Parlamentskorrespondenz Nr. 309 vom 30.03.2011

Nationalrat beschließt Maßnahmen gegen Cold Calling-Verträge

Für Opposition sind gesetzliche Vorkehrungen noch zu mangelhaft

Wien (PK) – Vor Beginn der Diskussion der einzelnen Tagesordnungspunkte in der heutigen Sitzung des Nationalrats gab Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bekannt, dass das BZÖ eine Dringliche Anfrage an den Bundeskanzler unter dem Titel "Genug gezahlt für Pleitestaaten – von der Europhorie zur Eurosklerose" eingebracht hat. Diese steht ab 15.00 Uhr zur Debatte.

Darüber hinaus wurden von der FPÖ acht Fristsetzungsanträge eingebracht, die am Ende der Sitzung zur Abstimmung gelangen. Den jeweiligen Ausschüssen soll zur Behandlung der nachstehenden Initiativen eine Frist bis zum 28. April gesetzt werden. Dabei handelt es sich um folgende Anträge: F-Antrag 742/A zur Änderung des ABGB (Obsorgerechte und –pflichten unverheirateter Eltern) im Justizausschuss; F-Entschließungsantrag 283/A(E) betreffend Aufstockung des Personalstands bei der Exekutive im Innenausschuss; F-Entschließungsantrag 232/A(E) betreffend Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden im Ausschuss für Konsumentenschutz; F-Entschließungsantrag 1185/A(E) betreffend die Erstellung einer Studie über die Situation muslimischer Frauen und Mädchen in Österreich im Gleichbehandlungsausschuss; F-Entschließungsantrag 1113/A(E) betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut im Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft; den F-Entschließungsantrag 693/A(E) betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung im Innenausschuss; F-Antrag 1294/A zur vorzeitigen Beendigung der XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates im Verfassungsausschuss und F-Entschließungsantrag 964/A(E) betreffend klare Kennzeichnung von Nahrungsmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten im Ausschuss für Konsumentenschutz.

Mehr Schutz für KonsumentInnen vor "Cold Calling-Verträgen"  

Unerwünschten Werbeanruf die in einen Vertrag münden, den man später wieder bereut ("Cold Calling-Verträge"), wird in Hinkunft ein Riegel vorgeschoben. Bisher konnten sich die Initiatoren von Telefonmarketing durch anonymes Auftreten oft der Rechtsverfolgung entziehen. Entsprechende Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes sollen derartigen Praktiken Einhalt gebieten. Beide Vorlagen passierten heute den Nationalrat teils einstimmig, teils mehrheitlich.

In Zukunft müssen Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, innerhalb einer Woche von Seiten des Unternehmens schriftlich bestätigt werden, für KonsumentInnen ist ein spezielles Rücktrittsrecht vorgesehen. "Cold Calling"-Verträge in Zusammenhang mit Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen sind überhaupt nichtig.

Auf der Tagesordnung standen ebenfalls Anträge der Grünen und des BZÖ zum Thema Mobilfunk, die jedoch keine Mehrheit fanden. Die Grünen fordern in ihrer Gesetzesinitiative die Berücksichtigung von Risiken im Telekommunikationsgesetz und verlangen die Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Berücksichtigung gesundheitlicher, ökologischer und anrainerrechtlicher Aspekte. Das BZÖ wiederum möchte in ihrer Entschließung eine regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte von Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde verankern.

F-Mandatar Gerhard DEIMEK meinte, das Thema "Cold Calling" berühre viele BürgerInnen in unangenehmer Art und Weise. Dass man unter Versprechung eines Gewinns Menschen "das Geld aus der Tasche ziehe", dürfe jedoch nicht angehen. Die Firmen, die sich damit bereicherten, täten es, weil es gesetzlich möglich sei, und schreckten nicht davor zurück, selbst wenig Begüterte und noch nicht Geschäftsfähige "abzuzocken". Was man heute beschließe, biete einen gewissen Mindestschutz, da sich die AnruferInnen deklarieren müssten und der Strafrahmen nunmehr auf 58.000 € hinaufgesetzt würde. Die Freiheitliche Partei werde dieser Änderung deshalb zustimmen. Nicht unterstützen wolle man aber die gegenständliche Novelle des Konsumentenschutzgesetzes, die seine Fraktion für nicht zielführend halte. Kritik übte Deimek außerdem an der Art des Umgangs der Regierungsparteien mit Oppositionsanträgen. Durch das Einbringen von Fristsetzungsanträgen wolle man heute und morgen auf diesen Missstand hinweisen, schloss der F-Mandatar.

