Parlamentskorrespondenz Nr. 361 vom 07.04.2011

Telekommunikationsgesetz setzt Vorratsdatenspeicherung um

Kontroversielle Debatte im Forschungsausschuss

Wien (PK) - Nachdem der Justizausschuss bereits die die Strafprozessordnung und das Sicherheitspolizeigesetz betreffenden Teile beschlossen hatte, wurde die Vorratsdatenspeicherung heute in Bezug auf den Telekom-Bereich umgesetzt. Eine vom Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet in diesem Sinn die Netzbetreiber und Anbieter von Diensten, die Verbindungsdaten im Handy- und E-Mail-Verkehr für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern und diese nach Ablauf dieser Frist wieder zu löschen. Im Fall einer gerichtlich bewilligten Anordnung sind die Daten weiters der Strafverfolgungsbehörde zur Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten zu übermitteln.

In der Debatte steckten die Fraktionen abermals ihre Standpunkte zur Vorratsdatenspeicherung ab. Unverändert kritisch war dabei die Haltung der Opposition, deren Vertreter schwere Bedenken hinsichtlich der Grundrechtskonformität der Maßnahme vorbrachten. Die Abgeordneten Werner Herbert, Gerhard Deimek (beide F), Albert Steinhauser (G) und Rainer Widmann (B) meinten übereinstimmend, die Bevölkerung werde durch die Vorratsdatenspeicherung einem Generalverdacht ausgesetzt, das Gesetz stehe im Widerspruch zur MRK und schieße überdies weit über die Vorgaben der EU hinaus.

Anders sahen dies die Sprecher der Regierungsparteien. Die Abgeordneten Michael Schickhofer und Kurt Gartlehner (beide S) wiesen auf die Notwendigkeit einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie hin, plädierten aber ebenso wie die Abgeordnete Karin Hakl (V) dafür, die Zeit bis zum Plenum für Gespräche über noch mögliche Verbesserungen und Klarstellungen zu nützen. Hakl betonte mit Nachdruck, Ziel sei eine grundrechtskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie, die garantiert, dass die Daten in einer Form übermittelt werden, die sicher ist und lückenlos nachvollzogen werden kann. Eine von der VP-Mandatarin initiierte und mit S-V-Mehrheit angenommene Ausschussfeststellung geht in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit einer lückenlosen Protokollierung aller Datenzugriffe aus.

Bundesministerin Doris Bures wies den Vorwurf der Opposition, man habe über das Ziel geschossen, zurück und unterstrich, es handle sich im Bereich des TKG vielmehr um eine Mindestumsetzung, bei der es vor allem um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung auf der einen Seite und dem Schutz der Privatsphäre auf der anderen Seite gehe. Die Novelle sei jedenfalls von dem Bemühen um einen größtmöglichen Grundrechtsschutz getragen, wobei Berufsgeheimnisträger besonders berücksichtigt würden. Bures wies im Einzelnen auf die geringe Speicherdauer von sechs Monaten, auf die Voraussetzung des Vorliegen einer schweren Straftat und eines richterlichen Beschlusses sowie auf die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen die Abfrage von IP-Adressen hin.    

Ausschuss "repariert" Patentamtsgebührengesetz

Eine mit S-V-Mehrheit beschlossene Änderung des Patentamtsgebührengesetzes dient vor allem der Sanierung von redaktionellen Fehlern, die im Zuge der Zusammenstellung der Gesetzestexte für die Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2011 unterlaufen waren. Konkret geht es bei dem von der Novelle betroffenen Passus um die Anhebung einzelner Gebühren mit besonders niedrigem Kostendeckungsgrad sowie um die Einführung von Gebühren für bisher kostenfreie Anträge.

Regierung erhält Rückenwind bei Umsetzung der FTI-Strategie

Einen Antrag des G-Abgeordneten Kurt Grünewald betreffend eine öffentliche Debatte der Forschungsstrategie im Parlament lehnte der Ausschuss ebenso ab wie eine Initiative des BZÖ, in der Abgeordneter Rainer Widmann auf ein Forschungsfinanzierungsgesetz mit einer zumindest dreijährigen verbindlichen Finanzierungszusage drängt.

Mit S-V-F-Mehrheit beschlossen wurde hingegen ein im Zuge der Debatte von den Regierungsparteien eingebrachter § 27-Antrag, in dem SPÖ und ÖVP die Regierung auffordern, die wesentlichen Maßnahmen und Ziele der Forschungsstrategie ehestmöglich umzusetzen und sich dabei vor allem auch, wie Abgeordnete Karin Hakl (V) präzisierte, den Themenbereichen nachhaltige Umgestaltung des Bildungssystems, Stärkung der Grundlagenforschung und Anhebung der F&E-Quote zu widmen.

Während die Abgeordneten Rainer Widmann (B) und Kurt Grünewald (G) von einem "Placebo-Antrag" sprachen, bemerkte Abgeordneter Gerhard Deimek (F) pointiert, es sei sinnvoll, wenn die Regierungsparteien die Regierung auffordern, etwas zu tun, seine Fraktion werde die Initiative daher unterstützen.

(Schluss Forschungsausschuss)