begrüßte die Legislativvorschläge der Kommission grundsätzlich, er sah darin aber einige "Fallstricke", wie er sich ausdrückte. So würden die Probleme der insolventen Staaten in keiner Weise auch nur angedeutet und es sei bislang ungeklärt, was unter einem strukturellen Defizit zu verstehen ist. Unklar sei weiters, ob es Überlegungen dazu gibt, wie die Defizitreduzierung gemeinsam mit dem Schuldenabbau gesehen wird, denn beides müsse nicht automatisch harmonisieren, meinte der Wirtschaftsprofessor. Er wies auch darauf hin, dass man aufgrund gleicher Daten zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen kommen könne, und daher die Frage der Indikatoren eine sensible sei.

ÖVP: Konsolidierung darf Wachstumsimpulse nicht ausschließen

Ebenso differenziert fiel die Stellungnahme von Abgeordnetem Wolfgang Schüssel (V) aus, der die Vorhaben der EU zwar unterstützte, gleichzeitig aber bemerkte, dass damit noch nicht das Gesamtproblem abgedeckt sei. Das Bekenntnis zur Konsolidierung müsse Hand in Hand mit Wachstumsimpulsen gehen, sagte Schüssel. Auch wenn sich Länder in einer kritischen Situation befinden, müssten sie die Möglichkeit haben, trotz Fiskaldisziplin innovative Investitionen zu setzen. Schüssel nannte in diesem Zusammenhang etwa die Begebung einer Forschungsanleihe, Investitionen in Erziehung und Forschung, die Schaffung von "green jobs" und einer "green economy". Ihm fehlten auch seitens der Union kohärente Strategien, etwa der Aufbau einer Wissensstrategie entlang der Donau und eine europaweite Handels- und Exportoffensive. Seiner Meinung nach wäre es auch notwendig, das Binnenmarktkonzept zu verwirklichen. Die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen müsse von einem vernünftigen Schutz der Arbeitskräfte begleitet werden, so Schüssel, der einmal mehr die Notwendigkeit der Anhebung des Pensionsantrittsalters forderte.

Schüssel hielt es auch für erforderlich, dass nicht nur der Bund Daten liefert, sondern auch Länder und Gemeinden, um mehr Transparenz herzustellen. Denn der Bund hafte, was andere Gebietskörperschaften verantworten. Schüssel sprach auch die außerbudgetären Finanzierungen, etwa für die Spitäler oder die Eisenbahn, an und forderte von der EU, Klarheit und Kontinuität zu schaffen, und zwar hinsichtlich der Frage, welche Finanzierungen ins Budget hineingerechnet werden müssen und welche nicht.

SPÖ urgiert Finanztransaktionssteuer

Auch Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) fehlten noch Maßnahmen, wie man "aus der Krise hinausinvestieren" könne. Kurzfristig könnte es durchaus sinnvoll sein, höhere Schulden zu machen, hielt er fest.

Der Abgeordnete sprach sich abermals für die Einführung der Finanztransaktionssteuer aus, da sich seiner Meinung nach der Finanzmarkt noch immer nicht adäquat an den Kosten für die Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligt.

Das EU-Maßnahmenpaket

Die geplanten Maßnahmen der EU bezwecken zunächst eine Reform des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere durch den Vorschlag einer Ausgabenregel, wonach das jährliche Wachstum öffentlicher Ausgaben die mittelfristige Wachstumsrate nicht übersteigen soll. Die bestehende Methode zur Bestimmung der mittelfristigen Haushaltsziele und das jährliche Konvergenzerfordernis von 0,5% des BIP soll beibehalten werden.

Der korrektive Arm des Pakts wird laut Vorschlag erweitert durch eine stärkere Bedeutung der Entwicklung der Schuldenquoten, durch eine Operationalisierung des Schuldenkriteriums, durch eine Zahlenregelung zur Beurteilung der hinreichend schnellen Annäherung der Schuldenquote an den 60%-Schwellenwert und die Möglichkeit der Eröffnung eines Verfahrens bei Nichteinhaltung des Schuldenkriteriums. Von österreichischer Seite wird die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts begrüßt, man legt aber großen Wert auf eine Übergangsregelung, da derzeit der überwiegende Teil der Mitgliedstaaten sich in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit befindet.