Auch Abgeordneter Johann MAIER (S) ortete gravierende Probleme in Zusammenhang mit "Cold Calling". Laut einer Studie der deutschen Verbraucherzentralen betreffen 66,7% der eingehenden Beschwerden am Telefon abgeschlossene Gewinn- und Glücksspielverträge. Diese Art des Betrugs sei aber international organisiert, weshalb man dem Problem auf europäischer Ebene zu begegnen habe. Derzeit müssten schließlich 2/3 der diesbezüglichen Strafverfahren zurückgelegt werden, weil es sich um Postfachfirmen mit Sitz im Ausland handle, meinte der S-Abgeordnete. Auf europäischer Ebene arbeite man im Rahmen der Konsumentenschutzrichtlinie bereits auf eine Lösung hin. Die Ergebnisse dieser Diskussion gelte es jedoch abzuwarten. Was man heute beschließe, verbiete die Unterdrückung von Rufnummern und erkläre telefonische Verträge, die auf Lotterie- und Glücksspielteilnahme abzielten, für nichtig. Zu unterstützen sei außerdem die Initiative von Bundesministerin Bures, mit der Kostenfallen beseitigt werden sollen, schloss Maier.

G-Mandatarin Birgit SCHATZ meinte, jeder kenne die bereits mehrfach angesprochenen Anrufe aus eigener Erfahrung. Viele Betroffene wüssten aber nicht, dass man von am Telefon abgeschlossenen Verträgen wieder zurücktreten könne. Dieser "Überrumpelung" vor allem älterer Menschen müsse man entgegenwirken – eine Auffassung, die einst auch die Bundesregierung geteilt habe. Was man nun verabschiede, bedeute allerdings nur einen Schutz gegen Telefonbetrug in Hinblick auf Glücksspiele. Sie könne nicht nachvollziehen, warum man in der Regierungsvorlage nicht auf die volle Nichtigkeit aller "Cold Calling"-Verträge abstelle, meinte Schatz. Bis die angesprochene Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft trete, könne es außerdem noch zwei bis drei Jahre dauern. Als "skurril" bezeichnete es die Rednerin außerdem, dass die Bundesregierung mit vorliegendem Gesetzesentwurf einräume, dass verbotene Werbeanrufe zu legalen Vertragsabschlüssen führten. Die Grüne Fraktion werde daher einen Abänderungsantrag einbringen, der die volle Nichtigkeit aller auf diesem Wege abgeschlossenen Verträge zum Gegenstand habe.

Natürlich vertrete man die Interessen der KonsumentInnen, meinte Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V). Heute beschließe man schließlich das Verbot des Unterdrückens von Rufnummern und die Nichtigkeit von auf diesem Wege abgeschlossenen Verträgen, die dem Gewinnspiel- und Lotteriebereich zuzuordnen sind. Damit erfasse man bereits 80% der Betrügereien auf diesem Gebiet. Außerdem setzten sich SPÖ und ÖVP nachdrücklich für die Erweiterung der Rücktrittsrechte der VerbraucherInnen ein. Was auf europäischer Ebene zur Lösung dieses Problems umgesetzt werde, gelte es aber abzuwarten, stand für Tamandl fest.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) kritisierte seine Vorrednerin für ihre Verteidigung einer gesetzlichen Regelung, die seiner Meinung nach die Zielvorgaben im Bereich des Konsumentenschutzes deutlich verfehlt. Hier, wie auch in der Frage der Rufdatenerfassung, könne er die Zustimmung von SPÖ und ÖVP zur vorliegenden Novelle nicht verstehen. Es bestünden schwerwiegende Datenschutzbedenken, denn faktisch könne künftig jede beliebige Behörde die gespeicherten Rufdaten von BürgerInnen erfragen. Das sei der "Spitzelstaat par excellence", sagte Scheibner. Es wäre besser gewesen, diese problematische Materie nochmals im Ausschuss zu behandeln. Die Vorgangsweise der Regierungsparteien stelle aber leider keinen Einzelfall eines fragwürdigen Umgangs mit dem Parlamentarismus dar. Über 1000 Anträgen der Opposition habe man durch Vertagung eine ordnungsgemäße Behandlung im Plenum verweigert. Die Änderung im Telekommunikationsgesetz sei "unmöglich" und sollte so nicht beschlossen werden, bekräftigte Scheibner abschließend.

