Parlamentskorrespondenz Nr. 670 vom 29.06.2011

Finanzausschuss erledigt umfangreiche Tagesordnung

Neue Aufsichtsarchitektur, Basel III: Antworten auf die Finanzkrise

Wien (PK) – In einer Aktuellen Aussprache mit Finanzministerin Maria Fekter sowie den beiden Vorstandsmitgliedern der Finanzmarktaufsichtsbehörde, Helmut Ettl und Kurt Pribil, erhielten die Mitglieder des Finanzausschusses heute zunächst Informationen über die neue europäische Finanzmarktaufsichtsarchitektur sowie über die neuen Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute, wie sie  unter dem Titel "Basel III" geplant sind. Nach der Aussprache verabschiedete der Ausschuss zahlreiche Regierungsvorlagen an das Plenum. Somit wird der Nationalrat in seiner letzten Sitzungswoche vor dem Tagungsende definitiv über folgende Finanz-Vorlagen entscheiden: Übernahme der Oesterreichischen Nationalbank in das alleinige Eigentum der Republik, ein Abgabenänderungsgesetz 2011, das eine Flugabgabe-Befreiung für Flugzeuge bis zu zwei Tonnen und die Einhebung der Wertpapier-KESt (Kursgewinnsteuer) bei den Banken erst ab April 2012 bringt. Auch der neue Österreichische Stabilitätspakt mit ambitionierten Konsolidierungsbeiträgen von Bund und Ländern und die Einrichtung eines Pflegefonds sowie ein neues Investmentfonds-Gesetz mit schärferen Regeln für Fondsgesellschaften auf dem europäischen Binnenmarkt wurden Richtung Plenum verabschiedet. Auf der Tagesordnung des Nationalrats der kommenden Woche werden auch Jubiläumszuschüsse für Kärnten und Burgenland sowie internationale Finanzabkommen mit Katar und über die Prüfung von Wertgegenständen stehen. Beim Thema Euro-Krise forderte das BZÖ Alternativkonzepte zum "Rettungsschirm", die FPÖ wollte den Verkauf von Goldreserven der Nationalbank stoppen. Beide Anträge wurden nach einer lebhaften Debatte jeweils auf Vorschlag der Koalitionsparteien vertagt.

Antworten auf die Krise: Neue Finanzmarktaufsicht und Basel III

   

FMA-Vorstand Kurt Pribil erläuterte die neue Finanzmarktaufsichts-Architektur in Europa mit drei Behörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiere, die neue Durchgriffsrechte haben und den Konsumenten Beschwerdemöglichkeiten einräumen. Die Aufsicht kann unmittelbar wirksame Verordnungen erlassen, erläuterte Pribil, der von einer wesentlich professionelleren Struktur sprach und sich optimistisch zeigte, dass es künftig besser gelingen werde, komplexe Finanzprodukte zu analysieren, vor Gefahren zu warnen oder gegebenenfalls Verbote auszusprechen. Die neue europäische Wertpapieraufsicht mit Sitz in Paris werde außerdem die Aufsicht über die Rating-Agenturen in Europa wahrnehmen.

Als zweite Antwort auf die Finanzkrise des Jahres 2008 erklärte FMA-Vorstand Helmut Ettl "Basel III". Es stehe einfach nicht mehr genügend Staatsgeld zur Verfügung, um auf eine Krise ebenso zu reagieren, wie dies im Herbst 2008 möglich gewesen sei. Daher stelle "Basel III" ein "Gesundheitsaufbauprogramm" für die Banken bis 2020 dar, das ausreichend lange Fristen vorsehe, um "Herzinfarkte wegen eines zu schnellen Trainingsbeginns" auszuschließen. "Basel III" sieht eine Verbesserung der Qualität des Eigenkapitals der Banken vor, wobei sich an der Mindestkapitalquote von 8 % nichts ändere, die Eigenkapitalquote für Kredite aber von 2 % auf 4,5 % angehoben und ein antizyklischer Puffer von 2,5 % festgelegt wird, um je nach Konjunktur die Risikoabsorptionsfähigkeit der Institute zu stärken, führte Ettl aus, der dieses Konzept unterstützt.  

