Parlamentskorrespondenz Nr. 200 vom 02.03.2011

Vorlagen: Familie

Grüne: Bei freiwilligem ökologischen Jahr Familienbeihilfe bis 25

Entsprechend den im Rahmen des Budgets beschlossenen Bestimmungen sollen Studierende nur noch bis zum vollendeten 24. Lebensjahr Familienbeihilfe beziehen können. Ausnahmen von dieser Regel bestehen jedoch für bestimmte Personengruppen, u. a. für solche jungen Menschen, die sich zur Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres verpflichten. In einem Entschließungsantrag (1430/A[E]) spricht sich G-Abgeordnete Daniela Musiol nun dafür aus, diese Ausnahmeregelung auch auf AbsolventInnen eines freiwilligen ökologischen Jahrs auszuweiten.