Parlamentskorrespondenz Nr. 563 vom 07.06.2011

EU zieht budget- und wirtschaftspolitische Konsequenzen aus Krise

Unterschiedliche Meinungen zu Maßnahmenpaket im EU-Unterausschuss

Wien (PK) - Der EU-Unterausschuss befasste sich heute abermals mit sechs Gesetzesvorschlägen der EU, genannt "six pack", die dazu dienen sollen, durch entsprechende Überwachungs- und Sanktionsmechanismen die Budgets der Mitgliedstaten nach der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu sanieren und zu stabilisieren und die Wirtschaftspolitiken innerhalb der EU besser zu koordinieren (siehe auch PK-Meldung Nr. 48 vom 18. Jänner 2011).

Finanzministerin Maria Theresia Fekter sprach in diesem Zusammenhang von einem "Meilenstein" in wirtschaftspolitischer und haushaltsrechtlicher Hinsicht, aber auch im Hinblick auf das Risikomanagement. Damit würde der Stabilitäts- und Wachstumspakt gestärkt, erläuterte die Ministerin und wies darauf hin, dass die EU mit ihren Bemühungen, makroökonomische Ungleichgewichte durch einen Mechanismus auszugleichen, nun völlig neue Wege beschreite. Es gehe darum, das Risiko zu minimieren, präventiv einzugreifen, gleichzeitig aber nicht die Wirtschaft zu bremsen, stellte sie fest.

Welche Indikatoren sollen relevant sein?

Ein gemeinsamer Antrag der beiden Koalitionsparteien scheiterte daran, dass die SPÖ dafür eintrat, neben budgetpolitischen auch soziale Indikatoren als zentrale Elemente in die Gestaltung des Warnmechanismus ("Scoreboard") einfließen zu lassen, während die ÖVP sich strikt dagegen aussprach. Auch die Finanzministerin konnte dem Vorschlag des Koalitionspartners SPÖ wenig abgewinnen. Fekter argumentierte, man solle sich auf die haushalts- und fiskalpolitischen Angelegenheiten konzentrieren und auf Stabilitätsindikatoren stützen. Würde man soziale Indikatoren hineinnehmen, dann stelle sich die Frage, ob man nicht auch Investitionen, ferner bildungspolitische Faktoren, etc. berücksichtigen müsse, und das hätte in der Beurteilung weitreichende Folgen. In diesem Fall müsste man etwa die hohen Militärinvestitionen in Griechenland heraus rechnen. Unbestritten seien soziale Fragen von hoher Relevanz, betonte Fekter, sie stellten aber keinen geeigneten Indikator in Hinblick auf präventive Warnungen dar, und darum gehe es in erster Linie bei diesem Gesetzespaket. Die Finanzministerin stellte weiters klar, dass sie für strenge Sanktionen gegen jene plädieren werde, die falsche Angaben machen.

Anträge von FPÖ und Grünen abgelehnt

Ein Antrag auf Stellungnahme der FPÖ betreffend die Möglichkeit der Entlassung aus der europäischen Währungsunion fand ebenso wenig die erforderliche Mehrheit wie ein Antrag auf Ausschussfeststellung, in dem die FPÖ die Bundesregierung auffordert, die zur Diskussion stehenden Gesetzesvorschläge der EU zu verhindern, da sie zu sehr in nationale Kompetenzen eingreifen. Die FPÖ vertritt die Auffassung, dass Staaten wie Griechenland oder Irland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser entlassen werden und ihre alte Währung wieder einzuführen haben.

Auch der Antrag auf Stellungnahme der Grünen blieb in der Minderheit. Die Grünen verlangen darin eine rasche und ernsthafte Vorbereitung eines geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahrens für Staaten unter Beteiligung privater Gläubiger, die Einführung von Euro-Bonds und einer Finanztransaktionssteuer sowie den Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Fragen der Steuerharmonisierung.

Das EU-Maßnahmenpaket

Das Gesetzespaket der EU umfasst fünf Verordnungsentwürfe und einen Richtlinienentwurf. Die neuen Verordnungen betreffen den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum, die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sowie Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum. Bei der Richtlinie geht es um die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. Damit sollen die Lücken und Schwächen der bestehenden wirtschaftspolitischen Steuerung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion, die in der Phase der Krise deutlich zutage getreten sind, geschlossen werden.