Auf gutem Weg sah Helmut Ettl die Banken im Bereich der Fremdwährungskredite, vor denen die FMA in den letzten Jahren erfolgreich gewarnt hat; insgesamt konnte das Volumen an Fremdwährungskrediten real um 15,3 % reduziert werden. Die Wertpapieraufsicht wurde in Form von Managementgesprächen durch Präventionsmaßnahmen und vor allem durch eine Ausdehnung der Vor-Ort-Prüfungen verschärft, berichtete Ettl. Die FMA sei heute quantitativ mit 327 Vollzeitarbeitsplätzen (2008: 240) gut aufgestellt, die Fluktuationsrate beim Personal konnte deutlich auf 2,5 % gesenkt und die Ausbildung der Mitarbeiter durch Einrichtung eines zertifizierten Universitätslehrgangs wesentlich verbessert werden.

In der Debatte kritisierte Abgeordneter Jakob Auer (V), dass "Basel III" für alle Banken ungeachtet ihrer Größe gleich gelten soll, und erinnerte daran, dass "Basel II" jene Spekulationen nicht verhindern konnte, die zur Krise von 2008 geführt hatten. Beim Einsatz der Staatskommissäre bei der Bankenaufsicht drängte der Abgeordnete auf mehr Effizienz.

Abgeordneter Jan Krainer (S) registrierte eine positive Entwicklung bei der Finanzmarktaufsicht und sprach die Hoffnung aus, dass diese Behörde ihren erfolgreichen Weg fortsetzen könne. Global gesehen sei der Finanzsektor zu groß und zu teuer. Die Gehälter, die dort ausbezahlt werden, stünden in keinem Verhältnis zur Wertschöpfung, kritisierte Krainer.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) zeigte sich interessiert an der Veröffentlichung von FMA-Bescheiden.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) verlangte, bei den Pensionskassen, deren Renditen unter der Inflationsrate liegen, die Interessen der Anteilseigner zu wahren.

Die Abgeordneten Robert Lugar und Peter Westenthaler (B) machten auf die Notwendigkeit aufmerksam, die EU-Transparenzrichtlinie umzusetzen. Lugar erkundigte sich nach der Position der Finanzmarktaufsicht zur Diskussion um Kreditausfallsversicherungen (CDS).

FMA-Vorstand Helmut Ettl informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass "Basel III" auch Instrumente zur Regulierung der Liquidität enthält und informierte über die Absicht, den Marktaustritt großer und kleiner Banken künftig zu erleichtern. Dafür bereiten die G20 und die EU ein Modell vor. Ob all dies geeignet sein werde, eine zukünftige Krise zu verhindern, sei schwierig zu beantworten, sagte Helmut Ettl. Abgeordnetem Jakob Auer (V) berichtete der FMA-Vorstand von einer wesentlich verbesserten Kooperation zwischen der FMA und der Nationalbank, seit im Jahr 2007 eine klare Kompetenzabgrenzung in der Aufsicht vorgenommen wurde.

FMA-Vorstand Kurt Pribil registrierte deutliche Verbesserungen bei der Bestellung von Staatskommissären und unterstrich deren Rolle im Gesamtsystem der Finanzmarktaufsicht. Bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie präferiere die FMA ein einstufiges Konzept, werde aber auch ein anderes Modell umsetzen können. Ein Banken-Insolvenzrecht sei wichtig, um zu verhindern, dass die Kosten jeder Krise den Steuerzahler belaste. Banken sollen in Teilen verkauft oder abgewickelt werden können, wobei eine europaweite Lösung wichtig sei, sagte Kurt Pribil.

Die FMA beobachte die Entwicklung der Manager-Bonifikationen laufend und trete dafür ein, ein System einzuführen, das vernünftige Relationen sicherstellt.

Die Frage von Veröffentlichungen sei klar geregelt, Fehlverhalten am Markt sollen zum Schutz der Konsumenten veröffentlicht werden. Eine EU-Verordnung über Kreditausfallsversicherungen sei in der EU in Diskussion, sie soll Ende 2012 in Kraft treten.

Pensionskassen haben 2008 einen Renditeeinbruch von 12,9 % erlitten, der nur langfristig wettzumachen sei. 2010 liege deren Performance bei 6,5 %. Die FMA schlägt ein dreistufiges Lebensphasenmodell vor, weil junge Menschen eher die Chance haben, kurzfristige Verluste durch langfristige Gewinne wettzumachen, als Menschen, die relativ knapp vor ihrer Pensionierung in eine Pensionskasse einzahlen.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) kritisierte "Basel III", das in den USA nur für große Banken vorgesehen sei und lehnte es als "Zwangsjacke" für kleine Banken ab. Dieser Auffassung schloss sich auch Abgeordneter Christoph Matznetter (S) an, der festhielt, dass Bankkredite an KMU sicherer seien als Investments in Papiere, auch wenn dort "AAA" draufsteht. Es gehe darum, das traditionelle Spar- und Kreditgeschäft der Banken zu erleichtern, gleichzeitig aber das "Zockergeschäft" zu erschweren. Matznetter fragte, wieso Unternehmen ohne Versicherungskonzession Kreditausfälle versichern können.

