Parlamentskorrespondenz Nr. 717 vom 08.07.2011

Nationalrat genehmigt Österreichischen Stabilitätspakt

Nationalbank geht ganz in das Eigentum der Republik über

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Wien (PK) – Nach dem Sozialpaket standen zahlreiche Materien aus dem Finanz- und dem Budgetausschuss im Nationalratsplenum zur Debatte. Dabei genehmigte der Nationalrat den zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausverhandelten Österreichischen Stabilitätspakt. Es ging unter anderem aber auch darum, die Nationalbank gänzlich in das Eigentum der Republik Österreich überzuführen sowie um die Absetzbarkeit von Spenden an Tierheime, Freiwillige Feuerwehren, Zivilinvalidenverband und Umweltschutzorganisationen. Weitere Themen betrafen das Investmentfondsgesetz, Bundeszuschüsse für Burgenland und Kärnten sowie um sozialrechtliche Verbesserungen für BürgermeisterInnen.

Republik alleiniger Eigentümer der Nationalbank

Die Österreichische Nationalbank wird in das alleinige Eigentum der Republik übergehen. Außerdem sollen die Zentralbanken stärker in die Bankenaufsicht eingebunden werden. Die diesbezüglichen Änderungen im Nationalbankgesetz 1984 und im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (1202 d.B.), passierten heute den Nationalrat heute mit Mehrheit.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) meinte, mit dieser Änderung würde man den Menschen Sand in die Augen streuen, wichtiger wäre es, endlich die Pensionsprivilegien zu beseitigen. So prolongiere man aber bloß den Unmut der Bevölkerung über die Nationalbank, zeigte sich Grosz empört.   

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) stellte fest, das zu beschließende Gesetz diene der Angleichung der Eigentümerstruktur der Österreichischen Nationalbank an internationale Standards. Da sie Aufsichtsfunktionen übernehme, müsse sichergestellt werden, dass in ihr nicht diejenigen vertreten sind, welche durch sie beaufsichtigt werden sollen. Was die Kritik des Abgeordneter Grosz an Privilegien in der OeNB angehe, so sei die Kritik an solchen "Altlasten" zwar durchaus nachvollziehbar. Das rechtsstaatliche Prinzip verlange aber, dass bestehende Verträgen eingehalten werden, gab Ikrath zu bedenken.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) sah in dem Gesetz den Abschluss der Umgestaltung der Eigentümerstruktur der Österreichischen Nationalbank. Es entspreche europäischen Standards, dass in einer Institution, welche die Bankenaufsicht innehabe, keine Privatbanken vertreten sein könnten. Was die Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht erfülle, so gebe es bei der OeNB zwar immer noch Mängel, es habe sich aber dank des Banken-Untersuchungsausschuss einiges verbessert. Kogler meinte, dass die Frage der Rating-Agenturen vor allem in der Spekulation gegen Mitgliedsstaaten der EU hinterfragt werden sollte. Letztlich sei das ein interessengeleitete und gezielte Attacke auf den Euro, der zugunsten des Dollars geschwächt werden solle. Die Grünen sehen daher ein eigenes europäisches Ratingsystem als dringend erforderlich an. 

Spenden an Freiwillige Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen, Tierheime und Zivilinvalidenverband werden steuerlich begünstigt

Das im Anschluss daran mehrheitlich verabschiedete Abgabenänderungsgesetz 2011 bringt unter anderem die Absetzbarkeit von Spenden an Freiwillige Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen, Zivilinvalidenverband und Tierheime. Darüber hinaus ist eine Steuerbefreiung für Flugzeuge bis zwei Tonnen im Flugabgabegesetz sowie eine dauerhafte Steuerbefreiung von "Auslandsmontagen" vorgesehen. Strafen und Geldbußen hingegen werden von der Abzugsfähigkeit ausgenommen.

Miterledigt wurden Anträge der FPÖ zur die Absetzbarkeit von Spenden an den Österreichischen Zivilinvalidenverband (1333/A[E]) und des BZÖ zugunsten der Freiwilligen Feuerwehren (1500/A(E)).

Darüber hinaus diskutierten die Abgeordneten über den Antrag der FPÖ betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz (1320/A[E]), weiters über den F-Antrag, der auf die Begünstigung von Lebensschutzorganisationen abzielt (1421/A(E)) sowie über die Forderung der Freiheitlichen nach einem ausdrücklichen Verbot von Spekulation mit Spendengeldern (1513/A(E)). Diese Anträge erhielten jedoch nicht die erforderliche Unterstützung.

