Parlamentskorrespondenz Nr. 284 vom 23.03.2011

Wirtschaftsausschuss: Grünes Licht für neues Gaswirtschaftsgesetz

Abgeordnete billigen auch neue Bestimmungen für Exportgenehmigungen

Wien (PK) – Im zweiten Teil seiner Sitzung befasste sich der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats insbesondere mit dem neuen Gaswirtschaftsgesetz und dem neuen Außenhandelsgesetz. Beide Gesetze passierten mit unterschiedlichen Mehrheiten den Ausschuss. Auch einer Reparatur des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes stimmten die Abgeordneten mehrheitlich zu. Die Opposition kritisierte insbesondere die Enteignungsbestimmungen im Gaswirtschaftsgesetz, die Grünen orten zudem zu laxe Bestimmungen für die Genehmigung von Waffenexporten und so genannten "Dual-Use-Gütern"

Gaswirtschaftsgesetz bringt mehr Transparenz und Kundenrechte

Mit dem neuen Gaswirtschaftsgesetz wird das dritte Energie-Binnenmarktpaket der Europäischen Union nun auch im Bereich der Gaswirtschaft umgesetzt. Damit wollen die Koalitionsparteien nicht nur den Wettbewerb am Gasmarkt ankurbeln, sondern auch die Versorgungssicherheit erhöhen und den Anbieterwechsel für Kunden erleichtern. Analog zur Stromwirtschaft sind etwa ausführliche Informationen auf Werbematerial und Rechnungen, eine gesetzliche Verankerung des Tarifkalkulators sowie die Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle bei der Regulierungsbehörde E-Control vorgesehen. Außerdem werden mit dem Gesetz die Grundlagen für die Einführung von intelligenten Mess-Systemen ("Smart Meters") geschaffen. Netzbetreiber und Gaslieferanten müssen in Hinkunft klar unterscheidbar sein.

Gemeinsam mit der Regierungsvorlage verhandelte der Wirtschaftsausschuss einen Antrag der drei Oppositionsparteien, in dem sich Grüne, FPÖ und BZÖ dafür aussprechen, sämtliche Enteignungsbestimmungen aus dem Gaswirtschaftsgesetz zu streichen.

Im Rahmen der Diskussion stieß das neue Gaswirtschaftsgesetz insbesondere bei Vertretern der Koalitionsparteien auf Zustimmung. So sprach Abgeordneter Martin Bartenstein (V) von einem ausgewogenen Entwurf, der zwischen den Interessen der bestehenden Unternehmen und potenziellen neuen Marktteilnehmern abwäge. Überdies verwies er auf die deutliche Stärkung der Verbraucherrechte.

Der von der Opposition geforderten Streichung der Enteignungsbestimmungen konnte weder Bartenstein noch Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) etwas abgewinnen. Bartenstein wies darauf hin, dass es nur in seltensten Fällen zu Enteignungen komme, dieses "Damoklesschwert" sei aber sei, um wichtige Infrastrukturprojekte verwirklichen zu können. Abgeordneter Katzian machte darauf aufmerksam, dass der Netzentwicklungsplan künftig der E-Control vorzulegen sei und damit eine unabhängige Stelle entscheide, welche Leitungen im öffentlichen Interesse liegen. Für ihn ist der Oppositionsantrag daher hinfällig.

Von Seiten der Opposition räumten Abgeordnete Christiane Brunner (G) und Abgeordneter Rainer Widmann (B) ein, dass das vorliegende Gesetz auch etliche positive Punkte beinhalte. Als Beispiel nannte Brunner die Ausweitung der Konsumentenrechte und das "Ownership-Unbundling", Abgeordneter Widmann verwies auf das Recht auf Grundversorgung durch KMU. Widmann äußerte gleichzeitig aber auch "schwerwiegende Bedenken" gegen das Gesetz und bezweifelte insbesondere, dass der Wettbewerb am Gasmarkt durch die neuen Bestimmungen tatsächlich angekurbelt werde. Schließlich hätten Altverträge weiterhin Gültigkeit, unterstrich er.

Sowohl Brunner als auch Widmann bestanden außerdem darauf, den Enteignungsparagraphen aus dem Gesetz zu streichen. Öffentliches Interesse müsste der Ausbau erneuerbarer Energieträger und nicht der Ausbau des Gasnetzes sei, argumentierte etwa Abgeordnete Brunner. Die Art und Weise der Vorgangsweise bei aktuellen Fällen ist ihr zufolge zudem nicht akzeptabel.