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) erbat Auskunft über ausgestoppte Zukunftsvorsorge-Produkte, in die derzeit 2 Millionen Österreicher einzahlen, ohne darüber informiert zu werden, mit welchen Überraschungen sie bei Laufzeitende zu rechnen haben. Man soll diesen Menschen reinen Wein einschenken, verlangte Themessl.

Abgeordneter Werner Kogler (G) stellte die Funktion der Staatskommissäre in Frage, verlangte eine Regelung der Manager-Boni im Interesse langfristig richtiger volks- und betriebswirtschaftlicher Entscheidungen und wollte wissen, ob eine Pleite Griechenlands für die österreichischen Banken verkraftbar wäre.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) schloss sich bei der Beurteilung von "Basel III" den Abgeordneten Ikrath und Matznetter an und warnte davor, das reale Bankgeschäft mit Regeln zurückzudrängen, die für Großbanken passen, aber nicht für kleine Regionalbanken.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) bat die FMA-Spitze um ihre Einschätzung der Tätigkeit der Rating-Agenturen.

Helmut Ettl meinte, Rating-Agenturen hätten bei der Bonitätsprüfung vielfach die Rolle von Banken übernommen haben und meinte, die Institute sollten diese Aufgabe verstärkt wieder selbst wahrnehmen.

Kleine Kreditinstitute können "Basel III" in einfacherer Form umsetzen, sagte Ettl und erinnerte daran, dass die bei "Basel II" vorgesehenen Begünstigungen von KMU bei "Basel III" aufrecht bleiben. Außerdem sei eine hohe Eigenkapitalquote ein Vorteil für die Banken, weil sie deren Refinanzierungskosten senken. Ettl sah kein Problem, "Basel III" in Österreich umzusetzen, warnte aber vor einer Kumulierung von Belastungen für die Banken.

Die starke Rolle, die die Transparenzrichtlinie für die FMA vorsehe, sei seine Behörde bereit zu übernehmen, erklärte FMA-Vorstand Kurt Pribil. Sein Kollege Helmut Ettl bezifferte das Exposure der österreichischen Banken in Griechenland mit 1,8 Mrd. Euro. Der Erstrundeneffekt einer Pleite in Griechenland wäre für Österreich zu verkraften, Zweitrundeneffekte bis hin zu schweren Verwerfungen auf den Finanzmärkten im Falle einer solchen Pleite seien aber schwer einschätzbar, führte Helmut Ettl aus.

Nationalbank zu 100 % im Eigentum der Republik

 

Die Übernahme der Oesterreichischen Nationalbank in das alleinige Eigentum der Republik sowie der stärkeren Einbindung der Zentralbanken in die Bankenaufsicht dienen Änderungen im Nationalbankgesetz 1984 und im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (1202 d.B.), die der Finanzausschuss mit S-V-F-G-Mehrheit verabschiedete. Abgeordneter Peter Westenthaler (B) lehnte den Entwurf ab, weil er keinerlei Einsparungen bringe und der Generalrat der ÖNB lediglich um zwei Mitglieder verkleinert werde.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) hielt demgegenüber fest, dass die ÖNB über einen Generalrat verfüge, der der Größe des Aufsichtsrats in einer vergleichbaren Aktiengesellschaft entspreche, zudem habe der Generalrat Aufgaben, die über jene eines Aufsichtsrats hinausgehen.

Finanzministerin Maria Fekter hielt es gegenüber Bernhard Themessl (F) für ausgeschlossen, die Amtsverschwiegenheit zu brechen, um die Kunden von Pensionsvorsorgeprodukten von Seiten der Behörde zu informieren. Die Informationspflicht liege bei den Anbietern solcher Produkte.

