Parlamentskorrespondenz Nr. 705 vom 07.07.2011

Ökostromerzeugung statt Atomstromimport

Ökostromförderung steigt auf 50 Mio. ���, FPÖ weiter ablehnend

Wien (PK) - Eine Novelle zum Ökostromgesetz (1223 d.B.) mit einer deutlichen Anhebung der staatlichen Fördermittel von 21 Mill. € jährlich auf 50 Mill. € und Maßnahmen zum Abbau der langen Wartelisten bei Förderanträgen passierte den Nationalrat heute mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) leitete die Debatte über das Ökostromgesetz mit dem Hinweis ein, dass die jüngste Novelle wesentliche Verbesserungen enthalte. Hofer hob auch das Bemühen von Minister Mitterlehner und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Oppositionsparteien hervor. Als Gründe für die Ablehnung des Gesetzes durch seine Partei nannte Hofer den nicht ausreichenden Schutz und die nicht ausreichende finanzielle Unterstützung für Biogas-Betriebe. Außerdem werde die Verwendung von Lebensmitteln zur Energieerzeugung nicht unterbunden. Es wäre auch gut gewesen, bei der Lohn- und Einkommensteuer eine Entlastung für die Steuerzahler vorzunehmen. Kritische Worte fand Hofer schließlich für das Emissionszertifikategesetz, demnach Strafzahlungen der heimischen Wirtschaft ins Ausland fließen, wobei zu bezweifeln sei, dass das Geld dieses dort gut investiert werde.

Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (S) sah durch die Ökostromgesetz-Novelle sichergestellt, dass die Energieerzeugung in Österreich nachhaltiger wird und Österreich bis zum Jahr 2015 ohne Atomstrom auskommen wird. Mit den zu beschließenden Maßnahmen werde der Ökoenergie-Anteil Österreichs auf über 80 % ansteigen und es werde massive Investitionen in alternative Energieformen geben. Es sei klar, dass im Rahmen des notwendigen Umbaus des Energiesystems Ökostrom von jedem Konsumenten bezahlt werden müsse, allerdings sei für sozial Schwache die Ökostromförderung mit 20 € begrenzt und dies an die Gebührenbefreiung beim ORF gekoppelt. Als gelungen bezeichnete Katzian das Anliegen, der energieintensiven Industrie durch den Ausbau des Ökostroms Nachteils zu ersparen. Schließlich kam der Redner auf den Ausbau der Energieeffizienz zu sprechen und brachte einen Entschließungsantrag betreffend Beitrag der Energieeffizienz zu einer nachhaltigen Energiezukunft ein.

Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) befürwortete das Gesetz als absolut vertretbar und meinte, "Die Wüste wird grün", vor allem nachdem in den vergangenen Jahren energiepolitisch in Österreich nichts weitergegangen sei. Ausdrücklich würdigte Glawischnig-Piesczek, dass man nicht nur über die angestrebte Energieautarkie im Jahr 2050 rede, sondern nun mit dieser Ökostromgesetz-Novelle tatsächlich erste konkrete Schritte gesetzt werden. Es werde zwar der Strompreis steigen, aber die einzige richtige Antwort darauf sei, in zukunftssichere Technologien zu investieren, deshalb bedeute dieses Gesetz mittel- und langfristig für die KonsumentInnen Preissicherheit, meinte die Abgeordnete. Die Umsetzung der Ökostromgesetz-Novelle bedeute einen Schritt zu mehr Unabhängigkeit und sei sozial- und wirtschaftspolitisch ein richtiger Schritt. Ihre ursprünglich harte Kritik an VP-Klubobmann Kopf nahm Glawischnig-Piesczek ausdrücklich zurück und brachte ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass bei den Regierungsparteien tatsächlich ein Umdenken stattgefunden habe und offen verhandelt wurde.

