Parlamentskorrespondenz Nr. 355 vom 07.04.2011

Wissenschaftsausschuss diskutiert Zukunft der Privatuniversitäten

ExpertInnen für Verbesserung des gesetzlichen Rahmens

Wien (PK) - Der Wissenschaftsausschuss debattierte in seiner heutigen Sitzung über Entwicklungen im Bereich der Privatuniversitäten und der Fachhochschulen. Grundlage dafür boten die Berichte über die Tätigkeit des Österreichischen Akkreditierungsrats (ÖAR) in den Jahren 2008 und 2009 (III-199 d.B. und III-200 d.B.), die anhand einer großen Fülle an Daten, Zahlen und Fakten Status-quo und Entwicklungsperspektiven der heimischen Privatuniversitäten beschreiben. Weiters befasste sich der Ausschuss mit dem Bericht des Fachhochschulrats 2009 und dem Bericht der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend die Vorhaben der EU im Bereich Wissenschaft und Forschung im laufenden Jahr.

Der Ausschuss machte auch das Übereinkommen über ein Studienaustauschprogramm mit mittel- und südosteuropäischen Nachbarländern plenumsreif. Der Antrag des BZÖ betreffend Maßnahmen zur Beschränkung der Zahl der ausländischen Studierenden an österreichischen Universitäten wurde dem bestehenden Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses zugewiesen.

Privatuniversitäten sind fester Bestandteil der Bildungslandschaft

Einigkeit herrschte im Ausschuss darüber, dass die Privatuniversitäten mittlerweile eine feste Position innerhalb der österreichischen Bildungslandschaft einnehmen. Unterschiedliche Auffassungen traten jedoch darüber zutage, wie in Zukunft eine hohe Qualität dieser Institutionen gesichert werden könnte. Als Auskunftspersonen zur Lage der Privatuniversitäten in Österreich standen den Abgeordneten Hans-Uwe Erichsen (Präsident des Akkreditierungsrates) und Hannelore Weck-Hannemann (Vize-Präsidentin des Akkreditierungsrates) zur Verfügung.

Hannelore Weck-Hannemann skizzierte einleitend die großen Entwicklungslinien im Bereich der privaten Hochschulen. Die Zahl der akkreditierten Privatuniversitäten in Österreich steigt trotz zahlreicher Neuanträge auf Akkreditierung auf Grund strikter Qualitätsvorgaben nur langsam an und umfasst derzeit 13 Institutionen. Dabei lässt sich eine Tendenz erkennen, verschiedene Standorte zu bedienen und Dependancen zu gründen, vor allem in Wien, in einigen Fälle aber auch im Ausland. Gesetzliche Benachteiligungen für Privatuniversitäten bestünden nach wie vor im Bereich der kompetitiven Einwerbung von Forschungsgeldern. Privatunis können derzeit auch keine Ehrengrade vergeben.

Der Akkreditierungsrat sei ein kleines Gremium, das aber ein hohes Maß an Expertise versammle und sehr gut arbeite, betonte Weck-Hannemann. Problematisch sei allerdings, dass das Gremium sowohl für Beratung als auch für die Beurteilung der Akkreditierung zuständig sei, obwohl diese Bereich klar getrennt werden sollten. Erichsen ergänzte, dass es wahrscheinlich ratsam sein werde, sich ausländischen Gepflogenheiten in der Vergabe der Bezeichnung "Universität" anzuschließen. Diese Bezeichnung sollte eher Institutionen mit einer breiteren Ausrichtung in Forschung und Lehre vorbehalten sein, und sei andererseits nicht unbedingt notwendig, um eine Institution von Weltrang zu etablieren.

Bundesministerin Beatrix Karl erläuterte, innerhalb von nur zwölf Jahren habe auf dem Sektor der Privatuniversitäten eine enorme Entwicklung stattgefunden. 13 Privatunis bieten derzeit 154 Studiengänge an und stellen damit eine wichtige Ergänzung des Lehrangebotes im tertiären Sektor dar. Dem Akkreditierungsrat komme eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung zu, wobei international die Objektivität seiner Entscheidungen gewürdigt werde. Sie dankte dem Rat ausdrücklich für das hohe Arbeitspensum, das er bewältige. Das neue Qualitätssicherungsrahmengesetz werde die Privatuniversitäten im Wettbewerb um finanzielle Mittel besser stellen.