Änderungen im Steuerrecht

   

Ein vom Ausschuss in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten verabschiedetes Abgabenänderungsgesetz 2011 (1212 d.B.) bringt zahlreiche technische Korrekturen, eine Steuerbefreiung für Flugzeuge bis zwei Tonnen im Flugabgabegesetz sowie eine dauerhafte Steuerbefreiung von "Auslandsmontagen". Spenden an Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen und Tierheime werden steuerlich begünstigt, Strafen und Geldbußen hingegen von der Abzugsfähigkeit ausgenommen. Bauarbeiter versteuern künftig nur ihre neben dem Urlaubsentgelt ausbezahlten sonstigen Bezüge innerhalb eines "Jahreszwölftels" mit 6 %. Miterledigt wurden Anträge der FPÖ zur die Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz (1320/A(E)) und des BZÖ zugunsten der Freiwilligen Feuerwehren (1500/A(E)). Darüber hinaus stellte die FPÖ auch die Begünstigung von Lebensschutzorganisationen (1421/A(E)) sowie des Zivilinvalidenverbands (1333/A(E)) und ein ausdrückliches Verbot für die Spekulation mit Spendengeldern (1513/A(E)) zur Debatte, diese Anträge scheiterten bei der Abstimmung aber an der Mehrheit der Koalitionsparteien.

In der Debatte kündigte Abgeordneter Jan Krainer (S) für die Verhandlungen im Plenum einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien an.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) sah die Flugabgabebefreiung und die Zuerkennung von Berufungszinsen positiv, hielt die Regelung für Auslandsmontagen aber für nicht ausreichend und kritisierte Spekulationsgeschäfte mit steuerlich begünstigten Spenden.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) verlangte die Ausdehnung der steuerlichen Begünstigung auf alle Bereiche des qualifizierten Tierschutzes und brachte dazu einen Abänderungsantrag ein, der bei der Abstimmung in der Minderheit blieb.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) kritisierte die Vorlage als Reparaturpaket für die "Husch-Pfusch-Gesetzgebung" der rot-schwarzen Koalition. Der Steuerbefreiung von Spenden stimmte er zu.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) wies darauf hin, dass Spenden an Vereine an strenge Kriterien gebunden seien und die Spekulation mit Spendengeldern gesetzlich bereits ausgeschlossen sei.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) begrüßte die Streckung der Frist für die Einhebung der Wertpapier-KESt und erinnerte an seine Ablehnung der Einführung dieser Steuer.  

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) klagte über hohe Verwaltungskosten, die bei der Berechnung von Steuereinnahmen vom Finanzressort niemals gegengerechnet würden. Die Neugründung von Unternehmen werde in Österreich zu wenig gefördert, kritisierte der Redner weiter.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) hielt gegenüber dem FPÖ-Antrag fest, dass die Steuerbegünstigung von Tierschutzspenden umgesetzt werde und lehnte die Steuerbegünstigung von Spenden für die Initiative "Ja zum Leben" ab.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) besprach die bei der Begünstigung von Auslandsmontagen gefundene Lösung als vernünftig und klärte darüber auf, dass Österreich bei der Neugründungsförderung eine gute europäische Position einnehme.

Abgeordnetem Königshofer (F), der die Zuwachsbesteuerung bei Aktien als Besteuerung von Erspartem kritisierte, sagte Abgeordneter Jan Krainer (S), es gehe darum, ein bisher nicht versteuertes Einkommen aus Gründen der Gerechtigkeit zu besteuern. Um Nachteile bei Kursverlusten auszugleichen, betrage der Steuersatz nur 25 %.

Finanzministerin Maria Fekter stellte gegenüber der FPÖ klar, dass Gewerbebetriebe von der Begünstigung bei Auslandsmontagen nicht ausgeschlossen seien und hielt es aufgrund der geltenden Rechtslage für ausgeschlossen, dass mit Spendengeldern spekuliert werde.

Bund und Länder ziehen bei der Budgetkonsolidierung an einem Strang

     

Bund, Ländern und Gemeinden haben einen neuen Österreichischen Stabilitätspakt (1206 d.B.) mit ambitionierten Beiträgen zur Weiterführung einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik ausverhandelt und dabei auch die Einrichtung eines Pflegefonds, eine Verwaltungsreform im Pflegebereich und eine Verlängerung des geltenden Finanzausgleichs bis 2014 vereinbart. Der Stabilitätspakt wurde mit S-V-Mehrheit genehmigt. Die Änderungen im Finanzausgleichsgesetz, im Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz sowie im Bundesfinanzgesetz 2011 (1211 d.B.) passierten den Finanzausschuss mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und BZÖ.

Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) begründete die Ablehnung des Stabilitätspakts mit der Kritik seiner Fraktion an fehlenden Reformen.

