Parlamentskorrespondenz Nr. 319 vom 31.03.2011

Sozialbericht, Sozialcharta und Sozialinitiativen der Opposition

Themen: Mindestsicherung, Armutsbekämpfung, Pflege, Behinderte

Wien (PK) – In der Debatte über den Sozialbericht 2009/2010, den der Nationalrat mit Mehrheit zur Kenntnis nahm, debattierten die Abgeordneten hauptsächlich über die Themen Einkommensverteilung, Pensionen, Pflege und Armutsbekämpfung. Im Anschluss daran stimmte eine Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen der Europäischen Sozialcharta zu; ein internationales Übereinkommen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes passierte das Plenum einstimmig.

Vom Sozialausschuss lagen dem Plenum auch insgesamt acht sozialpolitische Anträge der Oppositionsparteien vor. Es ging um Mindestsicherung und Armutsbekämpfung, um Verbesserungen für behinderte Menschen, ein Gesamtkonzept für die Pflege und um die langfristige Sicherung der Pensionen. Die Initiativen wurden, wie schon zuvor im Sozialausschuss, abgelehnt. Anträge der Grünen und der FPÖ zum Thema "Persönliche Assistenz für Behinderte" veranlassten den Nationalrat, einhellig für Verhandlungen mit den Ländern über eine bundesweit einheitliche Regelung zur Unterstützung Behinderter auch außerhalb der Arbeitswelt einzutreten. Damit folgte das Plenum einer Empfehlung des Sozialausschusses.

Die Beratungen über den aktuellen Sozialbericht leitete Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) mit der Feststellung ein, dieser Bericht stelle der Politik in Österreich alles andere als ein Lob aus. Der heimische Arbeitsmarkt zeichne sich durch zahlreiche prekäre Beschäftigungsverhältnisse und einen eine viel zu hohe Arbeitslosigkeit aus. Zudem werde auch noch bei den Ärmsten der Armen gespart, die Familien ausgehungert und die Interessen der Bürger nicht berücksichtigt - die Regierungspolitik sei mithin völlig verfehlt.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) sprach hingegen davon, dass diese Bundesregierung vorbildlich auf die Krise reagiert habe, sodass negative Folgen am Arbeitsmarkt verhindert worden seien. Die Maßnahmen der Bundesregierung hätten gegriffen, die Arbeitslosenrate sei rückläufig, im internationalen Vergleich stehe Österreich sehr gut da, was der Sozialbericht auch entsprechend dokumentiere.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) votierte dafür, auch weiterhin auf öffentliche Pensionssysteme zu setzen. Dies müsse schon im Interesse der Jungen erhalten werden. Besorgnis erregend sei auch die Entwicklung bei den Löhnen und Einkommen. Diese sei seit über 20 Jahren negativ, was Anlass zur Sorge gebe. Es brauche dringend Mindestlöhne, um diese Entwicklung endlich zu stoppen. Unumgänglich sei zudem eine Mindestsicherung, die den Namen auch zu Recht trage.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) nannte die Resultate, die im Bericht festgehalten wurden, herzeigbar. Natürlich gebe es da und dort Verbesserungsbedarf, doch im Wesentlichen habe man gut gearbeitet. Im Übrigen betreibe die Regierung eine nachhaltige Sozialpolitik, sodass gewährleistet sei, dass man auch in Zukunft achtbare Ergebnisse erzielen werde.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) ortete permanenten Handlungsbedarf am Arbeitsmarkt, denn man dürfe sich nicht auf vergangenen Erfolgen ausruhen. Nach wie vor seien in Österreich zu viele Menschen arm oder akut von Armut bedroht, wobei die Mehrheit der Betroffenen Frauen seien. Ein nennenswerter Mindestlohn wäre hier unabdingbar. Auch Familien seien armutsgefährdet, und dennoch sei vor allem auf deren Kosten gespart worden. Hier tue ein Umdenken der Politik dringend Not, konstatierte die Rednerin, die auch einen Kurswechsel in der Pflege anmahnte und sich abschließend für eine umfassende Pensionsreform aussprach. Die Regierung dürfe sich also nicht auf Ankündigungen beschränken, sondern müsse entsprechende Taten setzen.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) meinte, der diskutierte Sozialbericht sei eine profunde sozialpolitische Analyse. Dass man innerhalb eines Jahres eine Steigerung um 4 Mrd. € bei den Sozialleistungen zu verzeichnen habe, stelle Österreich im internationalen Vergleich ein gutes Zeugnis aus. Der vorliegende Bericht zeige aber auch, dass in manchen Bereichen Handlungsbedarf bestehe. Um Armut zu vermeiden, gelte es etwa in Bildung zu investieren, meinte Riepl. Seinen besonderen Dank sprach der S-Abgeordnete den ArbeitsinspektorInnen aus, die mit ihrer umfangreichen Prüftätigkeit sicherstellten, dass Arbeitnehmerschutz kein leeres Wort bleibe.

