Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 04.08.2011

Kein Bedarf an eigenständigem Anti-Mobbing-Gesetz

Bundesregierung hält bestehende Rechtslage für ausreichend

Wien (PK) – Derzeit besteht kein Bedarf an zusätzlichen, das Mobbing betreffenden Regelungen, insbesondere auch nicht an einem eigenständigen "Anti-Mobbing-Gesetz". Zu diesem Schluss kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht (III-253 d.B.) an den Nationalrat über den Bestand an Regelungen gegen Mobbing.

Das Papier listet die Anti-Mobbing-Regelungen im derzeitigen Rechtsbestand auf - von den Bestimmungen des ABGB, des Angestelltengesetzes und des Gleichbehandlungsgesetzes betreffend die Arbeitsverhältnisse über das durch die 2.Dienstrechts-Novelle 2009 eingeführte Mobbingverbot im BDG bis hin zu einzelnen im StGB festgelegten Tatbeständen - und hebt überdies die im Schulbereich seit 2007 laufende Initiative "Weiße Feder" zur Gewaltprävention und Sensibilisierung hervor. Mit Nachdruck weist der Bericht auch darauf hin, dass sämtliche Regelungen auch für Sachverhalte anwendbar sind, die sich im Internet ereignen und damit den Bereich des "Cyber-Mobbings" betreffen.

Aus der bestehenden Rechtslage ergebe sich bereits ein breites Spektrum an Anknüpfungspunkten, sodass derzeit kein Ergänzungsbedarf an weiteren Bestimmungen, insbesondere nicht an einem "Anti-Mobbing-Gesetz" bestehe, heißt es zusammenfassend im Bericht. Die Bundesregierung werde dem Themenbereich Mobbing aber weiterhin besondere Aufmerksamkeit widmen und bei tatsächlich vorliegendem Bedarf weitergehende Maßnahmen prüfen.   (Schluss)