Parlamentskorrespondenz Nr. 351 vom 05.04.2011

Kontroverse Diskussion des Fremdenrechtspakets im Innenausschuss

Oppositionsparteien kritisieren Unüberschaubarkeit des Fremdenrechts

Wien (PK) – Im Anschluss an die Stellungnahmen der ExpertInnen bot sich den Mitgliedern des Innenausschusses heute Nachmittag die Gelegenheit, ihre Position zum vorliegenden Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 zu erläutern und Detailfragen zu stellen.

BZÖ: Kinder dürfen nicht in Schubhaft genommen werden

B-Mandatar Peter Westenthaler sprach in Hinblick auf das Fremdenrechtspaket von einem "Gesetzesmonster", denn es sei unlesbar und enthalte Widersprüchliches. Auch die sechs seit 2006 verabschiedeten Novellen zur Fremdengesetzgebung hätten zur Beseitigung dieses Umstands nicht wirklich beigetragen. Er erachte es für sinnvoller, die Materie in einem Gesetz zusammenzuführen und vielleicht auch – wie von Seiten eines Experten vorgeschlagen – eine einzige zuständige Behörde zu schaffen. Die im Entwurf enthaltene "Rot-Weiß-Rot-Karte" halte er grundsätzlich für einen Schritt in die richtige Richtung, denn es brauche mehr hochqualifizierte Zuwanderer. In der gegenständlichen Fassung orte seine Fraktion aber gewisse Probleme: So stelle die Tatsache, dass Facharbeiter keine Deutschkenntnisse vor Zuzug nachzuweisen hätten, eine Aushöhlung der Intention des Entwurfs dar – eine Auffassung, der sich auch sein Fraktionskollege Christoph Hagen anschloss: Kenntnisse der deutschen Sprache seien schließlich essentiell, meinte er. Westenthaler erkundigte sich außerdem, was man zu tun gedenke, wenn es bei den sogenannten Mangelberufen plötzlich zu einer Übersättigung des Arbeitsmarkts komme.

Dass Kinder nicht in Schubhaft gehören, stehe für seine Fraktion außer Frage, hielt der B-Mandatar fest. Was in gegenständlichem Entwurf dazu enthalten ist, sei aber so "schwammig", dass es nicht verhindere, dass genau das geschehe. Abgeordneter Christoph Hagen (B) erkundigte sich außerdem nach möglichen Problemen, die sich für die Fremdenpolizei angesichts des Wegfalls des Sichtvermerks im Pass ergeben könnten, und befürchtete, dass es mit diesem Entwurf in Zukunft schwierig werden könnte, mehrfach vorbestrafte Personen, die in Österreich aufgewachsen sind, auszuweisen.

Grüne: Novelle behindert MigrantInnen beim Spracherwerb

Auch G-Abgeordnete Alev Korun attestierte dem vorliegenden Gesetzespaket Unlesbar- und Unvollziehbarkeit. Die gegenständliche Regierungsvorlage ändere an dieser Situation nichts, sondern verschlimmere sie sogar noch. Die mit der ständigen Novellierung des Fremdenrechts einhergehende Zersplitterung von Zuständigkeiten habe unter anderem auch zur Folge, dass sich niemand mehr richtig für die Anliegen von Menschen, die nach Österreich kommen, verantwortlich fühle. Außerdem bringe das vorliegende Paket "massive Verschärfungen", was die Modalitäten des Spracherwerbs anbelange: Sie schließe sich der Auffassung von Germanistikprofessor Hans-Jürgen Krumm an, wonach die gegenständlichen Regelungen das Erlernen der deutschen Sprache geradezu verhinderten. Außerdem reichten Kenntnisse der Hochsprache nicht aus, es gehe schließlich auch darum, Kenntnisse des Dialekts im jeweiligen Land zu erwerben, schloss sie. Zu sprechen kam Korun auch auf die mit der Novelle des Fremdenpolizeigesetzes eingeräumte Möglichkeit, Räume bei Verdacht, dass sich ein illegaler Fremder darin aufhält, betreten und vor allem auch durchsuchen zu können. Das stelle ihrer Auffassung nach eine Aushöhlung des verfassungsmäßig garantierten Hausrechts dar.