Kritik am Bericht übte G-Mandatarin Birgit SCHATZ: Er warte in nicht ausreichender Weise mit konkreten Verbesserungsvorschlägen auf. Was den Inhalt anbelange, stelle er außerdem der Einkommens- und Vermögensverteilung in Österreich ein wenig zufriedenstellendes Zeugnis aus. Nach Ansicht der Grünen brauche es deshalb eine wirklich existenzsichernde Mindestsicherung und die Festschreibung eines gesetzlichen Mindestlohns. Dass die Lohnquote trotz höherer Beschäftigungsquote nicht gestiegen ist, gebe alles andere als Grund zum "Jubeln", stand für die G-Abgeordnete fest. Kritik übte Schatz auch daran, dass die Bundesregierung mit der Vorlage zur Reform des Privatkonkurses säumig sei.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER meinte, es gelte zur Kenntnis zu nehmen, dass man derzeit einen – seit Beginn der Zweiten Republik –noch nie erreichten Beschäftigungsstand zu verbuchen habe. Ein Zuwachs um 74.000 Beschäftigte innerhalb eines Jahres sei außerdem ein großer Erfolg. Die Opposition tue sich aber schwer, positive Ergebnisse anzuerkennen. Was die Mindestsicherung anbelange, hätten die diesbezüglichen Maßnahmen der Bundesregierung dazu beigetragen, in Wien 4.000 Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen.

Die pflegenden Angehörigen werden von Seiten des Ressorts durchaus unterstützt, informierte Hundstorfer B-Mandatarin Ursula Haubner. Man könne nicht negieren, dass es Hilfe gebe, wenn man nach ihr verlange. Die pflegenden Angehörigen müssten sich aber auch zu Wort melden, wenn dies der Fall sei.

V-Abgeordneter Jochen PACK meinte, der vorliegende Bericht sei gut und wichtig. Er illustriere, dass vor allem auf dem Gebiet der Jugendbeschäftigung einiges erzielt werden konnte. Auch dass das Pensionsantrittsalter beständig zunehme, sei ein gutes Signal, meinte Pack, doch müsse man bei der Frage der Pensionsharmonisierung in die "Offensive" gehen.

Als ausgezeichnete Grundlage bezeichnete Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) den gegenständlichen Bericht. Die Konsequenzen, die die einzelnen Fraktionen daraus ziehen, seien jedoch unterschiedlich: Ihn veranlassten die vorliegenden Daten zu Kritik am Reallohnverlust und der Zahl der Armutsgefährdeten. Was das Pensionssystem anbelange, gelte es außerdem fair vorzugehen, appellierte Dolinschek, das derzeitige "Sozialpartnertheater" müsse ein Ende haben.

Der Sozialbericht 2009/2010 wurde mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

Europäische Sozialcharta

F-Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN meinte, ihre Fraktion werde der vorliegenden Sozialcharta nicht zustimmen, denn sie binde Österreich noch stärker an die Europäische Union. Ihre Inhalte gelte es vielmehr auf nationalstaatlicher Ebene umzusetzen, meinte die F-Mandatarin.

V-Abgeordneter Karl DONABAUER kam zunächst auf die Entwicklungsgeschichte der Sozialcharta zu sprechen. Da es gewichtige Gründe gebe, ihr zuzustimmen, könne er sich nicht erklären, warum die Freiheitliche Fraktion ihre Unterstützung verwehre. Für ihn stehe außer Frage, dass man damit einen großen und wichtigen Schritt mache, meinte Donabauer.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Sozialcharta an. Da es sich um eine Absichtserklärung handle, müsse sie aber auch auf gesetzlicher Ebene Niederschlag finden, um Bedeutung zu erlangen, schloss sie.

Dass die Freiheitliche Fraktion der Sozialcharta nicht die Zustimmung erteilen wolle, konnte G-Mandatar Karl ÖLLINGER nicht verstehen. Man verhandle schließlich grundlegende soziale Rechte, die es in jedem Fall anzuerkennen gelte. Die Ablehnung mit Vorbehalten gegenüber einem "europäischen Zentralstaat" zu begründen, hielt Öllinger für "keck", zumal es sich um ein Übereinkommen des Europarats handle, das nichts mit der Europäischen Union zu tun habe.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER nahm zur Kenntnis, dass die Freiheitliche Partei angesichts der Ablehnung gegenständlicher Charta mit sozialen Rechten "nichts am Hut habe" und unter anderem Kinderarbeit befürworte. Das sei eine "Schande", schloss der Bundesminister.

