Parlamentskorrespondenz Nr. 381 vom 14.04.2011

Hauptausschuss: Diskussion über Libyen-Einsatz

Darabos sagt neuerliche Befassung des Ausschusses vor Entsendung zu

Wien (PK) – Um Entsendungen von Angehörigen des Bundesheeres in das multinationale Kommando der EU in Rom im Rahmen der Militäroperation der EU zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze in der Krisenregion Libyen, weiters in das Büro der UNO für Westafrika sowie zu Hilfsaktionen nach Ägypten und Libyen ging es im heutigen Hauptausschuss des Nationalrats.

Zu einer ausführlichen Diskussion kam es über die Entsendung von derzeit zwei Angehörigen des Bundesheeres als Stabsmitglieder in das multinationale Kommando der EU-Operation EUFOR Libya nach Rom bis vorerst längstens 31. Dezember 2011. Für die Abgeordneten Peter Pilz (G), Walter Rosenkranz und Peter Fichtenbauer (beide F) war die Formulierung des Antrags des Außenministers insofern unklar, als sie dahinter einen "Schuhlöffel-Beschluss" vermuteten, der auch die mögliche Entsendung österreichischer Angehöriger des Bundesheeres zu einem Einsatz nach Libyen mit einschließt. Im Antrag heißt es nämlich, dass der Einsatzraum Italien, Belgien und erst nach Vorlage der notwendigen Rahmenabkommen auch Malta, Tunesien, Ägypten und Libyen umfasst.

Bundesminister Norbert Darabos stellte daraufhin eindeutig klar, dass der Antrag ausschließlich das Mandat für Rom betrifft und keinen Vorratsbeschluss für eine Entsendung nach Libyen darstelle. Er sicherte zu, dass er vor einer eventuellen Entsendung in das Krisengebiet den Hauptausschuss gesondert befassen werde. Grundsätzlich sei er aber dafür, sich von österreichischer Seite an einem eventuellen Einsatz in Libyen zu beteiligen. Es stehe Österreich gut an, die Bestrebungen der UNO und der EU im Rahmen humanitärer Hilfseinsätze zu unterstützen. Schließlich gebe es in Libyen zirka 600.000 Binnenflüchtlinge.

Mit dieser Garantie gab sich Abgeordneter Peter Pilz (G) zufrieden, womit der Antrag schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen wurde. Die Freiheitlichen blieben bei ihrer Auffassung, dass der Wortsinn der Vorlage nicht den Schluss zulasse, dass es hier ausschließlich um die Entsendung nach Rom geht, wie Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) erläuterte. Das BZÖ ist Stefan Petzner zufolge grundsätzlich gegen eine militärische Intervention in Libyen. Das bisherige Vorgehen habe zu Entwicklungen geführt, vor denen das BZÖ immer gewarnt habe, sagte Petzner. Es gebe nun einen großen Flüchtlingsstrom, die gesamte Region sei instabil und in Europa habe man mit hohen Energiepreisen zu kämpfen.

Hintergrund des Antrags und der Debatte im Ausschuss ist der Beschluss der EU vom 1. April 2011 über eine Militäroperation der EU zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen. Dieser Beschluss legt die wesentlichen Missionsgrundlagen des Einsatzes fest, der jedoch erst nach einer Anforderung durch die UNO (UN-OCHA: United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) und nach einem weiteren Beschluss des Rats eingeleitet werden kann. Auf Basis dieser Entscheidung wurde zur Verstärkung der Planungskapazitäten das Einsatzhauptquartier in Rom aktiviert. Der Antrag hält fest, dass dieser Schritt nicht als Zustimmung für einen militärischen Einsatz der EU in Libyen zu verstehen ist.

Als wesentliche Aufgaben wird die Durchführung einer militärisch geführten EU-Operation zur Unterstützung der internationalen humanitären Hilfe, die Unterstützung bei der Sicherung von Transporten, die Unterstützung bei der Versorgung mit und der Verteilung von diversen Hilfsgütern, die Unterstützung bei der Evakuierung von Vertriebenen und Flüchtlingen, die Herstellung der Funktionalität und das Betreiben von See- und Flughäfen sowie die Unterstützung bei der Rückführung von Drittstaatsangehörigen genannt.

Abgeordneter Peter Pilz (G) bestand deshalb auf die Garantie des Ministers, vor einer etwaigen Entsendung nach Libyen nochmals den Hauptausschuss zu befassen, weil er derzeit noch viele Unklarheiten in Bezug auf die Ziele und Aufgaben sieht. Es gebe auch keinerlei Exit-Strategien, sagte er, und man wisse auch nicht, wer den libyschen Staat repräsentiert und dessen volle Souveränität gewährleistet. Innerhalb der NATO gibt es seiner Ansicht nach auch sehr unterschiedliche Interessen, wobei einige Staaten eine Teilung Libyens anstreben. Er wolle daher keinen politischen Gefälligkeitsbeschluss unterstützen, betonte Pilz.

