Parlamentskorrespondenz Nr. 121 vom 07.02.2011

Vorlagen: Unterricht

Prüfungsprämiensystem um ein weiteres Jahr verlängert

Mit den Novellen zum "Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen" wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die das Rektorat einer Pädagogischen Hochschule dazu bemächtigt, Lehrenden für die Begutachtung einer Bachelorarbeit oder für besondere Leistungen im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit spezielle Prüfungsprämien zu gewähren.

Die vorliegende Gesetzesänderung (1063 d.B.) sieht vor, dass die Bestimmungen über die Gewährung dieses Bonus um ein weiteres Studienjahr verlängert werden und verpflichtet Unterrichts- und Landwirtschaftsministerium dazu, für dieses Prämiensystem 110 € jährlich pro wirksam an einer Pädagogischen Hochschule oder an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien inskribiertem Studierenden zu leisten.

Durch die Fortschreibung der betraglich unveränderten Prüfungsprämien entstehen dem Bund keine Mehrkosten. Die dennoch zustande kommende, geringfügige Kostensteigerung ist auf die Aufnahme dreier privater Studiengänge in den Wirkungsbereich der Abgeltungsregel zurückzuführen. (Schluss)


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