Parlamentskorrespondenz Nr. 194 vom 01.03.2011

Bessere Aufstiegshilfen sollen Lebensraum von Flussfischen erweitern

Novellen zum Wasserecht und zur Altlastensanierung verabschiedet

Eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie und enthält neue Sanierungsprogramme, neue Regeln für das Hochwasserrisikomanagement. Für regulierte Flüsse und Bäche sind Fischaufstiegshilfen nach dem Stand der Technik vorgesehen. Qualitätsziele im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren und Informationen für die Konsumenten über den aktuellen Nitrat- und Pestizidgehalt ihres Trinkwassers verlangte die FPÖ, blieb mit ihren Anträgen aber in der Minderheit.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) bedauerte einleitend, dass verschiedene Initiativen der FPÖ im Umweltausschuss keine Mehrheit gefunden hätten. So trete seine Fraktion für eine Bekanntmachung der jeweiligen Wasserqualität durch die Wasserverbände im Internet ein, erläuterte er. Angelehnt an die heutige Debatte über den Dringlichen Antrag der Grünen ging Hofer darüber hinaus nochmals auf das Thema EURATOM ein und legte einen Entschließungsantrag vor, in dem die FPÖ Umweltminister Berlakovich ersucht, den weiteren Ausbau erneuerbarer Energieträger zu forcieren und aus EURATOM auszusteigen.

Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) verwies darauf, dass mit der vorliegenden Wasserrechtsgesetznovelle eine EU-Richtlinie zum Hochwasserschutz umgesetzt werde. Unter anderem gehe es darum, Risikogebiete für Hochwasser auszuweisen, erläuterte er. Dabei seien vor allem auch Gemeindekompetenzen betroffen. Weiters werde die Frage der Fischaufstiegshilfen neu geregelt. Generell meinte Schultes, Wasser sei ein "großer Schatz", nicht nur als Energieträger sondern auch als Lebensmittel. Wenige Länder in Europa hätten so sauberes Trinkwasser wie Österreich.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) ortet im Wasserrechtsgesetz einige positive Ansätze und nannte als Beispiel die neue Verpflichtung zur Errichtung von Fischaufstiegshilfen. Die Grünen werden der Novelle laut Brunner dennoch keine Zustimmung geben, da sie einige Mängel beim passiven Hochwasserschutz sehen. Weiters brachte Brunner andere Umweltfragen zur Sprache und bedauerte unter anderem, dass die Koalition eine Volksabstimmung über einen EURATOM-Ausstieg ablehne. Sie sprach sie auch gegen eine Wiederinbetriebnahme des Kohlekraftwerks Voitsberg und für ein Plastiksackerlverbot sowie die Reduzierung von Verpackungsmaterial aus.

Abgeordnete Petra BAYR (S) bezeichnete die Vorlage zum Wasserrechtsgesetz als ein sehr großes Anliegen von ihr, weil dadurch eine spürbare Verbesserung des Ist-Zustandes zu erwarten stehe. Die Rednerin brachte einen V-S-Abänderungsantrag ein, der redaktionelle Korrekturen beinhaltete.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) beklagte, dass in der letzten Sitzung des Umweltausschusses wieder viele wichtige Anträge vertagt worden seien. Nicht minder beklagte er die Vorgangsweise der Regierung, die sich in zahlreichen bedeutsamen Umweltagenden in Lippenbekenntnissen erschöpfe. Gerade auf diesen Gebieten bräuchte es eine Politik mit "Herz, Hirn und Hausverstand", und diese lasse die Regierung derzeit vermissen.

Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH bezeichnete die Vorlage als einen "Meilenstein" der heimischen Wasserrechtspolitik. Dadurch würde ein besserer Schutz vor Hochwasser geboten, zudem verwirkliche man eine naturnahe Rückführung der heimischen Gewässer und schaffe eine modernere, vereinfachte Verwaltung. Die heimischen Seen hätten Trinkwasserqualität, doch bleibe bei etlichen Gewässern noch einiges zu tun, etwa im Bereich der Fischdurchlässigkeit, und dieses Problem nehme man nun in Angriff, damit der gute ökologische Zustand wiederhergestellt werde. An diese Ausführungen schloss das Regierungsmitglied Gedanken über die heimische Energiepolitik.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) schloss an seinen Vorredner an und betonte vor allem den Aspekt des aktiven Hochwasserschutzes, den diese Vorlage gewährleisten werde.

Abgeordneter Josef RIEMER (F) wies auf zahlreiche Gefahrenquellen hin, denen die heimischen Gewässer ausgesetzt seien. Hier brauche es eine entschlossenere Umweltpolitik, um diese Probleme wirklich zu lösen. Dazu seien etwa mehr und genauere Untersuchungen und darauf aufbauend entsprechende Maßnahmen nötig, um zu einem wirklich reinen Wasser zu kommen, denn die Wasserqualität müsse dringend erhöht werden, unterstrich der Redner.

Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) zeigte sich erfreut, dass die in Rede stehende Novelle heute endlich beschlossen und in der Folge umgesetzt werde, denn dies sei ein Gebot der Stunde. Von besonderer Wichtigkeit seien dabei der Hochwasserschutz und die verbesserten Fischaufstiegshilfen.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) meinte, die entsprechende EU-Richtlinie sei schon längst umzusetzen gewesen. Auch sonst gebe es einige Punkte in der gegenständlichen Vorlage, die es seiner Fraktion verunmöglichten, dieser zuzustimmen. Es könne nämlich nicht sein, dass das Grundwasser gefährdet werde. Genau in diesem Punkt habe man es mit einer Nagelprobe zu tun, auf deren Ergebnis er bereits mit Spannung warte.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) unterstrich die Bedeutung des "Lebensmittels" Wasser und zeigte sich zufrieden mit der in Aussicht genommenen Vorlage. Damit lege man die Grundlage für gesundes Wasser auch in Zukunft, so der Redner.

Zustimmung zur Novelle signalisierten auch die S-Abgeordneter Rudolf PLESSL, Johann MAIER, Josef AUER und Peter STAUBER. Tenor der Wortmeldungen war dabei einerseits die Würdigung der in Rede stehenden Vorlage und andererseits der Stolz auf die Qualität des heimischen Wassers.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen, der F-Entschließungsantrag fand hingegen keine Mehrheit. Die beiden negativen Berichte des Umweltausschusses zu F-Anträgen wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Keine Deponiegebühr für Bauschutt aus Ortskernen

Eine Novelle zum Altlastensanierungsgesetz bringt eine Gebührenbefreiung für die Verwendung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie in der Bauwirtschaft sowie für Abbruchabfälle bei Neubauten in Ortskernen – als Anreiz für die Revitalisierung von Ortskernen an Stelle von Neubauten auf der "grünen Wiese". Die Zustimmung erfolgte mehrheitlich.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) setzte sich mit der Altlastensanierung als wichtigem Instrument zur Beseitigung von Umweltbelastungen auseinander und beklagte dabei, dass der Beitrag der Industrie zu dieser Sanierung rückläufig sei, was diese selbst in Frage stelle. So könnten Altlasten nicht fristgerecht beseitigt werden, weshalb die entsprechende Politik dringend geändert werden müsse, wie es generell eine neue Abfallvermeidungsstrategie brauche.

Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) brachte zunächst einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Korrekturen ein, um sodann die Vorlage als zweckdienlich zu begrüßen, weshalb er das Plenum um Zustimmung zu diesem Entwurf ersuche.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) erläuterte die Inhalte der Vorlage und trat wie sein Vorredner für die Annahme des Entwurfs ein. Er bedankte sich bei den Klubobleuten der Regierungsparteien und bei allen, die sich in dieser Materie engagiert hätten, für deren Aktivität.

Abgeordneter Bernhard THEMESSL (F) kündigte die Zustimmung seiner Partei zu dem Antrag an. Abgeordnete Brunner habe aber Recht in dem Punkt, dass durch Abziehung von Geldern des ALSAG-Fonds zu befürchten sei, dass Sanierungen nun nicht vorgenommen oder eine Abwälzung von Kosten auf die Wirtschaft die Folge sein werde. Man müsse sich der Frage, wie es mit zu sanierenden Baustellen weitergehen solle, auseinandersetzen, forderte er.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) nannte die Altlastensanierung Teil des sanierenden Umweltschutzes. Gelder des ALSAG-Fonds sollten allerdings zur Sanierung, nicht für Wiederverwendung von Materialien eingesetzt werden. Insofern gehe das Gesetz in die richtige Richtung. Die Vorbereitung der Vorlage war für Widmann aber nicht zufriedenstellend, hierauf sollte in Zukunft mehr Sorgfalt verwendet werden, mahnte er.

Abgeordneter Fritz GRILLITSCH (V) zeigte sich erfreut über die Lösung, bei der es um Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung gehe. Die Gesetzesnovelle erlaube es, Schlacke mit ausgezeichneten bautechnischen Eigenschaften sinnvoll einzusetzen, erläuterte der Redner. Umwelttechnisch sei diese Verwendung unbedenklich, wie Untersuchungen gezeigt hätten. Es sei dies ein gutes Beispiel von ökosozialer Umweltpolitik, zeigte sich Grillitsch überzeugt.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) pflichtete seinem Vorredner bei, ergänzte aber, man brauche eine Qualitätskontrolle. Es sei auch im Sinne der Gemeinden eine richtige Entscheidung, wenn in Zukunft die Entsorgungskosten für Häuser mit einem Baujahr vor 1950 entfallen. Dies werde sicher der Revitalisierung von Ortskernen förderlich sein, stellte Rädler fest.

Das Altlastensanierungsgesetz wurde in der Fassung des S-V-Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen. (Schluss Umweltdebatte/Fortsetzung Nationalrat)