Korun erkundigte sich außerdem nach dem Sinn der im Entwurf vorgesehenen Berichtspflicht der RechtsberaterInnen gegenüber dem Bundesasylamt und statistischen Daten betreffend Verweigerung der Mitwirkungspflicht.

Ihre Fraktionskollegin Tanja Windbüchler-Souschill kritisierte, der Gesetzesvorbehalt, an dem die Bundesregierung im Zuge der Debatte um die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung festgehalten habe, ermögliche nun, die Regelungen betreffend Schubhaft für 16- bis 18-Jährige zu verschärfen. Sie erkundigte sich in diesem Zusammenhang, ob die Fälle der Vollstreckung der Schubhaft gegen Minderjährige nach Meinung der ExpertInnen zunehmen werden und wie man eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung gewährleisten wolle.

FPÖ: "Fremdenrechtspackerl" statt Fremdenrechtspaket

F-Mandatar Walter Rosenkranz sprach davon, dass man "im Halbjahrestakt" ein "Fremdenrechtspackerl" vor die Nase gestellt bekomme: Von einem wirklichen Paket könne schließlich auch dieses Mal nicht die Rede sein. Rosenkranz interessierte sich dabei vor allem für die sogenannte "Rot-Weiß-Rot-Karte plus", die Familienangehörigen von hochqualifizierten Zuwanderern Begünstigungen im Falle einer Umsiedelung nach Österreich zugesteht: Darunter fiele unter anderem auch der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt nach 12 Monaten Niederlassung und 10 Monaten Beschäftigung. Er halte das aber für wenig sinnvoll und frage sich sogar, warum es im Falle hochqualifizierter Zuwanderer eines solchen Familiennachzugs bedürfe. Sein Fraktionskollege Harald Vilimsky zeigte sich in diesem Zusammenhang verwundert, dass es angesichts des innerhalb der Europäischen Union bestehenden Arbeitskräftepotentials erforderlich sei, Personen aus Drittstaaten anzuwerben. Bedenken äußerte F-Mandatar Walter Rosenkranz außerdem in Hinblick auf die Tatsache, dass InhaberInnen einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" durch uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt eine Tätigkeit in einem weniger qualifizierten Bereich annehmen könnten.

Was die Verschärfung der Modalitäten für den Spracherwerb – insbesondere im Rahmen des Familiennachzugs – anbelange, verwehrte er sich den Argumenten von Professor Krumm: Jeder einzelne Zuwanderer müsse selbst abwägen, inwiefern die sprachlichen Barrieren für seine Familie zu überwinden seien, schloss Rosenkranz.

F-Abgeordneter Leopold Mayerhofer kam in Zusammenhang mit vorliegendem Gesetzespaket auf etwaige Mehrbelastungen der Exekutive und insbesondere der Fremdenpolizei zu sprechen. Sein Fraktionskollege Werner Herbert interessierte sich für die Kosten, die durch den administrativen Mehraufwand anfielen.

SPÖ: Auf soziale Härtefälle beim Spracherwerb Bedacht nehmen

Die S-Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher, Hannes Fazekas, Ulrike Königshofer-Ludwig und Sonja Ablinger nutzten ihre Wortmeldungen, um die geladenen ExpertInnen zu spezifischen Aspekten des Fremdenrechtspakets zu befragen. Dabei interessierte man sich nicht nur für Möglichkeiten, den Spracherwerb von MigrantInnen effizient zu gestalten, sondern auch für Handlungsoptionen in Hinblick auf die Abfederung von sozialen Härtefällen, die einen Spracherwerb verhinderten.

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) hielt es außerdem für problematisch, AsylwerberInnen unter einen "Generalverdacht" zu stellen, indem man sie zur Anwesenheit in der Erstaufnahmestelle verpflichte. Sie hielt eine Begrenzung dieser Anwesenheit auf die Amtsstunden für sinnvoll und rechtfertigbar.

