Parlamentskorrespondenz Nr. 499 vom 18.05.2011

Oppositionsanträge zu Sozialthemen im Plenum behandelt

Höhere Ersatzrate für Arbeitslose scheitert aus budgetären Gründen

Wien (PK) - Zum Thema Arbeitslosenversicherung lagen dem Plenum vier Anträge der Grünen (28/A[E], 11/A, 625/A[E], 812/A[E]) und ein Antrag der FPÖ (835/A) vor. Die Grünen forderten, die Nettoersatzrate für ArbeitslosengeldbezieherInnen von 55 % auf zumindest 70 % anzuheben, das Arbeitslosengeld jährlich zu valorisieren, geringfügig Beschäftigte in vollem Umfang in die Sozial- und Arbeitslosenversicherung einzubeziehen und die Freigrenzen bei der Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe zumindest zu verdoppeln. Die FPÖ sprach sich dafür aus, jene Teile des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds, die 1.000 € übersteigen, aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu bedecken, um den Familienlastenausgleichsfonds zu entlasten. Die Anträge der Opposition erhielten bei der Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit. Angenommen wurde eine Ausschussentschließung, die den Sozialminister ersucht, im nächsten Sozialbericht mitzuteilen, wie sich die soziale Situation der MindestsicherungsbezieherInnen durch die Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung verändert hat, welche Arbeitsmarkteffekte sie auslöst und inwieweit die Anreizeffekte zur Wiederaufnahme einer Beschäftigung greifen.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) wies eingangs der Debatte darauf hin, dass Frauen bei der Notstandshilfe objektiv benachteiligt seien, weshalb die geltenden Regelungen zugunsten weiblicher Personen geändert werden müssten. Vor allem von den Sozialdemokraten würde er sich erwarten, in dieser Sache das erforderliche Engagement zu zeigen, denn wenn man für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit eintrete, müsse das auch für die Notstandshilfe gelten.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) warf ihrem Vorredner vor, seine Fraktion sei in Sachen Frauenpolitik nicht sonderlich glaubwürdig, denn wenn es ihr um die Lage der Frauen gehe, dann hätte sie den vielen diesbezüglichen Initiativen der Regierung zugestimmt. Sodann setzte sich die Rednerin mit den einzelnen Anträgen inhaltlich auseinander und begründete jeweils, weshalb die oppositionellen Anträge nicht auf die Zustimmung der Sozialdemokraten stoße.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) befasste sich eingangs mit der Mindestsicherung, wo er vielfachen Optimierungsbedarf ortete. Das gegenwärtige System werde den Mindeststandards nicht gerecht, es müsse daher dringend verbessert werden.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) meinte, das beste Mittel gegen Armut sei es, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitslose in Jobs zu bringen. Die Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld sei aber ein untaugliches Mittel. Österreich investiere viel in die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Nettoersatzrate sei zudem nur ein Grundwert, der tatsächlich ausgezahlte Betrag erhöhe sich im allgemeinen durch Zuschläge. Österreich habe hier im Ländervergleich ein gutes System der Arbeitslosenversicherung. Zum Antrag betreffend das einkommensabhängige Kindergeld meinte die Rednerin, der Vorschlag der Freiheitliche würde einen großen Verwaltungsaufwand verursachen. Steibl sprach sich abschließend für eine Evaluierung der Maßnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Es sei auch in der Verantwortung der Länder, die zur Verfügung gestellten Gelder auch abzuholen, meinte sie.

