Parlamentskorrespondenz Nr. 903 vom 06.10.2011

Innere Sicherheit, Asyl und Menschenrechte

Aussprache über aktuelle Fragen mit Innenministerin Mikl-Leitner

Wien (PK) – Die heutige Sitzung des Menschenrechtsausschusses des Nationalrats wurde mit einer Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner eingeleitet. In zwei Fragerunden wurde eine breite Palette von Themen angeschnitten, die insbesondere Menschenrechte und Grundrechte berührte. Konkret ging es um Asyl- und Flüchtlingsfragen, um die Ausbildung der Exekutive und die konkrete Polizeiarbeit sowie um das geplante Bundesamt für Asyl und Migration.

Auf der Tagesordnung standen außerdem zwei Entschließungsanträge der Grünen. Der Antrag auf eine Ausweitung des Aufenthaltsrechts von Opfern des Menschenhandels wurde abgelehnt. Ein weiterer Antrag auf Erstellung einer Studie, in dem die Praxis der Polizeiarbeit im Umgang mit Minderheiten untersucht wird, wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags angenommen. Eine derzeit laufende Studie von Forschungseinrichtungen aus Österreich, Deutschland und Ungarn soll daher nach ihrem Abschluss dem Nationalrat übermittelt werden.

Mikl-Leitner: Gute Zusammenarbeit mit Menschenrechtsbeirat

Auf eine die Flüchtlingsproblematik thematisierende Frage von Abgeordnetem Glaser (V) verwies Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auf die gute Tradition Österreichs in der Aufnahme von Flüchtlingen seit 1945. Seit 1980 seien etwa 500.000 Asylanträge gestellt worden, im letzten Jahrzehnt allein 120.000. Österreich sei damit in der EU eines der am stärksten belasteten Länder, allein im Vorjahr habe es 11.012 Asylanträge gegeben. Wichtig sei, dass alle auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention gleich behandelt werden. Gleichzeitig sende man eine klare Botschaft gegen Asylmissbrauch aus. Die Professionalität der Asylverfahren in Österreich werde international anerkannt.

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) erfuhr, dass man dem Thema von Polizeiarbeit in Ballungszentren, der notwendigen technischen Ausstattung und der Ausbildung großes Augenmerk schenke. Man müsse dabei zunehmend auf die Bildung von mobilen Expertenteams setzen, da man mit Generalisten vor Ort alleine nicht mehr das Auslangen finde. Die Zahl von zusätzlich 1000 PolizistInnen werde man bis Ende der Legislaturperiode erreichen. Man setze bei der Rekrutierung neben Werbespots auch stark auf Informationen in den Regionen, man lege Wert darauf, dass nur in jeder Hinsicht geeignete Personen in den Polizeidienst eintreten. Dazu bilde die Fachhochschule in Wiener Neustadt die Führungskräfte aus, die man in Zukunft benötige. Was das angesprochene Bundesasylamt betreffe, so werde man seitens des BMI bis Ende des Jahres an der Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten. Das Bundesamt für Asyl und Migration werde die bisher auf viele Stellen aufgeteilten Kompetenzen in diesen Bereichen bündeln.

Abgeordnetem Franz Eßl (V) erläuterte die Innenministerin auf seine Frage zur Polizeiarbeit und den öfters geäußerten Vorwürfen in Zusammenhang mit Menschen- und Grundrechten, dass man 1999 mit dem Menschenrechtsbeirat, der im Sicherheitspolizeigesetz verankert sei, ein einzigartiges, unabhängiges Gremium geschaffen habe. Den Anstoß dazu habe der Tod von Omofuma gegeben. Es habe seitdem 359 Empfehlungen gegeben, von denen 203 auch umgesetzt wurden, was die gute Zusammenarbeit zeige.

In der von Abgeordnetem Albert Steinhauser (G) angesprochenen Problematik von Menschenhandel und Zwangsprostitution konzedierte die Innenministerin, dass es hier noch einen Optimierungsbedarf gebe, damit man tatsächlich auch an die Hintermänner dieser Verbrechen komme. Exekutivbeamte werden aber angehalten, sehr genaue Fragen nach dem Hintergrund von aufgegriffenen Illegalen und von Flüchtlingen zu stellen, um etwa über Arbeitsverpflichtungen, Rückhaltung von Dokumenten und Gewaltanwendung durch Schlepper zu erfahren. Sachverhalte, die bekannt würden, kläre man durch Interpol ab, um den Netzwerken von Menschenhändlern auf die Spur zu kommen. Heuer werde in 43 Verdachtsfällen ermittelt.