Bundesministerin Doris BURES meinte gegenüber ihrem Vorredner, sie teile seine Meinung, dass im Bereich der Rufdatenerfassung man sich mit schwierigen Grundrechtsfragen wie Privatsphäre und Datenschutz auseinanderzusetzen habe. Die neuen Technologien erleichterten aber das Leben der Menschen in vielen Bereichen und seien aus dem Alltag nicht mehr fortzudenken. Das schaffe aber auch neue Probleme für den Konsumentenschutz, der mit der technischen Entwicklung Schritt halten müsse. Diesen Fragen stelle sich die Regierung durch Regelungen im Telekommunikationsgesetz und im Konsumentenschutzgesetz. Eine weitere Novelle zum Telekommunikationsgesetz, durch die Betreiber zu Kosteninformationen verpflichten werden sollen, um Kostenfallen bei Telefon- und Internet zu vermeiden, sei zudem gerade in Begutachtung gegangen, erläuterte die Ministerin. Das Gesetz, welches man heute beschließe, erreiche viele positive Änderungen. Es verbiete die Unterdrückung oder Verfälschung von Rufdaten bei Werbeanrufen und erhöhe die Strafen für unerlaubte Werbeanrufe. Damit werde der Keilerei über Telefon ein effektiver Riegel vorgeschoben. Unerbetene Anrufe werde man nicht verhindern können, aber man schrecke durch die gesetzlichen Regelungen unseriöse Geschäftemacher ab. Sie ersuche daher um Zustimmung für ein gutes Gesetz.

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) zeigte sich überrascht darüber, dass man erst vor einigen Tagen, ohne ein Gutachten des Datenschutzrates abzuwarten, eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Begutachtung geschickt habe. Die heute zum Beschluss vorliegende Novelle schaffe durch unklare Regelungen sogar eine Legitimierung von unerwünschten Werbeanrufen. "Cold Calling" meine nicht nur jene Anrufe, die zu Vertragsabschlüssen führen, sondern alle unerbetenen Werbeanrufe und SMS. Es wäre deshalb in diesem Zusammenhang längst an der Zeit, den Bereich der Callcenter insgesamt zu regeln. Im Wiener Wahlkampf habe es viele problematische Fälle von Cold Calling durch Callcenter gegeben. Diesen Bereich spare man aber durch bewusst schwammige Formulierungen aus. Auf diese Weise beseitige man Missstände nicht, dazu hätte es eines generellen Verbots solcher Anrufe bedurft. Nun verlagere man die Verantwortung für den Vertragsabschluss weiter zu den KonsumentInnen. Strutz sprach in seiner Wortmeldung auch Probleme mit der Genehmigung von Handymasten an und kritisierte, dass die Regierungsparteien es verabsäumt hätten, entsprechende Regelungen zu schaffen. Er hoffe, dass die neue Novelle zum Telekommunikationsgesetz die offenen Fragen noch lösen werde.