Abgeordnete Sigisbert DOLINSCHEK (B) sah die Einbeziehung als nicht sehr sinnvoll an. Es gebe für geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit zur freiwilligen Selbstversicherung, eine generelle Einbeziehung in die Sozialversicherung würde dem Sozialmissbrauch Tür und Tor öffnen. Der Antrag sei auch nicht sehr durchdacht. Anknüpfend an die Forderung nach Anhebung der Nettoersatzrate meinte er, prinzipiell gebe es die Notwendigkeit, durch verschiedene Maßnahmen ein Absinken von breiten Bevölkerungsschichten in die Armut zu verhindern. Eine Absenkung der Massenkaufkraft sei nämlich auch ökonomisch unsinnig. Im Antrag der Freiheitlichen betreffend das Kinderbetreuungsgeld sah er eine nicht sinnvolle Querfinanzierung.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER teilte mit, dass mit heutigem Tag die Arbeitslosenzahl im Vergleich zur Situation vor genau einem Jahr um 19.090 Personen niedriger sei. Seit 15 Monaten sinke die Arbeitslosenrate, diese erfreuliche Tatsache sollte gewürdigt werden. Der Minister verwies auf die Verbesserung der Bemessungsgrundlage der Notstandshilfe, die gerade den sozial am meisten bedürftigen Gruppen zugutegekommen sei. Auch die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes sei 2009 bereits verbessert worden. Zur Anhebung der Nettoersatzquote stellte er fest, dass Österreich hier bei längerer Dauer der Arbeitslosigkeit über dem OECD-Schnitt liege, nur bei kurzfristiger liege man unter diesem Schnitt. Man investiere zudem sehr viel in Zusatzqualifikationen für Arbeitslosen, denn steigende Beschäftigungszahlen seien eine der besten Versicherungen gegen Armut.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) meinte, dass es zwar Beschlüsse im ÖGB über eine Anhebung der Nettoersatzrate gebe. Man habe sich aber angesichts der Budgetlage dafür entschieden, Geld in die aktive Arbeitsmarktpolitik zu investieren. Trotzdem bleibe die Forderung auf der Agenda und man werde nach Maßgabe der ökonomischen Entwicklung auf sie zurückkommen. Eine Ungleichbehandlung von Frauen bei der Einberechnung des Partnereinkommens in die Notstandshilfe an sich gebe es nicht. Das Problem liege vielmehr in der schlechteren Einkommenssituation vieler Frauen, hier müsse man ansetzen.

Abgeordneter Birgit SCHATZ (G) erläuterte, der Antrag der Grünen ziele darauf ab, künftig jede Form unselbständiger Beschäftigung in die Sozialversicherung einzubeziehen. In anderen Ländern kenne man den Begriff der "geringfügigen Beschäftigung" auch gar nicht. Es gehe nicht an, wenn es im Niedriglohnbereich Beschäftigten oft unmöglich gemacht werde, Pensionsversicherungszeiten zu erwerben. Das Argument, man nehme damit Arbeitslosen die Möglichkeit eines geringfügigen  Zuverdienstes, ließ sie nicht gelten. Es gebe Möglichkeiten, durch Bescheid bessere Regelungen zu treffen, Arbeitslosengeldbezug und geringfügige Beschäftigung müssten zwangsläufig in derselben Weise gekoppelt werden, wie es jetzt der Fall sei. Es gehe den Grünen darum, die Situation der geringfügig Beschäftigten insgesamt zu verbessern. Es sei nicht akzeptabel, wenn immer mehr Jobs entstehen, die den Lebensunterhalt nicht sichern und die keinen Sozialversicherungsschutz bieten, sagte die G-Abgeordnete. 