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) begründete die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion mit dem weiter "aufgeblähten" Verwaltungsapparat.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hob hervor, dass das "Unbundling" und die Konsumentenrechte im Gesetz vorbildlich geregelt seien, und zeigte kein Verständnis für eine Ablehnung der neuen Bestimmungen. Die Frage der Enteignung ist für ihn kein zentraler Punkt des Gesetzes, ihm zufolge geht es aber nicht an, dass ein Projekt, das Hunderttausenden nutze, am Widerstand eines einzelnen Betroffenen scheitern könne. Eine Enteignung sei ohnehin nur unter genau definierten Bedingungen möglich, sagte Mitterlehner, im Übrigen habe es in den vergangenen Jahren nur fünf Enteignungen bei gleichzeitig Tausenden Einigungen gegeben. 

Das Gaswirtschaftsgesetz 2011 wurde vom Wirtschaftsausschuss mit S-V-Mehrheit angenommen, der Antrag der Koalitionsparteien vertagt.

Eine ebenfalls mit S-V-Mehrheit gefasste Ausschussfeststellung betrifft die Biomethan-Beimischung zu Erdgas, wobei klargestellt wird, dass die im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie genannten Zielwerte Gültigkeit haben.

Außenhandelsgesetz: Neue Bestimmungen für Prüfung von Exportgütern

Völlig neu gefasst und an EU-Vorgaben angepasst wird auch das Außenhandelsgesetz , das die Genehmigung von Exporten und die Prüfung von Exportgütern regelt. Die Ausfuhr von Gütern kann etwa untersagt werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie für die Herstellung biologischer oder chemischer Waffen bzw. zur Förderung des Terrorismus verwendet werden, oder wenn ein eindeutiges Risiko gegeben ist, dass ein Staat sie für Repressalien gegen die eigene Bevölkerung und für schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen einsetzt.

Hauptdiskussionspunkt im Ausschuss war die Frage, ob das Außenhandelsgesetz "verwässert" werde, wie die Grünen argumentierten, oder die bestehenden Regelungen verschärft würden, wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner erklärte. Die Grünen ließen sich von der Argumentation des Ministers allerdings nicht überzeugen und lehnten das Gesetz ebenso ab wie das BZÖ, dem die neuen Bestimmungen zu restriktiv sind.

Eingeleitet wurde die Diskussion durch Abgeordnete Alev Korun (G), die die Novellierung des Außenhandelsgesetzes grundsätzlich begrüßte. Sie übte allerdings an einzelnen Bestimmungen massive Kritik und bemängelte unter anderem, dass die Genehmigungskriterien "verwässert", Strafen zum Teil halbiert und Sanktionsuntergrenzen aufgehoben würden. Überdies ist ihr zufolge die Endverwenderkontrolle lückenhaft. Besonders kritisch setzte sich Korun mit dem Umstand auseinander, dass für einzelne Export-Untersagungsgründe verschiedene Maßstäbe gelten und zwischen einem "begründeten Verdacht" und einem "eindeutigen Risiko" unterschieden werde. Es gebe starke Indizien, dass während des Begutachtungsverfahrens von der Waffenlobby "mächtig lobbyiert" worden sei, sagte die Abgeordnete.

Kritisch zum Gesetz äußerte sich auch Koruns Fraktionskollege Peter Pilz (G). Auch er brachte die Frage des unterschiedlichen Schutzniveaus zur Sprache und wies auf Kontrolllücken bei Dual-Use-Gütern hin. Die Schwächen des Außenhandelsgesetzes seien nicht behoben worden und einige Bestimmungen noch problematischer als zuvor, machte er geltend. Pilz zufolge wurde etwa in der Vergangenheit der Bau ganzer Munitionsfabriken im Irak durch österreichische Firmen unter den Augen des Wirtschaftsministeriums genehmigt. Auch in Zukunft könne bei Dual-Use-Gütern nicht geprüft werden, ob diese für eine militärische Verwendung spezifiziert seien, bekräftigte er. Neuerlich scharfe Kritik übte Pilz in diesem Zusammenhang an Drohnen-Exporten der Firma Schiebel.

Aus ganz anderen Gründen als die Grünen lehnte Abgeordneter Robert Lugar (B) das Gesetz ab. Dem BZÖ seien die Bestimmungen zu restriktiv, unterstrich er. Wenn man eine Waffenindustrie in Österreich wolle, müsse man ihr auch zugestehen, die erzeugten Waffen zu verkaufen, man könne, so Lugar, nicht von Vornherein davon ausgehen, dass Polizisten eines Landes ihre Waffe zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung einsetzten. Besonders problematisch ist für ihn die Exportverweigerung für Dual-Use-Güter.

