Parlamentskorrespondenz Nr. 657 vom 28.06.2011

Wirtschaftsausschuss: Mehr Fördergeld für Ökostrom

Bis zum Plenum noch Nachverhandlungen über Ökostromgesetz

Wien (PK) – Eine deutliche Anhebung der staatlichen Förderungen für neue Ökostromanlagen sowie der Abbau der langen Wartelisten bei Förderanträgen sind die beiden Stoßrichtungen der heute vom Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossenen Novelle zum Ökostromgesetz. Die Oppositionsparteien signalisierten ihre Gesprächsbereitschaft über noch strittige Detailfragen, um im Plenum nächste Woche zu einer möglichst breiten Mehrheit zu kommen.

Im Einzelnen werden nunmehr die Fördermittel für Strom aus neuen Ökostromanlagen von 21 Mill. € jährlich auf 40 Mill. € aufgestockt. Gleichzeitig sollen die Einspeisetarife gesenkt bzw. degressiv ausgerichtet werden. Was den Rückstau bei Förderanträgen betrifft, gibt das Gesetz den in der Warteschleife befindlichen Antragstellern die Möglichkeit, sofort eine Förderung zu erhalten, wenn sie einen nach Zeit und Tarifhöhe gestaffelten Abschlag auf die beantragten Einspeisetarife akzeptieren.

Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) begrüßte die Anhebung der Förderungen und sprach von einer fairen Form der Mittelaufbringung bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der KonsumentInnen. Er trat weiters für eine Beibehaltung des Förderdeckels ein und argumentierte, ohne dieses Instrument würde es zu einer Überförderung wie in Deutschland und zu einer Unplanbarkeit der Kosten für die VerbraucherInnen kommen.

Abgeordneter Peter Haubner (V) ortete in dem Gesetz ebenfalls deutliche Verbesserungen durch die massive Erhöhung der jährlichen Förderungen für Ökostrom und hoffte, wie sein Fraktionskollege Abgeordneter Hermann Schultes, auf eine möglichst breite Zustimmung im Nationalratsplenum. Schultes erwartete sich von dem Gesetz eine Dynamik, die von sich aus zu einer Steigerung des Ökostromanteils führen werde, meinte aber, der Ruf nach hundert Prozent erneuerbaren Stroms bis 2020 sei allein schon angesichts der Schwierigkeiten, neue Wasserkraftwerke zu errichten, kaum machbar. Abgeordneter Konrad Steindl (V) sah in der Novelle eine Grundlage für weitere erneuerbare Energie, die auch ökonomisch vertretbar sei, und appellierte an die Oppositionsparteien, nun dafür Sorge zu tragen, dass dieser verantwortliche Schritt auch gesetzt werden könne.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) ortete in der Vorlage Verbesserungen in die richtige Richtung, die ihrer Meinung nach aber nicht weit genug gingen. So sei etwa die Anhebung des Förderdeckels zu gering, bemängelte sie und warnte, die 40 Mio. Euro würden nicht ausreichen, die Ziele zu verwirklichen. Klar war für Brunner, dass es möglich sein müsse, hundert Prozent erneuerbare Energie bis 2020 zu erreichen.

Abgeordneter Rainer Widmann (B) sprach ebenfalls von deutlichen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, vermisste aber die Festlegung von Zwischenzielen sowie eine Möglichkeit zur faktischen Nachbesserung. Offene Fragen sah er auch noch beim Abbau der Warteschlangen, als positiv vermerkte er hingegen die Reduzierung der Bürokratie sowie die Vereinfachung der Förderungen insgesamt.

Abgeordneter Bernhard Themessl (F), der auch für seine Fraktion noch Bedarf an Nachverhandlungen in der Zeit bis zum Nationalratsplenum sah, gab zu bedenken, man dürfe bei der Frage der Ökostromförderung den Umstand nicht außer Acht lassen, dass letztlich die VerbraucherInnen belastet werden.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner qualifizierte die Vorlage als deutliche Verbesserung gegenüber allen bisherigen Bestimmungen auf diesem Gebiet und betonte, man habe eine ausgewogene Vorgangsweise gewählt, die die Marktkonformität ebenso berücksichtige wie die Interessen der Branche, die überwiegend eine Deckelung bevorzugt. Dieses Gesetz liefere jedenfalls die Gewähr, dass Österreich bis zum Jahr 2015 atomstromfrei wird, stand für den Minister fest.

