Parlamentskorrespondenz Nr. 605 vom 16.06.2011

Österreich beteiligt sich weiter an EULEX im Kosovo

Hauptausschuss genehmigt Adaptierung der Niederlassungsverordnung

Wien (PK) - Österreich wird sich weiterhin an der vom Rat der EU am 4. Februar 2008 beschlossenen Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX KOSOVO) mit bis zu 25 Polizistinnen und Polizisten, bis zu 5 Angehörigen des Bundesministeriums für Justiz und bis zu zwei weiteren Zivilpersonen beteiligen. Von letzteren soll eine Person über spezielle Fachkenntnisse im Bereich Menschenrechte, insbesondere Gender, verfügen. Die Verlängerung der Entsendung wurde nunmehr bis zum 30. Juni 2012 im heutigen Hauptausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ mehrheitlich genehmigt.

Laut Antrag des Außenministeriums handelt es sich dabei um die bislang größte zivile Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Insgesamt sollen daran bis zu 2.210 Polizei-, Justiz-, Zoll- und Verwaltungsexpertinnen und –experten sowie zusätzliche 1.233 lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen.

EULEX KOSOVO hat nach einem längeren Übergangsprozess am 9. Dezember 2008 von UNMIK (United Nations Interim Administration in Kosovo), zu der Österreich seit Beginn der Mission im Jahr 1999 einen Beitrag leistet, die Aufgaben im Bereich der Rechtsstaatlichkeit übernommen. Hauptaufgabe ist die Unterstützung der kosovarischen Behörden beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden Polizei-, Justiz- und Zollwesens. Darüber hinaus verfügt die Mission über begrenzte exekutive Zuständigkeiten, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischer Gewalttaten sowie bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall von Unruhen.

Auf Anfrage von Abgeordnetem Albert Steinhauser (G) gab Staatssekretär Wolfgang Waldner bekannt, dass aus dem Justizbereich derzeit zwei Justizwachebeamte, aber kein Richter aus Österreich im Kosovo ihren Dienst versehen.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) sprach sich gegen eine Beteiligung Österreichs an der Mission aus, da diese seiner Meinung nach bald beendet werden sollte, schließlich bestehe die internationale Präsenz im Kosovo seit 1999. Dies veranlasste den zweiten Präsidenten des Nationalrats, Fritz Neugebauer (V), auf die Situation im Kosovo aufmerksam zu machen, die nach der Reduktion der militärischen Präsenz die verstärkte Unterstützung auf rechtstaatlichem Gebiet notwendig mache. Auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hielt dieses europäische Engagement für vorbildlich, wie er betonte.

Anpassung der Niederlassungsverordnung an neues Fremdenrecht

Darüber hinaus stimmten die Ausschussmitglieder mit S-V-Mehrheit einer Anpassung der Niederlassungsverordnung an das Fremdenrechtsänderungsgesetz zu. Die Neuerungen sind insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems, etwa durch die Einführung der Rot-Weiß-Rot Karte, und die damit einhergehende neue Systematik der quotenpflichtigen, bzw. quotenfreien Aufenthaltstitel (siehe auch PK-Meldungen 377/2011, 415/2011 und 1060/2010) notwendig geworden. Für die Grünen begründete Abgeordneter Wolfgang Zinggl deren Ablehnung mit grundsätzlicher Kritik am neuen Fremdenrecht und an den verbleibenden Quotenregelungen.

In der vorliegenden Verordnung wird demgemäß die Quotenpflicht für Schlüsselkräfte und deren Familienangehörige gestrichen und geänderte Bezeichnungen der Aufenthaltstitel durchgeführt. Die Gesamtzahl der Quoten für das Jahr 2011 sowie die verbleibenden Teilquoten bleiben davon unberührt. (Schluss)