ÖVP: Gegenständlicher Entwurf schafft mehr Transparenz

V-Mandatar Erwin Hornek sprach von einer "guten Gesetzesvorlage", denn sie berücksichtige in erster Linie die Bedürfnisse Österreichs und schaffe für In- wie AusländerInnen mehr Transparenz. Die von Seiten der Expertin Lorenz geäußerte Kritik betreffend Objektivität der Rechtsberatung im Asylbereich könne er nicht nachvollziehen, zumal es darum gehe, die Interessen der Betroffenen im Blick zu behalten und nicht die eigene Position durchzusetzen, meinte er. Hornek erkundigte sich außerdem nach der Existenz ähnlicher Modelle in anderen Staaten.

Abschließende Statements der Experten  

Sektionschef Gerhard Hesse wollte klargestellt wissen, dass unmündige Minderjährige keinesfalls in Schubhaft genommen würden. Was die Schubhaft bei Jugendlichen anbelange, gehe man umsichtig und den Einzelfall sowie das Verhältnismäßigkeitsgebot berücksichtigend vor. Die von S-Abgeordneter Sonja Steßl-Mühlbacher angesprochenen Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in Hinblick auf das Fremdenpolizeigesetz gelte es zu berücksichtigen, stand für Hesse fest.

Wirtschaftskammervertreterin Margit Kreuzhuber erklärte, dass man mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" Zuwanderer ansprechen wolle, die sich das Migrationsland ob ihrer Qualifikationen frei aussuchen könnten. Um Hochqualifizierte anzusprechen, bedürfe es auch guter Rahmenbedingungen für ihre Angehörigen, meinte sie. Es sei außerdem sinnvoll, nach Österreich mitgezogene Personen möglichst rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dass nach 12 Monaten im Inland keine Beschäftigung mehr ausgeübt werde, wäre, wie Kreuzhuber ausführte, eher unwahrscheinlich, zumal die finanziellen Hürden für die Niederlassung relativ hoch seien. Australien und die USA, die ähnliche Zuwanderungsmodelle hätten, wiesen einen deutlich höheren Anteil an hochqualifizierten Arbeitskräften auf: Während Österreich bei einem Wert von 11 % verharre, verzeichne man in diesen Staaten 30 bis 40 %.

Für Germanistikprofessor Hans-Jürgen Krumm stand außer Frage, dass es zum Lernen sowohl "Zuckerbrot" als auch "Peitsche" bedarf. Mit vorliegendem Gesetzespaket verankere man aber nur die "Peitsche". Die Existenz eines Menschen an das Bestehen einer Prüfung zu koppeln, sei aber nicht zielführend, zumal das Phänomen der Prüfungsangst allgemein bekannt ist. Schon jetzt könnten nur 50 % der Prüflinge die an sie gestellten Anforderungen erfüllen, meinte Krumm. Habe man trotz eifrigen Lernens keinen Erfolg zu verzeichnen, führe das außerdem nicht selten zu Motivationsverlust und einer Verminderung des Selbstwertgefühls, die dem Spracherwerb nicht zuträglich seien. Einer verpflichtenden Prüfung könne man zwar zustimmen, doch greife man mit dem Niveau B1 zu hoch, stand für Krumm fest. Er wünsche sich neben Differenzierung, was die Schwerpunkte bei den vier Grundfertigkeiten im Umgang mit Sprache betreffe, auch Regionalisierung, die sicherstelle, dass die MigrantInnen ein für sie einsetzbares Deutsch lernten.

Shukri Krunz (Initiative Liberaler Muslime Österreich) gab zu bedenken, dass es häufig nicht am Willen, sondern an der Begabung der Menschen scheitere, wenn sie die deutsche Sprache nicht gut erlernten. Den Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zum Maßstab zu wählen, halte er aus eigener Erfahrung für wenig sinnvoll. Was das Thema Schubhaft anbelange, spreche er sich dafür aus, im Falle von Kindern gelindere Mittel zu wählen. Außerdem gelte es die Asylverfahren zu beschleunigen: Das dürfe aber nicht auf Kosten der Qualität gehen, schloss Krunz.