Zu der von Abgeordneter Rosa Lohfeyer (S) angesprochenen Problematik von Kindern und Jugendlichen als Flüchtlinge und in Schubhaft nannte die Innenministerin die Zahl von 668 unbegleiteten Minderjährigen im Zeitraum von Jänner und August dieses Jahres. Es sei hier kein eigener Trend festzustellen, sondern die Zahl entspreche dem generellen Anstieg an Asylwerbern. Die Jugendwohlfahrt werde in den Fällen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge eingebunden.

Abgeordneter Josef Riemer (F) sprach die Frage der Abschiebung straffällig gewordener Nicht-EU-BürgerInnen an. Die Ministerin meinte dazu, dass im Fremdenrechtsänderungsgesetz Regelungen enthalten seien, welche das Aufenthaltsrecht an die Einhaltung klarer Vorgaben knüpfen, bei Verstößen dagegen seien auch fremdenpolizeiliche Maßnahmen vorgesehen. Sie selber vertrete hier einen eindeutigen Standpunkt. Integration dürfe nicht nur an der deutschen Sprache festgemacht werden, es gebe hier auch weitere Kriterien. Es finde außerdem auch eine Einzelfallwürdigung statt, und wer gut integriert sei, werde sicher nicht abgeschoben.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) meinte, dass Medienberichte Hinweise darauf enthielten, dass offenbar Beamte des Innenressorts selbst das Menschenrecht auf ein faires Verfahren behindert hätten. Er forderte in diesem Zusammenhang von der Innenministerin Konsequenzen, vor allem die Entlassung des betroffenen Kabinettschefs. Innenministerin Mikl-Leitner wies die Anschuldigungen zurück, das angesprochene Recht auf ein faires Verfahren gelte selbstverständlich auch für ihre Mitarbeiter. Sie erwarte sich, dass die Staatsanwaltschaft ermittle, und werde je nach dem Ergebnis von Verfahren handeln, aber sicherlich nicht aufgrund von Unterstellungen und Verdächtigungen.

Abgeordneter Christine Marek (V) teilte die Innenministerin mit,  dass in Zukunft die Belange des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft übertragen werde. Das notwendige Budget werde vom Bundesministerium für Inneres zur Volksanwaltschaft übergehen.

Zu der von Abgeordneter Petra Bayr (S) angesprochenen Zunahme an rechtsextremistischen Vorfällen meinte die Innenministerin, es gebe glücklicherweise in Österreich solche Vorfälle nur auf einem relativ geringen Gefährdungsniveau. Doch müsse man das Thema im Auge behalten, vor allem, da immer mehr Internet und soziale Netzwerke zum Schauplatz solcher Vergehen würden.

Zur Umsetzung der Empfehlungen aus der universellen periodischen Menschenrechtsprüfung erläuterte die Innenministerin der Fragestellerin, Abgeordneter Alev Korun (G), dass dazu eine Steuerungsgruppe gebildet worden sei, die an der Umsetzung der 18 Empfehlungen, die das Innenressort betreffen, arbeite und auch Ansprechpartner im Innenressort habe.

Warum die Einzelpersonen der vor Kurzem aufgegriffenen größeren Gruppe von Illegalen aus Afghanistan, Pakistan und Bangla Desh eine unterschiedliche Behandlung erfahren hätten, ergebe sich jeweils aus der Einzelfallprüfung, durch die sich entscheide, wie weiter zu verfahren sei. Es sei zuletzt ein stärkerer Zustrom von AsylwerberInnen vor allem aus Afghanistan, der Russischen Föderation und Pakistan feststellbar. Ein Grund dafür sei auch die mangelnde Grenzsicherung durch Griechenland. Österreich könne die Lasten einer solchen Entwicklung sicher nicht alleine tragen. Ein Maßnahmenpaket solle auch das Abtauchen in die Illegalität verhindern, dazu gehöre etwa die Anwesenheitsverpflichtung im Erstaufnahmezentrum und die Prüfung der Einhaltung von Meldepflichten. Auch die Soko-Ost leiste hier gute Arbeit als Task-Force gegen Schlepperkriminalität.

In der von Abgeordnetem Bernhard Vock (F) angesprochenen Vorgangsweise zum Ablauf des islamischen Opferfestes hielt sie fest, in der Angelegenheit des Schächtens gehe es um Fragen, welche die Arbeit der Veterinärbehörden betreffen. Die Sicherheitsbehörden kooperierten aber im Vorfeld eng mit diesen.  

Abgeordneter Heidemarie Unterreiner (F), welche im neuen Terrorismuspräventionsgesetz einen Anschlag auf Grundrechte der Meinungsfreiheit befürchtete, hielt die Bundesministerin für Inneres entgegen, dass Terrorismus in Europa angekommen sei und Österreich gesetzliche Vorkehrungen gegen neue Terrorismusgefahren treffen müsse. Es werde mit der Änderung beim Tatbestand der Verhetzung auf die Tatsache reagiert, dass man der Radikalisierung schon im Frühstadium entgegengetreten müsse. Außerdem würden Gewalttaten immer mehr von Einzeltätern ausgehen, was man in der Gefahrenanalyse berücksichtigen müsse.