Zustimmung zum Gesetz äußerte neben den Koalitionsparteien auch Abgeordneter Bernhard Themessl (F). Man könne auch mit einem Hammer und einem Küchenmesser Menschen töten, hielt er den Bedenken der Grünen entgegen.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) wies die Behauptung von Abgeordneter Korun zurück, dass es in Deutschland wesentlich strengere Bestimmungen gebe. Er könne aus dem vorliegenden Gesetz auch nicht herauslesen, dass die Genehmigung von Waffenexporten und Dual-Use-Gütern künftig gelockert werde, bekräftigte er.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner wies die Kritik der Grünen ebenfalls zurück. Er machte geltend, dass eine ganze Reihe von Bestimmungen im Außenhandelsgesetz verschärft werde und nannte etwa jene über die Enduser-Zertifikate und einzelne Strafbestimmungen. Warum die Exportuntersagung zum Teil auf einen "begründeten Verdacht" und zum Teil auf ein "eindeutiges Risiko" abstelle, begründete Mitterlehner damit, dass man sich exakt an die EU-Vorgaben gehalten habe, um Interpretationsspielräume zu vermeiden. Für das Wirtschaftsressort würden beide Formulierungen im Prinzip das gleiche Schutzniveau bedeuten, versicherte er. Generell gab Mitterlehner zu bedenken, dass man sich beim Export von Dual-Use-Gütern ständig im Graubereich befinde, viele Produkte können für verschiedene Zwecke verwendet werden.

Zur Exportgenehmigung für Schiebel-Drohnen nach Libyen hielt Mitterlehner fest, ein Gutachten habe festgestellt, dass es sich um kein Kriegsmaterial handle. Auch die Argumentation Libyens, dass es die Drohnen zur Kontrolle der Flüchtlingsströme brauche, sei plausibel gewesen.

Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz wird repariert

Mit S-V-G-B-Mehrheit sprach sich der Wirtschaftsausschuss für eine Reparatur des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes aus, die aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden ist. Durch die Neuformulierung einiger Bestimmungen und erweiterte Behördenkompetenzen soll die Qualitätssicherung weiter gewährleistet bleiben. Ein in der Sitzung eingebrachter V-S-Abänderungsantrag betrifft die Aufnahme von Revisoren in das öffentliche Register der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften.

Abgeordneter Christian Höbart (F) begründete die Ablehnung der Gesetzesänderung durch die FPÖ damit, dass man schon bei der Beschlussfassung des Gesetzes im Jahr 2010 skeptisch gewesen sei. Seiner Ansicht nach werden durch das Gesetz große Unternehmen bevorzugt. Abgeordneter Rainer Widmann (B) und Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) äußerten sich hingegen zustimmend, auch wenn für die Grünen, wie Lichtenecker erklärte, manche Bestimmungen zu hinterfragen seien. So ist es für sie nicht einsichtig, dass sich Abschlussprüfer ihre Qualitätssicherer selbst aussuchen könnten.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bekräftigte, das Gesetz würde kleine und mittlere Betriebe nicht benachteiligen.

Schließlich vertagten die Abgeordneten auf Antrag von Abgeordneter Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (V) mit S-V-Mehrheit einen Entschließungsantrag der Grünen , der auf eine Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes abzielt. Die Grünen kritisieren, dass bei der Erteilung von Bergbauberechtigungen die Interessen des Umweltschutzes und der Anrainer zu kurz kommen, und sprechen sich unter anderem für die Einbindung auch angrenzender Gemeinden in Genehmigungsverfahren, die strikte Einhaltung der 300-Meter-Verbotszone und die Erstellung eines nachhaltigen, ressourcenschonenden und verbindlichen Rohstoffplans aus.

Die Koalitionsparteien begründeten die Vertagung damit, dass ein Evaluierungsbericht zum Mineralrohstoffgesetz erwartet werde.

Es sei erst nach Vorliegen dieses Berichts sinnvoll, über eine Novellierung des Gesetzes zu sprechen, sagte Abgeordneter Christoph Matznetter (S). Abgeordnete Christiane Brunner (G) verwies darauf, dass der Anlassfall für den gegenständlichen Antrag eine geplante Reststoffdeponie in Parndorf sei. (Schluss)


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