Parlamentskorrespondenz Nr. 343 vom 05.04.2011

Gemeinsame EU-Asylpolitik - ein steiniger Weg

EU-Unterausschuss: Uneinigkeit, wie weit Gemeinsamkeit gehen soll

Wien (PK) – Im zweiten Teil des heutigen EU-Unterausschusses berichtete Innenministerin Maria Theresia Fekter über den aktuellen Stand der Verhandlungen auf EU-Ebene zur Etablierung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Auch in diesem Zusammenhang zeigte sich die Innenministerin zurückhaltend in Bezug auf die Pläne der EU. Sie begrüßte zwar grundsätzlich die Bemühungen um ein gemeinsames Asylsystem, damit in allen Ländern dieselben Standards und dieselben Regeln angewendet werden und damit alle Asylwerbende dieselben Voraussetzungen und Chancen vorfinden. Gleichzeitig wies sie aber darauf hin, dass die einzelnen Mitgliedstaaten die bestehenden Richtlinien sehr unterschiedlich anwenden. Die Kommission sollte daher zunächst für die Umsetzung und Einhaltung geltender gesetzlicher Vorgaben und Standards sorgen, bevor sie neue Regelungen vorschlägt, forderte die Ministerin.

Zu den von der Kommission vorgelegten Entwürfen erläuterte Fekter gegenüber den Abgeordneten die konkreten Vorbehalte ihres Ressorts.  Österreich lehne sämtliche Bestimmungen ab, die zu erheblichen Mehrkosten für die nationalen Asylsysteme und zu einem erhöhten administrativen Aufwand – wie beispielsweise durch Informationspflichten, Rechtsberatung – führen können, stellte sie fest. Ebenso werde man gegen jegliche Vorschläge auftreten, die Verfahrensverzögerungen herbeiführen können, wie etwa durch Einschränkung beschleunigter Verfahren oder aufschiebende

Wirkung als Grundregel. Besonders bedeutend für Österreich sei darüber hinaus die Vermeidung von Regelungen, die Missbrauchsanreize ermöglichen oder verstärken. Grundsätzlich werde aber die Förderung der Solidarität unter den Mitgliedsstaaten befürwortet, in diesem Sinne unterstütze man auch den Aufbau des Asyl-Unterstützungsbüros (EASO).

Der Vorschlag der Kommission

Die Bemühungen um ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem reichen auf den Rat von Tampere (1999) zurück und fanden dann Eingang im sogenannten "Haager-Programm" (2004-2009) sowie im aktuellen "Stockholm-Programm" (2010-2014). Die erste Phase diente vor allem dazu, Mindestnormen zu schaffen. So wurden Mindeststandards für die Aufnahme von Flüchtlingen festgelegt (Richtlinie Aufnahme), mittels der Dublin II-Verordnung erfolgte die Festlegung klarer Zuständigkeiten für die Führung von Asylverfahren und die EURODAC-Verordnung schließlich verpflichtete alle Mitgliedstaaten, die Daten der AsylwerberInnen und Fremder in das EURODAC-System aufzunehmen und zu übermitteln.

In der zweiten Phase geht es nun darum, die Entscheidungsgrundlagen der Mitgliedsstaaten weiter anzugleichen, die praktische Zusammenarbeit der nationalen Asylbehörden der Mitgliedsstaaten mit Hilfe einer Asylunterstützungsagentur zu stärken und die Solidarität sowohl unter den Mitgliedsstaaten als auch mit Drittstaaten zu verbessern. Zentrales Anliegen ist weiters die Schaffung eines unionsweit geltenden einheitlichen Status für Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige.

Die Vorschläge der Kommission zielen nun darauf ab, die Asylverfahren 1. Instanz, für die es schon Mindeststandards gibt, weiter zu harmonisieren. Dabei sollen insbesondere höhere Schutzstandards für besonders schutzbedürftige Personen, erhöhte Informationspflichten sowie die Ausweitung der Rechtsberatung geschaffen werden.

Darüber hinaus ist im Form einer Richtlinien-Änderung geplant, den Status der Flüchtlinge sowie der subsidiär Schutzberechtigten

weiter zu harmonisieren sowie die Rechte dieser beiden Personengruppen auszuweiten. Im Vorjahr wurde das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) eingerichtet, das mit 19. Juni 2011 seine volle Tätigkeit aufnehmen soll. Aufgabe ist es, die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Asylbereich zu koordinieren und zu verstärken und auf diese Weise auf eine Annäherung der unterschiedlichen nationalen Praktiken hinzuwirken. Inhaltlicher Schwerpunkt werde zunächst die Unterstützung Griechenlands bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplans sein, erläuterte Fekter.