Abgeordneter Maximilian Linder (F) bezeichnete das Pflegefondsgesetz als eine "Augenauswischerei", weil das Geld nicht ausreiche, um den Pflegebedarf kleiner Länder zu finanzieren. Linder brachte auch die Finanzprobleme entlegener Gemeinden im ländlichen Raum zur Sprache und forderte dazu auf, über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel nachzudenken.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum Pflegefonds im Plenum an, klagte darüber, dass es sich um keine dauerhafte Lösung handle, räumte aber ein, dass der Fonds kurzfristig dringend notwendige Mittel sichere.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) sprach von sinnvollen Reformen bei der Verwaltung im Pflegebereich und von einem großen Schritt in die richtige Richtung.

Finanzministerin Maria Fekter machte darauf aufmerksam, dass die Ertragsanteile der Gemeinden in den Jahren 2009 und 2010 zurückgegangen seien, im Jahr 2011 aber mit einer Steigerung um 10 % zu rechnen sei. Auch in den kommenden Jahren werden sich die Ertragsanteile positiv entwickeln.

Europas Investmentfonds-Markt wächst, der Bedarf an Regeln auch

Das oftmals novellierte Investmentfondsgesetz aus dem Jahr 1993 wird unter dem Titel "Investmentfondsgesetz 2011" (1254 d.B.) neu gefasst und an EU-Normen angepasst. Ziel ist ein zeitgemäßer europäischer Rechtsrahmen für das wachsende Angebot an EU-rechtlich harmonisierten Investmentfonds-Anteilen auf dem Binnenmarkt. Der Beschluss des Ausschusses erfolgte mit S-V-G-B-Mehrheit.

Kärnten und Burgenland feiern, Bund zeigt sich großzügig

  

Landesjubiläen in Kärnten (90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung) und im Burgenland (90-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich) veranlassen den Bund zur Gewährung von Bundeszuschüssen: Zwei Mio. € zur Förderung slowenischer Musikschulen, zwei- und mehrsprachiger Kindergärten sowie von Organisationen, die sich der Verständigung und Versöhnung der Volksgruppen widmen (1218 d.B.). Vier Millionen Euro überweist der Bund nach Eisenstadt, zur Beschäftigungssicherung, zur Förderung von Wirtschaft, Sozialwesen und Jugend sowie für Kultur- und Bildungsprojekte. Identität und Vielfalt im Burgenland sollen gestärkt werden, speziell auch im Gedenkjahr für Franz Liszt (1219 d.B.). Die Zustimmung zur Jubiläumsgabe für Kärnten erfolgte mit S-V-G-Mehrheit, für das Burgenland einstimmig.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) begrüßte prinzipiell die Abstimmungsspende für Kärnten, kritisierte aber die vorgesehene Aufteilung der Mittel und brachte einen Abänderungsantrag ein, der 3 Mio. Euro zur Festigung der Zugehörigkeit des Abstimmungsgebiets zu Österreich vorschlug und die Mitsprache des Landes Kärnten im vorgesehenen Beirat sicherstellen sollte.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt der Forderung des BZÖ, die deutschsprechende Minderheit in Slowenien stärker zu fördern, den Hinweis entgegen, dass diese Minderheit, die maximal 300 Menschen umfasse, de facto nicht mehr bestehe.

Abgeordneter Maximilian Linder (F) kündigte für das Plenum an, der Zuwendung von 2 Mio. Euro für die Gemeinden zuzustimmen, lehnte die ausschließliche Verwendung der restlichen 2 Mio. Euro für slowenische Organisationen aber ab.

Steuerabkommen mit Katar

Ein Abkommen zwischen mit Katar dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen sowie vom Vermögen (1201 d.B.) und erzielte Zustimmung durch eine S-V-Mehrheit.

Abgeordneter Werner Kogler (G) riet dazu, das Augenmerk auf die politischen Verhältnisse in Katar zu lenken und die Situation dort genauer zu beobachten.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) sah die Situation in Katar demgegenüber unproblematisch und hielt es für positiv, dass die Bundesregierung die neuen Standards der OECD bei den Doppelbesteuerungsabkommen einhalte und damit die Informationsmöglichkeiten über Steuersünder verbessere.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) lehnte das Abkommen wegen der damit verbundenen Aufhebung des Bankgeheimnisses ab.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) unterstrich die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen im Verhältnis mit Ländern, zu denen Österreich wirtschaftliche Beziehungen pflegt.  

Technische Änderungen im Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (1228 d.B.) passierten den Ausschuss einstimmig (1228 d.B.).

