Parlamentskorrespondenz Nr. 335 vom 04.04.2011

Vorlagen: Soziales

Grüne legen zwei Gesetzesanträge zum Thema "Witwen/r-Pension" vor

Die Grünen beantragen neuerlich die Schaffung von Übergangsregelungen in Bezug auf die "Witwen-/Witwer-Pension" bei Eingetragenen Partnerschaften (1476/A ). Nachdem ein entsprechender Entschließungsantrag erst kürzlich vom Plenum des Nationalrats abgelehnt wurde, legt Abgeordneter Karl Öllinger nun einen Gesetzesantrag vor. Mit der vorgeschlagenen Bestimmung sollen Härtefälle vermieden werden, die dadurch entstehen, dass Paare ihre oft seit vielen Jahren bestehende eheähnliche Gemeinschaft erst ab Jänner 2010 offiziell eintragen lassen konnten und damit die geforderte Mindestdauer der Eingetragenen Partnerschaft für den dauerhaften Bezug einer Witwen-/Witwer-Pension nicht erreichen.

Auch ein weiterer Gesetzesantrag der Grünen betrifft das Thema Witwenpension (1477/A ). Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Bestimmung, wonach eine Witwe mit vier Kindern nach Vollendung ihres 55. Lebensjahrs eine Invaliditätspension beanspruchen kann, ersatzlos gestrichen. Für Abgeordneten Karl Öllinger ist dieser Schritt grundsätzlich zwar nachvollziehbar, er wertet die übergangslose Aufhebung der Bestimmung aber als verfassungswidrig und fordert eine entsprechende Übergangsregelung für Frauen, die in den Jahren 1959 bis 1961 geboren wurden.

Grüne pochen auf gesetzlichen Mindestlohn und urgieren Studie

Die Grünen sind nach wie vor von der Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von monatlich 1.300 € brutto überzeugt. Dieses existenzsichernde Einkommen wird ihrer Ansicht nach vielfach jedoch nicht erreicht. Um eine genaue Datenlage zu erhalten, sprechen sie sich in einem Entschließungsantrag für die Beauftragung einer Studie durch Sozialminister Rudolf Hundstorfer aus (1480/A[E] ). Abgeordnete Birgit Schatz und ihre FraktionskollegInnen wollen unter anderem wissen, wie viele erwerbstätige Menschen in Österreich weniger als 7,50 € brutto pro Stunde verdienen, welche Berufsgruppen derartige Niedrigstlöhne erhalten und in welchem Ausmaß Frauen bzw. Männer davon betroffen sind.

Grüne fordern vollen Versicherungsschutz für geringfügig Beschäftigte

Ein von den Grünen eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf ab, für alle unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse einen vollen Versicherungsschutz zu schaffen (1481/A[E] ). Sie wollen damit der Ausbreitung von atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnissen entgegenwirken. Profitieren von einer Umsetzung der Forderung würden Abgeordneter Birgit Schatz zufolge etwa geringfügig Beschäftigte, die derzeit zwar die Möglichkeit haben, für rund 50 € eine Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen, jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sind. Frei DienstnehmerInnen wiederum würden erst ab dem 4. Krankenstandstag Krankengeld – mit geringer Bemessungsgrundlage – erhalten. Schatz gibt zu bedenken, dass unsichere Beschäftigungsverhältnisse mit geringem Einkommen und lückenhaften Versicherungsschutz das wohlfahrtsstaatliche Solidarsystem unterwandern.

Grüne wollen Freie Dienstverträge abschaffen…

In einem weiteren Entschließungsantrag treten die Grünen dafür ein, Freie Dienstverträge gänzlich abzuschaffen (1482/A[E] ). Ihrer Meinung nach wird diese Art der Beschäftigung häufig missbräuchlich verwendet, um Anstellungsverhältnisse zu umgehen. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen seien vielfach gezwungen, dies zu akzeptieren, weil sie keine Alternativen hätten, argumentiert Abgeordnete Birgit Schatz. Sie fordert Sozialminister Rudolf Hundstorfer auf, bis zum 31. Oktober 2011 einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dem Anliegen der Grünen Rechnung zu tragen.

