Parlamentskorrespondenz Nr. 376 vom 13.04.2011

Öffentliche Dienstleistungen müssen in nationaler Kompetenz bleiben

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Bericht über Handelshemmnisse

Wien (PK) – Die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, wonach die einzelnen Mitgliedstaaten für die öffentlichen Dienstleistungen verantwortlich bleiben, sind einzuhalten. Das war der Tenor der Diskussion im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats zum Bericht der Kommission über bestehende Handelshemmnisse auf dem Weltmarkt und über das geplante Wirtschaftsabkommen der EU mit Kanada.

Im gegenständlichen Bericht geht es um Handels- und Investitionshindernisse und einen fairen Zugang europäischer Unternehmen zu Märkten außerhalb der EU. Der Bericht stelle einen Teil der Handels- und Investitionsstrategien der EU dar, erläuterte der Vertreter des Wirtschaftsministeriums gegenüber den BundesrätInnen. Der Schaden, der der EU jährlich durch Handelshemmnisse entstehe, werde auf 90 bis 130 Mrd. € geschätzt. Die EU stehe als größter Handelsblock der Welt und bei den ausländischen Direktinvestitionen an erster Stelle, deshalb sei die EU bestrebt, in Form von bilateralen Verhandlungen aber auch innerhalb der WTO bis hin zu Streitschlichtungsverfahren den Abbau all dieser Hemmnisse voran zu treiben. Auch Österreich würde daraus einen Nutzen ziehen, da beispielsweise der Zugang zu Rohstoffen beschränkt ist und die österreichische Industrie jedoch auf diese angewiesen ist.

Abgesehen davon wird das globale Wirtschaftswachstum zu 90% in Zukunft außerhalb Europas erzielt werden. Dem Bericht zufolge besteht die Herausforderung nicht in erster Linie darin, Warenzölle zu senken, sondern in der Überwindung rechtlicher Schranken, in der Erleichterung des Marktzugangs für Dienstleistungen und Investitionen, in der Öffnung der Märkte für öffentliche Beschaffungsvorhaben, im besseren Schutz und energischer Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und im Abbau ungerechtfertigter Hemmnisse, die die nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen behindern.

So gibt es beispielsweise Probleme im Handel mit China und Russland, etwa wegen Marktzugangshindernissen und im Hinblick auf die unzureichende Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sowie durch aufwändige Zertifizierungs- und Zollverfahren. Auch die Rahmenbedingungen in Indien bezeichnet die Kommission als "nach wie vor restriktiv" und beklagt zu hohe Zölle. Weitere Probleme werden im Handel mit Japan, Brasilien, Argentinien, aber auch mit den USA aufgelistet. Hier stellen unter anderem die Bestimmungen über das 100%ige Scanning ein großes Hindernis dar, das erhebliche und praktische Auswirkungen auf die Ausfuhren nach sich ziehen könnte.

Auf der Tagesordnung standen auch die Verhandlungen über ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada, das über die derzeitigen WTO-Verpflichtungen hinausgehen soll. Beabsichtigt ist die schrittweise beiderseitige Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungshandels. Die Verhandlungen dazu laufen seit zwei Jahren.

Für den Bundesrat interessant sind die Befürchtungen der Bundesländer, dass die öffentlichen Dienstleistungen seitens der Kommission wieder thematisiert werden. Die Bundesländer haben daher eine einheitliche Stellungnahme formuliert und darauf hingewiesen, dass der Vertrag von Lissabon die Souveränität der Mitgliedsstaaten in Hinblick auf die Klassifizierung der öffentlichen Dienstleistungen festschreibt. Auch die regionalen Gebietskörperschaften könnten nach neuem EU-Recht autonom bestimmen, was unter öffentlichen Dienstleistungen zu verstehen ist, argumentieren die Bundesländer. Das Abkommen steht daher nach deren Auffassung im Widerspruch zum Vertrag von Lissabon. Seitens des Wirtschaftsministeriums stellte dessen Vertreter fest, dass die öffentlichen Dienstleistungen in transparenter Weise abgesichert werden müssen, weshalb die Ausnahmen auch zu präzisieren seien.

Die Diskussion über diese beiden Punkte wurde schließlich einstimmig vertagt. Die BundesrätInnen beabsichtigen, darüber noch ausführlich zu beraten.

(Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats)


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