Die Änderungen im präventiven und korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollen durch eine Reihe neuer, abgestufter finanzieller Sanktionen für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ergänzt werden, die ebenfalls von österreichischer Seite befürwortet werden. So soll es im präventiven Arm eine verzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 % des BIP geben, im korrektiven Arm eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 % des BIP sowie die Umwandlung in eine Strafzahlung im Falle der Nichtbeachtung der zugrunde liegenden Ratsempfehlung zur Korrektur des Defizits. Die weitere Missachtung der Vorgaben würde zu verstärkten Sanktionen im Rahmen der bereits bestehenden Bestimmungen führen. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im präventiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die verzinsliche Einlage samt Zinsen an den betreffenden Staat rückerstattet. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im korrektiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die unverzinsliche Einlage ebenfalls rückerstattet, während die angehäuften Zinsen bzw. allfällige Strafzahlungen auf jene Länder des Euro-Währungsgebiets aufgeteilt werden, die sich nicht in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, bzw. in einem Verfahren exzessiver Ungleichgewichte befinden.

Des weiteren ist vorgesehen, einen Rahmen für die Erkennung und Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb der EU zu schaffen und damit das Regelwerk der budgetären Überwachung zu ergänzen. Dabei ist an eine regelmäßige Bewertung von Ungleichgewichtsrisiken, einschließlich eines Warnmechanismus, genannt "scoreboard", und ergänzt durch eine analytische Bewertung gedacht. Regeln, die bei nachteiligen makroökonomischen Ungleichgewichten über die Haushaltspolitik hinaus Korrekturmaßnahmen ermöglichen, sind ebenfalls geplant. Ein solches Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht (Excessive Imbalance Procedure – EIP) soll für alle Mitgliedstaaten gelten.

Zurückhaltend äußert sich das Finanzministerium jedoch hinsichtlich des Plans, bei wiederholter Missachtung des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht (EIP) finanzielle Sanktionen gegen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu erlassen. Bei wiederholter Missachtung der Ratsempfehlungen zur Beseitigung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte oder bei Nichtvorlage des vorgesehenen Korrekturmaßnahmenplans soll laut Vorschlag dem betreffenden Mitgliedstaat eine jährliche Strafzahlung in Höhe von 0,1 % des BIP auferlegt werden. Die Strafzahlung ist so lange zu entrichten, bis der Rat feststellt, dass Korrekturmaßnahmen getroffen wurden.

Schließlich zielt der vorliegende Richtlinienentwurf darauf ab, ein Mindestmaß an Qualität der nationalen haushaltspolitischen Rahmen und die Übereinstimmung mit dem Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion als Ergänzung der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu gewährleisten. Das wird von österreichischer Seite unterstützt, indem man auf die eigenen positiven Erfahrungen im Hinblick auf die Haushaltsreform des Bundes verweist.

Die Mindestanforderungen sehen unter anderem eine interne Kontrolle und Rechnungsprüfung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in den einzelnen EU-Ländern vor. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Haushaltsdaten des Staates zeitnah und regelmäßig öffentlich verfügbar gemacht werden. Die Kommission fordert weiters die Staaten auf, die Haushaltspolitik auf realistische makroökonomische Prognosen zu stützen, deren Grundlagen transparent sein sollen, und strenge nationale Haushaltsregeln einzuführen. Von den Mitgliedsländern wird auch erwartet, die haushaltspolitischen Rahmen mit einer mehrjährigen finanzpolitischen Planungsperspektive zu gestalten. Groß geschrieben wird bei den Vorstellungen der EU die Transparenz der gesamtstaatlichen Finanzen sowie ein umfassender Deckungsgrad der haushaltspolitischen Rahmen. Die nationalen Behörden sollen die Transparenz des Haushaltsprozesses gewährleisten, indem sie detaillierte Informationen zu außerbudgetären Fonds, Steuerausgaben und Eventualverbindlichkeiten bereitstellen.

(Schluss EU-Unterausschuss)