Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 15.03.2011

Arbeitsmarktzugang für AusländerInnen wird neu geregelt

Eigenes Gesetzespaket soll Lohn- und Sozialdumping verhindern

Wien (PK) – Der Zugang für AusländerInnen zum österreichischen Arbeitsmarkt wird neu geregelt. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte mit der Mehrheit der Koalitionsparteien einer entsprechenden Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu. Ziel der Novelle ist es, den Zuzug hoch qualifizierter AusländerInnen nach Österreich zu forcieren, zudem wird das Gesetz an die bevorstehende vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts für BürgerInnen der so genannten "EU-8-Staaten" – Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn – angepasst. Für illegale Ausländerbeschäftigung sind in Hinkunft deutlich strengere Strafen vorgesehen.

Bei der Opposition stieß der Gesetzentwurf weitgehend auf Ablehnung. So fürchten sowohl FPÖ als auch BZÖ einen Anstieg der Arbeitslosigkeit durch die bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarkts. Die FPÖ konnte sich mit einem Antrag auf Verhandlungen über eine Verlängerung der auslaufenden Übergangsfristen jedoch nicht durchsetzen. Seitens der Grünen begrüßte Abgeordnete Alev Korun zwar einzelne Aspekte der neuen "Rot-Weiß-Rot-Card", insgesamt kam sie aber ebenfalls zu einem negativen Befund.

Weiters vom Sozialausschuss beschlossen wurde das "Lohn-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz". Es soll der Unterzahlung jener ArbeitnehmerInnen entgegenwirken, die aufgrund der auslaufenden siebenjährigen Übergangsfrist für die EU-8-Staaten ab dem 1. Mai 2011 uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten.

"Kriteriengeleitetes Punktesystem" ersetzt Quotensystem

Mit der Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird insbesondere der Arbeitsmarktzugang für hoch qualifizierte AusländerInnen, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige so genannte "Schlüsselkräfte" auf neue Beine gestellt. Für den Zuzug nach Österreich gilt künftig nicht mehr ein Quotensystem, sondern ein so genanntes "kriteriengeleitetes Punktesystem", bei dem erworbene Qualifikationen, Berufserfahrung, deutsche Sprachkenntnisse und Alter bewertet werden. Besonders hochqualifizierte Zuwanderer müssen etwa 70 von maximal 100 Punkte erreichen, um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten, Fachkräfte in Mangelberufen brauchen 50 von 75 Punkten. Für ProfisportlerInnen und TrainerInnen sind Zusatzpunkte vorgesehen. Daneben werden AusländerInnen dann zur Beschäftigung als Schlüsselkraft zugelassen, wenn sie die Kriterien für die "Blue-Card" der EU erfüllen.

Für AusländerInnen, die in Österreich ein Studium absolviert haben, ist ein erleichterter Arbeitsmarktzugang vorgesehen. Voraussetzung für eine Beschäftigungsbewilligung ist eine dem Ausbildungsniveau entsprechende Beschäftigung und ein bestimmtes Mindestgehalt. Gleichzeitig wird das Dazuverdienen während des Studiums bzw. eines Schulbesuchs für ausländische SchülerInnen und StudentInnen einfacher. Für sie entfällt – eingeschränkt auf zehn bzw. zwanzig Wochenstunden – die Arbeitsmarktprüfung, gleiches gilt für Personen mit besonderem Schutzstatus, etwa Opfer von Menschenhandel und familiärer Gewalt. Nachgezogenen Familienangehörigen wird in Hinkunft ein sofortiger unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt.

Ergänzend zum kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodell wird es weiter ein Verfahren für sonstige Beschäftigungsbewilligungen geben. Langjährige Saisonarbeitskräfte bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen unkomplizierten Zugang zu Saisonjobs.

Strengere Strafen für illegale Ausländerbeschäftigung

Weitere Adaptierungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz dienen der Umsetzung der so genannten "Sanktionenrichtlinie" der EU, welche Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen ArbeitgeberInnen vorschreibt, die illegal im Land aufhältige AusländerInnen beschäftigen. Zu den neuen Bestimmungen gehören etwa eine Meldepflicht für die Beschäftigung von AusländerInnen ohne Daueraufenthaltsrecht, eine systematische Information unrechtmäßig beschäftigter AusländerInnen über ihre Arbeitnehmerrechte vor ihrer Abschiebung und eine Haftung des Auftraggebers für nicht bezahlte Löhne bei wissentlicher Duldung illegaler Ausländerbeschäftigung. Außerdem wird künftig automatisch davon ausgegangen, dass eine illegale Beschäftigung zumindest drei Monate gedauert hat, solange der Arbeitgeber bzw. der Beschäftigte nichts Gegenteiliges beweisen.