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) kritisierte die Wortmeldung des Bundesministers für Arbeit und Soziales heftig. Das österreichische Sozialsystem sei längst reformbedürftig, sagte der Abgeordnete und untermauerte seine Sicht unter anderem mit dem ihm bekannten Fall eines 22-jährigen Mannes, der seit zwei Jahren arbeitslos sei und dabei 1.200 € netto an Arbeitslosengeld erhalte, während ein anderer, gleichaltriger junger Mann in seinem Beruf netto nicht mehr als genau denselben Betrag verdienen könne. Das System funktioniere also nicht, ehrliche Arbeit lohne sich in diesem Land schon lange nicht mehr. Dass viele Leute im Grunde nicht arbeiten wollten, sei Ausdruck eines "kommunistisch-sozialistischer Stils", den man keinesfalls akzeptieren dürfe. Es müsse außerdem zu denken geben, wenn Unternehmen in Österreich deshalb keine Arbeitsplätze schaffen, weil sie hier keine ausreichend qualifizierten Arbeitskräfte finden können.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER hielt Abgeordneten Hagen entgegen, die von ihm genannten Fälle von Arbeitslosen, die das System ausnützen würden, könnten so einfach nicht stimmen, denn niemand beziehe in Österreich über 24 Monate hinweg Arbeitslosengeld. Tatsächlich überprüfe das AMS die Anspruchsberechtigung sehr genau und veranlasse bei Missbrauchsverdacht sofort die Sperre des Arbeitslosengeldbezugs.

Die vier Anträge der Grünen und der Antrag der Freiheitlichen wurden mehrheitlich abgelehnt. Die Ausschussentschließung wurde mit Mehrheit angenommen.

Kurzarbeit, Bildung und Beschäftigung Asylsuchender

Inweiteren Anträgen zum Themenkomplex Arbeit traten die Grünen für einen erleichterten Zugang von AsylwerberInnen zum Arbeitsmarkt ein (442/A[E]), forderten zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ein eigenes Jugend-AMS sowie einen Rechtsanspruch auf kostenloses Nachholen von Bildungsabschlüssen (596/A[E]) und urgierten strengere Kurzarbeitsauflagen sowie eine bessere Kontrolle von Kurzarbeit (714/A[E], 715/A[E]). Eine Entschließung des Sozialausschusses betreffend Jugendliche ohne Ausbildung wurde mehrheitlich beschlossen. Das Verlangen des Sozialausschusses auf Erstellung eines Kurzarbeitsberichts wurde bei der Abstimmung auch vom Plenum einhellig angenommen, die Oppositionsanträge hingegen mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) nannte den Antrag der Grünen nach Aufhebung des Beschäftigungsverbots für AsylwerberInnen ein "klassisches Lehrbeispiel für den Zugang der Links-Linken" zu den Themen Asyl, Zuwanderung und Integration. Die Grünen würden die Interessen der "Verschlepper" von Asylverfahren vertreten, obwohl allgemeine Einigkeit herrsche, dass man schnelle Asylverfahren brauche. Die Grünen strebten mit ihrem Antrag nur an, Asylwerbern eine Aufenthaltsverfestigung zu ermöglichen, um einen allfälligen negativen Asylbescheid auszuhebeln. Zur Kurzarbeit meinte er, die Regelungen in diesem Bereich solle man genauer betrachten und reformieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen hielt Kickl aber für zu bürokratisch. Der richtige Ansatz sei es, kleineren Unternehmen den Zugang zu Kurzarbeit erleichtern.

Auch Abgeordneter Franz RIEPL (S) meinte, das Thema Kurzarbeit sei tatsächlich eine Debatte wert. Den Anträgen der Grünen werde man aber nicht zustimmen. Es gebe schon jetzt ein klar geregeltes Vorgehen, wenn ein Betrieb ArbeitnehmerInnen zur Kurzarbeit anmelden wolle. Es gebe dafür klare Bestimmungen und Überprüfungen. Er sehe daher keine Notwendigkeit, neue bürokratische Regelungen zu treffen, meinte Riepl. Es gebe in Österreich glücklicherweise heute aufgrund der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch kaum mehr Kurzarbeit.

