Parlamentskorrespondenz Nr. 586 vom 14.06.2011

Vorlagen: Wissenschaft

Regierung regelt externe Qualitätssicherung von Hochschulen neu

Die Bundesregierung hat dem Parlament eine Gesetzesvorlage zugeleitet, mit der das externe Qualitätssicherungsystem im Hochschulwesen neu geregelt werden soll (1222 d.B.). Die Neuregelungen haben Auswirkungen auf die 21 öffentlichen Universitäten, die Donau-Universität Krems, die 21 Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen sowie die 13 Privatuniversitäten in Österreich.

Derzeit ist das System der externen Qualitätssicherung sektorenspezifisch geregelt und durch eine starke Zersplitterung der Gremien und Verfahren gekennzeichnet. In Zukunft soll daher das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) die Qualitätssicherungsverfahren und ihre Rahmenbedingungen festlegen. Es dient der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine neue, sektorenübergreifende Einrichtung für externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen, die in Form einer "Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" etabliert wird. Diese übernimmt die Aufgaben der bisher zuständigen Einrichtungen, nämlich des Fachhochschulrats, des Akkreditierungsrats und des Vereins Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA). Weiters enthält die Regierungsvorlage ein Privatuniversitätengesetz (PUG), das die bisher geltende gesetzliche Grundlage für die Anerkennung von Privatuniversitäten, das Universitäts-Akkreditierungsgesetz (Uni-AkkG) ablöst und weiterentwickelt.

In der Regierungsvorlage ist zudem eine Novellierung des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) vorgesehen, durch welche partielle Gesetzesanpassungen an Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 vorgenommen und bei jedem Fachhochschul-Erhalter kollegiale Strukturen geschaffen werden.

Eine Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes sieht Adaptionen der Regelungen zur Bildungsstatistik vor, welche durch die neuen Regelungen notwendig werden.

Außerdem wird in Form des Qualitätssicherungsrahmengesetzes (QSRG) dem Bedarf an Novellierungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im Hebammengesetz und im MTD-Gesetz Rechnung getragen.