Parlamentskorrespondenz Nr. 810 vom 14.09.2011

OeNB-Gouverneur Nowotny: Budgetdisziplin ist unabdingbar

Finanzausschuss diskutiert europäische Staatsschuldenkrise

Wien (PK) – Der Finanzausschuss des Nationalrats eröffnete seine heutige Sitzung mit einer aktuellen Aussprache. Die Abgeordneten diskutierten mit Bundesministerin Maria Fekter sowie mit dem Gouverneur und Vize-Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Ewald Nowotny und Wolfgang Duchatczek, über Fragen der europäischen Staatsschuldenkrise. In dieser Frage kamen sehr unterschiedliche Zugänge zu diesem Thema zum Ausdruck. Gouverneur Nowotny verwies auf die Position der OeNB, wonach am Weg der Konsolidierung der Staatshaushalte festgehalten werden müsse. Österreich gehöre zum Kernraum der europäischen Stabilität, daran werde sich auch nichts ändern, sofern die Kontinuität der Finanz- und Wirtschaftspolitik gewahrt bleibe. Dabei sei die Einhaltung von Budgetdisziplin ein unabdingbarer Bestandteil.   

Vor Eingang in die Tagesordnung schlug Ausschussobmann Günter Stummvoll vor, die Tagesordnung des Ausschusses um den Regierungsentwurf zur Erhöhung des österreichischen Haftungsanteils am "Euro-Rettungsschirm" von ursprünglich 12,24143 Mrd. € auf 21,63919 Mrd. € zu ergänzen. Die entsprechende Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes (1390 d.B.) folgt den europäischen Beschlüssen zur Erhöhung des Gesamtgarantievolumens der EFSF von 440 Mrd. € auf 780 Mrd. €, um die Kreditvergabekapazität der EFSF in der ursprünglichen Höhe von 440 Mrd. € wiederherstellen. Diese war durch steigende Kapitalmarktzinsen einerseits und durch die Anhebung der EFSF-Kassenreserven zur Bonitätsverbesserung der EFSF andererseits verringert worden.

Abgeordneter Werner Kogler kritisierte die Vorgangsweise der Regierungsparteien, die nicht bereit seien, dem Parlament einen klaren Fahrplan und eine deutliche Position zu den Verhandlungen über den ESM-Vertrag zu übermitteln. Seine Partei fordere eine verantwortungsvolle Diskussion über diese Kernthemen europäischer Politik ein, für eine überstürzte Mehrheitsbeschaffung für die Koalition stünden sie aber nicht zur Verfügung. Abgeordneter Michael Ikrath (V) plädierte hingegen für die Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung, es sei gerade angesichts der derzeitigen Lage der Finanzmärkte wichtig, sich umgehend mit dem Gesetz zu beschäftigten und so ein positives Signal von Seiten des Parlaments zu setzen. In ähnlicher Richtung argumentierte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S). Die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Peter Westenthaler (B) sahen aus ihrer Sicht keine Veranlassung, dem Antrag beizutreten. Dieser erhielt damit nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny erläuterte in seinen einleitenden Ausführungen, dass die OeNB ihre Aufgabe in erster Linie in der Erhaltung der Preisstabilität sehe. Sie gehe darin  mit der EZB konform. Im Mittelpunkt stehe die Vermeidung von Inflation und Deflation. Österreich sei Teil des europäischen Stabilitätskerns und werde es auch bleiben. Die wirtschaftliche Ausgangslage dafür habe sich aber seit diesem Frühjahr verändert. Die Wachstumsprognosen haben sich weltweit abgeschwächt, die Prognosen für 2012 sind dadurch von Unsicherheit geprägt. So erwarte Deutschland unterdessen einen Abschwung. Die Aussichten für Österreich stellten sich optimistischer dar, aber es sei davon auszugehen, dass auch Österreich mit eine Abschwächung der Konjunktur rechnen müsse, von einer Stagnation oder gar Rezession sei man aber noch weit entfernt, betonte er.

Er erläuterte die Maßnahmen, welche die EZB in der Staatsschuldenkrise ergriffen habe. Sie habe, um Volatilität aus den Märkten zu nehmen, den Ankauf von Staatsanleihen ausgeweitet. Dies sei aber nur als zwischenzeitliches Programm zur Marktstabilisierung gedacht und stelle eine geldpolitisch neutrale Maßnahme dar. Der Zufluss von Kapital in die Schweiz habe einen Anstieg des Franken ausgelöst, wodurch weitere Probleme entstanden seien. Nowotny betonte, es sei nicht angebracht, in Zusammenhang mit den Verhandlungen zum zweiten Programm für Griechenland von einer Insolvenz zu reden. Es gehe darum, dass die Troika der Kreditgeber aus EU-Kommission, IWF und EZB die Ergebnisse der bisherigen Maßnahmen beurteile, hier liege noch kein abschließendes Ergebnis vor.

Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek erläuterte, die Erhöhung des Gesamtgarantievolumens der EFSF von 440 Mrd. € auf 780 Mrd. € sei notwendig geworden, da sich das Rating einiger Teilnehmerstaaten unterdessen geändert habe. Durch die Maßnahme werde die Kreditvergabekapazität der EFSF in der ursprünglichen Höhe von 440 Mrd. € wiederhergestellt. Das Problem Griechenlands liege bei der Refinanzierung auf den Finanzmärkten. Das Hilfsprogramm beruhe darauf, dass die Finanzierungslücke errechnet werde. Diese müsse dann teilweise durch Sparmaßnahmen geschlossen werden, der verbleibende Rest werde über das Stabilisierungsprogramm zur Verfügung gestellt. In weiterer Folge werde man sich die Erfahrungen aus Umschuldungen, wie sie etwa in den 1980er Jahren im Falle von Polen, Ungarn oder auch in Lateinamerika und Asien durchgeführt wurden, ansehen müssen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sah die Stabilisierungsprogramme zwar als notwendig an, vermisste darin aber ausreichende Maßnahmen zur Stimulierung von Wachstum und Beschäftigung. Das Problem werde in Griechenland nun deutlich. Abgeordneter Michael Ikrath (V) erkundigt sich danach, ob die erwartete Konjunkturabschwächung auch eine ausgabenseitige Anpassung des Budgets erforderlich mache. Das Verhalten Ungarn in der Frage von Fremdwährungskrediten sei schlichtweg abenteuerlich und gefährde die Rechtssicherheit in Europa. Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) warf die Frage auf, ob angesichts der Staatsverschuldung Österreichs, die unter Einbeziehung der auerbudgetären Schulden bereits 80 % des BIP erreiche, das Triple-A-Rating Österreich in Frage gestellt sein könnte. Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) kritisierte, dass der ESFS-Vertrag nie in den Parlamenten diskutiert wurde. In Deutschland müsse nun immerhin der Haushaltsausschuss des Bundestags einbezogen werden, meinte er und fragte, welche Überlegungen es dazu in Österreich gebe. Van der Bellen verwies auf kolportierte Kosten eines Zahlungsausfall Griechenlands. Es sei von 40 Mrd. € für Österreich die Rede, er halte diese Zahl für unwahrscheinlich. Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sah durch die derzeit stattfindende Debatte die Einschätzung des BZÖ bestätigt, welches das Szenario eines Austritt Griechenlands aus der Währungsunion schon vor Monaten für denkbar gehalten habe.

In seiner Antwort auf die Abgeordneten sagte Gouverneur Ewald Nowotny, dass eine rein restriktive Politik für Griechenland nicht die Lösung sein könne. Allerdings bringe der Wachstumsabschwung, der die USA und auch die Emerging Markets, wie China, erfasst habe, neue Probleme mit sich. Griechenland müsse eine Korrektur langjähriger Fehlentwicklungen vornehmen, das sei ein mühsamer Prozess. Ein bestimmtes Problem sei das Prinzip der Einstimmigkeit beim EFSF-Programm, dieses mache die europäischen Institutionen sehr schwerfällig. Die Maßnahmen, die Ungarn nun in Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten ergriffen habe, seien äußerst ärgerlich. Die österreichische Regierung sollte in diesem Zusammenhang alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, riet Nowotny. Zur Frage des Triple-A-Ratings meinte er, dass die Ratingagenturen ihre Bewertungskriterien nie offenlegten, das sei auch ein immer wieder geäußerter Kritikpunkt. Aber es sei durchaus bekannt, welche Maßnahmen eine Absicherung des Ratings bewirken, und diese müssten in einer guten Finanzpolitik bestehen. Diese betreffe den öffentlichen Bereich, die Banken und den Privatbereich.

Bundesministerin Maria Fekter erklärte, die kolportierte Zahl von 40 Mrd. € entspreche dem Verlust des Nutzens, den Österreich jetzt aus der Teilnahme an der Eurozone habe. Ein Auseinanderbrechen der Eurozone würde keinesfalls eine Alternative zum Schutzschirm darstellen, sondern nur hohe Kosten durch sofort schlagend werdende Kreditausfälle verursachen. Ein solches Szenario käme letztlich nur Spekulanten zugute, die Politik dürfe keinesfalls den Fehler begehen, sich davon beeinflussen zu lassen, unterstrich die Finanzministerin. 