Abgeordnete Alev KORUN (G) kritisierte die Wortwahl von Abgeordnetem Kickl scharf. Die Rhetorik, welche von den Freiheitlichen gepflogen werde, sei unerträglich und sollte geächtet werden. Abgeordneter Kickl habe die Grünen in die Nähe der Schlepper-Kriminalität gerückt. Korun forderte, dass Politik auch Empathie für die Menschen und ihre Probleme bedeuten solle. Es gebe viele Asylwerber, die durch das derzeit bestehende System zu jahrelangem Nichtstun verurteilt würden. Das schaffe viele, oft auch psychische Probleme. Früher habe es zumindest für qualifizierte Asylwerber die Möglichkeit zu legaler Beschäftigung gegeben, der genannte "Bartenstein-Erlass" habe auch das unmöglich gemacht. Damit fördere man faktisch nur die Schwarzarbeit, argumentierte Korun.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) lobte die umfangreiche Arbeit, die vom Sozialausschuss mit der Behandlung von Oppositionsanträgen geleistet worden sei. Von einer "Vertagungsmaschinerie" könne nicht die Rede sein. Zum Antrag betreffend die Beschäftigung von Asylwerbern verwies er darauf, dass Asylanträge nun in weitaus kürzerer Zeit als früher erledigt würden. Er sehe deshalb keine ausreichende Begründung für den Antrag der Grünen. Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit wiederum sei eng mit der Frage der Ausbildung verbunden. Junge Menschen hätten es verdient, dass man ihnen entweder einen Arbeitsplatz, eine Lehrestelle oder einen Ausbildungsplatz anbietet. 

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) meinte zur Frage der Aufhebung des Bartenstein-Erlasses, wie sie die Grünen forderten, dass das BZÖ für eine klare Abgrenzung von Asyl und Zuwanderung sei, aber auch für kurze Asylverfahren. Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit müsse man ernst nehmen, meinte der Abgeordnete und forderte deshalb eine Ausbildungsverpflichtung für Betriebe.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) meinte, der "Bartenstein-Erlass", sei dann kritisch zu bewerten, wenn es sich bei den Betroffenen um Personen in Langzeitasylverfahren handle. Die Einrichtung des Asylgerichtshofs und die Neukonzeption des Asylrechts hätten es aber zu einer deutlichen Reduktion der durchschnittlichen Verfahrensdauer geführt. Er bekenne sich deshalb zur gegenständlichen Regelung und lehne den diesbezüglichen Antrag der Grünen ab, erläuterte Spindelberger.

Für F-Mandatar Bernhard VOCK stand fest, dass G-Abgeordnete Alev Korun das Asyl- mit dem Einwanderungswesen verwechsle. Es gehe schließlich nicht an, dass Drittstaatsangehörige, die als ArbeitsmigrantInnen ins Land kämen, schlechter gestellt werden als AsylwerberInnen. Der Antrag der Grünen ziele aber darauf ab. Die Verkürzung von Asylverfahren begrüßte der F-Mandatar, die undifferenzierte Kritik am Instrument Kurzarbeit wollte er allerdings zurückgewiesen wissen.

Mit der von Abgeordneter Korun kritisierten Regelung habe man verhindern wollen, dass Österreich zu einem Land des "Asylshopping" werde, erklärte Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V). Er halte es angesichts der Bemühung um verkürzte Asylverfahren auch nicht für notwendig, AsylwerberInnen attraktivere Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten, schloss der V-Mandatar.

G-Abgeordnete Birgit SCHATZ erläuterte den Hintergrund ihres Antrags betreffend Beschäftigung und Arbeitslosigkeit junger Menschen, der unter anderem auf die Verbesserung der Situation der "Generation Praktikum" abstelle. Zu diesem Thema existierten nun zwei Studien – eine des Sozial- und eine des Wissenschaftsministeriums, erläuterte Schatz. Während man aber auf die Präsentation erster warte, komme die bereits vorgelegte zum nicht haltbaren Schluss, dass kein Problem in Zusammenhang mit langfristigen Praktikumsbeschäftigungen bestehe. Dabei übersehe man, dass rund 29 % der StudienabsolventInnen in häufig sehr prekären Arbeitsverhältnissen stünden. Es bestehe also durchaus Handlungsbedarf, erläuterte die G-Mandatarin.