Abgeordneter Peter HAUBNER (V) zeigte sich überzeugt, dass mit der Förderung erneuerbarer Energien die Lebensgrundlagen für die nächsten Generationen bewahrt bleiben, denn sie sind risikoarm, tragen zum Klimaschutz bei, schaffen neue Arbeitsplätze und haben ein hohes Exportpotential am Weltmarkt. Haubner nannte die natürlichen Lebensgrundlagen Wasser, Wind und Sonne als das Kernstück der österreichischen Energiepolitik, auf die ohne Wenn und Aber mit der Ökostromgesetz-Novelle gesetzt wird. Trotz der führenden Rolle in Europa beim Einsatz erneuerbarer Energien werden ambitionierte Ziele bis 2020 gesetzt, die auch den Nationalen Aktionsplan deutlich überschreiten. Haubner bezeichnete die vorliegende Novelle als großen energiepolitischen Wurf und dankte den Grünen und dem BZÖ für die gemeinsame Lösungsfindung in der österreichischen Energiepolitik. Haubner brachte schließlich einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern in der Fassung des Ausschussberichts ein und erläuterte kurz die Eckpunkte der Zielsetzungen.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) nannte als Ziele der Ökostromgesetz-Novelle billigeren und sauberen Strom zu produzieren, mehr Wettbewerb und eine Kostensenkung für Haushalte und Betriebe zu erreichen. Das Gesetz erachtete Widmann als schwierige Materie, in der es darum gehe, die Interessen zwischen den Haushalten und der Industrie abzuwägen und die Forderungen der Ökobranche entsprechend zu berücksichtigen. Gas, Öl und Atomstrom werden immer teurer und ein Umstieg auf Ökostrom sei unabdingbar, um nicht in Zukunft ein Vielfaches bezahlen zu müssen. Außerdem gehe es darum, glaubhaft gegen Atomkraft aufzutreten und Österreich energieautark zu machen. Abschließend brachte Widmann einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, mit dem ein Online-Wechsel des Energielieferanten im Strom- und Gasbereich ermöglicht wird.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER ging in seinen Ausführungen auf die Zielsetzungen der Novelle ein. Demzufolge gibt es eine Steigerung der Förderungen von 21 Mio. € auf 50 Mio. €, allerdings degressiv auf 40 Mio. €, um die Marktreife der erneuerbaren Energie voranzutreiben. Weiters sollen mit einem Ausbauvolumen von 110 Mio. € als Einmalbetrag Warteprojekte im Bereich Photovoltaik oder bei der Windnutzung abgebaut werden, wobei mit einem zweijährigen Revisionsbericht die Realisierung der Projekte überprüft werden soll. Mit diesen Maßnahmen soll Österreich bis zum Jahr 2015 atomstromfrei werden und bis zum Jahr 2020 sollen alle Haushalte Österreichs mit Strom aus erneuerbarer Energie versorgt werden. Mitterlehner bekräftigte, durch potentialorientiertes Vorgehen gebe es Planbarkeit und Kontinuität, denn alle Sektoren – Wasser, Biomasse, Biogas, Wind und Photovoltaik – seien mit den Branchen aufgeteilt, sodass die genehmigungsfähigen Potentiale abgedeckt werden. Abschließend bedankte sich der Minister bei allen, die am positiven Ergebnis der Novelle konstruktiv mitgearbeitet haben und brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der Ökostrom zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Versorgungssicherheit und zur Atomstromfreiheit des Landes betragen wird.

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) bezeichnete die vorliegende Einigung als ein zukunftsweisendes Gesetz, mit dem Energiegewinnung aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Fotovoltaik massiv gesteigert werden könne. Es gehe darum, ökologische Energiegewinnung in die Marktnähe zu führen, und hier sei auch Kostenwahrheit notwendig. Bei der Windenergie sei man diesbezüglich schon weit gekommen, bei der Fotovoltaik sei jedoch wegen mangelnder Effektivität und hoher Rohstoffpreise noch viel zu tun. Eine verbesserte Förderung ökologischer Energie sei unumgänglich, um Atomimporten zu vermeiden, denn Atomstrom sei nicht nachhaltig, und für ein Endlager gebe es auch noch keinerlei Lösung. Die besten Energieträger sind Sonne und Wind, stand für Kuzdas fest.

