Parlamentskorrespondenz Nr. 109 vom 03.02.2011

Teilnutzungsgesetz passiert Bundesrat

BundesrätInnen begrüßen verbesserten Schutz vor unseriösen Anbietern

Wien (PK) – Der Bundesrat startete seine Beratungen mit dem Teilnutzungsgesetz 2011. Dieser Gesetzesvorschlag setzt die EU-Timesharing-Richtlinie um und hat zum Ziel, den Schutz der VerbraucherInnen beim Abschluss von Teilnutzungs- und damit in Zusammenhang stehenden Verträgen zu verbessern und an die Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Dadurch sollen KonsumentInnen europaweit vor unseriösen Anbietern auf dem Markt besser geschützt werden. Der Gesetzesvorschlag passierte den Bundesrat ohne Einspruch.

Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) sagte, durch den vorliegenden Entwurf komme es zu einer Verbesserung des Schutzes der KonsumentInnen, würde doch nun ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ermöglicht, womit der Verbraucherschutz nachhaltig optimiert werde. Daher werde die Vorlage von seiner Fraktion begrüßt.

Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) schloss sich ihrem Vorredner an und votierte gleichfalls für die Annahme der Vorlage, die wichtige Verbesserungen für die KonsumentInnen mit sich bringe. Diesen Standpunkt untermauerte sie mit Beispielen aus der bisherigen Praxis, die über weite Strecken unbefriedigend gewesen sei.

Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) begrüßte die Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie und signalisierte gleichfalls Zustimmung.

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER wies auf den substantiell besseren Schutz hin, den diese Novelle mit sich bringt. Damit werde der Verbraucherschutz auf diesem Gebiet europaweit harmonisiert, und das sei positiv, sagte sie. (Fortsetzung Bundesrat)


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