S-Mandatar Josef MUCHITSCH hielt eine Ausbildungspflicht für Jugendliche für einen überlegenswerten Schritt. Die Politik könne aber nur Rahmenbedingungen schaffen und sei in ihrem Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit vor allem auf die Unterstützung durch das familiäre Umfeld der Betroffenen angewiesen, erläuterte er. Was das Thema Kurzarbeit anbelange, sei er sicher, dass die diesbezüglichen, im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise gesetzten Schritte, richtig waren. Der von Seiten der Grünen eingeforderte Bericht zu den Auswirkungen der Kurzarbeit werde dies auch zu Tage bringen, zeigte sich der Abgeordnete überzeugt.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) kam auf das Thema Jugendarbeitslosigkeit zu sprechen. Ihm zufolge dürfe man nicht außer Acht lassen, dass von den 100.000 Jugendlichen, die jährlich ihre Schullaufbahn beendeten, 10 % "durch den Rost fielen". Das seien schließlich die "Langzeitarbeitslosen von morgen", zeigte sich der B-Mandatar überzeugt. Was die Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit anbelange, gelte es aber auch im Bildungsbereich anzusetzen, zumal sichergestellt werden müsse, dass SchulabgängerInnen mit den für das Erwerbsleben erforderlichen Kenntnissen ausgestattet sind. Angesichts des herrschenden Facharbeitermangels bestehe in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf. Das BZÖ werde den diesbezüglichen Antrag der Grünen deshalb unterstützen, schloss Markowitz.

V-Mandatar Oswald KLIKOVITS setzte sich in seiner Wortmeldung mit dem Thema "Kurzarbeit" auseinander. Die diesbezüglichen Anträge der Grünen beinhalteten zum Teil richtige Feststellungen, zum Teil aber auch Unhaltbares. Die Kritik, man lehne die Forderungen der Oppositionsparteien ab, weil man die Kooperation mit ihnen verweigere, wies der Abgeordnete aufs Schärfste zurück: Seien vorgeschlagene Lösungen nicht praktikabel, müsse man sie ablehnen, erklärte der V-Mandatar.

Kritik am Antrag von G-Mandatarin Alev Korun übte Abgeordneter Johannes HÜBNER (F). Ihm zufolge habe Österreich bereits die höchste Pro-Kopf-Anzahl an AsylwerberInnen und anerkannten Flüchtlingen, obgleich es ein sicherer Drittstaat und damit für die Behandlung der meisten diesbezüglichen Asylanträge gar nicht zuständig sei. Es gelte außerdem weiterhin auf eine Verkürzung von Asylverfahren zu drängen, die sich vor allem dann in die Länge zögen, wenn die Betroffenen "alle bekannten Tricks" anwendeten, um nicht in ihre Heimat abgeschoben zu werden.

G-Mandatar Karl ÖLLINGER meinte, es gehe nicht an, dass man die Existenz einer "Generation Praktikum" negiere und sich der Realität verschließe, dass Asylverfahren nach wie vor lange dauerten. Was die Kurzarbeit anbelange, habe er sie für ein gutes Instrument in der Krise gehalten, doch müsse man darauf achten, dass es seriös verwendet werde, forderte der Abgeordnete.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) hielt es für notwendig, mehr junge Menschen für eine Lehre zu gewinnen. Gerade im Tourismusbereich stünden zahlreiche Lehrstellen zur Verfügung, die mangels InteressentInnen unbesetzt blieben. Die Tatsache, dass es sich dabei um einen konstant gut wirtschaftenden Sektor handle, müsse Anlass dafür geben, entsprechende Initiativen zu setzen, schloss Linder.