Soll die Asylpolitik nationalstaatlich oder EU-weit geregelt sein?

In der Debatte regte Abgeordnete Ursula Plassnik (V) an, im Rat der InnenministerInnen die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Ashton, einzuladen, um die enge Verknüpfung der Migrationspolitik und Außenpolitik zu verdeutlichen. Daraufhin berichtete Innenministerin Fekter, der ungarische Vorsitz habe Ashton für Juni eingeladen.

Die EU habe sich, was das Grenzmanagement betrifft, ein großes Know-How erworben, sagte Plassnik, es bestehe aber auch für Europa noch ein Nachholbedarf, wie die derzeitige Entwicklung im afrikanischen Raum beweise. Man sollte aber auch anderen Staaten und Regionen in Form von Ausbildung- und Trainingsmöglichkeiten das Wissen zur Verfügung stellen, führte Plassnik weiter aus und plädierte dafür, die Begriffe wie AsylwerberInnen, MigrantInnen, ArbeitsmigrantInnen und Zuwanderer klar auseinander zu halten.

Für die FPÖ gehen die Vorschläge der Kommission in die völlig falsche Richtung. Abgeordneter Johannes Hübner (F) verlangte in einem Antrag auf Ausschussfeststellung, einzelstaatliche Regelungen zu forcieren und gemeinschaftsinterne Beschränkungen für die Zulässigkeit für die Asylgewährung festzuschreiben. Er möchte Mindestnormen im Sinne der Bekämpfung des Asylmissbrauchs durch illegale Zuwanderer und trat dafür ein, Asylverfahren formell nur noch im ersten vom Asylwerber betretenen sicheren Drittstaat durchzuführen. Er befürchtete, dass durch die Schaffung hoher Standards Europa zum "Supermagnet für illegale Einwanderer" werden könnte. Laut Hübner benötigt Europa eine Negativliste von Ländern, für deren BürgerInnen keineswegs Asyl gewährt werden dürfe. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt.

Abgeordnete Alev Korun (G) brachte ihrerseits einen Antrag auf Stellungnahme ein, der jedoch keine Unterstützung der anderen Parteien fand. Darin wird die "militärische Abschottung der Außengrenzen durch FRONTEX" heftig kritisiert und die Forderung erhoben, die Rückschiebung ohne eine Chance auf Stellung eines Asylantrags, wie es derzeit in Italien praktiziert werde, unverzüglich einzustellen. Im Sinne einer proaktiven und solidarischen gemeinsamen Asylpolitik der EU halten es die Grünen für ein Gebot der Stunde, angesichts der aktuellen Notsituation in Italien die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen in Kraft zu setzen und damit auch eine solidarische Aufteilung der temporär Schutzberechtigten in der EU herbeizuführen. Dazu stellte die Innenministerin fest, dass die genannte Richtlinie mit der Asylschutzklausel nicht auf die Situation in Italien anzuwenden sei, da es sich um MigrantInnen handelt, die Arbeit suchen, und nicht um Vertriebene. Die Ministerin nahm auch FRONTEX in Schutz und meinte, sie halte es für inhuman, Menschen in überfüllten Booten in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen. Die Tätigkeit von FRONTEX sei daher voll zu unterstützen.

Auf die Bemerkung des Abgeordneten Gerhard Huber (B), die TirolerInnen hätten massive Angst vor den Wirtschaftsflüchtlingen aus Afrika, stellte Innenministerin Fekter fest, dass es derzeit keinen Ansturm aus Afrika gebe. Von den 2.800 AsylwerberInnen kämen nicht einmal 200 aus Nordafrika und dem arabischen Raum. Huber forderte dennoch, die Grenzen wieder zu kontrollieren, so wie man dies während der Fußball-EM gemacht hat. Er sprach sich dafür aus, Wirtschaftsflüchtlinge sofort nach Tunesien zurück zu schicken und wandte sich strikt gegen ein geplantes Lager in Sterzing.

(Schluss EU-Unterausschuss)