Parlamentskorrespondenz Nr. 708 vom 07.07.2011

Nationalrat verabschiedet Vorlagen zum Thema innere Sicherheit

Für Flugrettung sind künftig die Länder zuständig

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Wien (PK) - Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie verabschiedete das Plenum zunächst eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (1260 d.B.) mehrheitlich. Die Lieferung von Kriegsmaterial in einen EU-Mitgliedsstaat setzt künftig entweder eine Global- oder eine Einzelbewilligung voraus.

Abgeordnete Alev KORUN (G) konstatierte es als erfreulich, dass dieses längst schon reparaturbedürftige Gesetz endlich novelliert werde. Allerdings sei die geplante Änderung längst nicht weitreichend genug, zumal dadurch verschiedene Standards geschaffen würden. In dieser Form könne ihre Fraktion dem Entwurf jedenfalls nicht zustimmen, unterstrich die Rednerin.

Abgeordnete Adelheid FÜRNTRATH-MORETTI (V) zeigte sich hingegen mit dem Entwurf zufrieden, da er den Erfordernissen entspreche und zweckmäßig sei. Die Rednerin erläuterte die Inhalte der Vorlage und plädierte für deren Annahme, da zudem auch die Kontrolle verbessert werde.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) schloss sich ihrer Vorrednerin an und empfahl gleichsam die Annahme dieses Entwurfs.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) meinte, natürlich müsse man die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen, wobei naturgemäß auf die entsprechende Sicherheit zu achten sei. In diesem Sinn brachte der Redner einen Entschließungsantrag betreffend die Aufstockung des Exekutivpersonals in Krems ein.

Präsident Fritz NEUGEBAUER brachte hingegen zum Ausdruck, dass kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem in Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkt und dem eben eingebrachten Antrag bestehe und ließ diesen daher nicht zu.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) sagte, diese EU-Richtlinie bringe eine Vereinfachung mit sich, weshalb man der Vorlage zustimmen könne.

Einzelne Aspekte der Materie wurden von den S-Abgeordneten Anton HEINZL und Hannes FAZEKAS angesprochen.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Kompetenz für Rettungsflüge liegt nun bei den Ländern

Mit S-V-B-Mehrheit wurden Vereinbarungen des Bundes mit Kärnte n (1144 d.B.), Oberösterreich (1145 d.B.), Vorarlberg (1146 d.B.), Wien (1147 d.B.), Tirol (1148 d.B.), Salzburg (1150 d.B.) und Steiermark (1151 d.B.) über Rettungsflüge gekündigt und die von der Verfassung vorgezeichnete Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern wiederhergestellt. Die Zustimmung zur Erleichterung grenzüberschreitender Rettungsflüge zwischen Österreich und der Schweiz (1122 d.B.) erfolgte mit S-V-F-B-Mehrheit.

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) zeigte sich zufrieden mit dem Abkommen Österreichs mit der Schweiz, das eine wesentliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation bedeute. Problematisch sei hingegen die Kündigung der Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst. Diese positive Einrichtung, die perfekt funktioniert habe, solle nun eingespart werden, was beschämend sei, werde hier doch eine gute Lösung durch Unsicherheit ersetzt. Dem werde seine Fraktion nicht zustimmen.

Abgeordneter Günter KÖSSL (V) erläuterte die historischen Hintergründe der Flugrettung. Das gesamte Rettungswesen sei Angelegenheit der Länder, die Flugrettung habe seinerzeit der ÖAMTC übernommen, wobei jedoch der diesbezügliche Vertrag nun nicht mehr verlängert wurde. Daher war die Auflösung der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bund und Ländern die logische Konsequenz. Eine flächendeckende Versorgung sei freilich weiterhin gegeben, unterstrich der Redner.

Bundesministerin Johanna MIKL-LEITNER griff die Argumentation ihres Vorredners auf. Der Flugrettung komme eine besondere Rolle zu, Faktum sei aber auch, dass im Jahr 2000 der ÖAMTC diese Aufgabe übernommen habe, der nun den Vertrag gekündigt habe. Man habe daraufhin an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet und individuelle Lösungen gefunden, mit denen die Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleistet sei, unterstrich das Regierungsmitglied.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) befürchtete, für den Steuerzahler werde diese Verländerung zu einer massiven Verteuerung führen, was seine Fraktion nicht goutieren könne. Die Grünen hätten sich erwartet, dass es rasch zu einer probaten Lösung gekommen wäre, diese Chance habe man hingegen versäumt. Das Abkommen mit der Schweiz begrüßte der Redner hingegen.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) verteidigte die geplante Vorgangsweise hinsichtlich der Rettungsdienste und empfahl die Annahme der Vorlage, damit die benötigten Angebote auch weiterhin sichergestellt seien.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) kritisierte die seinerzeitige Übertragung der Flugrettung an den ÖAMTC ohne Ausschreibung. Hier seien einige Aspekte immer noch nicht vollständig geklärt, und das sei nicht in Ordnung.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) zeigte sich erfreut über das Abkommen mit der Schweiz, hielt aber auch die geplante Vorgangsweise bei der Flugrettung für akzeptabel. Es seien ausreichende Kapazitäten vorhanden, weshalb dies eine vernünftige Lösung darstelle.