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) beurteilte die vorliegenden Gesetzesänderungen unterschiedlich. So begrüßte er etwa die künftige steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Naturschutz- und Umweltschutzorganisationen, Freiwillige Feuerwehren, Tierheime und den Zivilinvalidenverband und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu diesen Teilen des Abgabenänderungsgesetzes in Zweiter Lesung an. Generell zog Podgorschek die Einnahmenschätzungen des Finanzministeriums in Zweifel und wies darauf hin, dass die Einnahmen bei der Tabaksteuer heuer deutlich unter den prognostizierten Werten liegen würden.

Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) meinte, das Abgabenänderungsgesetz sei zwar kein großer Wurf, bringe aber wichtige Erleichterungen für SteuerzahlerInnen. Als Beispiel nannte er etwa die Neuregelung der Steuerfreiheit für Auslandsmontagen. 60% der Montageentgelte seien künftig steuerfrei, wenn der Einsatzort zumindest 400 km von Österreich entfernt sei. Ebenso hob Stummvoll hervor, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen von 200 € auf 400 € verdoppelt werde. Zur Verschiebung der Abführung der Wertpapier-Kest durch die Banken auf den 1. April 2012 merkte Stummvoll an, die Koalitionsparteien wollten mit den Banken über den Sommer über Vereinfachungen bei der Einhebung verhandeln.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) begrüßte die vorgesehene Ausweitung der Begünstigung von Einpersonenunternehmen, die MitarbeiterInnen anstellten. Auch die künftige Absetzbarkeit von Spenden an Umweltschutzorganisationen bewertete er positiv. Kogler bedauerte allerdings, dass die Spendenabsetzbarkeit für viele Tierschutzorganisationen nicht gelte und brachte dazu einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Laura RUDAS (S) äußerte sich über die Ausweitung der Steuerabsetzbarkeit von Spenden erfreut, von der ihr zufolge viele NGOs profitieren werden. Die Einhebung der Wertpapier-Kest bezeichnete sie als wichtigen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Rudas forderte in diesem Zusammenhang generell eine gerechtere Verteilung der Steuerlast in Österreich und ein leistungsgerechteres Steuersystem. Arbeit sei zu hoch besteuert, Vermögen und Vermögenszuwächse zu niedrig, ist sie überzeugt.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) beurteilte insbesondere die künftige Steuerabsetzbarkeit von Spenden für die Freiwilligen Feuerwehren positiv. Diese leisteten "unglaublich tolle Arbeit", unterstrich er. Das BZÖ wird ihm zufolge diesem Punkt des Abgabenänderungsgesetzes in Zweiter Lesung zustimmen.

Finanzministerin Maria FEKTER wies darauf hin, dass die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit ab 1. Jänner 2012 gelten werde. Davon wird ihrer Ansicht nach zumindest eine Million SpenderInnen pro Jahr profitieren. Die erwarteten Mindereinnahmen für das Finanzministerium bezifferte sie mit 15 Mio. € pro Jahr. Die Verschiebung der Abführung der Wertpapier-Kest durch die Banken vom 1. Oktober 2011 auf 1. April 2012 wird laut Fekter zu Mindereinnahmen in diesem Jahr von 10 Mio. € führen. 

Fekter hob darüber hinaus die vorgesehene Verbesserung für neugegründete Unternehmen hervor, die MitarbeiterInnen anstellten. Die befristete Befreiung dieser Unternehmen von der Abführung gewisser lohnabhängiger Abgaben werde ausgeweitet. Für das "Montageprivileg" ist ihrer Darstellung nach ein Deckel von 4.200 € monatlich vorgesehen. Fekter unterstrich auch, dass Strafen in Hinkunft nicht mehr steuerlich absetzbar seien, die Flugabgabe für Kleinstflugzeuge gestrichen werde und Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug bei Mobiltelefonen gesetzt würden.