Von einer Zeit der Neubesinnung in Fragen der Energiepolitik sowie in Fragen der Auswirkung von Energiegewinnung sprach Abgeordneter Hermann SCHULTES (V). Schultes zeigte kein Verständnis für die Haltung der FPÖ, zumal das vorliegende Gesetz den Ausbau des Ökostroms fördern, bestehende Anlagen sichern und den Bau neuer Anlagen initiieren werde. Außerdem könne nun der Stau bei den Förderungen abgebaut werden. Schultes formulierte im Zusammenhang mit dem Gesetz für ihn wesentliche Grundsatzgedanken: Im Interesse des Klimaschutzes müsse man weg von Öl und Gas; das Gesetz ermögliche für die innovativen Betriebe in Österreich mehr Wertschöpfung und es werde auch dazu beitragen, Energie aus eigener Kraft zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) konnte sich zwar mit dem Inhalt des Gesetzes anfreunden, die FPÖ lehne aber die Belastung der Haushalte und Betriebe ab und verlange für alle einen leistbaren Strom, hielt er fest. Die österreichischen Energieversorger hätten in den letzten Jahren die Preise um rund 28% erhöht, sodass Österreich heute bei den Strompreisen an der Spitze Europas stehe, kritisierte er. Welche Belastungen auf die Betriebe zukommen, sei aus der ablehnenden Haltung der VOEST ersichtlich, die daran denke, Teile ihrer Produktion aus Österreich auszulagern. Damit werde das Ökostromgesetz auch zu einer Arbeitsplatzvernichtung führen, fürchtete Gradauer. Das Gesetz koste rund 400 Mio. € und diese müssten die Haushalte und Betriebe aufbringen. Das sei deshalb nicht akzeptabel, weil die Ökoprodukte noch keine Marktreife haben. Er hätte sich daher gewünscht, dass man zur Finanzierung des Gesetzes die Einnahmen aus der Mineralölsteuer heranzieht. Schließlich brachte der Redner einen Entschließungsantrag seiner Fraktion auf Senkung der Mehrwertsteuer auf 10% für alle erneuerbaren Energieträger ein.

Endlich werde ein erster Schritt in Richtung Energiewende gesetzt, freute sich Abgeordnete Christiane BRUNNER (G), die in den legistischen inhaltlichen Formulierungen eine klare grüne Handschrift sah. Die Mittel für den Ökostrom würden mehr als verdoppelt, für die Ökobranche gebe es Planungssicherheit und darüber hinaus könne die Warteschlange durch zusätzliche Mittel abgebaut werden. Das Ökostromgesetz sei ein Herzstück der Energiewende, sagte Brunner, und man brauche es dringend angesichts der derzeitigen katastrophalen Klimabilanz. Es werde auch den ÖsterreicherInnen viel bringen, da die Ölpreise ständig ansteigen und damit auch den Strompreis in die Höhe treiben. Nur Investitionen in erneuerbare Energien könnten die Energiepreise stabil halten, Arbeitsplätze schaffen und die Unabhängigkeit von Atomstrom und fossilen Energieträgern gewährleisten, stand für sie fest. Abschließend forderte Brunner die baldige Verabschiedung eines Energieeffizienzgesetzes.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) meinte gegenüber der Regierung, das Ökostromgesetz mache deutlich, dass es sich auszahle, wenn die Regierung mit einer sachorientierten Opposition zusammenarbeite. Das Gesetz sei nun wesentlich besser als die ursprüngliche Vorlage, sagte er und bedauerte außerordentlich, dass F-Abgeordneter Hofer, der sich mit seiner Expertise ausgezeichnet in die Diskussion eingebracht hatte, nun offensichtlich nicht zustimmen dürfe. Den Vorwurf, das BZÖ verrate in diesem Zusammenhang seine Devise "genug gezahlt", ließ Scheibner nicht gelten, da dies in erster Linie auf unnötige Verwaltungskosten und zu hohe Steuern gemünzt sei. Es sei aber notwendig, zukunftsorientiert zu investieren, erklärte Scheibner. Er kritisierte den mangelnden Wettbewerb auf dem Energiesektor und begrüßte daher den im Ausschuss gefassten Antrag, der auf einen leichteren Wechsel der Energieanbieter abzielt. Scheibner warnte abschließend davor, die nun in die Hand genommenen Gelder in asiatische Wertschöpfung zu investieren, und drängte darauf, österreichische und europäische Betriebe zu fördern.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) zeigte sich überzeugt davon, dass das vorliegende Gesetz völlige Energieautarkie ermöglichen werde. Die Erreichung dieses Zieles sei selbstverständlich mit Kosten verbunden, sagte sie, die SPÖ habe aber für eine faire Verteilung der Belastung gesorgt. Für die Schwächsten der Gesellschaft gebe es eine Kostenbeschränkung. Die heimische Wirtschaft sei auf die Neuerungen vorbereitet, meinte Hakel und erörterte dies am Beispiel eines Betriebes aus ihrer Heimat Liezen.

