Parlamentskorrespondenz Nr. 679 vom 30.06.2011

Gesundheitsausschuss plädiert für Reform der Lebensmittelkontrolle

Süßstoff aus der Pflanze Stevia soll zugelassen werden

Wien (PK) – Es bedarf einer grundlegenden Reform der österreichischen Lebensmittelkontrolle. Darüber herrschte heute Nachmittag im Gesundheitsausschuss des Nationalrats weitgehend Einigkeit. Ein entsprechender Vier-Parteien-Entschließungsantrag, der Bundesminister Alois Stöger zur Vorlage eines Reorganisationskonzepts für effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette und zur Ausarbeitung eines diesbezüglichen Gesetzesvorschlags bis Ende Mai 2012 auffordert, wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ angenommen. Es gehe darum, die Lebensmittelsicherheit insgesamt zu verbessern und auch Futtermittel sowie den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemittel ausreichend zu kontrollieren, machte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier geltend.

Darüber hinaus stimmte der Gesundheitsausschuss einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards bei der Neuverblisterung von Arzneimitteln zu und fasste auf Basis von Oppositionsanträgen eine Reihe weiterer Entschließungen. Unter anderem sprechen sich die Abgeordneten für die Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze Stevia, gegen eine unkontrollierte Anwendung von Nanosilber im Konsumgüterbereich, die Ausarbeitung eines nationalen Suizidpräventionsprogramms und die Erstellung nationaler Gesundheitsziele für Österreich bis zum Sommer 2012 aus. Weiters soll Gesundheitsminister Alois Stöger gemeinsam mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Möglichkeiten, den Nutzen und die Kosten für eine Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG und in die anderen Sozialversicherungsgesetze prüfen.

Eine weitere vom Gesundheitsausschuss angenommene Entschließung betrifft schließlich das Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen, das, wie Abgeordneter Maier erklärte, mit morgigem Tag in Kraft tritt. Auf Druck Österreichs und Deutschlands ist es ihm zufolge gelungen, eine europaweite Lösung zu erreichen. Die Opposition zeigte sich generell über die teilweise Annahme ihrer Initiativen durch den Gesundheitsausschuss erfreut.

Lebensmittelkennzeichnung: Stöger begrüßt geplante EU-Verordnung

Im Rahmen der Diskussion gab Abgeordneter Johann Maier (S) zu bedenken, dass die Reform der Lebensmittelkontrolle eine große Herausforderung sei. In Österreich gebe es auf Bundesebene zwar grundsätzlich ein funktionierendes Kontroll- und Analysesystem, meinte er, die Länder seien bei der Vollziehung zum Teil aber säumig. Überdies bestünden Doppelgleisigkeiten. Maier zufolge wird man daher um eine Verwaltungsreform in diesem Bereich nicht herumkommen.

Maier erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass die meisten Lebensmittelskandale in Österreich Futtermittelskandale gewesen seien. Überdies ortet er große Defizite bei der Anwendungskontrolle von Pflanzenschutz- und Düngemittel. So ist seiner Darstellung nach Österreich das einzige EU-Land, das im vergangenen Jahr den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau nicht geprüft habe. Diese Defizite gehörten beseitigt und die Kontrollstrukturen geändert, bekräftigte er.

Die Agentur für Ernährungssicherheit ist Maier zufolge derzeit nur mit der Risikoanalyse und der Risikobewertung betraut. Er kann sich vorstellen, in Zukunft etwa eine schnelle Eingreiftruppe der AGES einzurichten, die auch bundesländerübergreifend im Einsatz sein könne.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) wollte den Eindruck nicht gelten lassen, dass die heimische Landwirtschaft so gut wie nicht kontrolliert werde. Achtzig Prozent der Betriebe würden in Zusammenhang mit dem ÖPUL-Programm einer Kontrolle unterzogen, bekräftigte er. Sein Fraktionskollege Erwin Rasinger (V) begrüßte den Anlauf zu einer Verwaltungsreform im Bereich der Lebensmittelsicherheit ausdrücklich und wies darauf hin, dass viele Unternehmen über Doppelgleisigkeiten klagten.

Abgeordneter Bernhard Vock (F) unterstützte das Anliegen einer Neustrukturierung der Lebensmittelkontrolle, zeigte aber kein Verständnis dafür, dass Betriebe, die geprüft würden, für die Kontrolle bezahlen müssten.