Eine weitere Beratungsrunde leitete SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter mit der Klage darüber ein, dass die quer durch Europa betriebene Sparpolitik das Wachstum abwürge. Griechenland verglich der Redner mit einem "Patienten in der Intensivstation, dem eine Hungerkur verordnet wird". Mit Sparen allein könne das Land nicht wieder auf die Beine kommen, sagte Matznetter und begrüßte Wachstumsimpulse von Seiten der Europäischen Entwicklungsbank. Eine der Ursachen für die Schuldenkrise in Europa ortete Matznetter zudem in dem ruinösen Steuerwettbewerb, mit dem weite Bereiche der europäischen Wirtschaft kaputtgemacht worden seien.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) widersprach seinem Vorredner vehement und wies auf den Schaden hin, den hohe Steuern für die Wirtschaft bedeuten. Österreich sei mit einer Steuerquote von 44 % ein Hochsteuerland, hielt Steindl fest.

Abgeordneter Werner Kogler (G) mahnte dazu, Eurobonds nicht vorweg schlechtzureden und machte darauf aufmerksam, dass auch eine differenzierte Vorgansweise mit Blue Bonds und Red Bonds, wie von Juncker vorgeschlagen, oder mit Gebühren für Länder mit schlechten Budgetdaten denkbar sei. Die Zinsen für Eurobonds müssten nicht höher sein als jene für österreichische Staatsanleihen, jedenfalls seien Eurobonds ein Instrument gegen Spekulanten, meinte Kogler.

Detailfragen nach Problemen mit Fremdwährungskrediten, dem Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB und nach den Goldreserven der OeNB stellten die Abgeordneten Gerhard Huber (B) und Maximilian Linder (F).

Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass die OeNB seit dem vergangenen Juli und August eine Verschlechterung des weltwirtschaftlichen Klimas registriert, die eine Dämpfung der Konjunktur erwarten lässt. Negative Meldungen überlagerten in diesem Zeitraum bedauerlicherweise die positiven Entwicklungen und Fortschritte in Irland, Portugal und Spanien, sagte Duchatczek.

Beim Thema "Eurobonds" vertrat der Vizegouverneur die Ansicht, dass dieses Instrument in Europa wirtschaftspolitische Institutionen voraussetze, die derzeit noch nicht bestehen. Die EFSF könne auf dem Sekundärmarkt tätig werden, nicht aber auf dem Derivatenmarkt, teilte Duchatczek mit. Die österreichischen Goldreserven von 280 Tonnen befinden sich in Österreich, sagte Duchatczek.

Das Griechenland-Programm enthalte nicht nur Sparauflagen, sondern auch Wachstumsmaßnahmen, die aber nicht kurz-, sondern mittelfristig wirken. Es brauche erfahrungsgemäß Zeit, um Defizitlücken in Ländern zu schließen und sie instand zu setzen, sich wieder auf den Märkten zu refinanzieren.

Hinsichtlich der Inflationsbefürchtungen kann der OeNB-Vizegouverneur zur Beruhigung beitragen: Berechnungen der Nationalbank deuten auf ein Sinken der Teuerung auf unter 2 % im Jahr 2012 hin.                        

Einrichtung eines Kompetenzzentrums Punzierungskontrolle

Nach der Aussprache mit der Nationalbankspitze über europäische Finanzprobleme stimmte der Finanzausschuss einhellig dem Vorschlag der Bundesregierung auf Einrichtung eines "Kompetenzzentrums Punzierungskontrolle" beim Zollamt Wien zu. So sollen Abstimmungsprobleme zwischen Finanzressort und Zollämtern beseitigt werden, die bisher auftraten, weil die Fachaufsicht über die Punzierungskontrolle vom Finanzressort, die Dienstaufsicht aber von den Zollämtern wahrgenommen wurde.

Auf eine Frage der G-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker argumentierte Staatssekretär Andreas Schieder mit Verwaltungsvereinfachungen, Synergieeffekten und Effizienzsteigerungen für die vorgelegten Änderungen im Punzierungsgesetz (1275 d.B.). Außerdem unterstrich der Staatssekretär das Bemühen der Bundesregierung um Fortsetzung der Verwaltungsreform, etwa durch Einrichtung eines Unternehmensservice-Portals und kündigte administrative Vereinfachungen auch im Zuge der nächsten Gewerbeordnungs-Novelle an, die zur Zeit vorbereitet wird.  

Internationale Finanzabkommen

    

Ein Zusatzprotokoll zum geltenden Doppelbeststeuerungsabkommen mit Frankreich passt diesen Staatsvertrag an die neuen OECD-Standards für mehr Transparenz und Amtshilfebereitschaft bei der Verfolgung von Steuersündern an (1331 d.B.). Das Protokoll passierte den Ausschuss mit S-V-G-B-Mehrheit. Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) bekannte sich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, lehnte das Abkommen namens seiner Fraktion aber ab, weil es eine Aufweichung des österreichischen Bankgeheimnisses mit sich bringe. Diesem Argument trat Staatssekretär Andreas Schieder nachdrücklich  entgegen.