Treibstoffpreise sollen transparenter werden

Eine bessere Übersicht für die VerbraucherInnen über die jeweils geltenden Treibstoffpreise strebt ein einstimmig verabschiedetes Preistransparenzgeset z an, das eine Ermächtigung an den Wirtschaftsminister enthält, TankstellenbetreiberInnen durch Verordnung zur Übermittlung der aktuellen Treibstoffpreise an die E-Control zur dortigen Bekanntgabe in deren Preistransparenzdatenbank zu verpflichten. Mit dieser ergänzenden Bekanntmachung der Preise soll eine bessere Orientierung für die VerbraucherInnen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der günstigsten Preise, aber auch mehr Wettbewerb ermöglicht werden.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) sah in dem Gesetz eine Möglichkeit zu einer genauen Marktbeobachtung und hob überdies hervor, die KonsumentInnen könnten nun direkt bei der E-Control Preisabfragen tätigen, was er für einen "Meilenstein" hielt.

Zustimmung kam auch von den Grünen, deren Vertreterin Abgeordnete Ruperta Lichtenecker von einer Maßnahme im Sinne von Wettbewerb- und Konsumentenschutz sprach. Für das BZÖ vermisste Abgeordneter Rainer Widmann Durchgriffsrechte auf dem Spritpreismarkt, so insbesondere ein wirksames Vorgehen gegen Spekulanten. Abgeordneter Alois Gradauer (F) wiederum konzedierte dem Minister "guten Willen", meinte aber, wenn man Absprachen verhindern wolle, dann funktioniere nur der Weg über das Gericht.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner stellte klar, es gebe in Österreich keine missbräuchliche Entwicklung im europäischen Vergleich, eine amtliche Preisfestlegung sei deshalb nicht möglich. Der Verordnungsweg, der in der Debatte seitens der FPÖ kritisiert wurde, ermögliche mehr Flexibilität.

E-Control, Bundesvergabeamt: Ausschuss nimmt Berichte zur Kenntnis

Unter dem Blickwinkel von mehr Transparenz, Wettbewerb und Kundenrechten stand die Debatte über den Tätigkeitsbericht der E-Control, der vom Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen wurde.

Die Abgeordneten Rainer Widmann (B) und Alois Gradauer (F) beklagten steigende Konsumentenpreise bei gleichzeitig sinkenden Großhandelspreisen für Energie, wobei Gradauer Sanktionen verlangte, um die Weitergabe von Preisreduktionen an die KundInnen durchzusetzen. Widmann wiederum stellte den Vorschlag eines elektronisch durchführbaren Anbieterwechsels zur Diskussion. Abgeordnete Christiane Brunner (G) hielt die Darstellung des Ökostroms für mangelhaft und forderte eine Auflistung des Strommixes des Haushaltes auf der Stromrechnung. Für eine bessere Stromkennzeichnung plädierte auch Abgeordneter Wolfgang Katzian (S), der davor warnte, beim Stromnachweis Etikettenschwindel zu betreiben.

Martin Graf, Vorstand von E-Control, kündigte betreffend die Stromkennzeichnung eine Verordnung an, durch die der Herkunftsnachweis auf ein Quartal reduziert wird.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner bezeichnete es als sein Anliegen, Transparenz und Wettbewerb weiter zu forcieren. Den Klagen über den hohen Strompreis in Österreich hielt er entgegen, seit der Einrichtung der E-Control habe sich das heimische Preisniveau im europäischen Vergleich bloß unterdurchschnittlich entwickelt.

Bei der Behandlung des Tätigkeitsberichtes des Bundesvergabeamtes, den der Ausschuss einstimmig zur Kenntnis nahm, wurde von den Abgeordneten Christoph Matznetter (S), Konrad Steindl (V) und Rainer Widmann (B) vor allem die Schwellenwerte-Verordnung thematisiert. Geschäftsführer Michael Sachs meinte dazu, man habe mit dieser Verordnung durchaus positive Erfahrungswerte gemacht, es gelte aber auch, das internationale Umfeld zu beachten. Klar war für ihn zudem, dass bei dieser Frage die Relation zwischen dem Aufwand eines Ausschreibungsverfahrens und dem tatsächlichen Ergebnis in Betracht gezogen werden müsse.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner teilte mit, die Schwellenwerteverordnung werde von der EU sehr kritisch gesehen, sie sei aber in der Zeit der Konjunkturschwäche ein Vorteil gewesen. Aus Sicht der Wirtschaft und der Gemeinden wäre eine Verlängerung der Verordnung wünschenswert, zumal sie weniger Bürokratie, weniger Kosten und weniger Aufwand bringe. (Schluss)