Abgelehnt wurde die Vier-Parteien-Entschließung lediglich von den Grünen. Abgeordneter Karl Öllinger (G) schloss sich zwar den Ausführungen von Abgeordnetem Maier an, meinte aber, der vorliegende Antrage leiste keinen Beitrag zur Lösung der bestehenden Probleme. Übertrage man der "chronisch unterfinanzierten" AGES die Lebensmittelkontrolle, bräuchte diese auch mehr Geld, mahnte er.

Mit verhandelt mit dem Entschließungsantrag betreffend Reform der Lebensmittelkontrolle wurden eine Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes sowie je zwei Entschließungsanträge der FPÖ und der Grünen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, einheitliche Qualitätsstandards bei der Überwachung der Neuverblisterung, d.h. der individuellen Neuverpackung von Arzneimitteln für PatientInnen, sicherzustellen. In diesem Sinn wird klargestellt, dass es, sofern nach apothekenrechtlichen Regelungen vorgesehen, zu den Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zählt, den Bezirksverwaltungsbehörden Bedienstete für die diesbezügliche Sachverständigentätigkeit zur Verfügung zu stellen. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sieht ein heute vorgelegter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag vor, dass für die von den Apotheken zu entrichtenden Gebühren das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zuständig ist.

Die Gesetzesnovelle wurde einstimmig angenommen, die Oppositionsanträge blieben in der Minderheit. Die FPÖ hatte insbesondere die finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund (1537/A[E]) und eine Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln (1060/A[E]) gefordert, Anliegen der Grünen sind eine konsequente Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (363/A[E]) und der gesetzliche Schutz der Bezeichnungen "vegetarisch" und "vegan" (1394/A[E]).

Die von der FPÖ geforderte Ampel-Kennzeichnung von Lebensmitteln wurde von Seiten der ÖVP mit dem Argument abgelehnt, dass eine solche nicht sinnvoll durchführbar sei. So machte Abgeordneter Schmuckenschlager (V) etwa darauf aufmerksam, dass Bananen ein rotes Pickerl bekommen müssten und auch Milch schlecht bewertet würde. Abgeordneter Rasinger gab zu bedenken, dass die Dosis entscheidend sei: ein bis zwei Zehntel Wein pro Tag seien gesund, während zwei Viertel, insbesondere bei Frauen, schon zu viel sein könnten. Das Hauptproblem in Österreich sind für ihn außerdem nicht ungesunde Lebensmittel, sondern dass zu viel gegessen werde. Rasinger lehnte auch die Forderung der Grünen nach einer Unterschutzstellung der Bezeichnungen "vegan und vegetarisch" als unnötige Bürokratie ab.


Gesundheitsminister Alois Stöger rechnet damit, dass die neue EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung bald in Kraft treten wird. Die nächste Woche im Europäischen Parlament stattfindende Zweite Lesung wertete er als nur noch formalen Akt. Stöger zufolge hat sich Österreich in den Verhandlungen auf EU-Ebene in vielen Punkten durchsetzen können, wobei er etwa auf Erfolge bei der Herkunftskennzeichnung und der Allergenkennzeichnung verwies.

Abgeordnete für Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze Stevia

Einhellig nahm der Gesundheitsausschuss einen Antrag des BZÖ (1322/A[E]) an, der auf die Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze Stevia abzielt. Derartige Süßstoffe seien bereits in vielen Ländern am Markt, begründete Abgeordneter Erwin Rasinger (V) die Zustimmung der Koalitionsparteien. Für das BZÖ ist Stevia, wie in den Erläuterungen zum Antrag festgehalten wird, ein attraktiver Zuckerersatz: er könne Übergewicht und Zivilisationskrankheiten vorbeugen, wirke präventiv gegen Karies und sei für DiabetikerInnen geeignet.

Ein ähnlich lautender Entschließungsantrag der FPÖ (623/A[E]) wurde von den Koalitionsparteien und den Grünen hingegen abgelehnt. Abgeordneter Johann Maier argumentierte, der Antrag sei unklar formuliert. Man könne angesichts noch laufender toxologischer Untersuchungen nicht die gesamte Pflanze als Lebensmittel zulassen.

Ausschuss will Nanosilber in Konsumgütern einschränken

In einem weiteren Diskussionsblock befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Oppositionsanträgen, die auf gesundheitliche Risiken durch Zusatzstoffe in Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Medizinprodukten aufmerksam machten. Zwei der Entschließungsanträge, nämlich jene die auf ein Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen (806/A[E]) sowie auf die Einschränkung von Nanosilber in Konsumgütern (1535/A[E]) abzielen, wurden von den Abgeordneten einstimmig angenommen.