Auch Abgeordneter Franz HÖRL (V) erwartete sich nun rasche Schritte zu einer unabhängigen Energieversorgung. Das Gesetz bringe einen ausgewogenen Mix aus Standortsicherung, sozialer Komponente und moderater Belastung der Betriebe. Die ÖsterreicherInnen werden sich die Teuerungen leisten wollen, glaubte er. Die Belastungen würden für einkommensschwache Haushalte gedeckelt, die Bedingungen für die Industrie seien wesentlich verbessert worden. Hörl befürwortete die Deckelung, um ein unkontrolliertes Fördersystem wie in Deutschland zu vermeiden.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) prognostizierte, dass der Rückhalt der Bevölkerung für dieses Gesetz sinken werde. Für die FPÖ sei es nicht akzeptabel, dass der Ökostrom am Rücken der Haushalte und KMU bezahlt wird. Er rechnete mit einer zusätzlichen Belastung von mehr als 50 € pro Jahr für die Haushalte, und das dürfe man nicht isoliert sehen, denn es würden auch andere Gebühren stark ansteigen. Grundsätzlich meinte Höbart, dass alle Energieabgaben und Steuern bislang den falschen Zweck erfüllt haben, denn diese hätten nur dem Stopfen von Budgetlöchern gedient.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) betonte, es gehe langfristig um einen Ausstieg aus fossilen Energieträgern und Atomstromstrom hin zu einem Solarzeitalter. Dazu brauche man eine spezielle Förderung, um die Entwicklung zu beschleunigen. Das sei deshalb notwendig, weil die fossilen Energieträger zu Ende gingen und damit auch teurer würden, während die Preise für die erneuerbaren schrittweise sänken. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss bereite man den Weg dafür, die Importabhängigkeit bei Energie zu minimieren. Aus dieser volkswirtschaftlichen Sicht wären laut Kogler sogar mehr Förderungen gerechtfertigt gewesen. Je früher man das Ziel erreiche, desto unabhängiger werde man sein und desto kostengünstiger werde man aussteigen, konstatierte er. Der Argumentation der FPÖ konnte Kogler nichts abgewinnen, denn es gehe um Mehrkosten in der Höhe von etwas mehr als einem Euro pro Haushalt und Monat. Sozialpolitik solle dort angesiedelt sein, wo sie hingehört, nämlich in den sozialpolitischen und steuerlichen Bereich, merkte Kogler an.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) hielt den Weg in Richtung Energieautarkie für notwendig, da man seiner Meinung nach bald mit einer enormen Energiekrise konfrontiert sein werde. Österreich müsse daher energieautark und atomfrei sein und leistbare Energie anbieten. In diesem Zusammenhang verwies er auf das Konzept des BZÖ, das die Landwirte zu "Energiewirten" machen möchte.

Abgeordnete Petra BAYR (S) zeigte sich erfreut darüber, dass die Förderdecke massiv angehoben worden ist, und auch sie hielt eine monatliche Belastung von rund 1,7 € für leistbar. Das Gesetz helfe, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen, was der Umwelt zugutekomme und zur raschen Realisierung der angepeilten Vermeidung von Atomstromimporten führe. Der nächste Schritt sei nun ein Energieeffizienzgesetz in Österreich, sagte Bayr, aber auch auf EU-Ebene sollte man verpflichtende Ziele formulieren, um das Projekt 2020 auch erreichen zu können.