… und im Arbeits- und Sozialrecht Verbandsklagen ermöglichen

Um die Rechte von ArbeitnehmerInnen zu stärken sowie Lohn- und Sozialdumping einen wirksamen Riegel vorzuschieben, urgieren die Grünen darüber hinaus erweiterte Informationspflichten für Kontrollbehörden und die Einführung eines Verbandsklagerechts im Arbeits- und Sozialrecht (1483/A[E] ). So sollen Abgeordneter Birgit Schatz zufolge etwa Kontrollorgane, die Fälle von Lohndumping aufspüren oder Unternehmen bei der Umgehung sonstiger arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen ertappen, verpflichtet werden, die gesetzlichen Interessenvertretungen sowie den Betriebsrat und die betroffenen ArbeitnehmerInnen selbst zu informieren.

Feiertags- und Nachtzuschläge: Grüne verlangen gesetzliche Regelung

Die Grünen sprechen sich dafür aus, die Abgeltung von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit gesetzlich zu regeln und die Höhe der Zuschläge nicht mehr wie bisher auf Kollektivvertragsebene festzulegen (1486/A[E] ). Abgeordnete Birgit Schatz macht geltend, dass die einzelnen Kollektivverträge zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen enthalten und viele ArbeitnehmerInnen außerhalb von Kollektivverträgen überhaupt keinen Anspruch auf Zuschläge hätten. Zudem ortet sie auf Seiten der Unternehmen die Tendenz, Zuschläge zu reduzieren, und verweist als Beispiel auf den neuen Kollektivvertrag für Postangestellte. Nach Ansicht von Schatz wirkt sich Nacht- und Feiertagsarbeit nicht nur negativ auf die Gesundheit, sondern auch auf das soziale Leben der Betroffenen aus.

Straßenverkehr: FPÖ will Behindertenausweis-Missbrauch härter ahnden

Gehbehinderte Menschen können laut Straßenverkehrsordnung einen Behindertenausweis beantragen, der sie zum Halten und Parken an bestimmten Stellen ermächtigt, die für andere Verkehrsteilnehmer tabu sind. Um die missbräuchliche Verwendung eines derartigen Ausweises hintanzuhalten, fordert die FPÖ eine Erhöhung der entsprechenden Verwaltungsstrafen (1497/A[E] ). 220 € seien für ein derartiges Vergehen ungenügend, argumentieren Abgeordnete Dagmar Berlakowitsch-Jenewein und ihre FraktionskollegInnen.

S-V-Antrag: Insolvenz-Entgeltfonds soll zusätzliche Mittel erhalten

Der mit Finanzierungsproblemen kämpfende Insolvenz-Entgeltfonds soll zusätzliche Mittel von Seiten des Bundes erhalten. Das sieht ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsparteien vor (1502/A ). Damit wollen SPÖ und ÖVP verhindern, dass die erst im Jahr 2008 gesenkten Arbeitgeberbeiträge heuer bzw. im kommenden Jahr wieder erhöht werden müssen. Sie sind derzeit mit einem Zuschlag zum Arbeislosenversicherungsbeitrag in der Höhe von 0,55 % festgelegt.

Finanziert werden soll der Bundeszuschuss durch Abstriche bei der Befreiung älterer ArbeitnehmerInnen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag: diese wird für über 58-Jährige bis Ende 2015 ausgesetzt und für über 57-Jährige auf das Jahr 2018 verschoben. Personen, die aufgrund ihres Alters schon jetzt keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr leisten müssen bzw. vor dem Juli 2011 58 Jahre werden, sind davon allerdings nicht betroffen. Jeweils 41 % der erwarteten Mehreinnahmen (2011: 9,7 Mio. €, 2015: 279,8 Mio. €) sollen in den Insolvenz-Entgeltfonds und in spezielle arbeitsmarktpolitische Projekte fließen, die restlichen 18 % werden zur Reduktion der Abgangsdeckung im Bereich Arbeitsmarktpolitik verwendet.

Kernaufgabe des Insolvenz-Entgeltfonds ist die Zahlung ausstehender Löhne und Gehälter für MitarbeiterInnen insolventer Firmen, es werden aber auch Mittel für die Lehrlingsförderung bereit gestellt.