Parlamentskorrespondenz Nr. 57 vom 20.01.2011

Österreich in Zukunft mit 19 Abgeordneten im EU-Parlament vertreten

Neues Teilnutzungsgesetz bringt besseren Konsumentenschutz

Wien (PK) – Heute stand auch das Änderungsprotokoll zum Vertrag von Lissabon zur Debatte, wonach die Mandatszahl im Europäischen Parlament noch heuer aufgestockt werden soll. Damit wäre Österreich schon bald mit zwei zusätzlichen Abgeordneten - 19 statt 17 - in Brüssel vertreten. Die Vorlage passierte das Plenum mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, aber gegen die Stimmen der FPÖ.

Notwendig wurde das Änderungsprotokoll durch das verspätete Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Dadurch galt für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 noch das alte EU-Recht. Anders als ursprünglich geplant, wurden nicht 751, sondern lediglich 736 EP-Abgeordnete gewählt. Nun sollen insgesamt 18 MandatarInnen nachrücken, wobei Spanien mit vier zusätzlichen Sitzen am meisten profitiert. Die maximale Mandatszahl pro Land beträgt künftig 96, eine Übergangsregelung stellt jedoch sicher, dass keiner der im Jahr 2009 gewählten 99 deutschen Abgeordneten sein Mandat bis zum Ende der laufenden Wahlperiode verliert.

Mit der Umsetzung der Timesharing-Richtlinie im Rahmen eines neuen Teilnutzungsgesetzes 2011 wird der Schutz der VerbraucherInnen beim Abschluss von Teilnutzungs- und damit in Zusammenhang stehenden Verträgen verbessert und an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Dieses Gesetz fand die Zustimmung aller Abgeordneten.

Zwei Sitze mehr für Österreich im Europäischen Parlament

Durch das zur Debatte stehende Änderungsprotokoll zum Vertrag von Lissabon wird Österreich in Zukunft mit 19 statt mit 17 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) erläuterte den Hintergrund der Vorlage. Diese bedeute einen finanziellen Mehraufwand von rund 28 Millionen Euro, was darauf hindeute, dass es sich bei der geplanten Vorgangsweise um einen Schildbürgerstreich handle. Dies könne nicht im Interesse der heimischen Bevölkerung sein, weshalb man die Vorlage ablehnen solle.

Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) meinte hingegen, man dürfe die Materie nicht nur aus dem Gesichtspunkt des Geldes sehen. Durch den Vertrag von Lissabon sei das Europäische Parlament aufgewertet worden, sodass es nun aktiv mitbestimmen könne. Das sei aus demokratischen Gesichtspunkten zu begrüßen, weshalb man auch der Vorlage zustimmen werde, bedeute diese doch eine weitere Stärkung des Europäischen Parlaments. Konkret wünschte sie dem neuen österreichischen Vertreter im EP, Josef Weidenholzer, viel Erfolg bei seiner künftigen Arbeit.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) zeigte sich über die Ablehnung des gegenständlichen Änderungsprotokolls durch die FPÖ wenig überrascht, qualifizierte das von Abgeordnetem Hübner vorgebrachte Kostenargument aber als problematisch. Man dürfe demokratische Institutionen nicht auf ihre Kosten reduzieren, warnte er. Bartenstein selbst erachtet es als positiv, dass Österreich künftig mit 19 statt 17 Abgeordneten in Brüssel vertreten sein wird.

Abgeordneter Alexander VAN DER BELLEN (G) wertete die Ablehnung des Änderungsprotokolls durch die FPÖ als "unerklärlich". Bei der Sitzverteilung im Europäischen Parlament seien kleine und kleinste Länder gegenüber großen Staaten bevorzugt, skizzierte er. Generell begrüßte Van der Bellen, dass das Europäische Parlament gegenüber der Europäischen Kommission und dem Rat zunehmend selbstbewusst agiere. Es werde viel fraktions- und nationsübergreifend gearbeitet.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zum Änderungsprotokoll an, da dieses, wie er meinte, Vorteile für Österreich bringe. Die "reflexartige Ablehnung" durch die FPÖ sei nicht zielführend, sagte er. Bedauert wurde von Scheibner, dass sich die Mandatsaufstockung so lange hinausgezögert hat.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER meinte in Richtung FPÖ, er finde es erstaunlich, dass sich eine Partei, die sich normalerweise "den Patriotismus an die Brust heftet", gegen das Änderungsprotokoll stimme. Wenn Österreich die Möglichkeit erhalte, in einem internationalen Gremium stärker vertreten zu sein, sollte man das nicht ablehnen, bekräftigte er.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) begrüßte das vorliegende Änderungsprotokoll ebenfalls und zeigte sich generell mit der Repräsentanz Österreichs in EU-Gremien zufrieden. Es sei, so Donabauer, wichtig, dass kleine Staaten im Europäischen Parlament nunmehr besser vertreten seien als früher.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) kündigte an, sein Mandat im Europäischen Parlament anzunehmen. Er verhehle nicht, dass er aus privaten, beruflichen und politischen Gründen gerne im Nationalrat verblieben wäre, hielt er fest, er werde den Wählerwillen aber "nicht verraten". Jene, die im Jahr 2009 für das BZÖ und für ihn gestimmt hätten, wollten sicher keinen FPK-Mandatar in Brüssel. Wie immer werde er auch aus seiner neuen Funktion "das Optimale herausholen", bekräftigte Stadler.