In den Fragerunden der Abgeordneten brachte Andrea Kuntzl (S) die Vorgaben, die für eine Zuerkennung der Bezeichnung "Universität" gelten, sowie Studiengebühren und Drop-Out-Raten an Privatuniversitäten zur Sprache. Ihre Fraktionskollegin Sabine Oberhauser (S) thematisierte den Status von Institutionen, denen die Akkreditierung entzogen wurde, und das Vorgehen in diesem Bereich. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) sah in den Privatuniversitäten eine wichtige Säule im tertiären Bildungssektor und stellte die Qualitätssicherung im internationalen Vergleich in den Mittelpunkt ihrer Wortmeldung.

Kritische Anmerkungen zur Entwicklung auf dem Bereich der privaten Hochschulen kamen von den Abgeordneten der Opposition. F-Abgeordneter Andreas Karlsböck kritisierte, dass der derzeit bekannte Entwurf zu einem Qualitätssicherungsrahmengesetz die Hereinnahme von Interessensvertretern, also von Lobbyisten, vorsehe. Das könne im Sinne der Qualitätssicherung nur kontraproduktiv sein. Weitere Defizite ortete er in der Ungleichbehandlung von Privatuniversitäten gegenüber öffentlichen Universitäten.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) sprach sich für eine exaktere Definition des Begriffs "Universität" aus und übte ebenfalls heftige Kritik an dem genannten Gesetzesentwurf. Der Verfassungsdienst habe dazu eine sehr negative Stellungnahme abgegeben, sagte er. In dieser Kritik wurde er von seinem Fraktionskollegen Abgeordneten Alexander Van der Bellen unterstützt.

Abgeordneter Rainer Widmann (B) ortete eine starke Ungleichbehandlung der Privatuniversitäten in den Möglichkeiten zur Lukrierung von Forschungsgeldern. Als positiv merkte er an, dass der Bologna-Prozess im Unterschied zu den öffentlichen Universitäten, die sich leider "abschotten", hier sehr weit gediehen sei. Eine verstärkte Schwerpunktsetzung forderte Widmann im Bereich des berufsbegleitenden Lernens und der technischen Studien.

In Beantwortung der Fragen der Abgeordneten sagte Hans-Uwe Erichsen, in Österreich gehe man tatsächlich zu großzügig mit dem Etikett "Universität" um. Die Drop-Out-Rate sei weit geringer als an den öffentlichen Universitäten. Gegen Institutionen, denen die Akkreditierung als Universität entzogen wurde, habe man derzeit leider keine Handhabe, mit der man diese zwingen könnte, die unberechtigt geführte Bezeichnung aufzugeben. Die derzeitige Weise der Bestellung des Akkreditierungsrates und seine internationale Besetzung verbürgten eine hohe Qualität und die Unabhängigkeit seiner Entscheidungen. Die im Gesetzesentwurf zum Qualitätssicherungsrahmengesetz vorgesehenen Änderungen seien in dieser Hinsicht problematisch, meinte der Präsident des Akkreditierungsrates.

Wichtig sei es für die weitere Entwicklung der Sektors, auch internationale Spitzenforschung an Privatuniversitäten zu etablieren. Hier sei die Neuregelung der Forschungsförderung ein wichtiger Punkt. Er gab zu bedenken, dass die Bezeichnung "Privatuniversität" in Österreich nicht bedeute, dass es sich um rein privat finanzierte Einrichtungen handle, sondern dass in vielen Fällen auch eine Finanzierungen durch Länder und Gemeinden erfolge. Weck-Hannemann ergänzte dazu, sie teile die am geplanten Gesetzesentwurf geäußerte Kritik. Das Gesetz bilde den gesetzlichen Rahmen für die österreichischen Privatuniversitäten, seine Detailregelungen seien deshalb von großer Bedeutung. Das derzeit bestehende System der Akkreditierung habe sich sehr bewährt und werde auch international als vorbildlich angesehen, es sollte beibehalten werden. Tatsächlich bestehe keine ausreichende Handhabe gegen Institutionen, die trotz fehlender Akkreditierung sich als "Universität" bezeichnen.

Bundesministerin Karl bemerkte zum angesprochenen Gesetzentwurf, das Qualitätssicherungsrahmengesetz für Privatuniversitäten sei derzeit noch in Bearbeitung. Es werde jedenfalls noch Gelegenheit geben, darüber zu diskutieren, wenn es dem Ausschuss vorliegt.

Die Berichte des Akkreditierungsrates 2008 und 2009 wurden jeweils einstimmig vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

(Fortsetzung Wissenschaftsausschuss)