Abgeordneter Franz GRILLITSCH (V) war sich sicher, dass man mit diesem Gesetz in Richtung Atomstromfreiheit und Energieautarkie unterwegs sei. Das Ökostromgesetz sei ökologisch zukunftsweisend, wirtschaftlich tragbar und sozial ausgewogen, formulierte er. Der jährliche Förderzuwachs sei außerordentlich positiv, helfe den Biogasbetrieben und gebe Investitionssicherheit. "Dieses Gesetz macht keine Schulden bei unseren Kindern", schloss Grillitsch.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) begann seinen Redebeitrag mit einem Zitat des ehemaligen Volksanwalts Gustav Zeillinger: "Sehr geehrte Preistreiberinnen und Preistreiber". Die FPÖ trete für Markt- und Wirtschaftstreibende ein und lehne übertriebenen Öko-Aktionismus ab, argumentierte er und stellte die Befürchtung in den Raum, viele Biogaserzeuger würden nunmehr in den Konkurs getrieben. Die Bestimmungen hinsichtlich der Anstoßförderung und der degressiven Förderung hielt Deimek für vernünftig, er wandte sich aber dagegen, Haushalte und Unternehmen "auszubluten", zumal 65% der Kosten von den Betrieben aufgebracht werden müssten und 35% die Haushalte zahlten.

Abgeordnete Ruperta LICHTENECKER (G) zeigte sich überzeugt davon, dass das Gesetz die Energiewende beschleunigen und es mittelfristig zu sinkenden Preisen kommen werde. Das Gesetz stelle einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung der Arbeitsplätze dar, meinte Lichtenecker, Ökoenergie sei die kostenlose Energie vor der Haustüre. Sie wies auch auf die erfolgreiche Politik des oberösterreichischen Landesrats Anschober hin, die dazu geführt habe, dass Oberösterreich das Bundesland mit dem meisten "grünen Arbeitsplätzen" ist. Die nächste Herausforderung sah Lichtenecker in der Erarbeitung eines Energieeffizienzgesetzes.

Abgeordneter Kurt LIST (B) warf der ÖVP vor, sich von der Atomlobby treiben zu lassen und brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem die generelle Abkehr von der Atomkraft gefordert wird.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) sprach sich dezidiert gegen Deckelungen aus, da diese die Energiewende blockierten. Er kritisierte vor allem die Grünen und das BZÖ, da sich sowohl Landesrat Anschober als auch Abgeordneter Widmann ursprünglich ebenfalls gegen Deckelungen ausgesprochen hatten.

Abgeordneter Franz GLASER (V) sah es als eine Folge von Fukushima, dass nun viele Länder dem Beispiel Österreichs folgen und aus der Atomenergie aussteigen. In der österreichischen Energiepolitik setze man auf regionale Wertschöpfung. Für die zukünftige Gestaltung der Energiepolitik werde die Frage des Energiesparen eine zentrale Rolle spielen. Das Gesetz, dass man heute beschließe, werde helfen, den Ausbau der erneuerbaren Energie voranzutreiben, und sei ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der Energiestrategie der Bundesregierung.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER verwies ebenfalls darauf, dass die Frage von mehr Energieeffizienz eine zunehmend wichtigere Rolle spiele. Eine Förderung für Ökostrom sei nach wie vor notwendig, da sich hier noch keine Marktpreise bilden können. Direkte Förderungen erlauben aber die EU-Bestimmungen aber nicht, weshalb sich die Frage, wer zusätzliche Kosten für Ökostrom übernehme. Die WählerInnen seien aber durchaus bereit, zusätzliche Kosten mitzutragen, wenn sie den Ausstieg aus der Atomenergie dienen.

Das Gesetzentwurf zum Ökostrom wurde in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags in Zweiter und Dritter Lesung mehrheitlich angenommen. Ein S-V-Entschließungsantrag zur Förderung der Energieeffizienz wurde ebenso einstimmig angenommen wie ein Entschließungsantrag des BZÖ zum Online-Wechsel des Energieanbieters. Ein Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Halbierung der Mehrwertsteuer auf Energie auf erneuerbaren heimischen Ressourcen blieb in der Minderheit. Der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend der Umsetzung eigenständiger Initiativen der Steiermark wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Preisvergleiche bei Treibstoffen werden erleichtert

 

Einstimmig verabschiedete der Nationalrat sodann ein Preistransparenzgesetz (1224 d.B.). TankstellenbetreiberInnen sollen ihre Preise der Preistransparenzdatenbank der E-Control mitteilen, damit die VerbraucherInnen Preisvergleiche anstellen können.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) erklärte, der Anlass für das Preistransparenzgesetz sei die vielfach beanstandete Praktik von Tankstellen, mehrmals täglich die Preise zu ändern. Nun sei  gesetzlich eine Meldung an die E-Controll festgeschrieben worden, welche die Daten über Preisänderungen in einer zentralen Datenbank sammle. Mit den so erhobenen Daten werde auch den KonsumentInnen ermöglicht, die günstigeren Tankstellen zu finden, und es werde der Bildung von Preiskartellen entgegengewirkt.

Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) meinte, es gebe nur wenig Möglichkeiten für Österreich, gegen Spekulationen auf den Weltmärkten Maßnahmen zu greifen. Man könne aber auf nationaler Ebene Preisabsprachen und der Kartellbildung bei Treibstoffpreisen entgegenzuwirken. Wenn sich aufgrund der vorliegenden Daten für die E-Controll herausstelle, dass es zu Manipulationen bei der Preisbildung kommen, könne die Bundeswettbewerbsbehörde eingeschaltet werden. Man hoffe mit der Erhebung der Daten die Entwicklung der Treibstoffpreise positiv zu beeinflussen.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) meinte, die hohen Treibstoffpreise sei das Resultat eines Fehlen eines freien Marktes. Es gebe ein funktionierendes Oligopol, das verhindere, dass es an Tankstellen entlang der Autobahnen günstigere Treibstoffpreise gebe. Die geplante Datenbank werde allerdings kostspielig und aufwendig sein, befürchtete er. Der Bundesminister erhalte aber von der Opposition einen gewissen Vertrauensvorschuss. Man sich genau ansehen, ob die geplanten Effekte dadurch erreicht werden, und ob das Bundesministerium entsprechend aktiv sein werde.

Abgeordneter Ruperta LICHTENECKER (G) kündigte die Zustimmung an, sei ein Ansatz zu mehr Transparenz. Es müsse aber auch Anreize zu einem sparsameren Umgang mit Treibstoff geben. Der erste wichtige Schritt dazu müsste auch eine ökosoziale Steuerreform sein, welche längst überfällig sei. Die Kosten der Arbeit seien derzeit hoch, die Einnahmen aus Umweltsteuern niedrig, das müsse geändert werden. Ein intelligenter Verkehrsverbund müsse geschaffen werden, um die Transportkosten für KonsumentInnen zu senken.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) hielt das Gesetz zwar für grundsätzlich  unterstützenswert, doch müsse sich erst zeigen, wie praktikabel das Vorgehen für die KonsumentInnen sein werde. Es sei nur ein kleiner Schritt und reiche nicht aus, um niedrige Spritpreise zu garantieren. Der öffentliche Verkehr müsse sicherlich ausgebaut werden, aber gerade am Land sei er oft schwer erreichbar und die Menschen auf das Auto angewiesen. Das BZÖ habe einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen zur Senkung der Spritpreise vorgelegt, die Regierung müsste diese nur in Angriff nehmen.

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) sah ebenfalls ein wichtiges Gesetz, das günstige Treibstoffpreise sichere. Das sei wichtig für die Mobilität der Menschen und auch für das Funktionieren der Wirtschaft.

Auch Abgeordneter Franz RIEPL (S) sprach davon, dass mit dem heutigen Gesetz einen Schritt zu mehr Transparenz gesetzt werde, da durch die Transparenzdatenbank eine bessere Vergleichbarkeit der Preise für die KonsumentInnen möglich werde. Die Menschen erwarten sich eine klare und nachvollziehbare Preisbildung, dies werde damit gewährleistet.

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER erläuterte, dass die Datenbank einen guten Weg darstelle, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der KonsumentInnen und der Treibstoffhersteller zu finden. Die Maßnahme gehe davon aus, dass mehr Information auch zu mehr Wettbewerb führe. Ein weiterreichendes Eingreifen von Seiten des Staates sei aber nur möglich, wenn es ungewöhnliche Preisbewegungen gebe. Diese seien derzeit aber nicht feststellbar. Mit der jetzt beschlossenen Regelung habe man die kostengünstigste Lösung gefunden. Sie sei gut vorbereitet worden, man müsse nun sehen, wie sie sich in der Umsetzung bewähre.

Abgeordneter Erich TADLER (o.F.) meinte, es sei wichtig, günstige Treibstoffpreise zu erreichen, doch sei abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich umgesetzt und die gewünschten Effekte erreicht werden.

Das Preistransparenzgesetz wurde in Zweiter und Dritter Lesung einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat)