Parlamentskorrespondenz Nr. 654 vom 28.06.2011

Sozialausschuss will weitere Schritte gegen Sozialbetrug setzen

S-V-G-B-Mehrheit für von der Regierung vorgelegtes Gesetzespaket

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats will weitere Schritte gegen Sozialbetrug setzen: Abgeordnete von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen stimmten deshalb heute einer von der Regierung vorgelegten Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und weiterer damit in Zusammenhang stehender Gesetzesänderungen zu. Damit soll Sozialbetrug am Bau noch intensiver bekämpft und Baufirmen, die sich durch Lohn- und Sozialdumping Wettbewerbsvorteile verschaffen, ein Riegel vorgeschoben werden. Die Freiheitliche Fraktion zeigte sich allerdings skeptisch und kritisierte vor allem die Ausweitung der Veranlagungsmöglichkeiten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK).

Der heute mehrheitlich angenommene Gesetzesentwurf sieht neben dem Ausbau der Einsichts- und Kontrollbefugnisse der BUAK auch die Einrichtung einer Baustellendatenbank vor und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Arbeitsinspektorate mit Arbeitsaufsichtsbehörden anderer EU-Länder. Mit der Klarstellung der Definition "Spezialbetrieb" will man außerdem eine ungerechtfertigte "Flucht" aus dem BUAG unterbinden. ArbeitnehmerInnen ist es in Hinkunft untersagt, ihre Ansprüche aus dem BUAG an ArbeitgeberInnen abzutreten.

Im Bereich der Organisation sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine Angleichung der Veranlagungsvorschriften der BUAK an jene der Sozialversicherungsträger und Vereinheitlichungen im Verfahrensrecht vor. Ab 2014 sollen alle dem BUAG unterliegenden Unternehmen beim Abrufen von Urlaubsentgelten und ähnlichen Vorgängen die Webanwendungen der BUAK nutzen müssen.

S-Abgeordneter Josef Muchitsch und V-Mandatar August Wöginger zeigten sich erfreut über die diesbezügliche erfolgreiche Einigung der Sozialpartner, denn sie schütze die ArbeitnehmerInnen und gewährleiste einen sozialen und fairen Wettbewerb. Von der Sinnhaftigkeit der Novelle war auch B-Mandatar Sigisbert Dolinschek überzeugt: Er sprach in diesem Zusammenhang von einer Möglichkeit, dem Sozialbetrug "ein Bein zu stellen". Abgeordneter Karl Öllinger (G) bezeichnete die vorliegenden Bestimmungen zwar als zufriedenstellend, kündigte aber an, im Rahmen der Plenardebatte geringfügige Abänderungen vorschlagen zu wollen.

Kritisch zum gegenständlichen Gesetzesentwurf äußerte sich F-Mandatar Herbert Kickl. Ihm zufolge vermische die Novelle "das Sinnvolle mit dem Problematischen": Dass man es der BUAK nunmehr ermögliche, im Rahmen ihrer Veranlagungstätigkeit auch Staatsanleihen aus anderen EWR-Staaten wie beispielsweise Griechenland zu erwerben, könnte seine Fraktion schließlich nicht nachvollziehen, konstatierte Kickl. Aus den Entwicklungen der letzten Jahre müsse man entsprechende Lehren ziehen, forderte er.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer erläuterte, dass der diesbezüglich eingeräumte Rechtsrahmen nicht sofort ausgeschöpft werden müsse und man nichts anderes tue, als die Veranlagungsvorschriften des ASVG auf die BUAK anzuwenden. Es gelte außerdem zu bedenken, dass diese Kasse, was ihre Veranlagungspraxis anbelange, überaus umsichtig agiere – ein Befund, dem sich auch S-Mandatar Josef Muchitsch anschloss.

Erfreut zeigte sich Hundstorfer darüber, dass es durch Umsetzung eines Baustellenkatasters ermöglicht werde, konkrete Schwerpunktaktionen durchzuführen, um Sozialbetrug entgegenzutreten. (Schluss)


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