Bei der Abstimmung wurde das Änderungsprotokoll zum Lissabon-Vertrag vom Nationalrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Maßnahmen gegen unseriöse Anbieter im Timesharing-Bereich

Mit der Umsetzung der EU-Timesharing-Richtlinie durch das Teilnutzungsgesetz will man KonsumentInnen europaweit vor unseriösen Anbietern auf dem Markt besser schützen.

Abgeordnete Karin HAKL (V) machte darauf aufmerksam, dass im Timesharing-Bereich etliche unseriöse Anbieter am Markt seien. In manchen Ländern wie Spanien hätten sich sogar "kriminelle Vereinigungen" gebildet, die urlaubswilligen KonsumentInnen Timesharing-Verträge ohne entsprechende Gegenleistung "aufgeschwatzt" hätten, konstatierte sie. Hakl begrüßte daher die neue EU-Richtlinie in diesem Bereich, die einen einheitlichen europaweiten Rechtsschutz bringe. Dabei gehe es nicht nur um die Teilnutzung von Wohnungen, sondern etwa auch von Wohnmobilen und Schiffen.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) wies darauf hin, dass mit dem vorliegenden Gesetz der Verbraucherschutz im Bereich des Timesharing wesentlich verbessert werde. Österreich setze die EU-Vorgaben vollständig um, unterstrich sie und äußerte die Hoffnung, dass Spanien und Griechenland ähnliche Regelungen treffen. Was Länder außerhalb der EU betrifft, regte Becher den Abschluss bilateraler Verträge an, um den Schutz der KonsumentInnen zu gewährleisten.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) stellte die Zustimmung der Grünen zum vorliegenden Gesetz in Aussicht. Das Gesetz sei ein gutes Beispiel für positive Initiativen von Seiten der EU, betonte er. Gleichzeitig begrüßte er die Art der Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich. Generell forderte Steinhauser weitere Reformen im Justizbereich, etwa was das Familienrecht und das Namensrecht betrifft.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) führte aus, Timesharing sei an und für sich eine gute Idee, leider sei die Idee aber "in die Hände von Betrügern und Spekulanten gekommen". Die EU-Richtlinie sei daher richtig und wichtig, meinte er und wertete auch die Umsetzung in Österreich als "gut gelungen".

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) hielt fest, man solle überlegen, auch in Österreich Timesharing-Modelle zu entwickeln, um den Tourismus zu fördern.  Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gebe es hierfür ein klares rechtliches Fundament, konstatierte er.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) verwies darauf, dass die Verbesserung des Konsumentenschutzes im Timesharing-Bereich in allen europäischen Ländern zum Tragen kommen werde. Er hofft auf ähnlich harmonisierte Regelungen in anderen Bereichen, etwa was Werbefahrten betrifft.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) gab zu bedenken, dass es oftmals fast unmöglich sei, aus Timesharing-Verträgen wieder auszusteigen. In diesem Sinn zeigte er sich über den vorliegenden "ausgezeichneten" Gesetzentwurf erfreut.

Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER machte geltend, dass es sich bei der Timesharing-Richtlinie um den ersten Fall eines vollharmonisierten Verbraucherschutzes in der EU handle. Unter anderem bringe die Richtlinie Verbesserungen beim Rücktrittsrecht und bei den Informationsrechten, schilderte sie. Generell will Bandion-Ortner, wie sie sagte, verhindern, dass es durch harmonisierte Verbraucherschutzbestimmungen auf EU-Ebene zu einer Reduzierung des Verbraucherschutzniveaus in Österreich kommt.

Positiv zum vorliegenden Gesetz äußerte sich auch Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S). KonsumentInnen müssten sichergehen, dass bei Abschluss eines Timesharing-Vertrags in allen EU-Ländern die gleichen Bestimmungen gelten, sagte sie.

Abgeordneter Johann MAIER (S) hob hervor, dass Tausende Europäer in Spanien durch unseriöse und betrügerische Timesharing-Anbieter Millionen verloren hätten. Nicht alle Länder hätten in der Vergangenheit EU-Vorgaben eingehalten und für ausreichenden Rechtsschutz gesorgt, erklärte er. Das Hauptproblem sei nach wie vor Spanien, sagte Maier, aber auch in Griechenland komme es zu Schwierigkeiten. Abseits der EU urgierte Maier Verhandlungen mit Drittstaaten wir Tunesien und der Türkei.

Das Teilnutzungsgesetz 2011 wurde vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

(Fortsetzung Nationalrat)