Scharfe Kritik am vorliegenden Gesetzespaket übte Rechtsanwältin Nadja Lorenz: Dass etwa die Bestellung von Rechtsberatern nur "soweit faktisch möglich" erfolge, sei nicht akzeptabel. Außerdem halte es sie es für nicht richtlinienkonform, wenn der UVS eine verhängte Schubhaft erst nach vier Monaten prüfen dürfe. Der von Abgeordneter Korun angesprochene § 36 Fremdenpolizeigesetz sei geschaffen worden, um die Aktivität von Schleppern zu unterbinden. In der nun überarbeiteten Version betreffe er aber sogar binationale Partnerschaften und Fälle der Beherbergung eines fremden Gastes. Das sei, so Lorenz, verfassungsrechtlich "sehr bedenklich" und greife angesichts der eingeräumten Durchsuchungsmöglichkeit auch in das Grundrecht auf Privatsphäre ein.

Arbeiterkammervertreter Johannes Peyrl meinte, die Judikatur werde zeigen, ob dieser Eingriff in das Hausrecht gerechtfertigt und verhältnismäßig sei. Die ebenfalls geäußerte Befürchtung, die "Rot-Weiß-Rot-Karte" könne Lohndumping Tür und Tor öffnen, teile er nicht. Hochqualifizierte müssten schließlich mehr verdienen als durch den Kollektivvertrag festgesetzt, meinte er. Um in den Besitz einer solchen Karte zu kommen, sei es außerdem erforderlich, eine einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen. Klar müsse auch sein, dass der Familiennachzug für Hochqualifizierte notwendig ist. Er stelle auch keine Neuerung zum geltenden Recht dar. Was das Thema Sprache anbelange, plädiere er, so Peyrl, für die Implementierung von Ausnahmen für soziale Härtefälle.  

Gernot Steiner skizzierte die Schubhaftsituation in Kärnten: Im Falle von Familien werde hier stets ein gelinderes Mittel gewählt, informierte er.

Der Direktor des Bundesasylamts, Wolfgang Taucher, wollte klargestellt wissen, dass er AsylwerberInnen nicht unter einen "Generalverdacht" stelle. Man könne aber nicht leugnen, dass das Untertauchen von Asylsuchenden ein bekanntes Phänomen ist. Was die Berichtspflicht der Rechtsberater gegenüber dem Bundesasylamt anbelange, wäre es "recht und billig", Informationen über ihre Tätigkeit einzuholen, zumal das Amt für ihre Tätigkeit aufkomme.

Wolfgang Zapf hielt den von B-Mandatar Christoph Hagen angesprochenen Wegfall von Sichtvermerken angesichts häufiger Ausfälle des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems (EKIS) für problematisch.

Fekter für Einrichtung eines Bundesamts für Asyl und Migration

Innenministerin Maria Fekter ging eingangs ihrer Stellungnahme auf die Forderung ein, eine einzige Behörde mit der Vollziehung des gesamten Fremdenrechts zu betrauen, und hielt fest, sie sei derzeit mit den Bundesländern in Verhandlung über die Einrichtung eines Bundesamts für Asyl und Migration. Gleichzeitig sprach sie sich dafür aus, den Asylgerichtshof in einen Migrationsgerichtshof umzuwandeln und ihm weitere Agenden zu übertragen. Das System Asylgerichtshof habe sich gut bewährt, betonte Fekter und wandte sich dagegen, die Asylagenden wieder dem Verwaltungsgerichtshof zu übertragen.

Zur Kritik von Abgeordneter Korun merkte Fekter an, es gebe künftig erstmals eine klare Bestimmung, dass unmündige Minderjährige nicht in Schubhaft genommen werden dürften. Bereits derzeit würden Familien unmittelbar vor ihrer Abschiebung in einem Wohnhaus in Wien untergebracht, erläuterte sie. Die Polizei hole, so Fekter, auch keine SchülerInnen zur Abschiebung aus Schulklassen, der angesprochene Fall sei ein vom Direktor der Schule inszenierter Einzelfall gewesen.