Bei wiederholten Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz kann ein Unternehmen in Hinkunft bis zu einer Dauer von drei Jahren von öffentlichen Förderungen ausgeschlossen werden und muss unter Umständen auch bereits erhaltene Förderungen zurückzahlen. Für schwere Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung, z.B. die Beschäftigung von illegalen AusländerInnen unter besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Gleichzeitig mit der Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wird auch das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert. Es geht um den Bezug von Arbeitslosengeld trotz bereits bestehenden Anspruchs auf eine Korridorpension.

Koalitionsparteien begrüßen Rot-Weiß-Rot-Card

Im Rahmen der Diskussion werteten Abgeordnete der Koalitionsparteien die Regierungsvorlage als positiv. So beurteilte Abgeordneter Martin Bartenstein (V) die neue Rot-Weiß-Rot-Card als wichtige Neuerung im Hinblick auf den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich. Auch der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt für AusländerInnen, die ein Studium in Österreich absolviert haben, mache Sinn, meinte er.

Zur Forderung der FPÖ nach einer Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des Arbeitsmarkts merkte Bartenstein an, er würde sich nicht einmal dann, wenn Österreich hier selbstständig entscheiden könnte, dafür aussprechen. Der österreichische Arbeitsmarkt habe sich zuletzt positiv entwickelt, argumentierte er, zudem sei es an der Zeit, die bestehenden Arbeitsmarktgrenzen für einzelne Nachbarstaaten Österreichs aufzuheben.

Für Abgeordneten Johann Hechtl (S) ist die Rot-Weiß-Rot-Card, wie er sagte, ein "Meilenstein" für einen geregelten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. In vielen Bereichen werde nun erstmals auch die Bezahlung eines Mindestentgelts verlangt, unterstrich er.

Differenziert zum Gesetzespaket äußerte sich hingegen Abgeordnete Alev Korun (G). Sie begrüßte zwar eine Reihe von Bestimmungen, übte gleichzeitig aber an vielen Punkten Kritik. So zeigte sie etwa kein Verständnis dafür, dass zwischen verschiedenen Gruppen von hochqualifizierten Arbeitskräften unterschieden werde und auch nach fünf Jahren kein unbefristetes Aufenthaltsrecht für die Betroffenen garantiert sei. Überdies trägt der Gesetzentwurf ihrer Meinung nach einem EuGH-Urteil zum Aufenthaltsrecht und zum Arbeitsmarktzugang für obsorgeberechtigte Elternteile österreichischer Kinder nicht Rechnung. Korun beantragte die Vorlage einer überarbeiteten Regierungsvorlage, konnte sich mit einem entsprechenden Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen.

Als positive Punkte des Gesetzespakets nannte Korun den uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige von in Österreich lebenden AusländerInnen und den Wegfall der Bestimmung, wonach AusländerInnen vorrangig gekündigt werden müssten. Wer legal in Österreich lebe, solle auch legal hier arbeiten dürfen, argumentierte sie. Die Kündigungsklausel hätte auch jene betroffen, die bereits seit 20 oder 30 Jahren in Österreich lebten.

Seitens des BZÖ verlieh Abgeordneter Sigisbert Dolinschek seiner Sorge Ausdruck, dass durch die Öffnung des Arbeitsmarkts österreichische Arbeitskräfte verdrängt werden könnten. Er gab zu bedenken, dass das Lohnniveau in Tschechien, der Slowakei oder Ungarn viel niedriger als in Österreich sei. Dolinschek fragt sich außerdem, wie die Qualifikation von Fachkräften geprüft werde.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) drängte auf eine Verlängerung der Übergangsfristen für die Arbeitsmarktöffnung. Seiner Ansicht nach wären entsprechende Verhandlungen auf EU-Ebene durchaus legitim, jeder Vertrag sei schließlich änderbar. Mit der Rot-Weiß-Rot-Card werde Österreich außerdem grundsätzlich zu einem Einwanderungsland, kritisierte Rosenkranz. Er vermisst hier etwa eine "Notbremse", sollte ein hochqualifizierter Zuwanderer nach zehn Monaten seinen Arbeitsplatz verlieren und aufgrund des dann gewährten uneingeschränkten Zugangs zum Arbeitsmarkt im Niedriglohnbereich arbeiten. Zum EuGH-Urteil hielt Rosenkranz fest, es könne nicht sein, dass aus einer "Urlaubsbeziehung" ein Recht auf Zuwanderung nach Österreich erwachse.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies darauf hin, dass das von Abgeordneter Korun angesprochene EuGH-Urteil erst eine Woche alt sei. Erste Analysen hätten aber ergeben, dass im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes keine Adaptierungen notwendig seien, skizzierte er. Wenn es Änderungsbedarf gebe, dann im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.

Was das Auslaufen der siebenjährigen Übergangsfrist betrifft, sagte Hundstorfer, er stehe zur Vertragstreue und damit zu den seinerzeit auf EU-Ebene getroffenen Vereinbarungen. Österreich habe außerdem massiv von der Ostöffnung profitiert, betonte er. Man solle den 1. Mai, so Hundstorfer, als Chance sehen und nicht ständig Missbrauchsmöglichkeiten in den Vordergrund rücken. Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz reagiere die Politik außerdem auf berechtigte Sorgen der Bevölkerung.

Im Ausland erworbene Qualifikationen werden laut Hundstorfer bereits seit 2007 in 67 Berufen geprüft, das funktioniere sehr gut.

S-V-Mehrheit für Lohn-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Auf Ablehnung bei der Opposition stieß auch das von der Regierung vorgelegte Lohn-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz . Um zu verhindern, dass nach der vollständigen Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts für BürgerInnen der so genannten "EU-8-Staaten" – Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn – Dumpinglöhne bezahlt werden, will die Regierung die Kontrollen verschärfen. FPÖ, BZÖ und Grüne bezweifeln allerdings, dass die vorgesehenen Maßnahmen wirksam sind.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, bei der Wiener Gebietskrankenkasse ein Kompetenzzentrum für Lohnkontrollen einzurichten und die Unternehmen bei der Mitwirkung von Überprüfungen verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Gleichzeitig werden die Strafdrohungen verschärft. Damit sollen nicht nur ArbeitnehmerInnenrechte gesichert, sondern, wie es in den Erläuterungen heißt, auch unfaire Wettbewerbsbedingungen vermieden werden.

Konkret enthält der Gesetzentwurf etwa die Verpflichtung, bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfte-Entsendungen bzw. Arbeitskräfte-Überlassungen Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereitzuhalten. Das soll den Kontrollorganen die Überprüfung der bezahlten Löhne erleichtern, den Kontrolleuren werden auch entsprechende Betretungs-, Einsichts- und Befragungsrechte eingeräumt.

Wird der Grundlohn mehr als geringfügig unterschritten, muss künftig nicht nur wie bisher die Lohndifferenz nachgezahlt werden, es drohen, je nach betroffener ArbeitnehmerInnenzahl und abhängig von etwaigen früheren Anzeigen, auch Verwaltungsstrafen zwischen 1.000 € und 50.000 €. Unternehmen, die Kontrollen behindern oder geforderte Unterlagen nicht bereithalten, können mit bis zu 5.000 € - im Wiederholungsfall bis zu 10.000 € - bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen bzw. gravierender Unterentlohnung kann die Dienstleistung von ausländischen ArbeitgeberInnen zur Gänze untersagt werden.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Entschließungsantrag der Grünen , in dem Abgeordnete Birgit Schatz und ihre FraktionskollegInnen ein Maßnahmenpaket gegen prekäre Beschäftigung einmahnen und konkret etwa die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und strenge Strafen für Unternehmen bei Lohn- und Sozialdumping urgieren.

Im Rahmen der Diskussion meinte Abgeordneter Walter Rosenkranz (F), das Gesetz habe zwar einen guten Ansatz, sei aber nicht praktikabel. Dumpinglöhne könnten damit nicht verhindert werden, zeigte er sich überzeugt. Schließlich sei nicht überprüfbar, ob die von ausländischen Firmen bereitzustellenden Lohnunterlagen mit den tatsächlich bezahlten Löhnen übereinstimmten. Auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) glaubt nicht, dass ausländische Firmen ausreichend kontrolliert werden könnten, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern.