Abgeordneter Kurt GARTLEHNER (S) widersprach der Darstellung der Abgeordneten der Oppositionsparteien, wonach das Gesetz nicht weitreichend genug sei. Es gelte nämlich nicht nur für Gewinnspiele, sondern die Strafbestimmungen würden alle Fälle unzulässiger Werbeanrufe betreffen. Es gebe zweifellos zahlreiche Probleme beim Telefonmarketing, sehr oft hätten es AnruferInnen auf sensible Daten von KonsumentInnen abgesehen, wie etwa auf Kontodaten. Die neuen gesetzlichen Regelungen reagierten darauf. Zur Vorratsdatenspeicherung meinte Gartlehner, hierzu habe bereits Bundesministerin Gastinger Verträge mit der EU unterzeichnet, in denen sich Österreich zu einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet habe. Mit der jetzt getroffenen gesetzlichen Regelung setze man diese Verpflichtungen um, um Millionenstrafen für Österreich zu vermeiden.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) war es wichtig, nochmals klarzustellen, dass es sich bei Cold Calling um aggressive Keilerei handelt. Es sei daher wichtig, diesen Bereich zu regeln und die Strafen dafür auszuweiten. Allerdings sei man nicht konsequent genug vorgegangen. Der Großteil der Geschäfte, die über Telefonkeiler abgeschlossen werde, bleibe weiterhin im Dunkeln. Es sollte deshalb die Regelung getroffen werden, dass Geschäfte über Telefon nur zustande kommen können, wenn sie danach schriftlich explizit bestätigt wurden. Die nun geltenden Bestimmungen seien hingegen sehr kompliziert und es stehe zu befürchten, dass am Ende die KonsumentInnen die angedrohten Verwaltungsstrafen indirekt über erhöhte Preise zu bezahlen hätten. Es sei auch schwierig für KonsumentInnen, ihre Rechte zu erfahren und über Fristen Bescheid zu wissen. Das Gesetz schütze damit nicht sie, sondern die Geschäftemacher. Die Lösung der Bundesregierung sei unverständlich, er könne sich des Eindruck nicht erwehren, dass man sich zwar des Problems auch von Seite der Koalitionsparteien sehr wohl bewusst sei, dass aber eine starke Lobby Druck ausgeübt habe, damit sich durch das neue Gesetz im Grunde nichts ändert.

Abgeordnete Karin HAKL (V) meinte, es sei notwendig, klar zwischen krimineller Abzocke und seriösen Geschäften, die über Telefon abgeschlossen werden, zu unterscheiden. Deshalb stelle eine automatische Nichtigkeit von solchen Telefongeschäften nicht die beste Lösung dar. Eindeutig notwendig sei dies aber im Bereich Glücksspiel und Lotterien. Man habe durch das Gesetz auch massive Verbesserungen der Rücktrittsrechte der KonsumentInnen geschaffen. In der Summe sei es daher ein ausgewogenes Gesetz, das untragbare Abzocke bestrafe, ein normales Geschäftsleben aber nicht behindere. Zur Vorratsdatenspeicherung meinte Abgeordnete Hakl, es müsse zweifellos später Nachschärfungen geben. Allerdings sei dazu im Ausschuss keine konstruktive Debatte mit der Opposition möglich gewesen, deshalb stehe sie dazu, dem Gesetz in der vorliegenden Form zuzustimmen, um schnell eine wirksame Handhabe gegen Stalking und zur Bekämpfung von Terrorgefahren und von Kinderpornographie zu haben.   

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) hielt die gegen Cold Calling vorgesehenen Bestimmungen für unzureichend. Die richtige Lösung müsse sein, dass Verträge nur dann gültig werden können, wenn man einem Vertragsabschluss auch schriftlich zugestimmt hat. Darauf habe man sich unverständlicherweise aber nicht einigen könne. Das Gesetz bringe zwar Verbesserung in Teilbereichen, lasse aber viele problematische Bereiche offen. So sei etwa die Regelung des Rücktrittsrechts für die KonsumentInnen unzureichend und in unverständlicher Form gefasst. Im Regierungsübereinkommen habe man dazu etwas anderes vorgesehen. Der Konsumentenschutz sei nach wie vor unzureichend geregelt, sagte Dolinschek und brachte einen Abänderungsantrag seiner Fraktion zur vorliegenden Novelle des Konsumentenschutzgesetzes ein, der die generelle Nichtigkeit von Vertragsabschlüssen auf der Basis von Cold Calling zum Ziel hat. 