In weiteren Entschließungsanträgen sprachen sich die Freiheitlichen für ein Pestizid-Verbot in Lebensmitteln (1255/A[E]) und einen Grenzwert für Acrylamid in Nahrungsmitteln (573/A[E]) aus. Die Grünen traten für ein Verbot von Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen für Kinder von 0-3 Jahren (1209/A[E]), die Verhinderung der Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln (1396/A[E]), den Schutz der Bevölkerung vor radioaktiv belasteten japanischen Lebensmitteln (1499/A[E]) und die Förderung eines Klima schonenden Ernährungsstils (927/A[E]). ein.

Abgeordneter Johann Maier (S) wies darauf hin, dass mit morgigem Tag, den ersten Juli, ein Verbot von Bisphenol A in Babyflaschen in Kraft treten wird. Die entsprechende Entscheidung auf EU-Ebene ist seiner Darstellung nach aufgrund des Drucks von Österreich und Deutschland zustande gekommen. Der vorliegende Antrag der FPÖ ist ihm zufolge deshalb eigentlich hinfällig, er stellte dennoch eine Zustimmung seiner Fraktion in Aussicht. Das eröffne die Gelegenheit, im Plenum auf den österreichischen Erfolg zu verweisen, skizzierte er.

Ebenfalls positiv äußerte sich Maier zum Antrag der FPÖ betreffend Nanosilber. Er macht darauf aufmerksam, dass eine eindeutige Empfehlung des deutschen Bundesinstituts für Risikoforschung vorliege, solange auf den Zusatz von Nanosilber in Lebensmitteln zu verzichten, bis eine abschließende Datenlage die klare Bewertung etwaiger Risiken erlaube.

Die anderen Oppositionsanträge wurden von Maier abgelehnt. Er verstehe zwar das Ziel der Grünen, einen Klima schonenden Ernährungsstil zu erreichen, wolle Menschen aber nicht dazu verpflichten, mit dem Fahrrad einkaufen zu fahren, skizzierte er. Pestizide in Lebensmitteln können seiner Darstellung nach nicht verboten werden, vielmehr müsse die Anwendungskontrolle im Vordergrund stehen. Zum Verbot von Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen hat der Nationalrat Maier zufolge auf Initiative des Konsumentenschutzausschusses bereits eine Entschließung gefasst.

Auch die Abgeordneten Ridi Steibl und Erwin Rasinger (beide V) hoben hervor, dass einige Anträge der Opposition bereits umgesetzt seien. Rasinger sprach sich außerdem gegen Überreglementierungen aus und warf den Grünen in diesem Zusammenhang "Regulierungswut" vor.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) hielt zum Antrag der Grünen betreffend Klima schonender Ernährungsstil fest, dieser enthalte zwar "hehre Ansätze", für Kaufentscheidungen sei oftmals aber der Preis ausschlaggebend. Viele könnten sich biologische Lebensmittel nicht leisten. In Bezug auf den FPÖ-Antrag betreffend Acrylamid stellte Oberhauser einen Vertagungsantrag, da, wie sie erklärte, noch nicht klar sei, ab welchem Grenzwert der Stoff schädlich sei.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) warb dem gegenüber dafür, verstärkt Öffentlichkeitsarbeit für einen Klima schonenden Ernährungsstil zu betreiben. Eine Änderung des Einkaufsverhaltens sei nur durch Aufklärung, Beratung und Information zu erreichen, zeigte er sich überzeugt. Es gehe darum, klimaschädliche Verhaltensweisen ins Bewusstsein zu rücken und nicht darum, die Menschen zu etwas zu verpflichten.

Die FPÖ begründet ihre Warnung vor einer unkontrollierten Anwendung von Nanosilber im Konsumgüterbereich insbesondere damit, dass dadurch möglicher Weise multiresistente Keimvarianten entstehen, die die Wirksamkeit des Stoffes im Medizinbereich gefährden könnten. Laut Abgeordnetem Andreas Karlsböck steigt der Einsatz von Nanosilber etwa in Produkten wie Kosmetika, Socken und Zahnbürsten stark, ohne dass es einen Beleg dafür gebe, dass der Zusatz Infektionen tatsächlich vorbeuge.

Gesundheitsminister Alois Stöger wies darauf hin, dass die EU die Grenzwerte für die radioaktive Belastung japanischer Lebensmittel bereits gesenkt habe. Die Veröffentlichung von Messergebnissen durch Österreich hat sich seiner Ansicht nach bewährt. Von vierzehn importierten Lebensmitteln habe nur ein Produkt eine radioaktive Belastung aufgewiesen, allerdings weit unter dem Grenzwert. Stöger machte auch auf die diese Woche vorgestellte Ernährungspyramide für Schwangere aufmerksam.

