Parlamentskorrespondenz Nr. 69 vom 21.01.2011

Lausch- und Spähangriffe: maßvoll eingesetzt und erfolgreich

Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen liegt vor

Wien (PK) – In ihrem Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen 2009 (III-206 d.B.), der dieser Tage dem Parlament zugeleitet wurde, informiert die Bundesministerin für Justiz über den Einsatz optischer und akustischer Überwachung sowie über die Durchführung automationsunterstützter Datenabgleiche ("Rasterfahndungen"). Das Justizressort betrachtet diese Instrumentarien nach wie vor als effiziente und notwendige Mittel im Kampf gegen organisierte Kriminalität, so das Resümee des Berichts.

"Kleiner Lauschangriff": Erfolgreicher Einsatz in zwei Fällen

Von den drei im Berichtszeitraum angeordneten optischen und/oder akustischen Überwachungen wurden zwei tatsächlich durchgeführt. Im dritten Fall, bei dem es um den dringenden Verdacht einer Bestimmungstäterschaft zu einem Mord ging, wurde der geplante "kleine Lauschangriff" schlussendlich nicht vollzogen. Es kam aber zur Durchführung von Maßnahmen zur Überwachung von Nachrichten.

Im ersten tatsächlichen Anwendungsfall stellte die akustische Überwachung eine Ultima-Ratio-Maßnahme dar, weshalb der Rechtsschutzbeauftragte die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs bejahte. Dabei wurden außerdem nur jene Gespräche des betroffenen Untersuchungshäftlings aufgezeichnet, die dieser mit einer in der Ermittlungsanordnung bezeichneten Person führte. Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft übergab man den Beschuldigten und erwähnte Audioaufzeichnungen aufgrund der Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls des Tribunals von Venedig den italienischen Behörden.

Im zweiten Anwendungsfall hätte eine Aufklärung ohne Maßnahmen zur akustischen Überwachung nicht erfolgen können, weshalb auch hier der Rechtsschutzbeauftragte die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs bejahte. Gegenwärtig befänden sich, wie der Bericht festhält, etliche Beschuldigte in Haft, denen man die Bildung einer kriminellen Organisation und die gewerbsmäßige Erpressung von Schutzgeldern zur Last legt.

Der "kleine Späh- und Lauschangriff" wurde im Berichtszeitraum in den Sprengeln der Staatsanwaltschaften Wien und Graz angeordnet, die Ermittlungsmaßnahme des "großen Späh- und Lauschangriffs" kam in den Sprengeln der Staatsanwaltschaften Wien, Graz und Salzburg zum Einsatz.

"Videofalle": Anordnung in insgesamt 117 Fällen

Eine optische Überwachung ("Videofalle") wurde in insgesamt 117 Fällen angeordnet. Zum Einsatz dieser Ermittlungsmaßnahme kam es in allen Sprengeln (Ausnahme: Sprengel der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis), besonders häufig aber im Gebiet der Staatsanwaltschaft Graz, wo man 43 derartige Überwachungen verzeichnete.

Überwachungsmaßnahmen führten in 44 Fällen zum Erfolg

Wie der Bericht festhält, führten die Maßnahmen zur Überwachung in 44 Fällen zum Erfolg, indem sie zur Aufklärung bzw. zur Verhinderung der dem Antrag zugrunde liegenden strafbaren Handlung beitrugen. In 57 Fällen blieb die Überwachung hingegen erfolglos, in weiteren 20 Fällen ist der Erfolg der Maßnahme noch nicht abschätzbar.

Die optischen und/oder akustischen Überwachungen richteten sich gegen insgesamt 357 Verdächtige. Diese besonders hohe Zahl ist laut Bericht vor allem auf ein sehr umfangreiches Ermittlungsverfahren im Sprengel der Staatsanwaltschaft Wien zurückzuführen, das gegen eine große Zahl an Beschuldigten geführt wird.

Die den Überwachungen zugrunde liegenden Delikte betrafen vorwiegend solche gegen fremdes Vermögen (86 Fälle). Auf Rang zwei und drei der in diesem Zusammenhang häufigsten Deliktgruppen rangieren Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz und strafbare Handlungen gegen Leib und Leben. 

Nur in einem einzigen Fall wurde der Antrag einer Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer besonderen Ermittlungsmaßnahme nicht bewilligt. Gegen durchgeführte Überwachungen legten weder die Beschuldigten noch die InhaberInnen der Räumlichkeiten, in denen aufgezeichnet wurde, Beschwerde ein. Auch wurden, wie der Bericht ausführt, keine Anträge auf Vernichtung von Bildern und Teilen der schriftlichen Aufzeichnungen gestellt.

Die Durchführung einer "Rasterfahndung" ordneten die Staatsanwaltschaften im Berichtszeitraum nicht an.

Akustische und optische Überwachung ist effizient und notwendig

Aus Sicht des Justizministeriums haben sich Formen der akustischen und optischen Überwachung im Kampf gegen organisierte Kriminalität als effizient und notwendig erwiesen. Für die AutorInnen des Berichts steht dabei außer Frage, dass Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit diesen erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung grundsätzlich maßhaltend und verhältnismäßig umgehen. Die strengen Einsatzvoraussetzungen täten hier, wie der Bericht ausführt, durchaus ihre Wirkung. (Schluss)