Bundesministerin Claudia BANDION-ORTNER war überzeugt, dass die KonsumentInnen die GewinnerInnen der heute zu beschließenden Novelle seien. Es würden dadurch ab jetzt Verträge von Lotterie- und Gewinnanbietern, die über Cold Calling abgeschlossen wurden, von vornherein nichtig. Das Rücktrittsrecht sei außerdem stark ausgeweitet worden. Das Gesetz entmündige die KonsumentInnen nicht, sondern schütze sie, stellte Bandion-Ortner fest. Man trage auch der Frage Rechnung, dass die Probleme nicht an der Staatsgrenze Halt machen, sondern einer internationalen Regelung bedürfen. Es werde an einer europäischen Lösung bereits gearbeitet, sagte die Ministerin und versprach, die Entwicklung in diesem Bereich genau verfolgen. Auf der Basis des europäischen Vorschlags werde man in einigen Monaten ein wirksames Gesetz beschließen, kündigte sie an.

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) kritisierte in seiner Wortmeldung die Bundesministerin dafür, dass sie eine "europäische Lösung" abwarten wolle. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, die ÖsterreicherInnen zu schützen und müsse in einem Bereich, den man selber regeln könne, nicht auf Europa warten. Bei der heute zu beschließenden Gesetzesänderung gebe es breite Übereinstimmung darüber, dass es sich nur um eine kleine Novelle handle, die nur wenig tatsächliche Verbesserungen des Verbraucherschutzes bringe. Problematisch sei an ihm zudem, dass künftig nur ein Teilbereich von Verträgen, die auf Cold Calling basieren, nichtig werde. Dadurch lasse man aber zahlreiche Schlupflöcher offen. Es sei zu befürchten, dass die Keiler sich nicht abschrecken lassen, sondern sich nur auf andere Geschäftsbereiche verlegen werden. Hier trage man der Realität nicht Rechnung. Zanger vermutete, dass eine starke Lobby darauf gedrängt habe, das Gesetz in dieser Form zu beschließen. Man werde daher von Seiten seiner Fraktion nur jenen Teilen des Gesetzes zustimmen, die eine tatsächliche Verbesserung bringen.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) hielt es für dringend notwendig, unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen, wenn sie mit "Cold Calling" Kontakt mit unbekannten Netzteilnehmern aufnehmen, unter Vorspiegelung einer Meinungsumfrage deren Vermögensverhältnisse ausspionieren, um den nichtsahnenden Menschen dann maßgeschneiderte Finanzprodukte zu verkaufen. Die Abgeordnete begrüßte daher die vorgesehenen gesetzlichen Neuerungen für einen erhöhten Schutz der KonsumentInnen.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) konnte keinen vernünftigen Grund erkennen, warum beim "Cold Calling" nur Geschäfte für nichtig erklärt werden sollen, die sich auf Glücksspiele beziehen, nicht aber auch jene, bei denen es etwa um Zeitungen oder Telekom-Verträge geht. Dies wäre deshalb wichtig, um ältere Menschen vor geschulten Anrufern zu schützen, die deren Freundlichkeit ausnützen und sie in der Absicht, ihnen etwas zu verkaufen, in ein Gespräch verwickeln. Ein Abänderungsantrag der Grünen zielte daher auf Nichtigkeit aller per "Cold Calling" zustande gekommenen Geschäfte ab. Es gehe darum, "billige Abzocke" zu verhindern. Der ÖVP warf Öllinger vor, ihre Lobbyisteninteressen über den Schutz der KonsumentInnen zu stellen.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) warnte demgegenüber davor, beim Konsumentenschutz das Kind mit dem Bade auszuschütten. Glücksspiele, die per "Cold Calling" angebahnt werden, sind künftig nichtig. Bei allen anderen Geschäften wurde das Rücktrittsrecht auf sieben Tage nach Erhalt der Ware ausgedehnt. Für ebenso wichtig hielt es Schmuckenschlager, Maßnahmen gegen grenzüberschreitendes "Cold Calling" in der EU zu ergreifen. 