Die Europäische Sozialcharta wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation

V-Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG hielt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter für zu gering. Dass man junge Menschen mit Behinderung frühzeitig in Pension schicke, sei außerdem keine gute Entwicklung, denn sie entziehe diesen Menschen ihren Lebenssinn. Man müsse den Menschen schließlich ermöglichen, länger gesund einer Arbeit nachzugehen, meinte Huianigg und plädierte in diesem Zusammenhang für die Annahme des gegenständlichen Übereinkommens.

F-Mandatar Bernhard VOCK fragte sich, ob es auf diesem Gebiet tatsächlich einer "Bevormundung" durch die Europäische Union bedürfe. Österreich weise, was den ArbeitnehmerInnenschutz anbelange, schließlich höhere Standards als der Durchschnitt der EU-Staaten auf.

Hier gehe es nicht um ein Übereinkommen der Europäischen Union, sondern um eines der Vereinten Nationen, hielt Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) ihrem Vorredner entgegen. Die Grüne Fraktion bewerte es als positiv und werde ihm deshalb die Zustimmung erteilen. Österreich könne sich im internationalen Vergleich, was Arbeitsschutz anbelange, sehen lassen, doch gelte es sicherzustellen, dass der Arbeitsinspektion ausreichend budgetäre Mittel zur Verfügung stünden.

ArbeitnehmerInnenschutz müsse immer ein wichtiges Anliegen sein, stand auch für B-Mandatar Sigisbert DOLINSCHEK außer Frage. Es sei erfreulich, dass sämtliche Bestimmungen des Übereinkommens in Österreich bereits in Kraft wären, meinte er.

Dem Übereinkommen wurde mit Stimmeneinhelligkeit die Zustimmung erteilt. Die Empfehlung über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz nahm man ebenfalls einstimmig an.

Grüne fordern 14-malige Auszahlung der Mindestsicherung

Zum Thema Armutsbekämpfung bzw. Grundsicherung lagen dem Plenum zwei Entschließungsanträge der Grünen (816/A[E] , 982/A[E] ) vor, die bereits vor Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung eingebracht worden waren und nunmehr eine 14-malige Auszahlung der Mindestsicherung und einen One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen verlangten.

G-Mandatar Karl ÖLLINGER appellierte an die Freiheitliche Fraktion, beim Thema Mindestsicherung klar Position zu beziehen. Derzeit sei die Diskussion sozialpolitischer Fragestellungen mit der FPÖ schließlich nicht möglich, meinte der G-Abgeordnete. Gegen die Europäische Sozialcharta zu stimmen, wie es die Freiheitlichen heute getan hätten, sei schlichtweg eine "Katastrophe", meinte Öllinger.

Abgeordnete Christine LAPP (S) meinte, das Ziel der Armutsbekämpfung stelle die europäischen Staaten vor große Herausforderungen. Die österreichische Bundesregierung nehme den Kampf gegen Armut auf und habe vor diesem Hintergrund auch die bedarfsorientierte Mindestsicherung geschaffen. Dass sowohl FPÖ als auch Grüne Einwände gegen sich hätten, zeige, dass man einen "guten Mittelweg" gefunden habe. Den Kampf gegen die Armut gelte es aber weiterhin couragiert zu führen, schloss Lapp.

Dass eine Mindestsicherung existenzsichernd sein muss, stehe für ihn außer Frage, meinte V-Mandatar Nikolaus PRINZ. Solidarität und Unterstützung dürften aber keine "Einbahnstraße" sein, zumal es den Leistungsgedanken beizubehalten gelte. Ziel der Mindestsicherung müsse es deshalb sein, Menschen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine berufliche Tätigkeit ermögliche schließlich nicht nur finanzielle Souveränität, sondern gebe dem Menschen auch einen Lebenssinn. Den Grünen stünde es gut an, sorgsamer mit Steuergeld umzugehen, meinte Pack, der den beiden G-Anträgen die Zustimmung seiner Fraktion verwehrte.

F-Abgeordneter Walter ROSENKRANZ wies die an seiner Partei geübte Kritik scharf zurück. Die Freiheitlichen hätten sehr wohl einen klaren Kurs eingeschlagen: Sie wollten einen Mindestlohn, nicht aber eine Mindestsicherung, schloss Rosenkranz.

