Parlamentskorrespondenz Nr. 798 vom 07.09.2011

Positive Bilanz von Zukunfts-, Entschädigungs- und Nationalfonds

Hauptausschuss behandelt Geschäftsberichte 2010

Wien (PK) – Der Hauptausschuss des Nationalrats befasste sich heute auch mit den Geschäftsberichten 2010 des Zukunftsfonds, des Nationalfonds der Republik Österreich und des Allgemeinen Entschädigungsfonds. Alle drei Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen, wobei den MitarbeiterInnen der Fonds jeweils Lob seitens der Abgeordneten ausgesprochen wurde.

Zukunftsfonds – mehr als 1000 Projekte eingereicht

Seit 10. Jänner 2011 ist ein neues Kuratorium des Zukunftsfonds unter dem Vorsitz von Kurt Scholz tätig. Er hat in dieser Funktion die Nachfolge von Waltraud Klasnic angetreten. Das Amt des Generalsekretärs hat Herwig Hösele mit 1. März 2011 von Richard Wotava übernommen.

Scholz erläutert gegenüber Abgeordnetem Harald Walser (G), dass seit Bestehen des Fonds mehr als 1000 Projekte eingereicht worden seien. Der Fonds, der "ein sich verzehrender Fonds" sei, werde noch sieben Jahre lang über Geld verfügen, zur Prüfung der Geschäftsführung stehe man in ständigem Kontakt mit dem Rechnungshof.

Das Archiv des Versöhnungsfonds sei bereits dem Österreichischen Staatsarchiv übergeben worden und liege somit für weitere Forschung bereit.

Aufgabe des Zukunftsfonds, der im Jänner 2006 seine Arbeit aufgenommen hat, ist es, in erster Linie Projekte zu fördern, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, "die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen sollen mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.

Laut Bericht sind bis zum 31. Dezember 2010 insgesamt 815 Anträge eingelangt, wovon 484 genehmigt wurden. 19 Projekte sind noch offen, 281 wurden abgelehnt, 26 zurückgezogen. 300 Projekte konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden, 184 sind noch im Laufen. Die genehmigten Förderungen belaufen sich auf 10,2 Mio. €. Im Jahr 2010 wurde für 124 neue Projekte insgesamt ein Betrag von rund 1,8 Mio. € genehmigt, tatsächlich ausbezahlt wurden rund 2,1 Mio. €, worin auch Teilzahlungen für mehrere Jahre laufende Projekte enthalten sind.

Der Vermögensstand des Zukunftsfonds bezifferte sich am 31. Dezember 2010 mit 15.865.867 € (2009: 17.960.207 €).

Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at).

Die Projekte befassen sich schwerpunktmäßig mit der Aufarbeitung der NS-Diktatur und dem Holocaust sowie mit Untersuchungen totalitärer Regime im Allgemeinen. Zur Beurteilung von Projekten, die mit einer großen Fördersumme einhergehen, sowie bei Themen, für die sich weder die Kuratoriumsmitglieder noch der Förderungsbeirat genügend kompetent erachtet, werden hochqualifizierte externe WissenschaftlerInnen als GutachterInnen herangezogen.

Großen Wert legt man zudem auf Projekte, die pädagogischen Zielen dienen, um dem immerwährenden historischen Auftrag des "Niemals wieder" gerecht zu werden. Einen ebenso hohen Stellenwert nehmen in der Arbeit des Fonds die Quellensicherung sowie frauenspezifische Projekte ein. Der Zukunftsfonds hat aber auch selber Projekte ausgeschrieben. Diese befassen sich vor allem mit der Rolle von ÖsterreicherInnen im NS-System, mit dem Schutz autochthoner Minderheiten in Mitteleuropa 1990 bis zur Gegenwart und mit Österreichs Rolle bei der jüdischen Zuwanderung aus der Sowjetunion. 2010 wurde das Thema "Österreich und seine Nachbarn. Kontinuitäten, Brüche, Neuansätze. Veränderungen der Identität seit 1989." ausgeschrieben, zu dem zwei Projekte genehmigt wurden.

Wie in den Vorjahren beteiligte sich der Zukunftsfonds 2010 sowohl an den Kosten der Neugestaltung der Österreichischen Gedenkstätte in Auschwitz als auch an der Renovierung der Gedenkstätte KZ-Mauthausen mit jeweils 150.000 €.