Auch Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) hielt die grundsätzlichen Fragestellungen von Pilz für berechtigt. Ein großes Problem stelle die Tatsache dar, dass ein Teil der Staaten die Rebellenregierung anerkannt habe und man jetzt nicht wisse, mit wem das Rahmenabkommen abgeschlossen werden soll. Dennoch hielt er einen Einsatz in Libyen für richtig, denn das multinationale Kommando in Rom mache nur wenig Sinn, wenn man der Bevölkerung vor Ort nicht zu Hilfe kommen will. Schüssel räumte ein, dass es sich bei der gesamten Aktion um einen militärischen Einsatz handelt, dass sich aber Österreich nicht an Kampfeinsätzen beteiligen werde, sondern nur an humanitären Hilfsaktionen. Sowohl Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) als auch Abgeordneter Josef Cap (S) ließen keinen Zweifel daran, dass vor einer Entsendung nach Libyen ein weiterer Beschluss des Hauptausschusses notwendig sein wird.

Bundesminister Norbert Darabos bekräftigte aus der Sicht der Bundesregierung den Plan, nur an einem humanitären Hilfseinsatz in Libyen teilzunehmen. Dies wird jedoch erst schlagend, wenn eine entsprechende Anforderung durch UN-OCHA vorliegt, und das sei derzeit nicht der Fall. Es gebe noch keinerlei Rahmenabkommen mit den genannten Staaten.

Derzeit würden zwei Stabsoffiziere nach Rom entsandt, laut Antrag können bis zehn Angehörige aus Österreich das multinationale Kommando in Rom unterstützen. Die Aufgabe der beiden Bundesheerangehörigen betreffen Darabos zufolge Aufklärung und budgetäre Aufgaben.

Entsendung zum UNO-Büro in Westafrika verlängert

Österreich wird auch in Hinkunft das Büro der UNO für Westafrika (UNOWA) durch einen Militärberater unterstützen. Der entsprechende Beschluss, die bisherige Entsendung nach Dakar (Senegal) bis 30. April 2012 zu verlängern, fiel einstimmig. Dabei sind laut Antrag des Außenministeriums nach dienstlichem Bedarf Aufenthalte in der gesamten Subregion Westafrika sowie fallweise in den UNO-Amtssitzen in Genf und New York vorgesehen.

UNOWA soll die Zusammenarbeit der UNO und anderer Partner in der Region fördern. In der Region sind zur Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung UNMIL (Liberia), UNOCI (Cote d'Ivoire), UNIPSIL (Sierra Leone) und UNIOGBIS (Guinea-Bissau) tätig. Zu den weiteren Aufgaben von UNOWA zählt unter anderem die Unterstützung der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten, die Wahrnehmung von Sonderaufgaben des UNO-Generalsekretärs, die Information des UNO-Hauptquartiers über Entwicklungen von besonderer Bedeutung für die Subregion und die Stärkung von Kapazitäten zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit.

Die Aufgaben des Militärberaters umfassen die Beratung des Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs hinsichtlich militärischer Aspekte der UNOWA, die Verbindung zu anderen UNO-Operationen und zu Streitkräften in der Subregion sowie die Beratung der Internationalen Kommission für den Bakassi-Konflikt (Grenzkonflikt um die Halbinsel Bakassi zwischen Kamerun und Nigeria).

Zurückholung von EU-StaatsbürgerInnen aus Ägypten und Libyen

Der Hauptausschuss nahm auch die Berichte des Außenministers über bereits erfolgte und in der Zwischenzeit abgeschlossene Entsendungen österreichischer Hilfskontingente in die Krisengebiete Ägypten und Libyen einstimmig zur Kenntnis. Deren Aufgabe war es, österreichische und EU-StaatsbürgerInnen aus den Krisengebieten zurückzuholen. Da die Lage rasches Handeln erforderte, konnte der Hauptausschuss nicht rechtzeitig zusammentreten, um die Entsendung zu genehmigen. 

Nach Ägypten waren am 31. Jänner 2011 insgesamt 50 Mitglieder des Bundesheeres aufgebrochen, ein ebenso großes Kontingent wurde in den Einsatzraum Libyen, Italien und Malta am 20. Februar 2011 entsandt. Das Team bestand aus Besatzungen eines Flugzeugs des Bundesheeres vom Typ Herkules C130 sowie aus Betreuungs- und Krisenunterstützungskräften. (Schluss Hauptausschuss)