Parlamentskorrespondenz Nr. 687 vom 04.07.2011

Opferschutz soll in der EU vereinheitlicht und verbessert werden

EU-Unterausschuss begrüßt Initiative der EU

Wien (PK) – Der Opferschutz und die Anerkennung von Schutzmaßnahmen bildeten heute weitere Themen im EU-Unterausschuss.

Die geplante Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung - eine Initiative von 12 EU-Ländern - soll sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen für eine Person, die bedroht ist, auch in einem anderen Staat vorgenommen werden, sollte sich der oder die Betroffene in ein anderes Mitgliedsland der EU begeben. Dies ist derzeit nicht der Fall. Während sich der ursprüngliche Entwurf auch auf zivilrechtliche Schutzanordnungen bezogen hat, sieht der vorliegende Vorschlag aufgrund von Bedenken mehrerer Mitgliedstaaten hinsichtlich der Einbeziehung zivilrechtlicher Schutzanordnungen - darunter auch Österreich - eine Einschränkung auf strafrechtliche Schutzanordnungen vor.  

Aus diesem Grund hat die Kommission im Rahmen ihres so genannten und am 18. Mai 2011 vorgelegten Opferschutzpakets einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die grenzüberschreitende Durchsetzung von Schutzanordnungen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in Zivilsachen angeordnet werden, ermöglichen soll.

Bundesministerin Beatrix Karl meinte dazu, beide Materien könnten nicht isoliert betrachtet werden, weshalb auf Expertenebene nochmals eine Prüfung erfolge.

Die beiden Vorlagen wurden von den Abgeordneten grundsätzlich positiv gesehen. So meinte etwa Christine Muttonen (S), angesichts der Tatsache, dass 95% aller Gewaltopfer Mädchen und Frauen sind, sei es höchst an der Zeit, ein europaweites Gewaltschutzsystem zu etablieren. Sie bedauerte, dass die Diskussion darüber schon sehr lange geführt werde, es aber noch nicht zu einer Beschlussfassung gekommen ist.

Seitens der Freiheitlichen befürwortete Abgeordneter Johannes Hübner ebenfalls die Vorlagen, schränkte jedoch ein, dass es zu einem "Maßnahmenshopping" kommen könnte, indem die Betroffenen dort Schutzmaßnahmen beantragen, wo sie besonders gut ausgebildet seien. Er drängte daher darauf, überwiegend am gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen.

Österreich Vorbild beim Opferschutz

Im Rahmen des genannten Opferschutzpakets hat die Kommission auch eine Mitteilung zur Stärkung der Opferrechte in der EU verfasst, die heute ebenfalls im Ausschuss zur Diskussion stand. Die Kommission will etwa Verjährungsfristen harmonisieren, einheitliche Standards schaffen und vor allem entsprechende Maßnahmen zum Schutz von besonders schutzwürdigen Opfern setzen.

In diesem Sinne wurde auch ein Entwurf zu einer Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe erarbeitet. Neben den direkten Opfern sollen auch Familienangehörige von Opfern als mittelbare Opfer entsprechend ihrer Bedürfnisse Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung haben. Besonderer Wert wird darauf gelegt, sekundäre Viktimisierung durch das Strafverfahren zu vermeiden. Dies gilt vor allem für besonders schutzwürdige Opfer und insbesondere Kinder. Opfer sollen vor, während und nach dem Strafverfahren Anspruch auf rechtlichen Beistand und psychologische Unterstützung haben. Des Weiteren wird auch auf den Täter-Opfer-Ausgleich geachtet, wobei die Interessen der Opfer berücksichtigt werden sollen. Für besonders schutzbedürftige Opfer (Kinder, Personen mit Behinderung sowie Opfer von bestimmten Straftaten wie sexueller Gewalt und Menschenhandel) sollen maßgeschneiderte Maßnahmen zur Vermeidung von weiterer Traumatisierung zur Verfügung stehen.

Die Justizministerin wies auf die seit Ende der neunziger Jahre gesetzten Schritte zum Opferschutz in Österreich hin. Vor allem die letzte Strafprozessreform habe umfassende Opferrechte, wie die schonende Vernehmung und die Prozessbegleitung, gebracht. Die vorgeschlagenen europäischen Maßnahmen würden sich nun an den österreichischen Regelungen orientieren, die als vorbildlich gelten. Die Initiative der Kommission sei auf die Tatsache zurückzuführen, dass der bestehende Rahmenbeschluss über die Stellung des Opfers im Strafverfahren von einigen Mitgliedstaaten nicht zur Gänze umgesetzt worden ist, erläuterte Ministerin Beatrix Karl gegenüber Abgeordneter Silvia Fuhrmann (V).

Dem schloss sich Abgeordneter Johann Maier (S) an, der meinte, in manchen Staaten sei Opferschutz noch immer ein Fremdwort. Maier vermisste jedoch in den gegenständlichen Vorschlägen jene Gruppe, die Opfer staatlicher Justiz geworden sind. Auch hier müssten Mindeststandards gesetzt werden, forderte er und kritisierte, dass in Österreich kaum Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld besteht. Maier wies in diesem Zusammenhang auf die hohe Anzahl der Untersuchungshäftlinge hin, die letztendlich freigesprochen werden. Dazu bemerkte Ministerin Karl aus ihrer Sicht, notwendig sei zunächst eine Harmonisierung der Verfahren zur Rechtmäßigkeit der U-Haft.

Abgeordneter Ewald Stadler (B) thematisierte die große Problematik des Menschenhandels, des Schlepperunwesens und der illegalen Prostitution und meinte, erst dort werde sich zeigen, was die Richtlinie bewirkt. (Schluss EU-Unterausschuss)