Bei der Abstimmung wurden die FPÖ-Anträge betreffend Bisphenol A in Babyflaschen und betreffend Nanosilber einstimmig angenommen. Der FPÖ-Antrag betreffend Acrylamid wurde vertagt, die anderen Initiativen der Opposition blieben in der Minderheit.

Abgeordnete mahnen nationales Suizidpräventionsprogramm ein

Schließlich setzte sich der Gesundheitsausschuss mit drei Anträgen der Grünen betreffend die Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (1432/A[E]), betreffend die Erarbeitung nationaler Gesundheitsziele unter Einbeziehung von sozialen Determinanten (1433/A[E]) und betreffend den Aufbau eines nationalen Suizidpräventionsprogramms (1561/A[E]) sowie mit einem Antrag des BZÖ betreffend Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG (1582/A[E]) auseinander und fasste in diesem Zusammenhang mit Stimmeneinhelligkeit drei Entschließungen.

So ersuchen die Abgeordneten Gesundheitsminister Alois Stöger auf Basis von zwei im Zuge der Beratungen eingebrachten S-V-Entschließungsanträgen, die Möglichkeiten, den Nutzen und die Kosten für eine Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in die Sozialversicherungsgesetze sowie für die verstärkte Einbindung von PsychologInnen im Rahmen der betrieblichen Betreuung zu prüfen und sprachen sich für die Ausarbeitung nationaler Gesundheitsziele bis zum Sommer 2012 aus. Für die Erarbeitung der Gesundheitsziele werden dabei sechs Themenfelder – gesunde Lebensbedingungen, gesundes Verhalten, gesundheitliche Chancengleichheit, Gestaltung des Versorgungssystems, spezielle Zielgruppen, Volkskrankheiten – als zentral erachtet.

Weiters wurde der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Suizidprävention vom Ausschuss in unveränderter Form angenommen. Die anderen drei Oppositionsanträge blieben bei der Abstimmung in der Minderheit.

In der Diskussion machte Abgeordneter Kurt Grünewald (G) auf die bedenkliche Zunahme psychischer Erkrankungen in Österreich aufmerksam. Die meisten Therapien müssten von den PatientInnen aber aus eigener Tasche bezahlt werden, bemängelte er. Bestenfalls gebe es einen geringfügigen Kostenersatz, der noch dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und gedeckelt sei. Als besonders schlimm wertete er die Situation bei Kindern.

Das Argument, dass die Krankenkassen nicht weiter belastet werden könnten, ließ Grünewald nicht gelten. Seiner Ansicht nach wäre es wichtig, durch Prävention rechtzeitig einzugreifen. Schließlich dauerten Krankenstände bei psychischen Erkrankungen überdurchschnittlich lange. Neben einer ausreichenden Finanzierung für Psychotherapie braucht es ihm zufolge auch genügend ambulante und stationäre Einrichtungen.

Die Koalitionsparteien wollten sich der Argumentation Grünewalds allerdings nicht anschließen. So wies etwa Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) darauf hin, dass die psychotherapeutische Versorgung in den letzten Jahren stark ausgeweitet worden sei und mittlerweile 2100 PsychotherapeutInnen Behandlungen auf Krankenschein anbieten würden. Ein erhöhter Kostenersatz für psychotherapeutische Behandlungen würde seiner Meinung nach nur die Tarife für PsychotherapeutInnen in die Höhe treiben und den PatientInnen nichts bringen. Er will daher Sachleistungen den Vorzug geben.

Die beiden ÖVP-Abgeordneten Erwin Rasinger und Karl Donabauer werteten einen Gesamtvertrag zwischen der Sozialversicherung und den PsychotherapeutInnen als nicht sinnvoll, solange es keine genormte Ausbildung für PsychotherapeutInnen gebe. Nicht jeder Psychotherapeut habe Erfahrung in der Krankenbehandlung und sei entsprechend ausgebildet, argumentierte Rasinger. Grünewald vermische vieles miteinander, was man nicht vermischen dürfe.

Unterstützt wurde von Rasinger der Vorschlag, ein nationales Suizidpräventionsprogramm auszuarbeiten. Auch Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) äußerte sich dazu positiv. Sie brachte überdies zum Antrag der Grünen betreffend Erstellung nationaler Gesundheitsziele und zum Antrag des BZÖ betreffend Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG eigene Entschließungsanträge der Koalition ein. (Schluss Gesundheitsausschuss)