Gespeist wird der Zukunftsfonds aus Restmitteln des Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen des nationalsozialistischen Regimes (Österreichischer Versöhnungsfonds), der seine Tätigkeit im Jahr 2005 beendet hat. Mit der Abwicklung der restlichen Agenden des österreichischen Versöhnungsfonds ist in erster Linie der Generalsekretär betraut. Im Jahr 2010 gab es nur noch einen Fall, mit Ende dieses Jahres ist dann die gesetzliche Verpflichtung für diese Leistungen aus dem Versöhnungsfonds entfallen.

Prammer: Nationalfonds hat immer mehr Aufgaben zu bewältigen

Die Vorsitzende des Kuratoriums des Nationalfonds, NR-Präsidentin Barbara Prammer, betonte, dass der Fonds auf Grund von Beschlüssen des Nationalrats und der Bundesregierung immer mehr Aufgaben zu erfüllen habe. Sie verwies insbesondere auf jene im Zusammenhang mit den jüdischen Friedhöfen in Wien und der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im ehemaligen NS-Konzentrations- und Vernichtungslager und nunmehrigen staatlichen Museum in Auschwitz-Birkenau.

Dem 1995 gegründeten Nationalfonds (www.nationalfonds.org/) obliegt insbesondere die Abwicklung der so genannten Gestezahlung, die pro AntragstellerIn mit einem Betrag von 5.087,10 € ausbezahlt wird. Im Jahr 2010 wurden derartige Gestezahlungen an 101 Personen geleistet, das sind 513.749,89 €. Darüber hinaus wurden 15 AntragstellerInnen auf Grund sozialer Bedürftigkeit insgesamt 72.544,10 € zusätzlich zum Grundbetrag zuerkannt. Der Bericht hält zudem fest, dass die Entscheidungspraxis des Komitees entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der historischen Forschung weiterentwickelt wird.

Der Nationalfonds hatte darüber hinaus auch die Restitutionsanträge gemäß § 2b Nationalfondsgesetz abzuwickeln, wobei der Schwerpunkt auf den Abschlussarbeiten lag, da aufgrund des Fristablaufs keine Anträge mehr gestellt werden können. In diesem Rahmen wurden pro bewilligtem Antrag 7.630 € zur Abgeltung für den Entzug von Bestandrechten an Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen ausbezahlt. 2010 erfolgten Zahlungen an 9 Personen in der Höhe von insgesamt 53.287,91 €.

Wie im Gesetz vorgesehen, ist der nach Abschluss der Bearbeitung der Anträge verbleibende Restbetrag an alle Leistungsberechtigten zu gleichen Teilen aufzuteilen, die Höhe der Auszahlung beträgt gemäß Kuratoriumsbeschluss 1.000 € pro Leistungsberechtigtem. 2010 waren fast nur mehr jene Fälle offen, in denen die oft aufwändige Suche nach ErbInnen erforderlich war. Insgesamt wurden 210.762,46 € an 210 Personen ausgezahlt.

Seit seinem Bestehen hat der Nationalfonds somit Ende 2010 rund 32.600 Anträge auf Gestezahlung und rund 23.000 Anträge für Auszahlungen gemäß §2b Nationalfondsgesetz abgewickelt.

Mittels des Härteausgleichsfonds wurden in den Jahren 2000 bis 2010 87 Auszahlungen zu je 5.087,10 € vorgenommen, was einen Gesamtauszahlungsbetrag von 442.577,10 € ergibt. Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die die Voraussetzungen für eine Leistung aus dem Nationalfonds zwar weitgehend, aber nicht zur Gänze, erfüllen, und deren Ablehnung eine besondere Härte darstellt. Mit Jahresende 2009 betrug die Höhe des Härteausgleichsfonds 66.132,23 €. Der Fonds war 1999 eingerichtet und mit 508.710 € aus Projektmitteln des Nationalfonds dotiert worden.

Mit Geldern des Nationalfonds werden auch Projekte gefördert. Im Jahr 2010 kamen 105 Projekte in den Genuss derartiger Unterstützung in der Höhe von 1,044.696,87 €. Die Palette reicht dabei von Schulprojekten und Workshops über Ausstellungen, Kunstprojekte, Filmproduktionen, Opern- und Theaterprojekte bis zur Errichtung und Erhaltung von Gedenkstätten. 

