Parlamentskorrespondenz Nr. 216 vom 07.03.2011

Vorlagen: Justiz

FPÖ für redaktionelle Änderung des § 90 Abs. 2 Aktiengesetz

F-Mandatar Norbert Hofer fordert in einem Antrag (1448/A) die redaktionelle Änderung des § 90 Abs.2 Aktiengesetz (AktG). Dort heißt es, dass der Aufsichtsrat "nur für einen im Voraus bestimmten Zeitraum […] einzelne seiner Mitglieder zu Vertretern von behinderten (!) Vorstandsmitgliedern bestellen" kann. Und weiters: "In dieser Zeit dürfen sie keine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder ausüben." Hofer zufolge sollte das Wort "behindert" im Sinne der Klarheit durch "verhindert" ersetzt werden.

… und Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Dass es in Österreich untersagt ist, im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf mögliche Chromosomen- und Gendefekte zu untersuchen, ehe sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden, können die F-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Norbert Hofer und Harald Stefan nicht nachvollziehen. Da man bei bereits bestehenden Schwangerschaften pränatale Untersuchungen zulasse und die Behinderung des Kindes einen Schwangerschaftsabbruch bis zum Geburtstermin rechtfertige, sei es nicht einsehbar, warum man diese Art der Diagnostik unterbinde. Derzeit fahren zahlreiche Paare ins benachbarte Ausland, um diesbezügliche Untersuchungen durchführen zu lassen, was mit hohen Kosten für die Betroffenen und einem Abfluss an Geldern in die Nachbarstaaten Österreichs einhergehe. Die F-Abgeordneten fordern deshalb die Vorlage eines Gesetzesentwurfs, mit dem Präimplantationsdiagnostik zur Bestimmung des Chromosomensatzes sowie einer möglichen numerischen und strukturellen Chromosomenaberration in Österreich ermöglicht wird (1462/A[E]).