Die geplanten Maßnahmen der EU bezwecken zunächst eine Reform des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere durch den Vorschlag einer Ausgabenregel, wonach das jährliche Wachstum öffentlicher Ausgaben die mittelfristige Wachstumsrate nicht übersteigen soll. Die bestehende Methode zur Bestimmung der mittelfristigen Haushaltsziele und das jährliche Konvergenzerfordernis von 0,5% des BIP soll beibehalten werden. Der korrektive Arm des Pakts wird laut Vorschlag erweitert durch eine stärkere Bedeutung der Entwicklung der Schuldenquoten, durch eine Operationalisierung des Schuldenkriteriums, durch eine Zahlenregelung zur Beurteilung der hinreichend schnellen Annäherung der Schuldenquote an den 60%-Schwellenwert und die Möglichkeit der Eröffnung eines Verfahrens bei Nichteinhaltung des Schuldenkriteriums.

Die Änderungen im präventiven und korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts sollen durch eine Reihe neuer, abgestufter finanzieller Sanktionen für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ergänzt werden. So soll es im präventiven Arm eine verzinsliche Einlage in Höhe von 0,2% des BIP geben, im korrektiven Arm eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2% des BIP sowie die Umwandlung in eine Strafzahlung im Falle der Nichtbeachtung der zugrunde liegenden Ratsempfehlung zur Korrektur des Defizits. Die weitere Missachtung der Vorgaben würde zu verstärkten Sanktionen im Rahmen der bereits bestehenden Bestimmungen führen. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im präventiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die verzinsliche Einlage samt Zinsen an den betreffenden Staat rückerstattet. Stellt der Rat fest, dass ein Mitgliedstaat im korrektiven Arm die Empfehlungen befolgt hat, wird die unverzinsliche Einlage ebenfalls rückerstattet, während die angehäuften Zinsen bzw. allfällige Strafzahlungen auf jene Länder des Euro-Währungsgebiets aufgeteilt werden, die sich nicht in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, bzw. in einem Verfahren exzessiver Ungleichgewichte befinden.

Des weiteren ist vorgesehen, einen Rahmen für die Erkennung und Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte innerhalb der EU zu schaffen und damit das Regelwerk der budgetären Überwachung zu ergänzen. Dabei ist an eine regelmäßige Bewertung von Ungleichgewichtsrisiken, einschließlich eines Warnmechanismus, genannt "Scoreboard", ergänzt durch eine analytische Bewertung gedacht. Das Scoreboard wird mehrere Indikatoren mit Warnschwellen umfassen. Regeln, die bei nachteiligen makroökonomischen Ungleichgewichten über die Haushaltspolitik hinaus Korrekturmaßnahmen ermöglichen, sind ebenfalls geplant. Ein solches Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht (Excessive Imbalance Procedure – EIP) soll für alle Mitgliedstaaten gelten. Bei wiederholter Missachtung der Ratsempfehlungen zur Beseitigung übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte oder bei Nichtvorlage des vorgesehenen Korrekturmaßnahmenplans soll laut Vorschlag dem betreffenden Mitgliedstaat eine jährliche Strafzahlung in Höhe von 0,1% des BIP auferlegt werden. Die Strafzahlung ist so lange zu entrichten, bis der Rat feststellt, dass Korrekturmaßnahmen getroffen wurden.

Schließlich zielt der vorliegende Richtlinienentwurf darauf ab, ein Mindestmaß an Qualität der nationalen haushaltspolitischen Rahmen und die Übereinstimmung mit dem Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion als Ergänzung der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu gewährleisten. Die Mindestanforderungen sehen unter anderem eine interne Kontrolle und Rechnungsprüfung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in den einzelnen EU-Ländern vor. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Haushaltsdaten des Staates zeitnah und regelmäßig öffentlich verfügbar gemacht werden. Die Kommission fordert weiters die Staaten auf, die Haushaltspolitik auf realistische makroökonomische Prognosen zu stützen, deren Grundlagen transparent sein sollen, und strenge nationale Haushaltsregeln einzuführen. Von den Mitgliedsländern wird auch erwartet, die haushaltspolitischen Rahmen mit einer mehrjährigen finanzpolitischen Planungsperspektive zu gestalten. Groß geschrieben wird bei den Vorstellungen der EU die Transparenz der gesamtstaatlichen Finanzen sowie ein umfassender Deckungsgrad der haushaltspolitischen Rahmen. Die nationalen Behörden sollen die Transparenz des Haushaltsprozesses gewährleisten, indem sie detaillierte Informationen zu außerbudgetären Fonds, Steuerausgaben und Eventualverbindlichkeiten bereitstellen.

