Parlamentskorrespondenz Nr. 314 vom 30.03.2011

Familiendebatte am Schluss der Nationalratssitzung

Fristsetzungsanträge der FPÖ abgelehnt

Wien (PK) – Den Abschluss der heutigen Sitzung des Nationalrats bildete die Diskussion über zwei Anträge der Opposition zum Thema Familienförderung. Die FPÖ verlangt die vollständige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (1347/A[E]), scheiterte aber an der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und den Grünen.

Der jährlichen Valorisierung von Familienleistungen, die B-Abgeordnete Ursula Haubner gefordert hatte (298/A[E]), konnten SPÖ und ÖVP angesichts der derzeitigen budgetären Situation nicht zustimmen, der Antrag blieb daher in der Minderheit.

Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) kritisierte eingangs, dass die oppositionellen Anträge im Familienausschuss, der zudem viel zu selten tage, verschleppt würden. Dadurch blieben wichtige Themen zu lange unerledigt, bemängelte die Rednerin. Die Regierung dürfe nicht länger säumig sein, sondern müsse endlich Taten setzen. Hinsichtlich der in Debatte stehenden Anträge forderte die Rednerin deren Annahme.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) widersprach ihrer Vorrednerin hinsichtlich der behaupteten Säumigkeit der Regierung. Anträge der Opposition würden nur dann vertagt, wenn bereits eine eigene Regierungsvorlage zum jeweiligen Thema in Vorbereitung sei. Zu den in Rede stehenden Anträgen erläuterte die Rednerin, warum die Mehrheit diese abgelehnt habe. Auch äußerte sie Zweifel daran, dass bei einer Umsetzung der Forderungen der FPÖ tatsächlich der Anteil der Väter steigen würde.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) vertrat hingegen die Ansicht, die Regierungsparteien vertagten einen Antrag dann, wenn sie sich nicht inhaltlich positionieren wollten. Im Hinblick auf den F-Antrag trat die Rednerin für mehr Wahlfreiheit ein, die sich im Spektrum Verdienst- bzw. Arbeitszeitgrenze bewegen sollte. Zustimmend äußerte sie sich jedoch hinsichtlich der geforderten Valorisierung der Familienleistungen, wobei sie allerdings anregte, über die weiteren Schritte auf diesem Gebiet nachzudenken.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) erklärte, weshalb ihre Fraktion einer Abschaffung der Zuverdienstgrenze nicht zustimmen könne. Ihrer Meinung nach blieben die erhofften Effekte aus, während vor allem der Druck auf Frauen neuerlich anstiege. Die Valorisierung der Familienleistungen sei zwar ein hehres Ziel, doch lasse der enge Budgetrahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein solches Vorgehen leider nicht zu.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) begründete ihren Antrag und meinte, die Entscheidung für Kinder hänge primär von der ökonomischen Situation ab. Deshalb müsse man dafür sorgen, dass sich die Familien Kinder leisten könnten. Dies umso mehr, als gerade die Familien verstärkt armutsgefährdet seien. Dies müsse sich endlich ändern, zumal beim letzten Sparpaket gerade Familien in besonderem Maße betroffen gewesen waren. Es könne nicht sein, dass man für marode EU-Mitgliedsstaaten Gelder zur Verfügung stelle und gleichzeitig bei den Familien spare. Eine politische Umkehr sei dringend erforderlich. In diesem Sinne votierte die Rednerin auch für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze.

Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) erklärte, Österreich nehme hinsichtlich der Familienleistungen europaweit eine Spitzenposition ein, worauf man stolz sein könne. Doch Familienpolitik eigne sich nicht für Populismus. In Zeiten der erforderlichen Budgetsanierung seien unverantwortliche Ausweitungen finanzieller Leistungen nicht angebracht. So, wie von der Opposition gefordert, vorzugehen, sei im Interesse künftiger Generationen nicht geboten.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) sagte, die heimischen Familien seien die Zukunft des Landes. Sie hätten genug gezahlt, weshalb es nur recht und billig sei, sie entsprechend zu fördern. Für die Zukunft kein Geld in die Hand zu nehmen sei nicht hinzunehmen, unterstrich der Redner.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) bezweifelte wie ihre Fraktionskollegin, dass eine Aufhebung der Zuverdienstgrenze zu einer höheren Beteiligung der Väter und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen würde. Daher gebe es auch keinen Grund, diesen Antrag zu unterstützen. Überdies müsse den finanziellen Möglichkeiten in Zeiten der Budgetsanierung Rechnung getragen werden.

