Parlamentskorrespondenz Nr. 120 vom 07.02.2011

Vorlagen: Soziales

Regierung legt revidierte Sozialcharta zur Ratifizierung vor

Die Regierung hat dem Parlament die revidierte Europäische Sozialcharta zur Ratifizierung vorgelegt (1068 d.B. ). Der bereits am 1. Juli 1999 in Kraft getretene völkerrechtliche Vertrag enthält eine Reihe von sozialen Rechten, die von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen und einem gerechten Arbeitsentgelt über adäquate Gesundheitsversorgung bis hin zum Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung reichen. Gegenüber der Ursprungsversion der Sozialcharta aus dem Jahr 1961 wurden dabei in etlichen Bereichen Änderungen vorgenommen.

Konkret in der revidierten Sozialcharta verankert sind etwa ein bezahlter Jahresurlaub von vier Wochen, die Unterrichtung der Beschäftigten über den wesentlichen Inhalt ihres Arbeitsvertrags, ein Recht auf Kündigungsschutz, das Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren in bestimmten gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Berufen, ein 14-wöchiger Mutterschaftsurlaub, ein Recht auf Wohnung sowie verpflichtende Maßnahmen zur Umschulung und Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Außerdem wurden die Schutzbestimmungen für Frauen neu gestaltet, die Rechte behinderter Menschen erweitert sowie eine Klarstellung getroffen, dass das Recht auf Schutz der Familie auch Einelternfamilien umfasst.

Mit der Ratifizierung verpflichtet sich Österreich, zumindest sechs von neun Kernartikeln der Sozialcharta bzw. insgesamt 63 nummerierte Absätze zu erfüllen, eine Anforderung, der gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage Rechnung getragen wird. Demnach entsprechen 73 nummerierte Absätze der Charta geltendem österreichischen Recht, wobei die Artikel 1 (Recht auf Arbeit), 5 (Vereinigungsrecht), 12 (Recht auf soziale Sicherheit), 13 (Recht auf Fürsorge), 16 (Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz) und 20 (Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts) zur Gänze umgesetzt sind.

Da die Sozialcharta auch Länderkompetenzen betrifft, bedarf sie nicht nur der Genehmigung durch den Nationalrat, sondern auch der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats.

Internationales Übereinkommen will Arbeitnehmerschutz verbessern

Ein von der Regierung dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegtes internationales Abkommen zielt auf eine Verbesserung des ArbeitnehmerInnenschutzes ab (1069 d.B. ). Jeder Mitgliedstaat, der das IAO-Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz ratifiziert, verpflichtet sich, eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt zu fördern, zur Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen Programme zu entwickeln, ein innerstaatliches Arbeitsschutzsystem einzurichten und Präventionsmaßnahmen zu forcieren. Sämtliche Bestimmungen des Übereinkommens sind in Österreich laut Regierungsvorlage bereits umgesetzt.

Zum Übereinkommen liegt auch eine zugehörige Empfehlung (Nr. 197) der Internationalen Arbeitskonferenz vor, die weiterreichende Vorschläge enthält, aber keine bindende Wirkung hat. (Schluss)


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