Wie Finanzministerin Maria Theresia Fekter berichtete, liegen dazu seitens des europäischen Parlaments mehr als 1000 Abänderungsanträge vor. Die Forderungen des Parlaments gehen dabei in Richtung der Stärkung der Haushaltsdisziplin, was von Österreich unterstützt werde. Sie teile auch die Meinung der EU-Abgeordneten, dass das Umschiffen der Regeln durch geeignete Maßnahmen verhindert werden muss. Weniger Zustimmung von österreichischer Seite findet die Forderung des EU-Parlaments nach mehr Automatismus, da es gelte, die Rechte der nationalen Parlamente zu wahren und auch dem Rat einen bestimmten rechtlichen Spielraum zu gewähren, erklärte Fekter. Sie wende sich auch gegen all jene Vorschläge, die die Verfahren unnötig verschleppen. Auch was die Forderungen nach wesentlich mehr Mitbestimmung des Europäischen Parlaments betrifft, verhalte sich Österreich zurückhaltend, merkte die Ministerin an.

Sozialpolitische Indikatoren: Uneinigkeit zwischen SPÖ und ÖVP 

Abgeordnete Christine Muttonen (S) unterstrich die Notwendigkeit einer besser abgestimmten Wirtschaftspolitik in einem gemeinsamen Währungsraum, dennoch warnte sie davor, übers Ziel hinauszuschießen. Budgetdisziplin sei kein Selbstzweck, der Staat brauche auch ausreichend Spielraum für notwendige Investitionen und zur Absicherung sozialer Gerechtigkeit, sagte Muttonen. Reales Wachstum und soziale Sicherheit dürften nicht getrennt gesehen werden, weshalb für sie feststand, dass soziale Indikatoren ein zentrales Element im Rahmen des "Scoreboards" bei der Bestimmung der Warnschwellen darstellen müssen. Demgegenüber vertrat Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) die Auffassung, dass es hier um budgetrelevante Dinge und um einen Warnmechanismus gehe. Man sollte daher die Indikatoren an den haushaltpolitischen Faktoren festmachen und bei den engen Definitionen bleiben. Er warnte davor, hier die Grenzen aufzumachen, denn man komme dann sofort auf Investitionen, und die würden das Bild verzerren. Er wolle auch nicht, dass die Kommission etwa bei dem großen Brocken Pensionssystem mitredet. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) widersprach seinerseits Schüssel und wies daraufhin, dass etwa Arbeitslosigkeit und die Verteilung der Einkommen wesentliche Indikatoren für die Stabilität von Budget und Finanzmarkt darstellen. Daher dürften Sozialindikatoren nicht fehlen, stand für ihn fest.

Von Abgeordnetem Kai Jan Krainer und Abgeordneter Christine Muttonen (beide S) wurde unter anderem auch der Vorschlag, des "Reverse Voting" - Mechanismus (Verfahren umgekehrter Mehrheit) zur Diskussion gestellt. Beide sprachen sich gegen die Ausweitung eines solchen Verfahrens aus. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) betrachtete dies als ein sinnvolles Instrument, um die Blockademöglichkeit in der Phase des Warnlichts auszuschließen. Er trat daher dafür ein, in dieser Frage flexibel zu bleiben.

Euro-Bonds und Umschuldung

Unterschiedliche Auffassungen gab es auch zu den Euro-Bonds, die seitens der Grünen wieder aufgeworfen wurden. Abgeordneter Van der Bellen (G) stellte dazu fest, mit der Einführung von Euro-Bonds würde keine gemeinsame Haftung eingeführt, sondern diese beträfen eine gemeinsame Anleihe bis zu einer bestimmten Grenze. Finanzministerin Fekter konnte dem Vorschlag wenig abgewinnen, denn dadurch würden die eigenen Anleihen verwässert und im Endeffekt exorbitant teuer, meinte sie. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) wies darauf hin, dass sich Österreich billiger finanziere als so manch anderer Nachbarstaat. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) wollte keine Doktrin aus dieser Frage machen. Ihm zufolge können Euro-Bonds etwa bei großen europäischen Projekten Sinn machen. Jedoch zu glauben, dass man damit Schwache finanzieren könne, sei falsch.