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) widmete sich seinem eigenen auf der Tagesordnung stehenden Antrag und befasste sich mit den gesundheitlichen Gefahren der elektromagnetischen Felder in der Telekommunikation. Im Telekommunikationsgesetz sollten Grenzwerte für den Handyfunk gesetzlich verankert werden, verlangte Widmann. Bei der Errichtung von Handymasten sollte die Mitbenützung verpflichtend vorgeschrieben werden und es müssten strenge Standards gelten. Der Schutz von Jungendlichen und Kindern, die vielfach empfindlicher auf elektromagnetische Strahlung reagieren als Erwachsene, sei ebenso zu beachten wie die speziellen Strahlenwirkungen des C-Netzes sowie von Wireless-Lan. Widmann hielt weitere Forschungen für notwendig und verlangte eine stärkere Mitgestaltung der BürgerInnen bei der Gestaltung des Telekommunikationsgesetzes.

Abgeordneter Josef AUER (S)sah Handlungsbedarf beim Schutz der KonsumentInnen vor unseriösen Geschäftsanbahnung am Telefon, verteidigte bei der diesbezüglichen Novellierung des Telekommunikationsgesetztes und des Konsumentenschutzgesetzes die Regierung aber gegen seiner Meinung nach unsachliche Kritik der Opposition und listete die Maßnahmen auf, mit denen unseriösen Geschäftemachern künftig Einhalt geboten werde. 

Abgeordneter Heinz-Peter HACKL (F) konnte in der vorliegenden Novelle nicht den großen Wurf erkennen und ging insbesondere auf Probleme von KonsumentInnen ein, die nach dem Abschluss eines unerwünschten Geschäftes Probleme mit der Abfassung eines Rücktrittsgesuch haben und lieber Nachteile in Kauf nehmen als in eine rechtliche Auseinandersetzung einzutreten. Da die Novelle den notwendigen Schutz der KonsumentInnen vermissen lasse, sei sie eines Rechtstaats eigentlich nicht würdig, sagte Hackl und warf der Volkspartei Lobbyismus zum Nachteil der BürgerInnen vor.

Abgeordneter Johann RÄDLER (V) brach gegenüber der Kritik der Opposition eine Lanze für die große Mehrheit seriöser UnternehmerInnen und meinte, die mündigen BürgerInnen seien durchaus imstande, ihre Rechte wahrzunehmen. Es müsse einer Autowerkstätte möglich sein, einen Kunden anzurufen und ihm mitzuteilen, dass sich bei der Kontrolle seines Fahrzeugs ergeben habe, dass ein weiterer Bestandteil ausgetauscht werden müsse. Für wichtig hielt es Rädler allerdings, gegen internationale Netzwerke vorzugehen, die – computerunterstützt - Rückrufe ahnungsloser HandybenützerInnen in teure Netze provozierten.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) wandte sich den gesundheitlichen Gefahren zu, die von der Strahlung ausgehe, die mit dem Handyfunk verbunden ist. Die Abgeordnete zitierte Studien zu diesem Thema und hielt es für notwendig, die Beweislast für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Handystrahlen umzukehren. Nicht die Anrainer von Funkmasten sollen nachweisen müssen, dass ihnen die Strahlung schade, sondern die Handynetzbetreiber sollen die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Betriebsanlagen für die Menschen beweisen müssen, meinte Abgeordnete Brunner.