Abgeordneter Jakob AUER (V) hob, wie bereits zahlreiche Redner zuvor, die Abzugsfähigkeit von Spenden für Freiwillige Feuerwehren und die neue Steuerregelung für Auslandsmontagen hervor. Die Einführung einer Wertpapier-Kest wertete er im Hinblick auf die bestehende Sparbuch-Kest als gerechtfertigt. Ein von Auer vorgelegter V-S-Abänderungsantrag zum Abgabenänderungsgesetz hat im Wesentlichen Detailänderungen zum Inhalt.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) machte auf die Änderungen im Neugründungsförderungsgesetz aufmerksam. Viele neu gegründete Unternehmen hätten nicht die Möglichkeit, bereits im ersten Jahr MitarbeiterInnen zu beschäftigen und daher die bestehenden Förderungen nicht in Anspruch nehmen können, skizzierte sie. Das werde nun geändert. Ausdrücklich begrüßte Silhavy auch die Neuregelung des "Montageprivilegs".

Abgeordneter Peter Michael IKRATH (V) machte geltend, dass den Banken ursprünglich viel zu wenig Zeit eingeräumt worden sei, um die Kursgewinn-Steuer einzuheben. Mit der nunmehrigen Gesetzesvorlage habe Finanzministerin Fekter diese Bedenken bereits vor dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aufgegriffen, unterstrich er. Ikrath hielt seine generelle Kritik an der Wertpapier-Kest aber weiter aufrecht, da diese, wie er meinte, langfristige Anleger gegenüber Spekulanten benachteilige. Zudem sieht er negative Auswirkungen auf den Börseplatz Wien und den Wirtschaftsstandort Österreich.

Bei der Abstimmung wurde das Abgabenänderungsgesetz 2011 in Dritter Lesung unter Berücksichtigung des V-S-Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit verabschiedetet. Zuvor hatte es in zweiter Lesung zu Teilen des Gesetzes einhellige Zustimmung gegeben. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt.

Die ablehnenden Berichte des Finanzausschusses über die drei Anträge der FPÖ wurden vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Budgetkonsolidierung: Bund, Länder und Gemeinden werden in Pflicht genommen     

Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf den Österreichischen Stabilitätspakt geeinigt, der nun dem Nationalrat vorlag. Mit darin festgelegten Beiträgen verpflichten sie sich, eine stabilitätsorientierte Budgetpolitik weiterzuführen. Gleichzeitig haben sie die Einrichtung eines Pflegefonds, eine Verwaltungsreform im Pflegebereich und eine Verlängerung des geltenden Finanzausgleichs bis 2014 vereinbart. Der Stabilitätspakt wurde mehrheitlich genehmigt. Die Änderungen im Finanzausgleichsgesetz, im Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz sowie im Bundesfinanzgesetz 2011 passierten das Plenum ebenfalls mehrheitlich.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) führte aus, die FPÖ werde der Verlängerung des Finanzausgleichs bis zum Jahr 2014 nicht zustimmen. Als Grund nannte er Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten für Gemeinden im Finanzausgleichsgesetz und Förderungskürzungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft und der Wildbachverbauung. Linder lehnte die Zuweisung unterschiedlicher Ertragsanteile an kleine und große Gemeinden ab und drängte in diesem Zusammenhang auf Änderungen beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel. 

Abgeordneter Herman SCHULTES (V) wies auf die hohe Staatsverschuldung in Österreich hin. Mit dem Stabilitätspakt wolle man ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Reduktion der Schulden sicherstellen, betonte er. Jede Gebietskörperschaft sei angehalten, die gesteckten Ziele einzuhalten. Schultes begrüßte auch die Verlängerung des Finanzausgleichs.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) meinte, man solle nicht verschweigen, dass der Stabilitätspakt auch einige gute Ansätze habe. Zumindest werde der Versuch unternommen, Sanktionsmechanismen einzurichten und Haftungsobergrenzen vorzusehen, konstatierte er. Schließlich sei die Situation in etliche Bundesländern, was die Verschuldung betrifft, "nicht gerade rosig". Die Grünen würden dem Stabilitätspakt dennoch nicht zustimmen, kündigte Kogler an. Als Grund nannte er, dass damit der von den Grünen kritisierte Budgetpfad des Bundes "festgezurrt wird".

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) machte darauf aufmerksam, dass viele Gemeinden ohne die vereinbarte Einrichtung des Pflegefonds nicht mehr ausreichende Pflegeleistungen anbieten könnten. Im Gegenzug zur Einrichtung des Fonds hätten sich die Gemeinden im Rahmen des Stabilitätspakts verpflichtet, keine weiteren Schulden mehr zu machen. Für Gaßner bedeutet das in der Praxis keine weiteren Investitionen wie Schulsanierungen oder Straßensanierungen. Das werde auf Dauer nicht gehen, bekräftigte er und mahnte eine generelle Lösung zur Sicherung der Finanzkraft der Gemeinden für die Zeit nach dem Jahr 2014 ein.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) verwies darauf, dass zwei von drei Gemeinden keinen ausgeglichenen ordentlichen Haushalt mehr zuwege brächten. Sie müssten auf Investitionen verzichten, was besonders kleine und mittlere Unternehmen vor Ort treffe. Die Verlängerung des Finanzausgleichs führte er nicht zuletzt auf wahltaktische Gründe zurück. Der Schlüssel für mehr finanziellen Spielraum der öffentlichen Hand wird Windholz zufolge eine umfassende Verwaltungsreform sein.