Das BZÖ werde den beiden Anträgen nicht die Zustimmung erteilen, meinte Abgeordnete Ursula HAUBNER (B): Man unterstütze die generelle Mindestsicherung nicht, sondern halte am Modell des vorübergehenden "Bürgergeldes" fest, das einen finanziellen Anreiz für Arbeit biete. Es sei schließlich wichtig, dass Menschen nicht zu lange aus dem Arbeitsprozess ausgeschlossen bleiben.

Die beiden G-Anträge verfehlten die erforderliche Mehrheit.

"Persönliche Assistenz" – alle Abgeordneten für bundesweite Lösung

Beim Thema "Persönliche Assistenz für Behinderte" hatten sich die Abgeordneten Helene Jarmer (G) und Norbert Hofer (F) im Sozialausschuss gemeinsam mit den anderen Fraktionen auf eine Fünf-Parteien-Entschließung zur Ausarbeitung einer bundesweit einheitlichen Regelung geeinigt, die auch im Plenum ungeteilte Zustimmung erhielt. Die diesbezüglichen Anträge der Grünen (917/A(E) ) und der FPÖ (105/A[E] , 800/A[E] , 1365/A[E] ) wurden abgelehnt.  

Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) begrüßte den Fünf-Parteien-Antrag betreffend persönliche Assistenz für Behinderte. Leider enthalte der Antrag keine Forderung nach einem Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz. Die Verschärfung des Zugangs zum Pflegegeld sollte zurückgenommen werden, denn das sei Sparen bei den Ärmsten der Armen. Die Abgeordnete appellierte an den Sozialminister, hier einmal "soziales Herz" zu zeigen.

Auch Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) zeigte sich erfreut über den gemeinsamen Antrag zur Regelung der persönlichen Assistenz. Diese sei bisher in den Ländern im Bereich der Behindertenhilfe angesiedelt und sehr unterschiedlich geregelt. Im Freizeitbereich stehe sie zudem derzeit nur einem sehr kleinen Personenkreis zur Verfügung, und es gebe sehr unterschiedliche Modelle. Eine bundeseinheitliche Regelung sei daher anzustreben. Persönliche Assistenz solle behinderten Menschen ermöglichen, das Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Abgeordnete Helene JARMER (G) begrüßte den Antrag ebenfalls. Behinderte würden bisher zu sehr unter einem medizinischen Modell betrachtet, man sollte aber zu einem sozialen Modell kommen.  Behinderte sollten auch nicht unter dem Gesichtspunkt "besonderer Bedürfnisse" betrachtet werden, sie hätten Bedürfnisse wie alle Menschen. Derzeit sei der Arbeitsplatzbereich für Behinderte gut geregelt, es sei aber wichtig, dass auch für den Freizeitbereich ein Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz verankert werde. Zudem vermisste Jarmer im Antrag auch den Begriff der Kommunikationsassistenz, die vom persönlichen Dolmetschen zu unterscheiden sei. Der nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung stelle einen guten Ansatzpunkt dar, viele Best-Practice Modelle stünden zur Verfügung, die man umsetzen könne. Der Antrag solle einen Paradigmenwechsel schaffen, damit man bei Fragen behinderter Menschen endlich vom Fürsorge- und Almosendenken wegkomme, schloss sie.

Abgeordneter Franz-Josef HUAINIGG (V) stellte fest, dass es bundesweit bereits eine einheitliche Regelung für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz gebe, die sich sehr bewährt habe. Aber es gebe auch das Leben vor und nach der Arbeit, auch dort brauchten Behinderte persönliche Assistenz. Hier stehe eine bundeseinheitliche Regelung noch aus, der Entschließungsantrag aller fünf Parteien ziele daher in die Richtung, dort Abhilfe zu schaffen. Der Sozialminister müsse nun mit den Bundesländern über die Umsetzung verhandeln. Wichtig sei es, dass im geplanten Bundespflegefonds Mittel für den Bereich der persönlichen Assistenz auszuweisen werden.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) unterstützte ebenfalls seitens seiner Fraktion den Fünf-Parteien-Antrag zur persönlichen Assistenz. Er unterstützte auch die Forderung von Abgeordnetem Hofer nach einem Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz. Hinsichtlich der NOVA habe die angekündigte Zusammenführung von Maßnahmen und Verwaltungsvereinfachung bisher leider nicht stattgefunden. Seine Fraktion trete zudem für die Rücknahme der Verschärfung beim Zugang zum Pflegegeld ein.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER teilte mit, dass zur bundeseinheitlichen Regelung der persönlichen Assistenz bereits erste Verhandlungen stattgefunden haben. In der Frage des Antrags für Pflegegeld rechne er weiterhin mit 50.000 positiv beantworteten Anträgen pro Jahr, bisher seien das 60.000 gewesen. Es wäre jedoch nicht richtig, dass durch die Neuregelung die BezieherInnen kleiner Pensionen speziell benachteiligt würden.

