Parlamentskorrespondenz Nr. 539 vom 30.05.2011

Vorlagen: Finanzen

Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Es entspricht dem neuen OECD-Standard bei der Amtshilfe in steuerlichen Sachverhaltserhebungen sowie den Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben (1201 d.B.).

Die Republik ist Alleineigentümerin der Nationalbank

Nach jahrzehntelangem Miteigentum von Interessenvertretungen, Banken und Versicherungen an der Oesterreichischen Nationalbank ist die Republik Österreich seit Mitte 2010 Alleineigentümerin der Zentralbank. Zur Anpassung des Nationalbankgesetzes an die neue Eigentümersituation legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (1202 d.B.) vor, der überdies Änderungen in der Europäischen Banken-Aufsichtsstruktur, namentlich der stärkeren Einbindung der Zentralbanken in die Bankenaufsicht Rechnung trägt. Im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz wird dem erhöhten Aufwand der Oesterreichischen Nationalbank bei Vor-Ort-Prüfungen und Einzelanalysen durch Anhebung der Obergrenze für den Ersatz des Prüfungsaufwandes von vier auf acht Mio. € pro Jahr entsprochen.

Bankenpflichtenpaket – BZÖ-Vorschläge zur Bankenreform

Die BZÖ-Abgeordneten Josef Bucher, Peter Westenthaler und Robert Lugar haben in einem Entschließungsantrag (1546/A(E)) unter dem Titel "Bankenpflichtenpaket" Grundsätze für eine Reform des österreichischen Bankwesens vorgelegt. Im Interesse der Bankkunden sollen Kreditzinsen maximal um 100 % des bei Vertragsabschluss vereinbarten Zinssatzes erhöht werden dürfen; die zulässige Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen soll auf 5 Prozentpunkte beschränkt und die Transparenz bei den Bankspesen erhöht werden. Rückgriffe auf Hypothekarbesicherungen durch Fälligstellen von Krediten will das BZÖ nur bei Zahlungsproblemen von Kreditnehmern erlauben. Bei einer Bankeninsolvenz sollen Gläubiger nur unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen auf Hypothekarsicherungen zugreifen dürfen. Häuselbauer oder Wohnungsbesitzer dürfen im Zuge einer Finanz- und Währungskrise nicht zu Mietern in ihren eigenen Häusern oder Wohnungen gemacht werden, schreiben die Antragsteller.

Zu einer Neuregelung des Finanzsystems gehört für das BZÖ auch die Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken. Spekulationsgeschäfte von Gemeinden sollen offengelegt werden, um finanzielle Risiken für die Steuerzahler abschätzen zu können. Spekulative Anlagen im öffentlichen Sektor will das BZÖ ebenso verbieten wie den Eigenhandel der Banken mit Finanzprodukten und den Erwerb von Staatsanleihen. Derzeit leihen die Institute bei der EZB Geld zu 1 % und kaufen Staatsanleihen mit bis zu 12,6 % Verzinsung, obwohl der EU-Rettungsschirm jedes Risiko ausschließt, kritisiert das BZÖ. Boni-Zahlungen für Manager will das BZÖ rigoros beschränken.

Die steuerschonende Gegenverrechnung von Bankgewinnen im Inland mit Verlusten im Ausland soll eingedämmt und zudem verhindert werden, dass die Bankensteuer auf die Kunden überwälzt wird. Vorauszahlungen sollen die Möglichkeit der Banken reduzieren, Steuern schuldig zu bleiben. Außerdem will das BZÖ die Realbesteuerung der Kreditinstitute, die zuletzt nur 7 % betrug, auf das Niveau der anderen Unternehmen (25 %) anheben. 

In der Begründung ihrer Initiative kritisieren die Abgeordneten die "Untätigkeit der Regierung" am Vorabend einer weiteren Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften ("Basel III") sowie von Zinserhöhungen der EZB. Für "Basel III" werden die Banken – vorwiegend auf Kosten der KMU, wie die Antragsteller befürchten - weltweit 600 Mrd. € an zusätzlichem Eigenkapital brauchen, 18 Mrd. € davon in Österreich. Vor diesem Hintergrund versuche der Raiffeisensektor, durch einen Bundesüberbindungsvertrag eine Haftungsgemeinschaft zu bilden, in deren Rahmen die RZB Durchgriff auf bislang unabhängige Regionalbanken bekommen soll. Das wäre das Ende der Genossenschaftsidee von Raiffeisen in Österreich, schreiben die BZÖ-Abgeordneten.

Ein wirksames Regelwerk für den österreichischen Finanzmarkt sollte laut BZÖ folgende Punkte umfassen: Sicherstellung von Krediten für die mittelständische Wirtschaft; Stärkung der Finanzmarktaufsicht und bessere Informationen über Wertpapieremittenten; spezielle Eigenkapitalregelungen für systemrelevante Banken nach Vorbild der Schweiz; Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken; keine Abdeckung von Verlusten des Investmentbankings auf Kosten der Steuerzahler, Sparer und Kreditnehmer; Ausschluss des Finanzplatzes London, wenn eine europaweite Neuregelung der Finanzmärkte weiterhin am britischen Veto scheitert; Maßnahmen gegen die Verschleierung der wahren Girokonten-Kosten vor den Kunden; Offenlegung von Spekulationsgeschäften der Banken mit öffentlichen Körperschaften; Reduktion der Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen bei Girokonten; angemessene Ertragsbesteuerung der Banken; Schutz von Hypothekarkreditnehmern vor dem Zugriff durch die Banken; Schutz der Kreditnehmer vor überzogenen Zinserhöhungen; Boni für Manager nur bei nachhaltiger Unternehmensentwicklung; Verbot des Kaufs von Staatsanleihen durch Banken sowie des hoch spekulativen Eigenhandel der Banken mit Finanzinstrumenten (Geld, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Edelmetalle oder Derivate).