Staatssekretärin Verena REMLER bezeichnete die Einsparungen im Familienbereich als bedauerlich. Sie seien aber unausweichlich gewesen, da man den kommenden Generationen gegenüber verantwortlich sei. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten leiste man jedoch das Mögliche, sodass man im internationalen Vergleich nach wie vor hervorragend dastehe, unterstrich die Staatssekretärin, die zudem darauf verwies, dass es bereits jetzt die von den Grünen geforderte Wahlfreiheit gebe.

Den Standpunkt der Sozialdemokraten in diesen Thematiken unterstrichen weiter die S-Abgeordneten Gisela WURM, Andrea KUNTZL, Franz RIEPL, Rosemarie SCHÖNPASS und Hermann LIPITSCH, wohingegen Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) noch einmal dafür votierte, endlich über die mittlerweile rund 1.000 oppositionellen Anträge, die noch in den Ausschüssen lägen, abzustimmen.

Die beiden negativen Berichte des Familienausschusses wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Namentliche Abstimmung der Fristsetzungsanträge

Am Ende der Sitzung wurden sämtliche von der FPÖ eingebrachten Fristsetzungsanträge in einer namentlichen Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. Die F-Abgeordneten wollten den betreffenden Ausschüssen zur Behandlung der folgenden selbständigen Anträge ihrer Fraktion eine Frist bis zum 28. April setzen. Eine Debatte dazu war nicht verlangt worden.

Der Fristsetzungsantrag für den Antrag 742/A zur Änderung des ABGB (Obsorgerechte und –pflichten unverheirateter Eltern), der dem Justizausschuss zugewiesen ist, wurde mit 101 Nein-Stimmen gegen 55 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der Fristsetzungsantrag zum Entschließungsantrag 283/A(E) betreffend Aufstockung des Personalstands bei der Exekutive, der dem Innenausschuss zugewiesen ist, wurde mit 100 Nein-Stimmen gegen 59 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Der Fristsetzungsantrag zum Entschließungsantrag 232/A(E) betreffend Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, der dem Ausschuss für Konsumentenschutz zugewiesen ist, wurde mit 104 Nein-Stimmen gegen 57 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der Fristsetzungsantrag für den Entschließungsantrag 1185/A(E) betreffend die Erstellung einer Studie über die Situation muslimischer Frauen und Mädchen in Österreich, der dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen ist, wurde mit 99 Nein-Stimmen gegen 59 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der Fristsetzungsantrag zum Entschließungsantrag 1113/A(E) betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut, der dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zugewiesen ist, wurde mit 104 Nein-Stimmen gegen 58 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der Fristsetzungsantrag zum Entschließungsantrag 693/(E) betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung, der dem Innenausschuss zugewiesen ist, wurde mit 103 Nein-Stimmen gegen 59 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der Fristsetzungsantrag zum Antrag 1294/A zur vorzeitigen Beendigung der XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats, der dem Verfassungsausschuss zugewiesen ist, wurde mit 103 Nein-Stimmen gegen 59 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Der Fristsetzungsantrag zum Entschließungsantrag 964/A(E) betreffend klare Kennzeichnung von Nahrungsmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten, der dem Ausschuss für Konsumentenschutz zugewiesen ist, wurde mit 102 Nein-Stimmen gegen 57 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Rechnungshofausschuss tritt zu einer kurzen Sitzung zusammen

Nach Schluss der Nationalratssitzung trat der Rechnungshofausschuss zu einer kurzen Sitzung zusammen. Dabei wurden die Berichte III-125 sowie III-191 einstimmig zur Kenntnis genommen, die Berichte III-208 und III-220 wurden einstimmig vertagt.

(Schluss Nationalrat und Rechnungshofausschuss)