Aus den Mitteln, die der Nazi Persecutee Relief Fund ("Raubgoldfonds") im Jahr 1999 dem Nationalfonds für bedürftige Holocaust-Opfer zur Verfügung gestellt hat, wurde nur noch eine, 2009 nicht durchgeführte, Individualzahlung getätigt. Damit waren diese Mittel von einer ursprünglichen Summe von rund 7,9 Mio. € aufgebraucht. Dieser Fonds wurde aus Mitteln gespeist, die aufgrund des Verzichts diverser Staaten auf ihren Restbestand am so genannten Raubgold frei geworden sind. Der Nationalfonds verwaltet jene Gelder, auf die der österreichische Staat zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus verzichtet hat.

Eine wichtige Aufgabe hat der Nationalfonds hinsichtlich der Kunstrestitution zu erfüllen. Laut Gesetz ist er beauftragt, erblose Kunstobjekte im Sinne des Kunstrückgabegesetzes zu verwerten und den Erlös Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen zu lassen. Seit Oktober 2006 betreibt der Nationalfonds in Zusammenarbeit mit den kooperierenden Bundesmuseen und der Stadt Wien eine Online-Kunstdatenbank, und zwar in deutscher (www.kunstrestitution.at)

und englischer (www.artrestitution.at) Version als zentrale Informationsstelle für Restitutionsinteressierte. Diese umfasst mittlerweile über 9.000 Objekte. VertreterInnen des Nationalfonds nehmen seit Jahren auch als BeobachterInnen an den Sitzungen der Kommission für Provenienzforschung und der Wiener Rückstellungskommission teil und wirken so bei der Aufklärung von Sachverhalten und Rückgabefragen mit. Durch die Novelle zum Kunstrückgabegesetz Ende 2009 sind künftig nicht nur Kunstgegenstände, sondern auch sonstiges Kulturgut vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst.

Im Juni 2010 erfolgte erstmals die durch den Kunstrückgabe-Beirat im September 2009 beschlossene Übereignung von erblosen Gegenständen an den Nationalfonds. Dabei handelt es sich um einen Teilbestand der Österreichischen Nationalbibliothek, bestehend aus über 8.000 entzogenen Druckschriften. Sie wurden vom Nationalfonds mit einem Betrag von 135.000 € zurückgekauft.

Entschädigungsfonds – Auszahlungen können bald abgeschlossen werden

Die noch offenen Fälle, die an den Entschädigungsfonds herangetragen wurden, werden bald abgeschlossen werden können, zeigte sich die Vorsitzende des Kuratoriums, NR-Präsidentin Barbara Prammer überzeugt. Es seien noch einige wenige schwierige Anträge offen, aber es sei davon auszugehen, dass auch diese restlichen Auszahlungen in den nächsten Monaten getätigt werden können, sodass der Fonds spätestens Ende 2013 seine Aufgabe erfüllt haben wird. Die Reaktionen auf die Auszahlungen seien zu zwei Drittel positiv, berichtete sie, wobei es oft sehr berührende Briefe gebe. Selbstverständlich gebe es auch AntragstellerInnen, die sich kritisch äußern, räumte Prammer ein.

Im Juli 2009 hat der Allgemeine Entschädigungsfonds mit den abschließenden Zahlungen begonnen. Mit Ende 2010 ist an 22.213 Personen ein Schlusszahlungsangebot zugestellt, an 18.689 Begünstigte eine Schlusszahlung überwiesen worden. Insgesamt wurden 202,306.224 USD ausbezahlt.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde 2001 gegründet, um noch offene Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind, umfassend zu lösen. Um der Aufgabe gerecht zu werden, gibt es 10 Kategorien von möglichen Verlusten und Schäden, wobei deren Höhe individuell berechnet wird. Insgesamt wurden rund 20.700 Anträge fertig recherchiert, die meist Forderungen für mehrere EigentümerInnen enthalten.

Detaillierte Informationen sind der Homapage des Nationalfonds zu entnehmen: http://www.de.nationalfonds.org/.

(Schluss Hauptausschuss)