BZÖ-Alternativvorschläge zum Euro-Rettungsschirm

In ihrem Entschließungsantrag 1547/A(E) entwickeln die BZÖ-Abgeordneten Josef Bucher, Peter Westenthaler, Robert Lugar und Rainer Widmann Alternativszenarien zum "Euro-Rettungsschirm", der sich laut BZÖ immer mehr als ein "Fass ohne Boden" für die SteuerzahlerInnen herausstellt. Da der "Rettungsschirm" das Problem des wirtschaftlichen Ungleichgewichte in der Eurozone nicht lösen könne, sei es an der Zeit, Überlegungen über die Zukunft des Euros, der EU und Österreichs anzustellen. Vor allem verlangen die Abgeordneten einen Optionenbericht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit einzelner Euromitgliedsstaaten und des Scheiterns des Euros. Soll sich Österreich in einem solchen Fall wieder einem Währungsverbund anschließen oder eine eigene Währung  schaffen, fragen die Antragsteller. Bis zur Vorlage eines Szenarien- Berichts verlangt das BZÖ einen sofortigen Zahlungsstopp Österreichs im Rahmen des Euroschutzschirms.

FPÖ gegen eine europäische Transferunion

Vor dem Hintergrund drohender Staatspleiten in Griechenland, Irland, Portugal, Italien und Spanien wenden sich die FPÖ-Abgeordneten Heinz-Christian Strache und Johannes Hübner in ihrem Entschließungsantrag 1554/A(E) gegen die Entwicklung einer europäischen Transferunion und fordern Bundesregierung und Bundeskanzler auf, die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und einer Transferunion zu verhindern. Jede grundlegende Änderung der EU-Verfassung ist einer Volkabstimmung in Österreich zu unterziehen, das gilt insbesondere für die Einführung des ESM, schreibt die FPÖ.

Zur 700 Mrd. Euro-Kapitalbasis des ESM soll Österreich ab 2013 2,2 Mrd. € Grundkapital und 17,3 Mrd. € an Garantien beisteuern. Mit diesem Geld sollen Anleihen finanzschwacher Euro-Staaten gekauft werden, um deren Bankrott zu verhindern. Das finanzielle Risiko für die EZB sei unkalkulierbar, kritisiert die FPÖ, die es auch ablehnt, dass alle Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen vom Europäischen Rat ohne jede parlamentarische Kontrolle getroffen werden sollen.

Der "Pakt für den Euro", der den ESM flankieren soll, verpflichtet die Euroländer zu einer strengen Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik. Darin sehen die Antragsteller einen weiteren Schritt in Richtung zentralistische EU-Wirtschaftregierung und warnen vor tiefen Einschnitten in das österreichische Sozialsystem und einer Anhebung des Pensionsantrittsalters.

Als Ausweg präsentieren die Freiheitlichen die Rückkehr zum Schilling oder die Schaffung eines Hartwährungsverbandes und erinnern Bundeskanzler Faymann an sein Versprechen, grundlegende Änderungen des EU-Rechtes in Österreich einer Volksabstimmung zu unterziehen.

FPÖ schlägt Private-Equity-Gesetz vor

Mit ihrem Entschließungsantrag 1576/A(E) beantragen die FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek und Elmar Podgorschek die Stärkung des vorbörslichen Wagniskapitalmarktes und fordern die Finanzministerin dazu auf, dem Nationalrat rasch eine Regierungsvorlage für ein Privat-Beteiligungsgesetz zuzuleiten, das Beteiligungen an Unternehmen in Form von Private Equity steuerlich begünstigt.

In ihrer Begründung führen die Antragsteller aus, dass Forschung, Entwicklung und Innovation bestimmende Faktoren bei der Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich gegen die Konkurrenz außereuropäischer Volkswirtschaften darstellen. Daher sieht die Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation eine deutliche Erhöhung von privatem Kapital in diesem Bereich und bis 2020 eine Erhöhung der F&E-Ausgaben von 2,76 auf 3,76 % des BIP vor. Innovatives Potential und überdurchschnittliches Engagement im F&E-Bereich orten die Antragsteller aber nicht nur bei Großbetrieben und in der Industrie, sondern auch bei vielen KMU. Anders als börsennotierte Unternehmen haben KMU aber Probleme beim Zugang zu Risikokapital. Abhilfe schafft die Private-Equity-Branche, die Wagniskapital ("Venture Capital") in KMU investiert und häufig auch Managementaufgaben übernimmt, vor allem in der Früh- und Wachstumsphase junger Technologieunternehmen. Ein Private-Equity-Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Wagniskapital verbessern und die im internationalen Vergleich geringe Eigenkapitalquote österreichischer Unternehmen erhöhen, liest man im Antrag der FPÖ. (Schluss)