Finanzministerin Maria FEKTER wies darauf hin, dass die Verlängerung des Finanzausgleichs um ein Jahr mit dem Pflegepaket zusammenhänge. Was die finanzielle Situation der Gemeinden betrifft, machte sie geltend, dass heuer bei den Ertragsanteilen für die Gemeinden ein Plus von 10,1% zu verzeichnen sei. Damit liege man über dem Höchstniveau von 2008. Grund sei das gute Wirtschaftswachstum. Für 2012 erwartet sie eine weitere Steigerung der Ertragsanteile um 5,2%. Die Gemeinden würden auch an der neu geschaffenen Bankenabgabe partizipieren, betonte Fekter, sie hätten insgesamt derzeit also "keinen schlechten Rahmen", was das Budget betreffe.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) gab dem gegenüber zu bedenken, dass die höheren Einnahmen der Gemeinden nicht mit den höheren Aufwendungen Schritt halten würden. Er wies etwa auf zunehmende Kosten im Pflegebereich hin und begrüßte in diesem Sinn die Einrichtung des Pflegefonds. Kaipel hofft auf eine dauerhafte Lösung über das Jahr 2014 hinaus und schlug vor, Pflegeleistungen durch zusätzliche Vermögensteuern zu finanzieren und dafür auf den Regress gegenüber Pflegebedürftigen zu verzichten.

Das Investmentfondsgesetz wird an neue Herausforderungen angepasst

Das oftmals novellierte Investmentfondsgesetz aus dem Jahr 1993 wird unter dem Titel " Investmentfondsgesetz 2011 " neu gefasst und an EU-Normen angepasst. Ziel ist ein zeitgemäßer europäischer Rechtsrahmen für das wachsende Angebot an EU-rechtlich harmonisierten Investmentfonds-Anteilen auf dem Binnenmarkt. Der Beschluss des Nationalrats erfolgte mit Mehrheit.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar passierte das Plenum ebenso mehrheitlich wie das spezielle Bundesgesetz zum Verkauf einer vom Außenministerium nicht mehr benötigten Liegenschaft in Rio de Janeiro. Technische Änderungen im Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen fanden jedoch die Zustimmung aller Abgeordneten. 

Abgeordneter Roman HAIDER (F) konzedierte zwar, dass die Vorlage  zum Investmentfondsgesetz einige konkrete Verbesserungen beinhalte, in Summe überwögen allerdings die Nachteile, vor allem im formellen und im materiellen Bereich, weshalb seine Fraktion dem Entwurf nicht zustimmen könne. Auch dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar könne man aus prinzipiellen Überlegungen nicht nähertreten, unterstrich der Redner. Als problematisch sah der Abgeordnete weiters die geplante Veräußerung der Liegenschaft in Brasilien.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) zeigte sich überzeugt, dass die Novellierung des Investmentfondsgesetzes in die richtige Richtung weise. Hinsichtlich der Sicherheit dieser Bereiche seien wesentliche Verbesserungen zu erwarten, das Vertrauen der KonsumentInnen werde dadurch gestärkt, der Entwurf sei also zu begrüßen.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) signalisierte Unterstützung der Novelle des Investmentfondsgesetzes, mahnte aber eine raschere Information des KonsumentInnen ein. Skepsis kam hingegen hinsichtlich der Veräußerung der Liegenschaft an der Copacabana. Es wäre wohl besser zuzuwarten, meinte er, weil sich dann wohl ein besserer Preis erzielen ließe.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) sprach sich für die Annahme der in Rede stehenden Vorlagen aus, wobei er allerdings dafür eintrat, die Regierung möge ihre Haltung auch konsequent in Brüssel vertreten. Ebenfalls zustimmend äußerten sich die S-Abgeordneten Michael SCHICKHOFER und Petra BAYR.