Auch Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) warb für die Annahme der in Rede stehenden Verhandlungsgegenstände. Der Redner dankte dem Gesundheitsminister für seine Bemühungen und den Flugrettern für ihr bemerkenswertes Engagement.

Das Abkommen mit der Schweiz wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, die übrigen Vorlagen passierten das Plenum mit Mehrheit.

Fremdenrecht: BürgerInnen mahnen humanere Vorgangsweise ein

Dann debattierten die Abgeordneten anhand der Forderung der Gemeinde Aschach für eine "humanitäre Reform" des Fremdenrechts (Petition 71 ) über Fälle "menschenunwürdiger" Abschiebung gut integrierter AusländerInnen. Eine weitere Petition (Petition 64 ) trägt den Titel "Kinder gehören nicht ins Gefängnis" - Caritas, Diakonie, SOS Kinderdorf und Amnesty International verlangen ein humanitäres Bleiberecht für gut integrierte, von Abschiebung bedrohte Kinder, eine uneingeschränkte Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung sowie ein neues Asyl- und Fremdenrecht.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) bekannte sich zu einem Fremdenrecht mit klaren Bestimmungen und betonte, eine Abschiebung, die als rechtmäßig erkannt wurde, müsse aber gewährleistet sein. In einem Entschließungsantrag forderte er die Einrichtung einer Polizeiinspektion in der Kremser Innenstadt.

Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) meinte, die beiden Petitionen würden den Intentionen der ÖVP entsprechen. Kinder hätten im Gefängnis nichts verloren, stand für den Redner fest. Pauschallösungen wie ein allgemeiner Abschiebungsstopp könnten aber kein gangbarer Weg sein, missbräuchlichen Asylantragstellungen müsse man wirksam begegnen können, unterstrich Prinz.

Abgeordnete Alev KORUN (G) präsentierte zwei Entschließungsanträge, die die Anliegen der beiden Petitionen übernehmen und auf eine rasche Umsetzung drängen. Sie trat dabei vor allem für die Schaffung eines Bleiberechts für gut integrierte Familien ein.

Abgeordneter Otto PENDL (S) rief zu einer sachlichen Diskussion auf und stellte klar, die österreichischen Fremdengesetze seien rechtsstaatlich einwandfrei, der Asylgerichtshof habe sich als Erfolgsgeschichte erwiesen. Kinder von Asylwerbern würden nicht ins Gefängnis kommen, betonte Pendl mit Nachdruck.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) klagte über anhaltenden Asylmissbrauch und ortete Handlungsbedarf, die Fremdenpolitik auf neue Beine zu stellen. Scharfe Kritik übte er an der Inseratenkampagne der Innenministerin, wobei er einwandte, der darin propagierte Grundsatz "Deutsch vor Zuzug" werde durch zahlreiche Ausnahmeregelungen ausgehöhlt. Was die von den Grünen vorgelegte Petition betrifft, meinte Westenthaler, ein generelles humanitäres Bleiberecht könne nicht die Lösung sein.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) gab zu bedenken, es liege im Interesse der Kinder, von ihren Müttern, die sich in Strafvollzugsanstalten befinden, nicht getrennt zu werden. Kinder dürften nicht als Schutzschilder verwendet werden, um Schubhaft zu vermeiden. Der Vorschlag der Grünen würde darauf hinauslaufen, dass die Eltern in Schubhaft genommen werden und ihre Kinder ins Heim kommen, das könne nicht human sein, argumentierte Lausch empört.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) untermauerte die Forderung ihrer Fraktion, den Kinderrechten auf allen Ebenen zum Durchbruch zu verhelfen, und forderte in einem Entschließungsantrag die Einrichtung eines Kinderrechte-Monitoringausschusses zur Überprüfung der Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Kinderrechte. 

Bei der Abstimmung wurden beide Berichte des Innenausschusses mehrheitlich angenommen. Die Entschließungsantrage von FPÖ und Grünen blieben in der Minderheit. (Fortsetzung Nationalrat)


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