B-Mandatar Gerald GROSZ kritisierte die heimische Arbeitsmarktsituation und stellte fest, dass Österreich – trotz gegenteiliger Beteuerung des Sozialministers – kein Land sei, "in dem Milch und Honig fließen". Die Öffnung des Arbeitsmarkts für ArbeitnehmerInnen aus den neuen Mitgliedstaaten der EU bezeichnete er vor diesem Hintergrund als "Skandal", der vom Antrag der Grünen betreffend Aufhebung des Beschäftigungsverbots für AsylwerberInnen noch übertroffen werde. Ihm zufolge gelte es darauf zu achten, dass Asylverfahren kurz und im dafür zuständigen Staat durchgeführt werden.

Kritik an der Wortmeldung seines Vorredners übte Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S). Grosz habe die aktuellen Arbeitsmarktzahlen wohl nicht studiert, resümierte er.

Die vier Entschließungsanträge der Grünen fanden nicht die erforderliche Zustimmung und wurden damit abgelehnt. Die Fünf-Parteien-Entschließung betreffend Kurzarbeitsbericht wurde einstimmig angenommen.

FPÖ drängt auf Pensionsanpassung gemäß Pensionisten-Preisindex

Schließlich verhandelte der Nationalrat gemeinsam mehrere Oppositionsanträge zum Thema Pensionen, zu denen negative Berichte des Sozialausschusses, also Empfehlungen auf Ablehnung vorlagen. Die FPÖ hatte verlangt, die Pensionen künftig nach Maßgabe des Preisindex für Pensionistenhaushalte – statt nach dem allgemeinen Verbraucherpreisindex – zu erhöhen (793/A). Außerdem mahnt die FPÖ die pünktliche Auszahlung der Pensionen (1272/A[E]) ein. Die Grünen sprechen sich für eine Inflationsanpassung aller Pensionen unter der ASVG-Höchstpension (814/A[E]) sowie für die Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation älterer Menschen (951/A[E]) aus. Eine einhellig verabschiedete Entschließung des Sozialausschusses für einen Bundesplan für SeniorInnen passierte auch den Nationalrat einstimmig.

F-Mandatar Werner NEUBAUER stellte fest, die Freiheitliche Fraktion sei immer schon für den Pensionistenpreisindex eingetreten. Was ÖVP-Seniorensprecher Andreas Khol anbelange, solle er sich für diese Forderung nicht nur in den Medien, sondern auch in seiner eigenen Fraktion stark machen. Die fristgerechte Auszahlung von Gehältern und Pensionen durch Banken müsse sichergestellt sein, meinte Neubauer. Das wäre in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen, was vor allem PensionistInnen schwer belastet hätte. Die Freiheitliche Fraktion fordere deshalb eine diesbezügliche gesetzliche Grundlage. Zustimmen werde man außerdem dem Antrag der Grünen betreffend Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation älterer Menschen in Österreich. Kritik übte Neubauer an der Tatsache, dass man beim Pensionsinstitut Wien in den letzten beiden Jahren 84 Mio. € "in den Sand gesetzt habe". Das sei angesichts der Beteuerungen, dass für wesentliche Bereich nicht ausreichend Geld zur Verfügung stehe, nicht einzusehen, schloss Neubauer.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) zeigte sich erfreut darüber, dass es bald einen Bericht zur Lebenssituation älterer Menschen in Österreich geben werde. Dieser stelle vor dem Hintergrund des Europäischen Jahrs für aktives Altern eine wertvolle Ressource dar. Den SeniorInnen gelte es außerdem eine angemessene Pensionen zukommen zu lassen, wobei aber auch die zukünftige Finanzierbarkeit des Systems im Auge zu behalten sei. Diese über die Anhebung des Pensionsantrittsalter zu gewährleisten, halte die Sozialdemokratische Fraktion aber nicht für die richtige Vorgangsweise, betonte Königsberger-Ludwig. Es gelte vielmehr die Beschäftigungsquote älterer Erwerbstätiger zu steigern – ein Ziel, zu dessen Erreichung bereits zahlreiche Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene bestünden.