Auch dem Vorschlag der Grünen nach einem geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahren konnten sich die Finanzministerin nicht anschließen. Österreich habe Griechenland Geld geliehen und sie werde darauf dringen, dass dieses wieder zurückgezahlt wird. Bei einer etwaigen Umschuldung würde das Dilemma der Griechen den österreichischen SteuerzahlerInnen auferlegt, sagte sie. Griechenland pleitegehen zu lassen, sei ebenso falsch, denn man würde kein Geld mehr zurückbekommen und müsste aus sozialen Gründen trotzdem helfen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass sich Griechenland in einigen Jahren wieder selbst refinanzieren wird können. Auch Island könne sich inzwischen wieder auf dem Markt Geld beschaffen und Irland werde vorrausichtlich 2012 dazu in der Lage sein. Auf ihre Bemerkung, bei einem "hair cut" würde sich Griechenland zurücklehnen, replizierte Abgeordneter Van der Bellen (G), derzeit würden sich die Gläubiger zurücklehnen.

Für Abgeordneten Werner Kogler (G) war es wichtig, die Beteiligung Privater sicherzustellen. Er hinterfragte daher die Äußerung von Jean-Claude Juncker nach der freiwilligen Beteiligung des Privatsektors, worauf Finanzministerin Fekter auf die bewährte Vorgangsweise im Rahmen der "Vienna Initiative" für Osteuropa aus dem Jahr 2009 hinwies.

FPÖ und BZÖ gegen EU-Maßnahmenpaket und Griechenland-Hilfe

Seitens der Freiheitlichen wurde das EU-Maßnahmenpaket völlig abgelehnt. Abgeordneter Johannes Hübner (F) sah damit die Kompetenzen nationaler Parlamente beschnitten und warnte davor, eine neue "bürokratische Hydra" zu schaffen. Den Parlamenten der Mitgliedstaaten würde dadurch die Kontrolle über die Haushalte aus der Hand genommen, sagte er und bezichtigte in diesem Zusammenhang auch das Europäische Parlament, sich zu einer abgehobenen Vertretung entwickelt zu haben, die zunehmend für Zentralismus eintrete.

Hübner bezweifelte auch, dass Griechenland eine Gesundung schaffen werde. Die EU und das österreichische Finanzministerium würden der österreichischen Bevölkerung die Wahrheit vorenthalten, so Hübner, das Risiko Österreichs habe sich seit 2010 verdoppelt.

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Robert Lugar (B). Der Euro ist ihm zufolge nie in Gefahr gewesen und hätte daher auch nicht gerettet werden müssen. Griechenland habe bislang seine Hausaufgaben nicht gemacht und den Banken sei es gelungen, der EZB ihre schlechten Papiere "anzudrehen". Damit sei das Problem von den privatwirtschaftlichen Banken in die EZB verlagert worden. Die Kommission wisse seit Jahren, dass Griechenland getrickst hat und habe weggeschaut. Jetzt versuche man auf europäischer Ebene einen Bundesstaat einzurichten, um ein Land unterstützen zu können, das keine Berechtigung habe, Mitglied der Währungsunion zu sein. Griechenland habe die anderen belogen, daher sollte man es auch pleitegehen lassen, denn die Insolvenz sei unvermeidbar, meinte Lugar. In Griechenland selbst würde die einzige Einnahmequelle, der Tourismus, durch Streiks torpediert. Daher brauche es ein Umdenken sowohl bei der griechischen Regierung als auch bei der griechischen Bevölkerung. Lugar zog daher den Schluss, dass keine Neuregeln nötig seien, sondern die bestehenden Regeln eingehalten werden müssten.

Dieser ablehnenden Haltung gegenüber dem vorliegenden Maßnahmenpaket konnte sich Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) nicht anschließen. Die neue Prozedur gelte nur für Länder, die sich nicht an die Spielregeln halten, erläuterte er, die Rechte der nationalen Parlamente würden nicht eingeschränkt. Man müsse verhindern, dass Länder, die Regeln missachten, nicht andere Länder in Schwierigkeiten bringen. Deshalb setzte die Kommission Schritte in Richtung eines präventiven verschärften Verfahrens.

Schüssel hielt es auch nicht für fair zu behaupten, Griechenland habe keine Anstrengungen unternommen. Auch Finanzministerin Fekter wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Defizit von 16% auf 9% gedrückt werden konnte. Es sei aber richtig, dass das Land hinsichtlich der Privatisierung und Steuereintreibung nicht im Plan liegt.

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) befürwortete zwar ein gemeinsames Vorgehen, da das Verhalten einiger Mitgliedsstaaten andere Staaten stark beeinträchtigen könne, er stellte aber klar, dass das "six pack" nichts zur Lösung des akuten Problems in Griechenland beiträgt. Man gewinne zwar Zeit, begünstige aber jene, die sich mit billigen griechischen Anleihen eingedeckt habe, so wie die Anbieter von Default Credit Swaps, stellte der G-Mandatar fest.

(Fortsetzung EU-Unterausschuss)