Einstimmig empfahl der Finanzausschuss dem Plenum die Zustimmung zu drei Abkommen für die wechselseitige Förderung des Schutzes von Investitionen mit dem Kosovo (1332 d.B.), Kasachstan (1333 d.B.) und Tadschikistan (1334 d.B.). Die Verträge beruhen jeweils auf dem Prinzip der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung und entsprechen dem letzten Stand des Investitionsrechts. Investitionen in den beiden Vertragsstaaten erhöhen die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort, erläuterte Staatssekretär Andreas Schieder und unterstrich die Bedeutung Innerasiens für die österreichische Wirtschaft.

BZÖ bricht eine Lanze für Pensionskassenberechtigte

  

In weiterer Folge legte BZÖ-Abgeordneter Gerhard Huber einen  Entschließungsantrag 1625/A(E) mit dem Verlangen seiner Fraktion auf eine Novelle zum Pensionskassengesetz vor. Er erinnerte an PensionistInnen, die Kürzungen bis zu 45 % hinnehmen müssen, weil in Zeiten hoher Kapitalmarktzinsen Rechnungszinsen festgelegt wurden, die nicht erwirtschaftet werden konnten. Die Antragsteller wollen die Pensionskassen durch Absenkung des Rechnungszinses sanieren, zugleich aber weitere Pensionskürzungen verhindern und verlangen einen Ausgleich für die von Kürzungen Betroffenen, wobei sie auf Vorschläge des Österreichischen Seniorenrats und des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten hinweisen.

Der Ausschuss vertagte diesen Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsparteien, nachdem die Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) und Gabriele Tamandl (V) auf Gespräche in der Sache zwischen dem Finanzministerium und dem Sozialministerium hingewiesen hatten. Demgegenüber wandten sich die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Gerhard Huber (B) gegen die Vertagung und kritisierten die Arbeitsverweigerung der Bundesregierung.

    

FPÖ will kleine Betriebe bei der Aufzeichnungspflicht entlasten

  

FPÖ-Abgeordneter Roman Haider verlangte die Anhebung der Einzelaufzeichnungsgrenze von 150.000 € auf 400.000 € in der Bundesabgabenordnung. Die zur effektiveren Betrugsbekämpfung unter dem Titel "Barbewegungsverordnung" verschärfte Aufzeichnungspflicht für alle Unternehmen habe zu unzumutbaren Belastungen kleiner Unternehmen, namentlich im Tourismus, geführt, sagte Haider (1068/A(E)).

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (V) hielt den Antrag für berechtigt, stimmte dem Vertagungsantrag von Abgeordnetem Christoph Matznetter (S) aber zu, weil er meinte, man sollte dem Anliegen im Rahmen eines Gesamtpakets mit notwendigen Verwaltungsvereinfachungen für kleine Betriebe entsprechen.  

FPÖ gegen doppelte Informationspflichten der Unternehmen

    

Weiters kritisierte FPÖ-Abgeordneter Roman Haider die Pflicht von Aktiengesellschaften und GmbHs, Jahresabschlüsse, Neueintragungen, Sitzverlegung und Löschung von Firmen, Bestellung neuer Geschäftsführer und Prokuristen oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowohl im Firmenbuch einzutragen als auch im Internet und im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" zu veröffentlichen. Diese "sinnlose" Doppelgleisigkeit belaste jährlich 77.000 Firmen in Österreich mit 15 Mio. €; die Publikation in der "Wiener Zeitung" sei daher abzuschaffen, verlangte Haider.

Bundesministerin Maria Fekter machte darauf aufmerksam, dass für diesen Antrag einerseits das Justizressort und andererseits das Bundeskanzleramt zuständig seien. Auch dieser Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt. 

FPÖ: Bankenhilfe für ÖBB-Infrastrukturgesellschaft 

  

Angesichts von Bankschulden der ÖBB-Infrastrukturgesellschaft in der Höhe von 13,5 Mrd. € argumentierte FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek in seinem Entschließungsantrag 1654/A(E) dafür, dass jene Banken, die mit staatlicher Hilfe saniert wurden, ihre Forderungen gegenüber der ÖBB-Infrastrukturgesellschaft um zehn Jahre strecken und in dieser Zeit auf Zinszahlungen und –verrechnungen verzichten.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) und Finanzministerin Maria Fekter hielten diesen Antrag nicht für schlüssig. Fekter wies insbesondere darauf hin, dass die Banken für staatliches Partizipationskapital hohe Zinsen zahlen müssen und es außerdem gleichheitswidrig wäre, wenn sie nur einem Kunden Zinsen erlassen würden. Der Vertagungsbeschluss erfolgte mit S-V-Mehrheit. (Schluss)