Abgeordneter VOCK (F) widersprach dem Minister, die Neuregelung des Pflegegeldzugangs treffe sehr wohl viele Arme, denn es sei keine soziale Staffelung erfolgt, sondern nur eine Erschwerung des Zugangs, wie der Minister gerade selbst bestätigt habe. Eine Verweigerung des Anspruchs auf Pflegegeld für 10.000 Personen sei zudem eine signifikante Größe. Auch bedauerte der Redner, dass die Mehrwertsteuerrückvergütung für Behinderte nicht ernsthaft diskutiert werde. Es sei schlicht schäbig, wenn der Staat bei der Anschaffung oder Umrüstung von Spezialfahrzeugen mitverdienen wolle.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) forderte eine Bundeskompetenz für die persönliche Assistenz und argumentierte, bisher würden die Ansprüche oft am Geldmangel der Länder scheitern.

Bei der Abstimmung wurde die Entschließung einstimmig angenommen. Die Oppositionsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.  

Thema Invaliditätspensionen

Dann kam die FPÖ-Forderung nach einer Reform der Invaliditätspension (1451/A(E) ) und das Verlangen der Grünen auf Übergangsbestimmungen bei eingetragenen Partnerschaften (1284/A(E) ) zur Verhandlung.

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) ortete beim Zugang zur Invaliditätspension eine gewisse Asymmetrie in Richtung Angestellte sowie psychischer Erkrankungen und trat generell für die Lockerung des Berufsschutzes ein, um das Verbleiben im Arbeitsprozess solange wie möglich zu sichern. Für notwendig hielt er überdies auch eine Verschärfung des Kriterienkatalogs.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) wandte sich gegen einen Diskussionsstil, der die Bezieher von Invaliditätspensionen als Betrüger und Sozialschmarotzer verunglimpft. Fest stand für den Redner vielmehr, dass Invaliditätspensionisten krank sind und jeder Antrag von mehreren Gutachtern genau geprüft werde. Wenn man die Zahl der Invaliditätspensionen verringern möchte, dann gelte es, bei den Arbeitsbedingungen anzusetzen, betonte Keck.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) unterstrich, es gebe niemanden, der in der Privatwirtschaft zu Unrecht eine Invaliditätspension erhalte. Anders sei es aber im öffentlichen Bereich, etwa bei der Telekom, wo Personen gezielt in die Invaliditätspension gedrängt werden, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) betonte, jeder, der aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig werde, solle das Recht und die Möglichkeit haben, in die Invaliditätspension zu gehen. Missbrauch müsse aber klar unterbunden werden. Er erinnerte an diesbezügliche Schritte der Regierung und fügte an, Ziel sämtlicher Maßnahmen habe es zu sein, die Menschen länger in Beschäftigung zu halten und das faktische Pensionsalter zu erhöhen. Hammer kritisierte in diesem Zusammenhang vor allem auch Sonderpensionsrechte von ÖBB und Gemeinde Wien.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER stellte klar, dass jeder Antrag auf Invaliditätspension von drei Gutachtern unterlegt sein müsse. Der Berufsschutz sei bereits im Rahmen der Budgetbegleitgesetze verändert worden, das Projekt "fit2work" wiederrum widme sich in besonderem Maß der Gesundheit am Arbeitsplatz. 70.000 Anträge auf Invaliditätspension pro Jahr seien jedenfalls ein Signal der Betroffenen und ein Auftrag an die Regierung, tätig zu werden.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) plädierte für Systemänderungen bei der Invaliditätspension und meinte, um mehr Gerechtigkeit einzuführen, müsse man beim Berufsschutz ansetzen.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) sah Reformbedarf bei den Mindestversicherungszeiten und den oft unterschiedlichen Zugangsbedingungen sowie bei der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, erteilte aber im Übrigen jeglicher Kriminalisierung von Invaliditätspensionisten eine klare Absage. Klar war für die Rednerin andererseits auch, dass die Invaliditätspension kein Schlupfloch in die Frühpension sein dürfe.

Bei der Abstimmung wurden die beiden Ausschussberichte jeweils mehrheitlich angenommen. (Fortsetzung Nationalrat)


Themen