Parlamentskorrespondenz Nr. 711 vom 07.07.2011

Hauptausschuss genehmigt Änderungen im Übungsplan des Bundesheeres

Neue Pauschalvergütungen für RechtsanwältInnen

Wien (PK) – Nach Schluss der heutigen Nationalratssitzung trat noch kurz der Hauptausschuss zusammen, um zwei Beschlüsse zu fassen.

Zunächst genehmigten die Ausschussmitglieder einstimmig eine Verordnung der Justizministerin, in der die Pauschalvergütungen für die von den RechtsanwältInnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2008 neu festgesetzt werden.

Schließlich stimmten die Ausschussmitglieder der Aktualisierung des Übungs- und Ausbildungsplans 2011 für Angehörige des Bundesheeres mit S-V-F-B-Mehrheit zu, der am 25. November 2010 vom Hauptausschuss genehmigt worden war (siehe PK-Meldung 937/2010). (Schluss)