Parlamentskorrespondenz Nr. 276 vom 23.03.2011

Ethikunterricht: Hauptausschuss beschließt Parlamentarische Enquete

Weitere Enquete zur Neuordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU

Wien (PK) – Die Mitglieder des Hauptausschusses einigten sich heute darauf, zwei Parlamentarische Enqueten abzuhalten. Eine Enquete ist dem Thema Werteerziehung durch Religions- und Ethikunterricht gewidmet (4. Mai 2011), die andere der zukünftigen Agrarpolitik in der EU (23. Mai 2011).

Neben Mitgliedern des Nationalrats und Bundesrats sind zahlreiche VertreterInnen von mit dem jeweiligen Themen befassten Ministerien und Institutionen eingeladen, sich an den Diskussionen zu beteiligen.

Die Enqueten sind für die Medien und die Öffentlichkeit zugänglich.

Enquete zur Werteerzeihung durch Religions- und Ethikunterricht

Auf der Basis eines Fünf-Parteien-Antrags beschlossen heute die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig, am 4. Mai 2011 um 13.00 Uhr eine Parlamentarischen Enquete zum Thema "Werteerziehung durch Religions- und Ethikunterricht in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft" abzuhalten.

Die Bundesministerinnen Claudia Schmied und Beatrix Karl werden die Enquete einleiten, im Anschluss daran sind Impulsreferate von Experten geplant. Universitätsprofessor Anton Bucher (Universität Salzburg) wird zum Thema "Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus den Schulversuchen auf der Basis der offiziellen Evaluation im Auftrag des BMUKK" sprechen, Universitätsprofessor Konrad Paul Liessmann untersucht den "Ethikunterricht im Spannungsfeld zwischen Religionsersatz und säkularer Moral". Abschließend wird sich Universitätsprofessor Paul Michael Zulehner mit "Religion und Ethik in der Schule einer pluralistischen Gesellschaft" auseinandersetzen.

Enquete zur Neuordnung der EU-Agrarpolitik

Auch die Diskussion um die "Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 – Chancen und Herausforderungen für Österreich" wird das österreichische Parlament in Form einer Parlamentarischen Enquete befassen. Ein entsprechender Antrag aller fünf Parteien passierte den Hauptausschuss einstimmig. Die Enquete soll am 23. Mai 2011 um 10 Uhr stattfinden.

Zunächst werden die Agrarsprecher der Parlamentsparteien das Wort ergreifen. Dann sollen Bundesminister Nikolaus Berlakovich, EU-Kommissar Dacian Ciolos oder ein/e von ihm nominierte/r VertreterIn, ein/e VertreterIn der ungarischen Ratspräsidentschaft, der aus Deutschland stammende Europaabgeordneter Albert Deß (CSU) sowie ein Mitglied des europäischen oder des österreichischen Parlaments einführende Statements abgeben. Für den Nachmittag sind Fachvorträge mit anschließender Diskussion vorgesehen.

Europarat errichtet Verbindungsbüro in Wien

Die Ausschussmitglieder genehmigten weiters mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich ein Zusatzübereinkommen mit dem Europarat zum seit 1949 bestehenden allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarats.

Dieses ist deshalb notwendig, da der Europarat die Einrichtung eines Verbindungsbüros in Wien plant. Dieses Büro soll vor allem die Beziehungen des Europarats zur OSZE, zur Grundrechteagentur der EU sowie zu den in Wien ansässigen Einrichtungen der UNO stärken und damit, wie es in den Erläuterungen dazu heißt, unter anderem auch Synergien des Europarats zwischen den im Menschenrechtsbereich aktiven Organisationen fördern. Das bestehende Abkommen regelt nur einen Teilbereich der Amtssitzfragen und muss daher ergänzt werden.

So geht es dabei beispielsweise um die Rückerstattung indirekter Steuern nach dem Beispiel für ausländische diplomatische Vertretungen. Rechtsgeschäfte, an denen das Verbindungsbüro in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit beteiligt ist, sollen von allen Abgaben, Beurkundungs- und Gerichtsgebühren befreit werden. Wenn Bedienstete einem vom Europarat eingerichteten Sozialversicherungssystem unterliegen, dann sind sie von der Anwendung der österreichischen Sozialversicherungsgesetze ausgenommen. Der Leiter des Verbindungsbüros soll die gleichen Privilegien und Immunitäten zugestanden bekommen, wie sie dem diplomatischen Personal aufgrund des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen gewährt wird. (Schluss)