Fekter verteidigte weiters die vorgesehene Adaption der Bestimmung in Bezug auf Hausdurchsuchungen. Es gehe nicht um Fremde, die auf Besuch seien, sondern um illegal in Österreich aufhältige Ausländer, die nicht freiwillig ausreisen und sich einer Abschiebung widersetzen würden, betonte sie. Fekter erachtet es als legitim, bei Hausbetretungen auch Kästen und Nebenräume durchsuchen zu können, um die gesuchten Fremden aufzuspüren. Sollte das Parlament diesen Passus abändern, werde sie das aber zur Kenntnis nehmen.

Generell bekräftigte Fekter, Österreich habe ein gut funktionierendes Asylsystem. Aufgrund der laufenden Verfahrensbeschleunigung werden ihr zufolge aus heutiger Sicht auch keine neuen Planstellen notwendig sein.

Für die "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" ist laut Fekter eine Befristung und eine erstmalige Verlängerung von jeweils 12 Monaten vorgesehen, nach zwei Jahren kann der Aufenthaltstitel um drei Jahre verlängert werden.

Die Beratungen über das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 wurden nach dem Hearing einstimmig vertagt.

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 im Überblick

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 umfasst Änderungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Fremdenpolizeigesetzes, des Asylgesetzes, des Grundversorgungsgesetzes sowie des Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Ziel des Gesetzespakets ist es insbesondere, die Zuwanderung nach Österreich gezielter zu steuern und die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen stärker als bisher am hierzulande bestehenden Arbeitskräftebedarf zu orientieren. So will man etwa mit der "Rot-Weiß-Rot-Karte" und der "Blauen Karte EU" verstärkt hoch qualifizierte Zuwanderer nach Österreich locken. Voraussetzung für die Zuerkennung dieser neuen Aufenthaltstitel ist die Erfüllung bestimmter Kriterien – z.B. die Ausübung eines speziellen Berufs oder die Bezahlung eines bestimmten Gehalts –, wobei der/die Betroffene für den Erhalt einer Rot-Weiß-Rot-Karte aus einem fix vorgegebenen Kriterienkatalog eine Mindestpunktezahl erreichen muss. Für Familienangehörige von hoch qualifizierten Zuwanderern ist eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" vorgesehen.

Wer sich sonst im Bundesgebiet niederlassen möchte, muss künftig laut Gesetzentwurf bereits vor der Übersiedelung nach Österreich Basiskenntnisse der deutschen Sprache vorweisen. Nach zwei – statt bislang fünf – Jahren Aufenthalt ist das Sprachniveau A2 (vertiefte elementare Sprachkenntnisse) zu erreichen. Für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und in weiterer Folge den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 vorausgesetzt, was in etwa dem Maturaniveau einer Fremdsprache entspricht.

Wesentlichste Änderung im Bereich des Asylwesens ist die neu formulierte Mitwirkungsverpflichtung für AsylwerberInnen: Sie haben sich zu Beginn ihres Asylverfahrens für bis zu fünf Tage durchgehend in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung zu halten, diese Aufenthaltsverpflichtung kann in bestimmten Fällen um zwei weitere Tage verlängert werden. Bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht droht die Verhängung von Schubhaft.

Generell wird die Schubhaft-Höchstdauer künftig mit zehn Monaten in einem Durchrechnungszeitraum von 18 Monaten festgesetzt, wobei regelmäßige Überprüfungen der Schubhaftgründe vorgeschrieben sind. Mündige Minderjährige, also Personen zwischen 16 und 18, dürfen grundsätzlich maximal zwei Monate in Schubhaft genommen werden, gelindere Mittel sind nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr vorgesehen.

Die Bestimmungen über die Ausweisung und Rückführung illegal in Österreich aufhältiger Fremder werden darüber hinaus insgesamt neu gefasst und an EU-Vorgaben angepasst. Damit soll, wie es in den Erläuterungen heißt, ein klares Zeichen im Kampf gegen die illegale Migration gesetzt werden. So gelten etwa Einreiseverbote künftig für den gesamten EU-Raum. Begleitet wird das neue Rückführungssystem durch eine kostenlose Rechtsberatung, die für AsylwerberInnen ebenfalls adaptiert wird.

In Zusammenhang mit der Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte sind auch umfangreiche Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich, die der Nationalrat bereits Ende März beschlossen hat. (Schluss Innenausschuss)