Parlamentskorrespondenz Nr. 785 vom 31.08.2011

Vorlagen: Finanzen

Neues Gehaltsschema für die Finanzprokuratur

Schon im Jahr 2008 hat der Finanzausschuss bei der Behandlung des Finanzprokuraturgesetzes verlangt, die Besoldung der Prokuraturanwälte an deren Ausbildungserfordernisse (Dienstprüfung, Anwaltsprüfung, dreijährige Praxis) und an die besondere Stellung der Finanzprokuratur innerhalb der Verwaltung anzupassen. Seit kurzem liegt dem Nationalrat nun ein Regierungsentwurf zur Änderung des Finanzprokuraturgesetzes mit einem Gehaltsschema für Prokuraturanwälte vor. Es soll das dort jahrzehntelang bestehende Provisorium ersetzen, eine nachhaltige Personalentwicklung in der Finanzprokuratur unterstützen und zugleich Bedacht auf die bestehende Besoldungs- und Gehaltsstruktur des Bundes nehmen. Die zu erwartenden Mehrausgaben werden von der Bundesregierung mit 30.000 € pro Monat beziffert; die Bundesregierung hält es für möglich, diesen Betrag durch Mehreinnahmen der Finanzprokuratur auszugleichen (1384 d.B.).

Neuer Beruf "Wertpapiervermittler" – mehr Regeln, weniger Freiheit

  

Nachdem die im Herbst 2008 einsetzende Finanzkrise das Vertrauen der Anleger in die Integrität und Stabilität des gesamten Marktes im In- und Ausland erschütterte, forderte der Nationalrat im Dezember 2008 die Bundesregierung dazu auf, Vorschläge zur umfassenden Reform des Systems der Anlageberatungsberufe auszuarbeiten und das Berufsbild des "Finanzdienstleistungsassistenten" zu überprüfen. Nach der geltenden Rechtslage sind "Finanzdienstleistungsassistenten" als freiberufliche/gewerbliche Vermittler von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierprodukten für konzessionierte inländische Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen (WPF) und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) tätig. Sie vermitteln Wertpapiere und Fondsprodukte im Rahmen der Konzession ihrer Auftraggeber. In der Gewerbeordnung stellen die "Finanzdienstleistungsassistenten" ein "freies Gewerbe" dar. Ihre Tätigkeit wird von der FMA nur indirekt beaufsichtigt. Alle Verantwortlichkeiten und Haftungen liegen bei der Auftraggeberfirma, die ihre Genehmigung für diese Vertriebsschiene per Konzessionsbescheid nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz erhält.  

Für die Zukunft schlägt die Regierung in ihrem Entwurf zur Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung (1385 d.B.) vor, den Beruf "Wertpapiervermittler" als reglementiertes Gewerbe mit eigenem Berufsbild und besonderer Ausbildung samt laufender Weiterbildung neu zu definieren. Im Interesse des Anlegerschutzes sollen Wertpapiervermittler ihren Beruf künftig als Gewerbe mit Befähigungsnachweis ausüben. Das verbessere die Beratungsqualität und die Rechtssicherheit für die Kunden, stärke die Verantwortung der Konzessionsträger, erhöhe die Effizienz der Aufsicht und berücksichtige soziale und erwerbspolitische Aspekte. Mehrbelastungen der Gewerbebehörden sind angesichts des weitaus überwiegenden Nutzens vertretbar, argumentiert die Bundesregierung.

Andere Optionen seien geprüft und verworfen worden, liest man in den Erläuterungen: Gegen eine ersatzlose Abschaffung des "Finanzdienstleistungsassistenten", ein Verbot der Mehrfachvermittlung oder eine verpflichtende WAG-Konzessionierung würden rechtliche Bedenken, soziale Nachteile (Arbeits- bzw. Erwerbslosigkeit) und die Gefahr des Ausweichens in den grauen Kapitalmarkt sprechen.