Auch Abgeordneter Johann HELL (S) nahm die Sorgen der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Handyfunks ernst. Das Telekommunikationsgesetz sieht die Einhaltung der von der WHO festgelegten und international anerkannten Grenzwerte vor. Die Einhaltung dieser Grenzwerte werde in Österreich derzeit von 74 Kontrolloren kontrolliert, hielt der Redner fest und sprach sich dafür aus, die Kontrollen zu intensivieren.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) unterbreitete einen Abänderungsantrag seiner Fraktion zum Konsumentenschutzgesetz, der auf klarere Kündigungsregeln bei Verträgen gerichtet ist. Es gelte auch, der "Abzocke" bei UnternehmerInnen einen Riegel vorzuschieben, etwa bei der Verlängerung von Werbeverträgen "im Kleingedruckten", ergänzte er.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) unterstrich das Interesse von PensionistInnen, vor unerwünschten Geschäftsabschlüssen, die mit "Cold Calling" angebahnt werden, geschützt zu werden. Da zwei Drittel dieser Anrufe Glücksspiele betreffen, begrüßte die Rednerin die Nichtigerklärung dieser Geschäfte. Bei allen anderen Geschäften erhöhe die Verlängerung der Rücktrittsfristen den Schutz der KonsumentInnen. Eine automatische Nichtigkeit würde seriöse UnternehmerInnen treffen und sei daher abzulehnen, sagte die Abgeordnete.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) legte im Interesse des Konsumentenschutzes einen Abänderungsantrag seiner Fraktion vor, der darauf abzielt, nicht nur Lotteriegeschäfte, sondern alle Geschäfte für nichtig zu erklären, wenn sie per "Cold Calling" angebahnt werden.

Abgeordneter Elmar MAYER (S) hielt die vorliegenden Bestimmungen für ausreichend, um Betrügereien bei der telefonischen Anbahnung von Geschäften abzustellen. Bei dieser Gelegenheit machte der Redner auf den Druck aufmerksam, der in manchen Callcenters auf den dort Beschäftigten laste – einerseits müssen sie ihre Ziele bei den Geschäftsabschlüssen erfüllen, andererseits müssten sie Erklärungen unterschreiben, mit denen sie die ganze Verantwortung für den Einsatz unseriöser Verkaufspraktiken übernehmen. Der Abgeordnete sprach sich auch nachdrücklich für Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Anrufe aus, mit denen Handynutzer veranlasst werden, in teure Netze "zurückzurufen".

Abgeordneter Johann SINGER (V) begrüßte die vorliegende Novelle, die BürgerInnen vor kriminellen Machenschaften schütze. Darüber hinaus sei es notwendig, die Menschen für die Gefahren zu sensibilisieren, die bei der telefonischen Anbahnung von Geschäften zu beachten sind. Auch Abgeordneter Singer forderte eine EU-weite Lösung für den grenzüberschreitenden Missbrauch von Handys durch unseriöse Geschäftemacher.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) machte geltend, dass Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen bereits derzeit untersagt seien, dennoch seien sie in der Praxis gang und gäbe, um neue Kunden zu werben. Die angezeigten Übertretungen sind ihr zufolge in den vergangenen Jahren um mehr als 100% gestiegen. Lohfeyer begrüßte daher die deutliche Anhebung des Strafrahmens und das künftige Verbot der Rufnummernunterdrückung.

Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) warf der Opposition vor, klassische Schwarz-Weiß-Malerei zu betreiben und alle Unternehmen als unseriös sowie alle KonsumentInnen als unmündig darzustellen. Zum Konsumentenschutzgesetz brachte er einen Abänderungsantrag ein, der eine Verschiebung des Inkrafttretensdatums zum Inhalt hat.

Bei der Abstimmung wurde die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. Die Änderung des Konsumentenschutzgesetzes erhielt – nach getrennter Abstimmung – in Dritter Lesung die Zustimmung der Koalitionsparteien, die Abänderungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit. Der dem Ausschussbericht über das Konsumentenschutzgesetz angeschlossenen Entschließung stimmten SPÖ, ÖVP und Grüne zu.

Mehrheitlich nahm der Nationalrat die ablehnenden Ausschussberichte über den Antrag 13/A der Grünen und dem Antrag 689/A(E) des BZÖ zur Kenntnis. (Fortsetzung Nationalrat)


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