Bund unterstützt 90-Jahr-Feiern in Kärnten und Burgenland

Landesjubiläen in Kärnten (90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung) und im Burgenland (90-jährige Zugehörigkeit zu Österreich) veranlassen den Bund zur Gewährung von Bundeszuschüssen an die beiden Bundesländer, die vom Nationalrat teils einstimmig, teils mehrheitlich genehmigt wurden.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) zeigte sich überrascht darüber, wie die Abstimmungsspende von der Bundesregierung verteilt worden sei.

Abgeordneter Gabriel OBERNOSTERER (V) bezeichnete die Abstimmungsspende als begrüßenswert und erläuterte, nach welchen Kriterien diese zur Verteilung gelange. Er bedankte sich für die Spende und meinte, mit dieser würden Projekte für die Zukunft finanziert.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) erinnerte wie sein Vorredner daran, dass die FPK der Vorgangsweise bei der Verteilung der Spende zugestimmt habe, weshalb die Haltung der FPÖ nicht nachvollziehbar sei. Seine Fraktion sei von Anfang an gegen die geplante Vorgangsweise gewesen, und bei dieser Haltung bleibe man auch. In diesem Sinne brachte der Redner einen gesamtändernden Abänderungsantrag ein, wonach die Mittel gemäß den Verwendungszwecken des Jahres 2000 verteilt werden sollten.

Abgeordneter Wilhelm HABERZETTL (S) befasste sich mit der Geschichte des Burgenlandes und ging auf dessen Besonderheiten ein. Der Redner bezeichnete das Burgenland als den letzten österreichischen Gebietsgewinn nach dem Zweiten Weltkrieg und erinnerte daran, dass das Burgenland in der NS-Zeit aufgelöst gewesen war. An diese Zusammenhänge möge man bei der Zuerkennung der Jubiläumsspende auch denken, meinte der Redner.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) zeigte sich überrascht darüber, dass die FPÖ dem Verteilungsschlüssel nicht zustimmen wolle, wiewohl die FPK diese Vorgangsweise mit beschlossen habe.

Abgeordneter Franz GLASER (V) dankte dem Abgeordneten Haberzettl für seinen Werbebeitrag für das Burgenland. Auch Glaser ging auf die Geschichte des Bundeslandes ein und zeigte sich zufrieden mit der in Aussicht genommenen Jubiläumsspende.

Abgeordneter Erwin PREINER (S) zeigte sich ebenfalls erfreut über die Jubiläumsspende und ergänzte die Ausführungen seiner Vorredner zur Geschichte des Bundeslandes BUrgenland.

Das Gesetz über den Zuschuss für Kärnten passierte das Plenum - nach einer von der FPÖ verlangten getrennten Abstimmung - in Dritter Lesung mit Mehrheit. Der gesamtändernde Abänderungsantrag des BZÖ blieb in der Minderheit. Das für den Zuschuss an das Burgenland betreffende Gesetz wurde einstimmig verabschiedet.

Sozialrechtliche Verbesserungen für BürgermeisterInnen         

Auf Antrag der Abgeordneten Kurt Gaßner (S) und Jakob Auer (V) sprach sich heute der Nationalrat mehrheitlich auch für Verbesserungen und Verwaltungsvereinfachungen im Sozialversicherungsrecht der PolitikerInnen aus, um das politische Engagement älterer Menschen zu erleichtern und BürgermeisterInnen im Falle einer Arbeitslosigkeit nach Ende ihrer Funktion mehr soziale Sicherheit zu geben. Im inhaltlichen Zusammenhang stehen damit die Anpassungen im Bundesbahn-Pensionsgesetz und Änderungen im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeiterinnengesetz, um deren Rechtsanspruch auf Reisegebühren auch im Gehaltssystem des Allgemeinen Verwaltungsdienstes zu verankern. Außerdem soll es eine höhere Vergütung der Reise-, Tele-kommunikations- und Fortbildungskosten parlamentarischer MitarbeiterInnen geben. Die Mehrausgaben sollen laut einer Ausschussfeststellung 2012 bis 2015 durch Einsparungen und Rücklagenentnahmen bedeckt werden, ab 2016 soll das Parlamentsbudget entsprechend erhöht werden. Die Zustimmung dazu erfolgte ebenfalls mehrheitlich.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) erklärte, man werde der leichten Besserstellung der parlamentarischen MitarbeiterInnen zustimmen. Auch der periodischen Ablieferung der Pensionsbeiträge für BürgermeisterInnen stimme man zu. Generell müsse man jedoch versuchen, alle unselbständig Erwerbstätigen in ein und dasselbe System zu bekommen, wie das auch der Rechnungshof wolle.