Zur Frage von Abgeordneter Gabriele Tamandl (V) betreffend Gewaltprävention erläuterte die Ministerin, dass diese Aufgabe nicht nur der Polizei obliegen könne. Gewaltprävention sei Frage vieler "Stakeholder" und "Social Actors". Hinsichtlich der von Abgeordnetem Gerald Grosz (B) angesprochenen Einrichtung einer Kinderschutzhotline, welche die Suche nach vermissten Personen diene, verwies sie darauf, dass diese nicht bei einer Polizeibehörde einzurichten sei. An den genannten Kosten von 12.250 € solle das nicht scheitern. Sie versprach, zu dieser Frage in nächster Zeit Gespräche zu führen. 

Grüne für besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel  

Der Ausschuss behandelte heute auch einen Entschließungsantrag der Grünen, der eine Änderung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) vorsieht, um einen besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und eine effizientere Verfolgung von Menschenhändlern zu ermöglichen (1665/A(E)).

Wie Abgeordneter Albert Steinhauser (G) erläuterte, sei die Strafverfolgung von Menschenhändlern deshalb erschwert, weil Opfer von Menschenhandel aus Angst vor Abschiebung nicht zur Kooperation mit den Behörden und Gerichten bereit seien. Daher sollte die bisher geltende Bedenkzeit von dreißig Tagen für die Opfer auf ein Aufenthaltsrecht für ein Jahr ausgeweitet werden, das als Bedenkzeit gelten soll. Das würde ihre Kooperation mit den Behörden erleichtern und die Möglichkeit schaffen, an die Hintermänner des Menschenhandels heranzukommen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (S) betonte, dass der Schutz von Opfern des Menschenhandels sicher Priorität habe, es aber derzeit schon ausreichende gesetzliche Möglichkeiten dafür gebe, man werde den Antrag daher ablehnen. Vielmehr sollte durch Schulungen sicher gestellt werden, dass die bestehenden Bestimmungen auch angewandt werden. Dieser Argumentation schloss sich Abgeordnete Christine Marek (V) an. Auch Abgeordneter Christian Lausch (F) meinte, es gebe eine ausreichende Gesetzeslage. Abgeordnete Alev Korun (G) widersprach dieser Auffassung, durch zuletzt geschehene Abschiebungen sei die Bereitschaft von Betroffenen, gegenüber der Polizei auszusagen, signifikant gesunken.

Abgeordneter Gerald Grosz (B) meinte, der Antrag sei im falschen Ausschuss, es betreffe Angelegenheiten des Innenausschusses, und beantragte daher eine Neuzuweisung. Innenministerin Mikl-Leitner berichtete, es würden derzeit 17 Opfer von Menschenhandel betreut, man setze damit ein deutliches Signal, dass man den Opferschutz ernst nehme.

Sowohl der Antrag auf Neuzuweisung des Entschließungsantrags an den Innenausschuss wie auch der Antrag selbst blieben in der Minderheit der jeweiligen antragstellenden Partei und wurden somit abgelehnt.   

Grüne fordern eine Studie zum Verhältnis von Polizei und Minderheiten

Eine Studie, die Aufschluss über das Verhältnis von Polizei und Angehörigen von ethnischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten in Österreich gibt, fordern Abgeordnete der Grünen in einem weiteren Entschließungsantrag (1666/A[E]).

Antragstellerin Abgeordnete Alev Korun (G) betonte, es gehe nicht darum, die österreichische Polizei unter einen allgemeinen Verdacht zu stellen. Es gebe bereits einzelne erfreuliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, doch wären verstärkte Bemühungen um eine diskriminierungsfreie Polizeiarbeit ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit. Die von den Grünen geforderte objektive, externe Studie soll aufzeigen, wo es noch Verbesserungen im Bereich der Polizeiarbeit geben könne.

Abgeordneter Christian Lausch (F) hielt fest, dass derzeit eine Studie zur Polizeiarbeit in Gang sei, die auch die Forderungen der Grünen abdecke. Abgeordneter Glaser (V) brachte daher einen Abänderungsantrag ein, der die Forderung enthält, die derzeit laufende Studie auch als Bericht dem Nationalrat zuzuleiten.

Zu den Kosten der genannten Studie hielt Innenministerin Mikl-Leitner fest, die 300.000 €, die über die Laufzeit von mehreren Jahren anfallen würden, seien über das 7. Rahmenprogramm der EU abgedeckt, Österreich entstünden dadurch keine Zusatzkosten.

Der Antrag wurde in der Fassung des von S-V-B-G eingebrachten Abänderungsantrages einstimmig angenommen. (Schluss)