Parlamentskorrespondenz Nr. 232 vom 11.03.2011

Vorlagen: Wissenschaft

Übereinkommen zur Hochschulmobilität in Mittel-, Ost- und Südeuropa

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies ("CEEPUS III") vorgelegt (1087 d.B.). Das bisher gültige CEEPUS II-Übereinkommen läuft heuer aus. Da das Interesse der Hochschulen für Kooperationen in Lehre und Forschung vor allem im Bereich der Doktoratsstudien stark angestiegen ist, soll mit 1. Mai 2011 das CEEPUS III-Übereinkommen in Kraft treten. Das Übereinkommen hat eine Laufzeit von sieben Jahren, seine Verlängerung auf weitere sieben Jahre ist möglich. Unterzeichner von CEEPUS III sind vierzehn Staaten, nämlich Österreich, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Ziel des Übereinkommens ist es, die regionale Vernetzung der Hochschulen im Bereich Lehre und Forschung mit der Schwerpunktsetzung im Doktoratsbereich zu unterstützen. Es fördert die Mobilität von Lehrenden und Studierenden sowie die Entwicklung von Joint Degree-Programmen, insbesondere von Doktoratsprogrammen, an den Hochschulen in den Unterzeichnerstaaten. Österreichs sieht sein Interesse am Übereinkommen in der Absicherung seiner führenden Rolle im wissenschaftlichen Bereich und der Steigerung seiner Attraktivität als Hochschulstandort in der Region. Für das CEEPUS III-Programm sind auf Basis 2011 ca. 1,5 Mio. € aus dem Budget des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vorgesehen. Dieser Betrag umfasst die Finanzierung des in Wien ansässigen CEEPUS Generalsekretariats in der Höhe von 315.000 €. 1,2 Mio. € sind für StipendiatInnen aus den Vertragsstaaten veranschlagt.


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