Abgeordneter Jakob AUER (V) unterstrich die Notwendigkeit, der "Demokratie in den Gemeinden" entsprechendes Personal zur Verfügung zu stellen und es auch älteren Menschen zu erleichtern, Mandate im kommunalen Bereich zu übernehmen. Wünschenswert sei es auch, die Zuverdienstregelungen für PensionistInnen im öffentlichen und im privaten Bereich auszuweiten. Verbesserungen verdienten auch die ParlamentsmitarbeiterInnen, hier ortete Auer in Österreich noch viel Nachholbedarf im Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland. 

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) lehnte es ab, Probleme bei den Zuverdienstgrenzen durch neue Politikerprivilegien lösen zu wollen. FrühpensionistInnen, die Abschläge hinnehmen müssen, hätten keine Zuverdienstmöglichkeit, während nun Zuverdienstmöglichkeiten für BürgermeisterInnen in der Höhe von 4.000 Euro geschaffen werden.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) hielt es nicht für gerechtfertigt, von einem Privileg zu sprechen, wenn es um Menschen geht, die sich für die Gemeinden, die "Zellen der Demokratie", engagieren. Man müsse vermeiden, dass Menschen politische Mandate nicht annehmen, weil sie ihren Pensionsanspruch verlieren würden. Die Gesetzesänderung sei notwendig, um dafür zu sorgen, dass sich fähige Menschen für die Arbeit in den Kommunen zur Verfügung stellen.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) sprach von einer hanebüchenen Argumentation der Koalitionsparteien für eine Regelung, von der hauptsächlich schwarze und rote FunktionärInnen profitierten, während kleine MindestrentnerInnen im Regen stehen gelassen würden. Es sei ein falsches Signal, wenn man in Zeiten einer Sparpolitik den BürgermeisterInnen signalisiert, ihr dürft 4.000 Euro zu eurer Pension dazu verdienen, während die "normalen" ASVG-Versicherten nur 379 Euro dazuzuverdienen dürfen. Das BZÖ schlägt zur Lösung der Personalproblems bei den kommunalen MandatarInnen die Zusammenlegung von Gemeinden vor.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) ging auf Details der Gleichstellung von PolitikerInnen bei der Beitragsleistung an die Pensionsversicherung ein, die, wie er festhielt, keinerlei Mehrkosten mit sich bringe. Die Änderung der Zuverdienstgrenzen für pensionierte BürgermeisterInnen entspreche einer Forderung des Gemeindebundes. Auch diese Regelung führe zu keinerlei Mehrkosten. "Wir stehen hinter unseren kommunalen MandatarInnen", sagte August Wöginger, der sich ausdrücklich auch für Verbesserungen zugunsten Parlamentarischer MitarbeiterInnen aussprach.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) stellte klar, dass eine politische Funktion keinerlei Nachteile nach sich ziehen dürfe. Der vorliegende S-V Antrag bringe tatsächlich Fortschritte, räumte Linder ein, drängte bei der Zuverdienstregelung für PolitikerInnen aber auf eine ASVG-konforme Regelung. Was hier vorliege, könne man ASVG- FrühpensionistInnen nicht erklären, sagte der Abgeordnete.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) sprach sich hingegen für die neue "Bürgermeisterregelung" aus, die sich die BürgermeisterInnen mit ihrem Engagement für die Gemeinden verdient hätten. Die gefundene Lösung sei gerecht und vertretbar. Der Abgeordnete begrüßte auch die bessere sozialrechtliche Absicherung für BürgermeisterInnen, die nach ihrer Funktion arbeitslos werden.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) klagte über die Ungleichbehandlung von PolitikerInnen und ASVG–PensionistInnen. Verbesserungen müssten für alle gelten und nicht nur für eine Gruppe, meinte er. Ungleichbehandlungen führten zu Privilegien und seien abzulehnen.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) wies auf zunehmende Anforderungen an BürgermeisterInnen und kommunale MandatarInnen hin und begründete damit die sozialrechtliche Verbesserung für BürgermeisterInnen und KommunalpoltikerInnen. Juristisch sei diese Verbesserung klar gerechtfertigt, sagte Kräuter und wies die aus seiner Sicht polemischen Äußerungen der Opposition zurück.

(Fortsetzung Nationalrat)


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