G-Abgeordneter Karl ÖLLINGER erläuterte, der Antrag seiner Fraktion betreffend Aufhebung des willkürlichen Deckels bei der Pensionserhöhung ziele darauf ab, ein einheitliches Pensionssystem für alle zu etablieren. Das schließe aus, dass man unterschiedliche Grenzen für verschiedene Gruppen festlege.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) erinnerte daran, dass die Regierung schon vor etlichen Jahren begonnen habe, Korrekturen im Pensionssystem vorzunehmen, um dessen Finanzierung langfristig sicherzustellen. Der Opposition warf er Inkonsistenz in ihrer Argumentation vor. Zum einen werde der mangelnde Sparkurs der Regierung kritisiert, zum anderen würden ständig neue Maßnahmen gefordert, die Geld kosteten, konstatierte er. Zum FPÖ-Antrag betreffend Pensionsauszahlung hielt Donabauer fest, die Pensionen würden in der Regel pünktlich ausgezahlt, in der Vergangenheit habe es lediglich in Einzelfällen Pannen gegeben, für die die Banken verantwortlich gewesen seien.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) wandte sich dagegen, Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex statt nach dem allgemeinen Verbraucherpreisindex anzupassen. Ein solcher Schritt würde die Gefahr bergen, dass auch Behinderte oder Pendler einen eigenen Preisindex fordern, warnte er. Generell urgierte Dolinschek ein einheitliches Pensionsrecht für alle, auch ein Eingriff in privatrechtliche Verträge müsse möglich sein. In Zusammenhang mit einer geplanten Gesetzesänderung sprach er sich gegen "Pensionsprivilegien" für Kommunalpolitiker aus.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER ging in seiner Wortmeldung auf die letzte Bemerkung von Abgeordnetem Dolinschek ein und bekräftigte, es gehe nicht um Privilegien. Vielmehr wolle man älteren Menschen ermöglichen, ihr Bürgermeisteramt weiter auszuüben, selbst wenn sie in ihrem Brotberuf mit 62 oder 63 Jahren in Pension gegangen seien. Derzeit seien ASVG-Versicherte hier gegenüber anderen Gruppen benachteiligt.

Abgeordneter Hannes WENINGER (S) nahm zum Antrag der FPÖ betreffend pünktliche Auszahlung der Pensionen Stellung und meinte, auch wenn die Forderung populär klinge, sei es wohl nicht notwendig, wegen eines einmaligen technischen Serverproblems ein Bundesgesetz zu ändern. Ablehnend äußerte er sich auch zur Forderung der Freiheitlichen nach einer Anpassung der Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex. "Den Pensionisten" gebe es nicht, bekräftigte er.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) begrüßte das Ersuchen an Sozialminister Hundstorfer, dem Nationalrat nach Abschluss der Verhandlungen den Bundes-Seniorenplan zur Kenntnis zu bringen. In diesem Zusammenhang erinnerte sie daran, dass das nächste Jahr das "Jahr des aktiven Alterns" sei. Nach wie vor seien viele Bereiche des Alters tabu, kritisierte sie. Schwentner bedauerte auch, dass Österreich nach wie vor keinen Lehrstuhl für Geriatrie habe.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) wertete die Diskussion über eine Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex als unnötig und nicht nachvollziehbar. Es gebe schließlich auch keine Spezialindices für andere Bevölkerungsgruppen, bekräftigte er. Ebenso verteidigte er die in der Vergangenheit vorgenommene Deckelung für Pensionserhöhungen. Allgemein sprach sich Wöginger für eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters aus. Seiner Meinung nach braucht es Anreizsysteme für längeres Arbeiten.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) wandte sich gegen die "Milliardenhilfe" Österreichs für Portugal, Irland und Griechenland. Man solle das Geld lieber für die eigene Bevölkerung verwenden, forderte er. Eine Lanze brach Huber für die Bauern, wobei er sich dafür aussprach, auch in der Landwirtschaft die Sozialversicherungsbeiträge vom Einkommen und nicht vom Einheitswert zu berechnen.