Abgeordnete Petra Bayr (S) mahnte die Einhaltung ökologischer Standards sowie der Menschenrechte bei der Produktion von Edelmetallen in Entwicklungsländern ein.

BZÖ- und FPÖ-Vorschläge zum Thema Eurokrise vertagt

Einen sofortigen Stopp für die Zahlungen Österreichs zum Euroschutzschirm und die Entwicklung von Alternativen zum Eurorettungsschirm verlangte Abgeordneter Robert Lugar (B) für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedsstaaten der Eurozone (1547/A(E)). Der Antrag wurde auf Vorschlag des Abgeordneten Christoph Matznetter (S) vertagt.

Abgeordneter Werner Kogler (G) begrüßte die Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus grundsätzlich und verknüpfte damit die Hoffnung, dass er prophylaktische Wirkung gegen Spekulationen entfalten werde. Aus diesem Grund könnte er sich auch eine doppelt so große Dotierung des ESM vorstellen.

Wenige Tage vor der Unterzeichnung des ESM-Vertrags verlangte der Abgeordnete jedoch detaillierte Auskunft über die Position der Bundesregierung zum ESM, umso mehr angesichts der Tatsache, dass es sich hierbei um einen Vertrag handle, dessen Ratifizierung einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bedürfe. Die Fragen Koglers richteten sich auf die praktische Umsetzung der vorgesehenen Bestimmungen für die Beteiligung Privater sowie für geordnete Ausgleichsverfahren insolventer Staaten. Wie im Einzelnen und von wem diese Bestimmungen umgesetzt werden sollen, sei noch zu klären, meinte Abgeordneter Kogler.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) lobte die Grünen für deren vernünftige Annäherung an das Problem und sprach hinsichtlich der von Kogler genannten Bestimmungen über eine schwierige Gratwanderung zwischen dem Versuch, Private zu beteiligen, ohne Griechenland in einen Konkurs zu stürzen.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) hielt es einmal mehr für ausgeschlossen, dass Griechenland, das über kurz oder lang mit 370 Mrd. Euro Schulden ohne Staatsvermögen dastehen werde, dass die griechischen Bürger eine Entschuldung ihres Staates erreichen können, ohne in den Zustand "völliger Sklaverei" zu geraten.

Finanzministerin Maria Fekter klärte darüber auf, dass der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus erst am 1.1.2013 in Kraft treten soll und man daher bis Dezember 2012 Zeit habe, diesen Vertrag zu ratifizieren. Sie habe das Parlament bereits über alle Zwischenschritte zum vorliegenden Vertragsentwurf eingehender informiert, als jede andere Regierung in Europa. Es sei daher unfair, wenn Abgeordneter Kogler sagt, das Parlament sei in die Vorbereitung des Vertragsentwurfs nicht eingebunden worden. Die Ministerin berichtete über die schwierigen Verhandlungen auf europäischer Ebene und über die Suche nach Formulierungen, die von allen Mitgliedsstaaten getragen werden könne und zugleich ausschließen, dass durch allzu detaillierte Bestimmungen Spekulanten auf den Plan gerufen werden. Das Abkommen sei an internationalen Verträgen orientiert. Auf EU-Ebene sei der Vertrag noch nicht unterfertigt, hielt die Ministerin fest und sagte den Fraktionen jede Information zu, die ihr Ressort in dieser Sache bieten könne.

Die Frage des Abgeordneten Werner Königshofer (F) nach einem "Plan B", wenn der Plan A in Griechenland scheitere, beantwortete die Ministerin wie folgt: Der Beschluss des griechischen Parlaments für ein Konsolidierungspaket werde bis zum nächsten Sonntag von EU und IWF geprüft, sollte der IWF nein sagen, werde Österreich seinen Beitrag von 153 Mio. Euro nicht überweisen.

Die FPÖ wiederum warnte in einem Antrag vor weiteren Goldverkäufen der Nationalbank und schlug einen gesetzlichen Verkaufsstopp für die OeNB-Edelmetallreserven vor (1597/A(E)). Der Vorschlag des Abgeordneten Michael Ikrath (V) auf Vertagung erhielt eine S-V-Mehrheit.

In der Debatte klärte Abgeordneter Michael Ikrath (V) darüber auf, dass das EU-Recht keinerlei politische Weisungen an die EZB und an die OeNB zulasse.

Abgeordneter Werner Königshofer (F) meinte demgegenüber, beim Gold der Nationalbank handle es sich um einen Teil des Volksvermögens, über dessen Verwendung Volksvertreter entscheiden können müssen. (Schluss)