Abgeordnete Birgit Schatz (G) wertete es zwar als positiv, dass eine Unterbezahlung von ArbeitnehmerInnen erstmals unter Strafe gestellt werde, eine "kraftvolle Antwort" auf bestehende Probleme ist das Gesetz ihrer Ansicht nach aber nicht. So bemängelte sie etwa, dass nur der Grundlohn kontrolliert werde, nicht aber, ob auch verpflichtende Zuschläge, etwa für Überstunden, korrekt gezahlt würden. Schatz drängte außerdem darauf, die ArbeitnehmerInnen über das Ergebnis von Strafverfahren zu informieren, um Lohnansprüche leichter geltend machen zu können. Das Strafausmaß will sie an das Ausmaß der Unterzahlung koppeln.

Ausdrücklich begrüßt wurde die Regierungsvorlage hingegen von Abgeordnetem August Wöginger (V). Österreich sei durch dieses und andere Gesetze gut auf die Öffnung des Arbeitsmarkts mit 1. Mai vorbereitet, sagte er. Es sei auch insgesamt positiv, dass jemand, der sich nicht an Kollektivverträge halte, künftig mit Strafen rechnen müsse.

Abgeordneter Franz Riepl (S) machte geltend, dass illegale Formen der Beschäftigung in den vergangenen Jahren zugenommen hätten. So würden immer mehr Menschen, die qualifizierte Arbeit leisteten, zu Hilfsarbeiterlöhnen angestellt, konstatierte er. Mit dem vorliegenden Gesetzespaket gebe es ein neues und besseres Instrument zur Bekämpfung solcher Praktiken. Riepl erachtet es allerdings für notwendig, das Gesetz in einiger Zeit auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt fest, beim vorliegenden Gesetz gehe es nicht nur die Vorbereitung auf die bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarkts, man wolle auch Lohndumping im Inland wirkungsvoller bekämpfen. Die Befürchtung, dass etwaige Strafen bei ausländischen Firmen schwer vollstreckbar seien, wollte Hundsdorfer nicht teilen.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetzespaket mit S-V-Mehrheit angenommen, ein von den Grünen eingebrachter Abänderungsantrag blieb in der Minderheit. Der Entschließungsantrag der Grünen wurde vertagt.

Ausschuss empfiehlt Ratifizierung der revidierten Sozialcharta

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen empfiehlt der Sozialausschuss dem Nationalrat die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta . Gemäß den Erläuterungen trägt das österreichische Recht sechs von neun Kernartikeln bzw. 73 nummerierten Absätzen der bereits 1999 unterzeichneten Sozialcharta Rechnung, damit werden die mit einer Ratifizierung einhergehenden Verpflichtungen erfüllt.

Trotz der Zustimmung zum Abkommen äußerte sich Abgeordneter Karl Öllinger kritisch. Er fragte sich, warum nicht alle Artikel der Europäischen Sozialcharta innerstaatlich umgesetzt würden. Man müsse sich zumindest um die Umsetzung jeder einzelnen Bestimmung bemühen, forderte er und nannte als ein Beispiel etwa das Recht auf Wohnen. Abgeordneter Karl Donabauer (V) wies dem gegenüber auf den hohen Umsetzungsgrad der Charta in Österreich hin.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) sprach sich generell gegen europäische Vorgaben im Sozialbereich aus. Sozialpolitik solle eine nationalstaatliche Angelegenheit bleiben, mahnte sie, von einer Sozialunion halte ihre Fraktion nichts. Abgeordnete Ursula Haubner (B) vertrat die Ansicht, Absichtserklärungen alleine seien zu wenig, in vielen Bereichen fehle es an der Umsetzung.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hob in Richtung FPÖ hervor, bei der Sozialcharta handle es sich nicht um eine Charta der EU, sondern um eine des Europarats. Ihm zufolge scheitert die vollständige Umsetzung der Charta in erster Linie an Details und Auslegungsdifferenzen. Man habe aber eine Arbeitsgemeinschaft der Sozialpartner zur Prüfung der einzelnen Absätze eingerichtet. 

Einhellig sprachen sich die Abgeordneten für ein Internationales Übereinkommen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes aus. Auch eine zugehörige Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation wurde vom Sozialausschuss einstimmig angenommen.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) wies darauf hin, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Österreich seit Jahren kontinuierlich sinke. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hob die Bedeutung sicherer und gesunder Arbeitsplätze hervor. (Fortsetzung Sozialausschuss)


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