Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 11.03.2011

Medikamenten-Kennzeichnung soll auf Dopingrelevanz hinweisen

Darabos: Apotheken-Software entsprechend erweitert

Wien (PK) – Der Nationalrat hatte am 11. Dezember 2009 den Sportminister in einer Entschließung aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, die sicherstellen, dass ÄrztInnen bei Konsultationen auch über eine allfällige Eigenschaft ihrer PatientInnen als LeistungssportlerInnen informiert werden. Dadurch sollte verhindert werden, dass LeistungssportlerInnen Medikamente verabreicht werden, die dopingrelevante Substanzen enthalten. Bundesminister Norbert Darabos gibt nun in einem Bericht (III-219 d.B.) zu bedenken, dass derartige Informationen aufgrund des Fehlens einer Registrierungspflicht für LeistungssportlerInnen praktisch nicht umsetzbar sind.

Wie Darabos weiters mitteilt, habe man nun aber zur besseren Information der Ärzteschaft und der betroffenen LeistungssportlerInnen die Software der Apotheken-Computer derart erweitert, dass dopingrelevante Medikamente gesondert gekennzeichnet werden. Damit erscheine beim Verkauf eines Medikamentes, das nach den Dopingbestimmungen verbotene Substanzen enthält, ein entsprechender Hinweis. Dies biete gemeinsam mit der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zum Doping-Hinweis bei der Medikamenten-Kennzeichnung für die SportlerInnen eine ausreichende Information über allfällige verbotene Wirkstoffe in verordneten Arzneimitteln, heißt es im Bericht des Sportministers.