Abgeordneter Fritz GRILLITSCH (V) nannte die demographische Entwicklung als eine der größten Herausforderungen für Österreich. Man müsse Maßnahmen setzen, um die Pensionen zu sichern, betonte er. Eine Anpassung der Pensionen nach dem Pensionistenpreisindex erachtet er in diesem Zusammenhang als nicht sinnvoll.

Die ablehnenden Berichte des Sozialausschusses über die FPÖ-Anträge 793/A und 1272/A(E) sowie die Anträge der Grünen 814/A(E) und 951/A(E) wurden vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Mehrheitliche Zustimmung fand auch die vom Ausschuss gefasste Entschließung betreffend Bundesplan für Seniorinnen und Senioren.

Mehrheitlich abgelehnt wurden schließlich auch Anträge der Grünen auf Änderung der Berechnungsgrundlagen für Witwen- bzw. Witwerpensionen zugunsten der Betroffenen (711/A[E] ) und auf gesetzliche Übergangsbestimmungen zur Vermeidung von Härtefällen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften (1476/A ).

In der Debatte darüber erinnerte Abgeordneter Herbert KICKL (F) einleitend daran, dass die FPÖ seinerzeit als einzige Partei gegen die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt habe. Die FPÖ habe damals schon davor gewarnt, dass diese als "Türöffner" für Adoptionen fungieren könnte. Ablehnend äußerte er sich in diesem Sinn auch zum vorliegenden Gesetzesantrag der Grünen. Dieser würde ihm zufolge heterosexuelle Lebensgemeinschaften diskriminieren. Zum Entschließungsantrag der Grünen betreffend die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Witwen- und Witwerpension äußerte sich Kickl hingegen zustimmend.

Abgeordnete Christine LAPP (S) machte geltend, dass die Witwen- und Witwerpensionen unter der schwarz-blauen Regierung massiv gekürzt worden seien. Sie wertete die Wortmeldung von Abgeordnetem Kickl daher als unglaubwürdig. Was die Hinterbliebenenpension bei eingetragenen Partnerschaften betrifft, meinte Lapp, es handle sich hierbei lediglich um ein Stichtagsproblem, grundsätzlich würden für gleichgeschlechtliche PartnerInnen die gleichen Bestimmungen gelten wie für EhepartnerInnen.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) wies darauf hin, dass gleichgeschlechtliche Paare, die zum Teil seit Jahrzehnten zusammenlebten, erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit die Möglichkeit hätten, sich offiziell zu "verpartnern". Im Todesfall müssten diese Personen Nachteile hinnehmen.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) kündigte die Ablehnung des Gesetzesantrags der Grünen an. Er sei nicht zuletzt aufgrund von Verkürzungen "unbrauchbar", meinte er. Zur Frage der Berechnungsgrundlage für die Witwen- bzw. Witwerpension merkte er an, das geltende Gesetz ziele darauf ab, den Lebensstandard der Hinterbliebenen im Wesentlichen zu erhalten.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sprach sich demgegenüber für geänderte gesetzliche Bestimmungen für die Berechnung von Witwen- und Witwerpensionen aus. Der vorgesehene Durchrechnungszeitraum von zwei bzw. vier Jahren ist seiner Auffassung nach zu kurz, um Einkommensschwankungen auszugleichen. Diese Meinung vertrete auch die Volksanwaltschaft.

Auch Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) trat für einen längeren Beobachtungszeitraum bei der Berechnung der Witwen- und Witwerpension ein. Damit würden mehr Härtefälle vermieden als durch die bestehende gesetzliche Regelung, zeigte er sich überzeugt.

Die ablehnenden Berichte des Sozialausschusses über den Gesetzesantrag und den Entschließungsantrag der Grünen wurden mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Eine weitere 108. Sitzung des Nationalrates diente geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen. 

(Schluss)